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  #81  
Alt 12.03.2008, 01:30
aristo aristo ist offline
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Zitat:
goldmull schrieb...
Am Ende machen wir die Auswertung, dann darf gelacht werden. Wie gesagt, nicht Drohung ist das Ziel, sondern die Kontrolle unserer Abgeordneten, ob sie ihre von uns übertragene Aufgabe wirklich ernst nehmen oder ob sie letztlich wirklich nur abnicken. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Genau so ist es. Wer meint, der einzelne wäre machtlos, wird in
der Gemeinschaft vieler, etwas anderes erleben.
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
_________________________________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

Hilbert Meyer

No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel

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  #82  
Alt 12.03.2008, 14:23
NXo5 NXo5 ist offline
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Infokrieger
 
Registriert seit: 12.03.2008
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Hallo Infokrieger da ich mich in letzter Zeit ebenfalls mit diesem Thema umfangreich beschäftigt habe und ich bei meiner suche nach weiteren Informationen über euer Forum gestoßen bin und sehe das doch einige gewillt sind zu handeln, habe ich mich entschlossen mich hier zu registrieren um ein wenig mit zu helfen.

Eins noch vorweg die in diesem Forum gepostete Fassung des EU-Vertrages ist von 2004, diese wurde 2005 abgelehnt und ist veraltet. Ich hab mich mal durch die aktuelle gekämpft, die links findet ihr unten.

Nun ihr beschäftigt euch mit der bevorstehenden Änderung des Art.:23 des Grundgesetzes und dem EU-Vertrag. Ich weiß jetzt nicht in wie weit ihr euch mit dem Vertrag auseinander gesetzt habt, also nehmt es mir nicht übel wenn ich hier Infos poste die ihr schon kennt.

So nun zu den Ergebnissen meiner Recherche:

Vorwort:

Ich werde hier nur die wichtigsten Punkte abhandeln also sprich die Auswirkung des EU-Vertrages auf die Rechtspflichten der Artikel 1-20 des Gg dann noch Artikel 79 (3) des Gg (sehr wichtig) und natürlich Artikel 23 und zwar Absatz 1 und nicht 2 und 3 wie aristo meint, aber dazu später mehr.

Zu allen meinen Informationen werde ich die nötigen Quellen angeben so dass ihr diese nachvollziehen könnt und mich gegebenenfalls berichtigen könnt falls mir irgendwo ein Fehler unterlaufen ist.

Der EU-Vertrag

Das wichtigste Argument gegen diesen Vertrag ist nicht der Vertrag selber sondern die Schlussakte, diese befindet sich nämlich nicht im Vertrag selber sondern ist ein eigenständiges Dokument, gehört aber zum Vertrag. Haben die ziemlich clever gemacht weil man diese Akte erstmal finden muss.

In dieser Akte steht erstmal folgendes:

DIE KONFERENZ DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN, die am 23. Juli 2007 in Brüssel einberufen wurde, um im gegenseitigen Einvernehmen die Änderungen zu beschließen, die an dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft vorzunehmen sind, hat folgende Texte angenommen:

I. Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
II. Protokolle

Hier wäre die Liste der Protokolle die spar ich mir jetzt mal wen es interessiert kann in der Quelle nachschauen.

III. Anhang zum Vertrag von Lissabon

— Übereinstimmungstabellen nach Artikel 5 des Vertrags von Lissabon

Die Konferenz hat die folgenden dieser Schlussakte beigefügten Erklärungen angenommen:

A. Erklärungen zu Bestimmungen der Verträge (das ist der wichtige Abschnitt hier sind Erklärungen aufgelistet die nicht direkt im Vertrag sind aber zum Vertrag gehören)

Hier ist eine Erklärung ganz besonders wichtig und zwar:

17. Erklärung zum Vorrang
Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.
Darüber hinaus hat die Konferenz beschlossen, dass das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zum Vorrang in der Fassung des Dokuments 11197/07 (JUR 260) dieser Schlussakte beigefügt wird:
„Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 22. Juni 2007
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts. Dem Gerichtshof zufolge ergibt sich dieser Grundsatz aus der Besonderheit der Europäischen Gemeinschaft. Zum Zeitpunkt des ersten Urteils im Rahmen dieser ständigen Rechtsprechung (Rechtssache 6/64, Costa gegen ENEL, 15. Juli 1964(1)war dieser Vorrang im Vertrag nicht erwähnt. Dies ist auch heute noch der Fall. Die Tatsache, dass der Grundsatz dieses Vorrangs nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts an seiner Existenz und an der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs.
Aus (...) folgt, dass dem vom Vertrag geschaffenen, somit aus einer autonomen Rechtsquelle fließenden Recht wegen dieser seiner Eigenständigkeit keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen können, wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und wenn nicht die Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden soll.


Nun was heißt das, nichts anderes als dass das Gg außer Kraft gesetzt wird und zwar durch den EU-Vertrag. Das ist jetzt ein bisschen schwierig zu erklären aber ich versuch es mal.

Dies ist ein eindeutiger Bruch des jetzigen Grundgesetzes, denn dieses beschränkt die Übertragung von Souveränitätsrechten gemäß neuem Art.23 (1) ausdrücklich auf eine Europäische Union, die“….dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist“. Eine so erfolgende Außerkraftsetzung des geltenden Grundgesetzes zugunsten der EU hat jedoch mit Subsidiarität absolut nichts mehr zu tun, sondern ist ihr Gegenteil, denn hiermit werden letztlich alle, auch noch die restlich verbliebenen nationalen Rechte zur freien Verfügung der EU gestellt, und keineswegs nur diejenigen, die zur Funktion einer Europäischen Union ansonsten autarker nationaler Mitgliedsstaaten unbedingt notwendig sind.

Nach Art.79 (3) GG ist darüber hinaus jede grundsätzliche Änderung der Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes ausgeschlossen, also auch der Festlegung des Art.20(2), „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Doch die obige EU-Bestimmung würde heißen, dass alle Staatsgewalt letztlich von der EU und nicht mehr vom deutschen Volke ausginge. Also nicht nur ein Verfassungsbruch als solcher, sondern sogar einer der Artikel 1 bis 20 - seinerzeit die Basis der Genehmigung des Grundgesetzes durch die Alliierten als von jedem Zugriff ausgeschlossener Grundsätze.

Wie ihr seht steht der Art.23 (1) mit der Erklärung Nr. 17 im Widerspruch deswegen soll er geändert werden.

So das erstmal dazu was bedeutet das jetzt als ganzes, ich denke ihr wisst es schon aber ich sag es trotzdem, dies ist der Versuch (zum glück bis jetzt nur der Versuch ich hoffe das die nicht damit durch kommen) unser Grundgesetz durch ein diktatorisches Machwerk zu ersetzen dessen Inhalt jederzeit ohne Referendum des Volkes und ohne der Möglichkeit den Inhalt anzufechten geändert werden kann.

Wie ihr seht ist das Thema Angriffsarmee noch das kleinere Übel. Nun wie kann man dagegen vorgehen.

1. Den Politikern zeigen das ihr gemerkt habt, was hier versucht wird also anschreiben na ja habt ihr gemacht, eure Briefe sind nicht schlecht aber ihr zitiert nicht und bringt keine Quellen mit ein, dies würde den Politikern zeigen das ihr euch mit dem Vertrag auseinander gesetzt habt und ihn versteht und nicht einfach irgendwas erzählt was ihr irgendwo gelesen oder gehört habt.

Noch ein kleiner Tipp zu euren Briefen die ihr verschickt in Bezug der Nötigung von Staatsorganen das steht im Strafgesetzbuch und ist nicht lustig. Ihr solltet zu eurer Sicherheit in euren Briefen immer freundlich und förmlich bleiben beschuldigt niemanden direkt sondern deutet nur an. Hier ein Beispiel: Statt zu schreiben „Das ist Hochverrat…“ schreibt lieber „Dies könnte nach §81 (1) Stgb als Hochverrat ausgelegt werden…“, das erste ist nämlich nach dem Gesetz eine Verdächtigung und wenn man die nicht belegen kann, könnt ihr wegen falscher Verdächtigung und Nötigung angezeigt werden. Das zweite ist keine Verdächtigung sondern eine Mutmaßung, da ihr mit Wörtchen „könnte“ eine direkte Verdächtigung relativiert habt. Eine Mutmaßung ist nicht strafbar da diese nicht zwangläufig richtig sein muss, im Gegensatz zu einer Verdächtigung wo ihr in der Beweispflicht seid.

Wegen der Todesstrafe das wurde tatsächlich in der Fassung von 2005 ausgehebelt in der jetzigen Fassung konnte ich diese aber noch nicht finden, solltet ihr also weglassen, schreibt nur was ihr belegen könnt und gebt die Quellen an und schickt die Dokumente wenn möglich als Anhang (E-Mail) oder als Datenträger (Post) mit. Erstens können die euch dann nichts von wegen Nötigung und zweitens können die dann nicht einfach einen auf unwissend machen da ihnen ja alle Quellen zur Verfügung stehen, und eins könnt ihr glauben die werden dann garantiert nervös.


2. (das ist jetzt noch mit Vorsicht zu genießen es kann euch zwar nichts passieren aber diesbezüglich sollte erst mit einem Rechtsanwalt gesprochen werden)

Im Prinzip ist mit diesem Vorgang der Tatbestand des Hochverrats nach §81 Absatz 1 Strafgesetzbuch erfüllt der da lautet:

§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige
Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren
bestraft.

In diesem Fall wären wir verpflichtet Anzeige zu erstatten (in diesem Fall eine Verfassungsbeschwerde einreichen da dies ein Staatsstreich von oben ist und die nächst höhere Instanz das Verfassungsgericht ist) da wir uns sonst selber nach § 138 Absatz 1 Unterpunkt 2 Strafgesetzbuch strafbar machen.

Hier der Paragraph:

§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der
§§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in
den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des
Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des
Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des
Völkerstrafgesetzbuches),
6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder
Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234,
234a, 239a oder 239b,
7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
8. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1
bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315
Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann,
glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige
zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

3. Hier werde ich nur den Artikel 20 einfügen aber nichts weiter zu sagen da ich grundsätzlich gegen jede form von Gewalt bin und hiermit auch nicht dazu aufrufen möchte.

Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und
die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen
das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Quellen:

Der EU-Vertrag (aktuelle Fassung):
http://www.mwalther.net/europa/Union...n-MWalther.pdf

Die Schlussakte:
http://eur-lex.europa.eu/de/treaties...E.01023101.htm

Grundgesetz:
http://www.bundestag.de/parlament/fu...etz/gg_01.html

Strafgesetzbuch:
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...tgb/gesamt.pdf

So ich hoffe ich hoffe ihr habt alles soweit verstanden ansonsten einfach ne pm schicken.

So das war es erstmal von mir hoffe geholfen zu haben.

NXo5

PS: Ich werde mich mal dransetzen und ein Musterschreiben aufsetzen das ihr für eure Aktion verwenden könnt.
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  #83  
Alt 12.03.2008, 14:28
aristo aristo ist offline
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Hallo NXo5,

und herzlich Willkommen!

Danke für Deinen konstruktiven Beitrag.
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

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  #84  
Alt 12.03.2008, 18:43
lucy
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Gerold Reichenbach schrieb:

Sehr geehrte Frau Mustermann,

ich teile keine einzige ihrer inhaltlichen Bewertungen des
Verfassungsvertrages, auch nicht, was die rechtliche Einschätzung
hinsichtlich des BVerfG Urteils und der Schwächung der Parlamente betriff.
Im Gegenteil, wir brauchen eine Verfassung, die auch soziale
Normvorgaben enthält, soll nicht die EU auf der jetzigen
Verfassungsvertragsgrundlage der Maastrichter Verträge, die bislang
lediglich Rechte des freien Wirtschafts- und Warenverkehrs vorgibt,
verharren, mit all den Konsequenzen für die europäische Rechtsprechung,
die bislang jeglichen sozialen Aspekt ausblenden muss. Von daher wäre
mir die ursprüngliche Verfassung, bei all den Schwächen, die auch sie
hatte, sehr viel lieber gewesen, weil dort die sozialen Rechte noch
etwas weite gefasst waren. Aber sie ist ja von einer unheiligen Allianz
von Linkspuristen und Antieuropapopulisten gekippt worden. Zur hellen
Freude der Marktradikalen, die zu Recht eine Gefährdung der absoluten
Dominanz des reinen Wettbewerbsprinzips durch den Verfassungsentwurf
fürchtete. Ich habe schon damals befürchtet, das wir nichts Besseres,
sondern eher Schlechteres erhalten werden. Wer glaubt, durch eine
erneute Ablehnung die Stärkung demokratischer und sozialer Rechte in
Europa voran bringen zu können, der hat nichts gelernt und verweigert
sich zu Lasten der europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der
Realität.

Mit freundlichen Grüßen

Gerold Reichenbach, MdB

__________ __ __________


Wolfgang Börnsen schrieb:


Sehr geehrte Frau Mustermann,
vielen Dank für Ihre Hinweise und Anregungen, die Sie mir zum "EU-Reformvertrag" gemailt haben. Ich werde Ihre Stellungnahme unverzüglich an die zuständigen Gremien weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Börnsen, MdB (Bönstrup)
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  #85  
Alt 13.03.2008, 01:25
Newword Newword ist offline
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Endlich mal ne Antwort...Klaus Hänsch von der SPD
Ohne Anrede gehts sofort los...

Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat die EU-Verfassung nicht abgelehnt.

Der Reformvertrag verpflichtet die Europäische Union nicht zur Aufrüstung. Sie muss sich nach Art. III-309 der EU-Verfassung an globalen Abrüstungsmaßnahmen beteiligen. Der von Ihnen zitierte Art. I-41, Abs. 3 der EU-Verfassung enthält keine Verpflichtung zur Aufrüstung, wohl aber zur Modernisierung der militärischen Verbände der Mitgliedstaaten. Um dabei durch Zusammenarbeit Kosten zu sparen, wird die europäische Rüstungsagentur geschaffen. Über Art und Umfang der Modernisierung entscheidet jeder EU-Mitgliedstaat für sich selbst.

Es ist nicht möglich, die Todesstrafe durch die Hintertür einzuführen. Die Europäische Grundrechtecharta wird rechtsverbindlich. Basierend auf der Europäischen Menschenrechtskonvention sagt Art. 2 der Charta der Grundrechte der Union klipp und klar: "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden." Art. 19, Abs. 2 der Charta besagt sogar, dass niemand in einen Staat ausgeliefert werden darf, in dem für ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe besteht. Außerdem bleibt das Deutsche Grundgesetz weiterhin gültig.

Das Europäische Parlament hat künftig nicht nur beratende Funktion. Im Gegenteil: Es wird in seiner Entscheidungsmacht gestärkt. Statt wie bisher rund 60 % kann das Europäische Parlament künftig über 100% der EU-Gesetze gleichberechtigt mit den Regierungen im Rat entscheiden - auch in der Agrarpolitik, im Strafrecht und bei der polizeilichen Zusammenarbeit.
Alle Ausgaben im EU-Haushalt werden vom Europäischen Parlament und vom Rat gleichberechtigt beschlossen. Die bisherige Unterscheidung zwischen obligatorischen Ausgaben (Ratsentscheidungen) und nicht-obligatorischen Ausgaben (Parlamentsentscheidungen) wird aufgehoben.

Die Bürgerbeteiligung an der EU-Gesetzgebung steigt. Ein Europäisches Bürgerbegehren wird eingeführt: Mit einer Million Unterschriften können Bürger ein Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen.

Darüber hinaus werden weitere, für das Funktionieren der Europäischen Union wichtige Reformen eingeführt. Der Reformvertrag schafft eine EU, die demokratischer und zugleich handlungsfähiger ist, als die heutige. Das ist im Interesse Deutschlands.

Ich halte daran fest, dass der Reformvertrag so schnell wie möglich ratifiziert wird und in Kraft tritt.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hänsch
Ach wird das schön!! Ich kann es kaum abwarten...
ich glaub das ist ein Fall für aristo... der kann sowas immer so schön auseinander nehmen...Mal gucken wann sich die anderen Herren/Damen herablassen und mal ne Antwort schicken..ist ja bis jetzt ziemlich mager...



Gruß Newword...
__________________
-------------------------------------------------
Jesus lehrte Buddhismus
--------------------------
Alles ist O.K.
-------------------------
David Icke- Beyond the cutting edge (deutsch) Stream
----------------------------------------
Eine Botschaft an die Welt


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  #86  
Alt 13.03.2008, 02:43
an0nym an0nym ist offline
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Infokrieger
 
Registriert seit: 31.01.2008
Beiträge: 189
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irgendwann wird es selbst den politkern der eu kommision auffallen, das etwas nicht stimmt.
die zeit kommt noch.


ich hab so zu 90% das gefühl, dass die Elite nicht erreichen wird was sie will. im gegenteil...
__________________
Ein Mensch ist erst kriminell, wenn Gesetze sein Leben einschränken.
Wenn diejenigen adligen und reichen Machthaber das Recht haben, Gesetze zu entwerfen und auszuführen, dann nehmen WIR uns das Recht, sie gleichgerecht zu behandeln. Denn diese Machthaber halten sich nicht an ihre eigenen Gesetze.

REVOLUTION für Wahrheit und echte Gerechtigkeit!


http://img11.werkenntwen.de/photo6/8...c3o60a5ce4.jpg

http://x09.eu/de/home/
Online-Volksentscheid über EU-Vertrag
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  #87  
Alt 13.03.2008, 08:20
Iks Iks ist offline
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Beiträge: 1.946
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Wieder einer von den Linken.

Zitat:
Sehr geehrter Herr *****,
vielen Dank für Ihre Email an mein Wahlkreisbüro vom 10. März.
Seien Sie versichert, dass die Linksfraktion und damit auch ich einer
"Kriegs-EU-Verfassung“ nicht zustimmen werden.
Wie Sie dem beigefügten Entschließungsantrag meiner Fraktion entnehmen
können, haben wir uns bereits im vergangenen Jahr und werden wir uns
weiterhin für die Umsetzung der darin genannten Forderungen stark machen.

Jörn Wunderlich

Mitglied des Deutschen Bundestages
Streng nach Parteigesinnung -_- mir wärs lieber wenn die Individuell das vertreten... wie schon Volker Pispers gesagt hat "Parteizwang, deutsche Erfindung. Einer steht an der Spitze und sagt den Anderen wann sie den Arm heben müssen."
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  #88  
Alt 13.03.2008, 14:39
aristo aristo ist offline
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Nicht nur der Artikel 23 GG soll geändert werden, sondern auch
Artikel 54 und 93!


Auszug:

"Grundgesetz anpassen

Außerdem debattierten die Abgeordneten über zwei Gesetzentwürfe der Regierungsfraktionen.
Sie zielen darauf ab, einerseits die im Vertrag von Lissabon enthaltenen Bestimmungen zur
Mitentscheidung von Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen
Union zu regeln (16/8489). Zum anderen sollen sie die notwendigen Grundgesetzänderungen
hierfür herbeiführen (16/848. Konkret ist geplant, die Grundgesetz-Paragrafen 23,54 und 93
zu ändern, um die Mitwirkungsrechte umzusetzen, die der EU-Reformvertrag den Parlamenten
der Mitgliedstaaten einräumt. Künftig sollen Bundestag und Bundesrat den Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union auch ermächtigen können, seine durch
den EU-Vertrag eingeräumten Rechte wahrzunehmen.

Ein Antrag (16/7446) der Fraktion DIE LINKE. fordert, den Reformvertrag in allen
europäischen Amtssprachen vorzulegen und den Bürgern in gedruckter sowie in
elektronischer Form zugänglich zu machen."

Quelle: bundestag.de


Seltsamerweise sind die Vorlagen (16/8489) und (16/848 nicht zugänglich!

Einmal mehr wird deutlich, wie "Nacht- und Nebelaktionen" die Demokratie gefährden.
In den Mainstreammedien war weder dazu weder etwas zu lesen, zu hören oder
zu sehen.
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  #89  
Alt 13.03.2008, 17:48
aristo aristo ist offline
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Eine der gefährlichsten Regelungen im Reformvertrag!

Die EU darf einen Krieg anfangen, ohne das Europäische Parlament zu fragen

Über Militäreinsätze entscheidet allein der Ministerrat der EU. Das Parlament hat weder eine
Entscheidungsbefugnis noch eine Kontrolle über Truppeneinsätze und entsprechende
Außenpolitik. Es wird sogar ausdrücklich bestimmt, dass nicht einmal der Europäische
Gerichtshof eine Kontrollmöglichkeit hat.
(Art. I–41, S. 37 und Art. III–376. S. 169)

Artikel 240a [275] ersetzt die bisherigen Artikel 46 Buchstabe
f und Artikel 47 EU-Vertrag und entspricht weitge-
hend Artikel III-376 Verfassungsvertrag.
Er regelt in Absatz 1 einen grundsätzlichen Ausschluss
der Zuständigkeit der europäischen Gerichtsbarkeit für
die GASP und durchbricht diesen Grundsatz in Absatz 2
durch Gewährung von Rechtsschutz bei Belastung Ein-
zelner durch restriktive Maßnahmen.

(Anmerkung: GASP = Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik


Dazu paßt:

Die EU bereitet sich wegen Rohstoffressourcen zum Krieg gegen Russland vor.

Der Westen und Russland können in sehr naher Zukunft ernsthafte Konflikte
wegen der Energie-Ressourcen in der Arktis erwarten, dabei kann die EU für
Entscheidungen von Energiefragen die Streitkräfte der NATO heranziehen. Dies
besagt ein Dokument, das den Oberhäuptern der 27 Mitgliedsstaaten der EU
bei dem bevorstehenden Treffen in Brüssel vorgeschlagen wird.

Dieses Dokument haben der Oberste Kommissar der EU für die Aussen- und
Sicherheitspolitik Javier Solana und die Kommissarin der EU für Aussenbeziehungen
Benito Ferrero-Waldner erstellt. Es umfaßt sieben Seiten und wird bei dem Treffen
den Staatsoberhäuptern der EU vorgestellt, das diese Woche in Brüssel stattfindet."

"Das schnelle Abschmelzen der Polareiskappe, besonders in der Arktis, führt zum
Entstehen neuer Wasserwege und internationalen Handelsrouten. Der Zugang zu
riesigen Vorräten an Kohlenwasserstoffen in der Arktis wird erleichtert, und dies ändert
die geostrategische Dynamik der Region", - zitiert ihn die Britische Zeitung 'The Guardian'.

"An den Inseln Spitzbergens befinden sich mächtige Lagerstätten an Gas und Erdöl,
die im gegenwärtigen Moment noch vom Schelf-Eis bedeckt sind. Wenn die globale
Erwärmung diese Vorkommen zugänglich macht, dann wird zwischen Russland und
Norwegen ein ernsthafter Konflikt entstehen" – bemerken die Autoren des Berichtes der EU.

Die Autoren geben an, daß diese Frage die Beziehungen Russlands nicht nur mit
Norwegen, sondern letztlich mit dem gesamten Westen wesentlich erschweren. Sie
schlagen vor, zum Schutz besonders wichtiger Ressourcen-Transporte die Streitkräfte
der NATO zu mobilisieren. Es ist anzunehmen, daß dieses Thema bei dem NATO-Treffen
2-4 im April in Bukarest aufgeworfen wird.

Die Verfasser des Berichtes geben an, daß die globale Erwärmung unvorhersehbare,
schwere Folgen für Europa haben wird. Nach ihrer Meinung kann der Kontinent in
einen Krieg um Ressourcen hineingezogen werden, Massen-Migrationen, entstehen
"unbeständiger Regierungen" und einer politischen Radikalisierung.

Außerdem wird bemerkt, daß sich die Möglichkeit einer Verstärkung der Auseinandersetzungen
der Länder des Nordens und des Südens um natürliche Ressourcen verstärken, so wie
durch die industrielle Aktivität hervorgerufene Erwärmung der Industrieländer, worunter
die Entwicklungsländer leiden.

Da es nicht unwichtig ist, diese Nachricht frühzeitig zu verbreiten, da sonst innerhalb des
EU-Treffens unter Ausschluß der Öffentlichkeit militaristische und abenteuerliche
Beschlüsse gefaßt werden könnten, ist dieser Artikel erst als Kurzreferenz vorhanden.
Abzuwarten bleibt, was sich bei dem NATO-Treffen in Bukarest ergeben wird - und was bekannt wird.

Alleine ein Erwägen eines bewaffneten Konfliktes mit Russland ist so ungeheuerlich,
daß dieser Nachricht Dringlichkeit zukommt.


Quelle: Prawda vom 10.03.2008, Übersetzung Rumpelstilz
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  #90  
Alt 14.03.2008, 00:54
goldmull goldmull ist offline
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Ort: WK 190
Beiträge: 591
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es gibt Nachricht von Herrn Hans-Joachim Hacker MDB, McPom, SPD

ist sehr umfangreich und wird später in das Forum eingestellt. Sie muß kommentiert veröffentlicht werden, damit der Zusammenhang nicht verloren geht. Es dauert etwas die Sache so umzuformatieren, daß es hier nicht das Forum sprengt. Wir ackern dran, wird aber eher morgen Abend werden.

Sollte Herr Hacker mitlesen, wie er es offensichtlich schon vor seiner Antwort getan hat, so danke ich ihm schon mal für seine Kritik und Mühe, die er sich mit uns gemacht und daß er uns überhaupt geantwortet hat. Leider ist absehbar, daß er, wie viele andere auch, sich auf recht wackeligem Parkett bewegen. Ist eben nicht so einfach zu verstehen dieses Reformwerk. Wie ich schon vermutete, sowohl für die Abgeordneten als auch für uns. Aber dazu ist er ja da, der Dialog meine ich.

k.goldmull
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