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29.08.2008, 12:38
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Grundgesetz und Verfassung
Letztens habe ich mich mit einem Kollegen unterhalten.
Dieser behauptet seit dem Fall der Mauer habe nun die BRD eine eigenständig Verfassung.
So glaubte ich das auch.
Jedoch gab es nie wahlen von irgendwelchen Volksvertretern, die diese Verfassung zusammen ausgearbeitet haben.
Hat die BRD nun eine Verfassung oder gilt immer noch das Grundgesetz mit einigen Änderungen?
Das GG kann man im Bücherhandel kaufen. Eine Verfassung habe ich noch in keinem Buchhandel gesehen.
Habe ein eigens Thema eröffnet weil ich kein passendes Thema gefunden habe wo ich diese Farge posten kann.
Cowboy70
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Das schlimmste was man einem Menschen antun kann, ist Gewalt.
Doch brutaler als jede Gewalt ist die Wahrheit!
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Wer seinen Verstand nicht nutzt, hat es nicht anders verdient als ein Sklave der Obrigkeit zu sein.
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29.08.2008, 12:41
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Infokrieger
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Art. 146 GG nachgucken und deine Fage beantwortet sich von selbst.
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29.08.2008, 12:55
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Danke!
Habe es schnell gefunden.
Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes] Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Meine Frage ist beantwortet.
Cowboy70
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29.08.2008, 13:11
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Cowboy:
Bitte nimm's mir nicht übel (ich teile deine Meinung zu 100%), aber es gibt
jetzt mit diesem den 4. oder 5. Thread zu dem Thema.
Auf die brüllend lächerlichste Sache zur Geltung des GG hat mich aber erst Ralf U. Hill gebracht:
Ließ dir bitte mal Art 144 (2) GG durch ... dort wird auf Art 23 verwiesen.
Und jetzt ließ dir den dann mal durch
Das funktioniert für die neueste Fassung genauso wie für die Fassung Okt. 1990.
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29.08.2008, 23:19
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Ich habe nur einen Thread gefunden. Und dort ging es um die Steuern.
Um es abgetrennt zu behandeln habe ich was neues eröffnet.
Ich kann mich an keine Volksabstimmung erinnern in dem alle Wahlberechtigten einem Verfassungsentwurf zugestimmt haben.
Art. 146 sagt aber was anderes aus.
Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes] Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Dieser Absatz ist in den letzten 13 Jahren nicht geschehen.
Das Volk hat nichts entschieden.
Die anderen genannten Artikel lese ich mir noch durch.
Cowboy70
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30.08.2008, 00:15
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Es ist auch seit 18 Jahren nichts geschehen.
Einer der Threads wurde so "zerflamed", daß er im Archiv gelandet ist.
die anderen:
BRD - kein Verfassungsstaat
Ralf U. Hill - Das Deutschland Protokoll
auch in diesen gab es stellenweise heftige Grabenkriege zwischen Fraktionen,
die dir klar sein dürften.
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30.08.2008, 01:05
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Ich kann's kaum glauben.
Zum ersten Mal sind wir einer Meinung...
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30.08.2008, 08:40
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30.08.2008, 17:23
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Art 144 und 23 habe ich gelesen.
Art. 50 und 38 ebenso.
Somit hat die BRD keine Verfassung.
Letztendlich obliegt es uns, dem Volk, Verteter zu wählen oder zu bestimmen, die einen Verfassungsentwurf vorbereiten und dann vorlegen, indem einzelne Verfassungspunkte zugestimmt werden oder abgelehnt werden.
Einzelne Punkte und Absätze werden ratifiziert und andere verworfen und neu entworfen bis diese vom Volke zugestimmt werden.
Solange bis man eine Verfassung hat.
Cowboy70
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30.08.2008, 23:44
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s0rc:
Wenn sich dieses Land (ich rede vom Volk) eine eigene Verfassung gibt, ist das der Todesstoß für den Lissaboner Vertrag.
So eine Aktion würde wie eine Schockwelle durch ganz Zentraleuropa gehen.
Wenn die Leute endlich anfangen, zu hauf unbequeme Fragen zu stellen.
wenn...
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