Hallo Infokrieger da ich mich in letzter Zeit ebenfalls mit diesem Thema umfangreich beschäftigt habe und ich bei meiner suche nach weiteren Informationen über euer Forum gestoßen bin und sehe das doch einige gewillt sind zu handeln, habe ich mich entschlossen mich hier zu registrieren um ein wenig mit zu helfen.
Eins noch vorweg die in diesem Forum gepostete Fassung des EU-Vertrages ist von 2004, diese wurde 2005 abgelehnt und ist veraltet. Ich hab mich mal durch die aktuelle gekämpft, die links findet ihr unten.
Nun ihr beschäftigt euch mit der bevorstehenden Änderung des Art.:23 des Grundgesetzes und dem EU-Vertrag. Ich weiß jetzt nicht in wie weit ihr euch mit dem Vertrag auseinander gesetzt habt, also nehmt es mir nicht übel wenn ich hier Infos poste die ihr schon kennt.
So nun zu den Ergebnissen meiner Recherche:
Vorwort:
Ich werde hier nur die wichtigsten Punkte abhandeln also sprich die Auswirkung des EU-Vertrages auf die Rechtspflichten der Artikel 1-20 des Gg dann noch Artikel 79 (3) des Gg (sehr wichtig) und natürlich Artikel 23 und zwar Absatz 1 und nicht 2 und 3 wie aristo meint, aber dazu später mehr.
Zu allen meinen Informationen werde ich die nötigen Quellen angeben so dass ihr diese nachvollziehen könnt und mich gegebenenfalls berichtigen könnt falls mir irgendwo ein Fehler unterlaufen ist.
Der EU-Vertrag
Das wichtigste Argument gegen diesen Vertrag ist nicht der Vertrag selber sondern die Schlussakte, diese befindet sich nämlich nicht im Vertrag selber sondern ist ein eigenständiges Dokument, gehört aber zum Vertrag. Haben die ziemlich clever gemacht weil man diese Akte erstmal finden muss.
In dieser Akte steht erstmal folgendes:
DIE KONFERENZ DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN, die am 23. Juli 2007 in Brüssel einberufen wurde, um im gegenseitigen Einvernehmen die Änderungen zu beschließen, die an dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft vorzunehmen sind, hat folgende Texte angenommen:
I. Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
II. Protokolle
Hier wäre die Liste der Protokolle die spar ich mir jetzt mal wen es interessiert kann in der Quelle nachschauen.
III. Anhang zum Vertrag von Lissabon
— Übereinstimmungstabellen nach Artikel 5 des Vertrags von Lissabon
Die Konferenz hat die folgenden dieser Schlussakte beigefügten Erklärungen angenommen:
A. Erklärungen zu Bestimmungen der Verträge (das ist der wichtige Abschnitt hier sind Erklärungen aufgelistet die nicht direkt im Vertrag sind aber zum Vertrag gehören)
Hier ist eine Erklärung ganz besonders wichtig und zwar:
17. Erklärung zum Vorrang
Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.
Darüber hinaus hat die Konferenz beschlossen, dass das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zum Vorrang in der Fassung des Dokuments 11197/07 (JUR 260) dieser Schlussakte beigefügt wird:
„Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 22. Juni 2007
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts. Dem Gerichtshof zufolge ergibt sich dieser Grundsatz aus der Besonderheit der Europäischen Gemeinschaft. Zum Zeitpunkt des ersten Urteils im Rahmen dieser ständigen Rechtsprechung (Rechtssache 6/64, Costa gegen ENEL, 15. Juli 1964(1)war dieser Vorrang im Vertrag nicht erwähnt. Dies ist auch heute noch der Fall. Die Tatsache, dass der Grundsatz dieses Vorrangs nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts an seiner Existenz und an der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs.
Aus (...) folgt, dass dem vom Vertrag geschaffenen, somit aus einer autonomen Rechtsquelle fließenden Recht wegen dieser seiner Eigenständigkeit keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen können, wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und wenn nicht die Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden soll.
Nun was heißt das, nichts anderes als dass das Gg außer Kraft gesetzt wird und zwar durch den EU-Vertrag. Das ist jetzt ein bisschen schwierig zu erklären aber ich versuch es mal.
Dies ist ein eindeutiger Bruch des jetzigen Grundgesetzes, denn dieses beschränkt die Übertragung von Souveränitätsrechten gemäß neuem Art.23 (1) ausdrücklich auf eine Europäische Union, die“….dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist“. Eine so erfolgende Außerkraftsetzung des geltenden Grundgesetzes zugunsten der EU hat jedoch mit Subsidiarität absolut nichts mehr zu tun, sondern ist ihr Gegenteil, denn hiermit werden letztlich alle, auch noch die restlich verbliebenen nationalen Rechte zur freien Verfügung der EU gestellt, und keineswegs nur diejenigen, die zur Funktion einer Europäischen Union ansonsten autarker nationaler Mitgliedsstaaten unbedingt notwendig sind.
Nach Art.79 (3) GG ist darüber hinaus jede grundsätzliche Änderung der Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes ausgeschlossen, also auch der Festlegung des Art.20(2), „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Doch die obige EU-Bestimmung würde heißen, dass alle Staatsgewalt letztlich von der EU und nicht mehr vom deutschen Volke ausginge. Also nicht nur ein Verfassungsbruch als solcher, sondern sogar einer der Artikel 1 bis 20 - seinerzeit die Basis der Genehmigung des Grundgesetzes durch die Alliierten als von jedem Zugriff ausgeschlossener Grundsätze.
Wie ihr seht steht der Art.23 (1) mit der Erklärung Nr. 17 im Widerspruch deswegen soll er geändert werden.
So das erstmal dazu was bedeutet das jetzt als ganzes, ich denke ihr wisst es schon aber ich sag es trotzdem, dies ist der Versuch (zum glück bis jetzt nur der Versuch ich hoffe das die nicht damit durch kommen) unser Grundgesetz durch ein diktatorisches Machwerk zu ersetzen dessen Inhalt jederzeit ohne Referendum des Volkes und ohne der Möglichkeit den Inhalt anzufechten geändert werden kann.
Wie ihr seht ist das Thema Angriffsarmee noch das kleinere Übel. Nun wie kann man dagegen vorgehen.
1. Den Politikern zeigen das ihr gemerkt habt, was hier versucht wird also anschreiben na ja habt ihr gemacht, eure Briefe sind nicht schlecht aber ihr zitiert nicht und bringt keine Quellen mit ein, dies würde den Politikern zeigen das ihr euch mit dem Vertrag auseinander gesetzt habt und ihn versteht und nicht einfach irgendwas erzählt was ihr irgendwo gelesen oder gehört habt.
Noch ein kleiner Tipp zu euren Briefen die ihr verschickt in Bezug der Nötigung von Staatsorganen das steht im Strafgesetzbuch und ist nicht lustig. Ihr solltet zu eurer Sicherheit in euren Briefen immer freundlich und förmlich bleiben beschuldigt niemanden direkt sondern deutet nur an. Hier ein Beispiel: Statt zu schreiben „Das ist Hochverrat…“ schreibt lieber „Dies könnte nach §81 (1) Stgb als Hochverrat ausgelegt werden…“, das erste ist nämlich nach dem Gesetz eine Verdächtigung und wenn man die nicht belegen kann, könnt ihr wegen falscher Verdächtigung und Nötigung angezeigt werden. Das zweite ist keine Verdächtigung sondern eine Mutmaßung, da ihr mit Wörtchen „könnte“ eine direkte Verdächtigung relativiert habt. Eine Mutmaßung ist nicht strafbar da diese nicht zwangläufig richtig sein muss, im Gegensatz zu einer Verdächtigung wo ihr in der Beweispflicht seid.
Wegen der Todesstrafe das wurde tatsächlich in der Fassung von 2005 ausgehebelt in der jetzigen Fassung konnte ich diese aber noch nicht finden, solltet ihr also weglassen, schreibt nur was ihr belegen könnt und gebt die Quellen an und schickt die Dokumente wenn möglich als Anhang (E-Mail) oder als Datenträger (Post) mit. Erstens können die euch dann nichts von wegen Nötigung und zweitens können die dann nicht einfach einen auf unwissend machen da ihnen ja alle Quellen zur Verfügung stehen, und eins könnt ihr glauben die werden dann garantiert nervös.
2. (das ist jetzt noch mit Vorsicht zu genießen es kann euch zwar nichts passieren aber diesbezüglich sollte erst mit einem Rechtsanwalt gesprochen werden)
Im Prinzip ist mit diesem Vorgang der Tatbestand des Hochverrats nach §81 Absatz 1 Strafgesetzbuch erfüllt der da lautet:
§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige
Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren
bestraft.
In diesem Fall wären wir verpflichtet Anzeige zu erstatten (in diesem Fall eine Verfassungsbeschwerde einreichen da dies ein Staatsstreich von oben ist und die nächst höhere Instanz das Verfassungsgericht ist) da wir uns sonst selber nach § 138 Absatz 1 Unterpunkt 2 Strafgesetzbuch strafbar machen.
Hier der Paragraph:
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der
§§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in
den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des
Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des
Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des
Völkerstrafgesetzbuches),
6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder
Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234,
234a, 239a oder 239b,
7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
8. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1
bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315
Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann,
glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige
zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
3. Hier werde ich nur den Artikel 20 einfügen aber nichts weiter zu sagen da ich grundsätzlich gegen jede form von Gewalt bin und hiermit auch nicht dazu aufrufen möchte.
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und
die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen
das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Quellen:
Der EU-Vertrag (aktuelle Fassung):
http://www.mwalther.net/europa/Union...n-MWalther.pdf
Die Schlussakte:
http://eur-lex.europa.eu/de/treaties...E.01023101.htm
Grundgesetz:
http://www.bundestag.de/parlament/fu...etz/gg_01.html
Strafgesetzbuch:
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...tgb/gesamt.pdf
So ich hoffe ich hoffe ihr habt alles soweit verstanden ansonsten einfach ne pm schicken.
So das war es erstmal von mir hoffe geholfen zu haben.
NXo5
PS: Ich werde mich mal dransetzen und ein Musterschreiben aufsetzen das ihr für eure Aktion verwenden könnt.