Ich habe bereits in meinem vorherigen Beitrag darauf hingewiesen, das es sich dabei um die
gleiche Antwortmail handelt, die
aristo zuletzt gepostet hat...
Einige Abgeordnete schalten auf stur & drehen den Spieß um.
Alfred Hartenbach
Lydia Westrich
Klaus Hagemann
Gabriele Hiller-Ohm
Karl Diller
Nina Hauer
Gregor Amann
Andere geben sich echt alle Mühe, zu beschwichtigen.
Wieder andere halten es noch nicht mal für nötig, auf die geäußerten Bedenken einzugehen.
Und für alle, die nicht so viele Abgeordneten-Mails in ihrem Postfach vorfinden , stelle ich auch gerne noch die anderen Statements ein
GERD HÖFER SPD
Sehr geehrte Frau Mustermann,
entgegen Ihrer Vermutung, Abgeordnete läsen Gesetzesvorlagen nicht,
kenne ich mich im Entwurf zum Verfassungsvertrag für Europa ziemlich gut aus. Ich werde der Ratifikation zustimmen. Die EU wird dadurch näher an die Bürger gebracht, nationale Parlamente bekommen ein Initiativrecht.
Alle Ihre Befürchtungen sind aus der Luft gegriffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gerd Höfer, MdB
PRISKA HINZ GRÜNE
Sehr geehrte/r Herr/Frau Mustermann,
vielen Dank für Ihre Email vom 11. März 2008.
Mit Bedauern nehme ich Ihre sehr kritische und ablehnende Haltung zum
Vertrag von Lissabon zur Kenntnis und hoffe, mit meiner Antwort
Missverständnisse oder missliche Interpretationen aus dem Weg zu räumen.
Denn wir als Bündnis 90/Die Grünen unterstützen den Vertrag von
Lissabon. Er ist nach einer achtjährigen Reformphase wichtig und richtig
für die künftige Arbeit der EU. Er macht mehr europäische Politik
beispielsweise in der Außenpolitik, in der Energiepolitik aber auch in
der Innen- und Justizpolitik möglich. Er gibt den Bürgerinnen und
Bürgern mehr Rechte, denn sie können sich dann über ein Europäisches
Bürgerbegehren aktiv in europäische Politik einschalten. Er wertet die
Stimmen der Bürgerinnen und Bürger zur Wahl zum Europäischen Parlament
auf, denn dieses kann künftig in viel mehr Bereichen mitentscheiden. Er
gibt den nationalen Parlamenten mehr Rechte, die sogar soweit gehen,
dass ein einziges Parlament Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
einlegen kann, wenn das Prinzip der Subsidiarität verletzt wurde. Der
Vertrag von Lissabon macht die EU demokratischer, effizienter und
transparenter.
Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsvertrag nicht abgelehnt:
Zu Ihren Anmerkungen und Fragen möchte ich zunächst das Missverständnis
aufklären, das BVfG habe den EU-Verfassungsvertrag abgelehnt. Dies ist
falsch. Es gab zwar eine Verfassungsklage des Bundestagsabgeordneten
Peter Gauweiler gegen den EU-Verfassungsvertrag, die jedoch aufgrund der
negativen Referenden in Frankreich und in den Niederlanden nicht zur
Entscheidung gekommen ist. Herr Gauweiler begründete seine Klage mit der
Befürchtung der Vertrag bedeute eine Entmachtung des Deutschen
Bundestages. Doch dies ist gerade nicht der Fall. Der Deutsche Bundestag
und alle anderen nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten erhalten mehr
Rechte in der EU! Diese gehen soweit, dass ein einziges Parlament Klage
vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen kann, wenn es Zweifel an der
Subsidiarität gibt, d.h. wenn das Parlament bezweifelt, dass die EU hier
zuständig ist. In Deutschland haben wir dafür gesorgt, dass der
Bundestag diese Klage erheben muss, wenn ein Viertel seiner Mitglieder
einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip erkennt.
Keine Hochrüstung durch den neuen Vertrag:
Ihr zweiter Punkt zielt auf die Verteidigungsagentur und auf
Auslandseinsätze. Die Aufgabe der Agentur ist jedoch mitnichten die
„Hochrüstung“, die Sie ansprechen. Vielmehr ist es ihre Aufgabe eine
stärkere Koordinierung und Abstimmung des Bedarfs und der Beschaffungen.
Dies hat nichts mit Militarisierung zu tun, denn jeder der 27
Mitgliedstaaten unterhält nach wie vor seine eigenen Streitkräfte und
eigenen Rüstungskapazitäten. Arbeitsteilungen und das Zusammenlegen von
Fähigkeiten sind selten. Vielfach sind diese Streitkräfte schon auf
Grund unterschiedlicher technischer Standards nicht in der Lage
zusammenzuarbeiten. Das bedeutet auch: Die europäischen Staaten geben
mehr Geld für Verteidigung aus als nötig. Mit der Europäischen
Verteidigungsagentur wird ein erneuter Anlauf unternommen, diese
Ineffizienz schrittweise zu beseitigen. Dies wird Jahrzehnte dauern,
aber es wird militärische Überkapazitäten abbauen und gesamteuropäisch
betrachtet Verteidigungsausgaben einsparen helfen. Die
Verteidigungsagentur bündelt als Nachfolgeorganisation die drei
Organisationen: 1. Beschaffungsagentur OCCAR, 2. Westeuropäische
Rüstungsorganisation WEAG und 3. Westeuropäische Rüstungsgruppe WEAO,
die ebenfalls zum Abbau der Ineffizienz in der europäischen
Verteidigungspolitik und Überkapazitäten eingerichtet wurden.
Auslandseinsätze werden vom Deutschen Bundestag entschieden:
Auslandseinsätze werden nach wie vor vom Deutschen Bundestag
entschieden. Denn die EU hat keine eigenen Streitkräfte. Missionen im
Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die
übrigens vor allem ziviler Art sind können nur durchgeführt werden, wenn
einzelne Nationalstaaten bereit sind, nationale Streitkräfte oder
BeamtInnen zur Verfügung zu stellen und alle Mitgliedstaaten der EU im
Ministerrat der Mission zustimmen. Im Falle Deutschlands wäre es so,
dass eine deutsche Beteiligung an einem EU-Einsatz nur stattfinden kann,
wenn der Bundestag dem Antrag der Bundesregierung zustimmt. Kaum ein
Parlament in der EU hat so weitgehende Mitwirkungs- und Kontrollrechte
bei Auslandseinsätzen, wie der Deutsche Bundestag.
Schließlich wird die EU durch den Vertrag ausdrücklich auf die "Wahrung
der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen" festgelegt. Damit muss
die EU "internationale Streitigkeiten durch friedliche Mittel so
bei(zulegen), dass der Weltfriede, die internatonale Sicherheit und die
Gerechtigkeit nicht gefährdet werden" (Artikel 2 Absatz 3 VN-Charta).
Zusatzprotokolle zur Abschaffung der Todesstrafe:
Die Europäische Menschenrechtskonvention, auf die sich der von ihnen
genannte Artikel bezieht, lässt tatsächlich unter bestimmten Umständen
die Todesstrafe zu. Dies war der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der
Erarbeitung der EMRK erreicht werden konnte. Dies ist jedoch
inakzeptabel. Daher sind dann in der Folge zwei Zusatzprotokolle zur
EMRK verfasst worden, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen
abgeschafft wird. Dabei handelt es sich um das 6. und das 13.
Zusatzprotokoll. Deutschland und eine Zahl der Europarats-Mitglieder
haben diese beiden Protokolle unterzeichnet und ratifiziert. Damit hat
es sich, wie auch durch sein Grundgesetz, zu einem höheren Schutz
verpflichtet als von der EMRK vorgesehen.
Europäisches Parlament wird massiv gestärkt:
Das Europäische Parlament geht eindeutig gestärkt aus den Reformen
hervor. Denn, um nur drei der wichtigsten Verbesserungen zu nennen,
werden 1. mit dem Vertrag von Lissabon die gesetzgeberischen Rechte des
EP massiv ausgedehnt. Das bisherige „Mitentscheidungsverfahren“ wird zum
ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in dem Rat und Parlament
gleichberechtigt sind. 2. Erhält das EP die Befugnis, den Präsidenten
der Europäischen Kommission zu wählen, 3. gesteht der Vertrag dem EP die
volle Mitentscheidung im Bereich des Haushaltsverfahrens zu.
Europäisches Parlament wird auch bei der Flexibilitätsklausel gestärkt:
Die sogenannte Flexibilitätsklausel schließlich besteht schon im derzeit
gültigen Vertrag von Nizza in Artikel 308 EGV. Artikel 352 des neuen
Vertrages erlaubt jedoch keine Änderung des Vertrages, sondern nur eine
auf den Einzelfall begrenzte Präzisierung oder Befugniserweiterung der
Union. Voraussetzung hierfür ist also immer, dass der Vertrag ein
konkretes Unionsziel bestimmt, dass durch die spezifischen
Kompetenznormen selbst nicht gedeckt ist. Explizit ausgeschlossen sind
hierbei jedoch Maßnahmen, die auf eine Harmonisierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten abzielen würden, obwohl die
betroffene Vertragsbestimmung jedwede Harmonisierung ausschließt.
Maßnahmen auf Grundlage der Flexibilitätsklausel können nur erfolgen,
wenn der Rat diese einstimmig beschließt. Da die Mitglieder des Rates
ihren Parlamenten jedoch rechenschaftspflichtig wird hier niemand
entmachtet. Vielmehr wird das Europäische Parlament durch den neuen
Vertrag sogar noch gestärkt, denn künftig wird es hierzu nicht mehr nur
angehört, sondern muss zustimmen. Zudem wird klargestellt, dass die
Klausel keinesfalls im Bereich der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik angewandt werden darf.
Ich hoffe sie zum Überdenken Ihrer Haltung angeregt zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Priska Hinz
Dr. OLE SCHRÖDER CDU
Sehr geehrte Frau Mustermann,
vielen Dank für ihre E-Mail vom 11.03.2008 zum EU-Reformvetrag. In Ihrem Schreiben teilen Sie mir Ihre Bedenken und Sorgen zum zur anstehenden Ratifizierung des EU-Reformvertrags mit.
Die auf dem EU-Gipfel am Freitag, 19.Oktober 2007 erzielte politische Einigung über die Verabschiedung des EU-Reformvertrags ist ein Durchbruch im langwierigen Europäischen Verfassungsprozess, der zwischenzeitlich vollständig zu scheitern drohte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Übernahme der bereits im Verfassungsentwurf verankerten institutionellen Reformen.
Ihr Argument, die nationalen Parlamente würden durch die neuen Bestimmungen entmachtet, kann ich entkräftigen. Mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung der Artikel 23, 45 und 93 des Grundgesetzes, dem sogenannten Begleitgesetz, werden die Vorraussetzungen für die innerstaatliche Umsetzung der Mitwirkungsrechte geschaffen, die der EU-Reformvertrag den Parlamenten der Mitgliedstaaten einräumt. Mit dem Vertrag von Lissabon werden die Rechte der nationalen Parlamente aufgewertet. So wird die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips künftig durch direkte Stellungnahmen der nationalen Parlamente im europäischen Gesetzgebungsverfahren und im Streitfall mit einem eigenen Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof überwacht. Gleichzeitig werden die Rechte der Minderheiten im Bundestag gestärkt. Das für die Erhebung einer Subsidiaritätsklage durch den Bundestag vorgesehene Quorum wird auf ein Viertel der Mitglieder des Bundestages festgelegt. Dasselbe Quorum gilt bereits für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Deshalb wird auch das für Normenkontrollanträge aus der Mitte des Bundestages gemäß Artikel 93 Abs. 1 Nr.2 des Grundgesetzes geltende Quorum angepasst.
Vorgesehen ist außerdem, dass der Bundestag den Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Wahrnehmung der ihm in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumten Rechte ermächtigen kann.
Ein weiterer Kritikpunkt Ihres Schreibens betrifft die Außen- und Sicherheitspolitik der EU.
Durch den Vertrag von Lissabon wird die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ausgebaut. Das neue Amt des "Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" wird eine stärkere Kohärenz des Außenhandels sicherstellen. Dieser führt den Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten und ist gleichzeitig als Vizepräsident der Kommission zuständig für den Bereich Außenbeziehungen. Unterstützt wird er durch den Europäischen Auswärtigen Dienst, der aus Mitarbeitern der Kommission, des Ratssekretariats und entsandten Diplomaten der Mitgliedstaaten bestehen wird. Es ist eine wichtige Errungenschaft in der Entwicklung der EU, dass diese heute in der Lage ist, sich an militärischen Einsätzen zu beteiligen. Nur so ist sichergestellt, dass die Europäische Union mit einer Stimme auch in der Außenpolitik spricht und insbesondere auch humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltene Aufgaben sowie robuste Mandate bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen zu übernehmen. Solche Einsätze entsprechen nicht nur dem Gebot humanitärer Hilfe, sie sind auch ein wichtiger Beitrag zur Herrstellung von Frieden und Stabilität auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen. Ohne die militärischen Einsätze europäischer und amerikanischer Streitkräfte auf dem Balkan wäre der Völkermord in Bosnien zum Beispiel nicht gestoppt worden. Es darf zudem nicht vergessen werden, das die Außen- und Sicherheitspolitik der EU weiterhin vom Prinzip der Einstimmigkeit bestimmt wird und Beschlußfassungen auf diesem Gebiet somit eine hohe Hürde nehmen müssen und nur dann getroffen werden, wenn alle Mitgliedstaaten diese mittragen können.
Zu Ihrem Argument, das die demokratischen Defizite des EU-Verfassungsvertrages durch den Vertrag von Lissabon nicht behoben seien, möchte ich anmerken, dass dem EU-Parlament zwar in der Tat weiterhin kein Initiativrecht zusteht. Die Europäischen Institutionen sind jedoch historisch bedingt mit einem Demokratiedefizit "aufgewachsen", das im Laufe der Geschichte allerdings schon erheblich gemildert werden konnte. Richtig bleibt dennoch, das die Demokratisierung der Europäischen Union in kleinen Schritten vorankommt und auch der Vertrag von Lissabon dazu seinen Beitrag leistet. Als großer Erfolg ist z.B. zu verbuchen, das durch die Festlegung des Mitentscheidungsverfahrens als Regelverfahren in der europäischen Gesetzgebung das Europäische Parlament zum gleichberechtigten Gesetzgeber neben dem Rat wird.
Der neue EU-Vertrag macht die Europäische Union demokratischer, transparenter und handlungsfähiger; er führt zu einer besseren Kompetenzabgrenzung zwischen den Zuständigkeiten auf europäischer und nationaler Ebene und verbessert die Einflußmöglichkeiten der nationalen Parlamente in der europäischen Rechtssetzung.
Der Deutsche Bundestag hat das Ziel,alles zu tun, um die erfolgreiche Ratifikation des Vertages zu unterstützen. In Deutschland wollen wir das Ratifizierungsverfahren bis Mai2008 abschließen. Deutschland ist Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaften und hat im Ratifizierungsprozess eine Vorbildrolle einzunehmen und ist daher im Recht bemüht, die Ratifikation so schnell wie möglich durchzuführen. Darüber hinaus übernimmt der Vertrag von Lissabon große Teile des durch den Gesetzgeber bereits 2005 ratifizierten Verfassungsvertrages. Vor diesem Hintergrund kann man nun seit mindestens dem Jahre 2005 eine rege öffentliche Auseinandersetzung mit dem Verfassungsvertrag nicht leugnen, in der die Stellungnahmen und Beiträge der deutschen Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle gespielt haben.
Ich hoffe, Ihnen mit meinem Schreiben meine Position zu dem zur Ratifizierung anstehenden Vertrag von Lissabon näher gebracht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Schröder