Erfolg des EU-Reformvertrags
Koalition ändert Grundgesetz
Die Bundesregierung will das Grundgesetz ändern, um die Ratifizierung des
EU-Reformvertrages zu garantieren. Die Änderung werde das Kabinett
am 5. März beschließen, berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf
Regierungskreise. Der Vorschlag soll dann sofort an den Bundestag
weitergeleitet werden. Eine interministerielle Arbeitsgruppe habe sich auf
ein entsprechendes Vorgehen verständigt.
Hintergrund sind juristische Probleme beim sogenannten Begleitgesetz zum Lissabonner Vertrag.
Mit diesem sollen die künftigen Mitwirkungsrechte des Bundestages in der Europapolitik erweitert
und festgeschrieben werden. So sieht das Gesetz etwa eine Klagemöglichkeit vor, wenn ein
Drittel der Abgeordneten des Bundestages glaubt, dass die EU sich zu Unrecht in Kompetenzen
der nationalen Ebene einmischt. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages und das
Innenministerium hatten im Dezember überraschend darauf hingewiesen, dass das Begleitgesetz
nicht verfassungskonform sei, weil das Grundgesetz andere Schwellenwerte vorsehe.
Nun soll der Artikel 23 der Verfassung entsprechend geändert werden.
Die Regierung steht beim Ratifikationsverfahren unter enormem Zeitdruck. So soll
Deutschland den Lissabonner Vertrag unbedingt bis zum 23. Mai, dem Verfassungstag,
ratifiziert haben. Damit soll ein positives Signal für die schwierigere Zustimmung in den
EU-Staaten Irland und Großbritannien ausgesandt werden. In Irland ist als einzigem
EU-Staat ein Referendum über den Reformvertrag geplant, das am 29. Mai stattfinden soll.
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Hier kann jeder Infokrieger eine Lister der Mailadressen
downloaden
Schreibt die Abgeordneten in eurem Wahlkreis per Mail an.
Textvorschlag:
Sehr geehrter Herr ............
ich fordere Sie auf, gegen eine Änderung des Art. 23 des GG zu Stimmen.
Mit freundlichen Grüßen