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  #91  
Alt 14.03.2008, 01:28
aristo aristo ist offline
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Eine Nachricht an goldmull:


Kommentare sind kursiv.

Sehr geehrter Herr Goldmull, sehr geehrter Herr Voltaire,

Ihre Mail, die Sie offensichtlich als Teil einer über das Forum der Website infokrieg.tv
ausgelösten Mailaktion an mich und weitere Kolleginnen und Kollegen im
Bundestag gesendet haben, habe ich erhalten.

Es fehlt mir nicht leicht, auf Ihre Mail zu antworten, da man die Vielzahl von
Falschinformationen, Beschimpfungen und Unterstellungen kaum in einen Brief
richtigstellen oder zurückweisen kann.


Und mir fehlen erstmal die Worte ob dieser Rechtschreibung.


Offensichtlich haben Sie sich selbst nicht die Mühe gemacht, die darin erhaltenen
– absurden und abwegigen – Behauptungen zu prüfen. Aber darum scheint es Ihnen
wohl nicht zu gehen, sondern um die Bestätigung einer von Verschwörungstheorien
geprägten, ins Groteske verzerrten Sicht auf die Welt.


Das ist die gängige Argumentation. Weiß man nicht weiter, wird die
Verschwörungstheoretikerkeule geschwungen.


Gleich der erste Satz beginnt mit einem Fehler: das Bundesverfassungsgericht hat
den Verfassungsvertrag keineswegs abgelehnt, sondern das Verfahren zurückgestellt.
In der Sache gibt es keinerlei Entscheidung.


Auch das ist nur die halbe Wahrheit.

Zitat:

In Sachen Verfassungsbeschwerde des Bundestagsabgeordneten Dr.
Gauweiler gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag vom 29. Oktober
2004 über eine Verfassung für Europa (Aktenzeiten des BVerfG: 2 BvR
839/05) hat der Berichterstatter des Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts, Prof., Dr. Broß, dem
Verfahrensbevollmächtigten Dr. Gauweilers, Prof. Dr. Karl Albrecht
Schachtschneider (Erlangen) sowie den Prozeßbevollmächtigten von
Bundestag und Bundesregierung mitgeteilt, daß das
Bundesverfassungsgericht wegen der anhaltenden Diskussion über die
Änderung der EU- Verfassung eine Entscheidung über die von Bundestag
und Bundesrat beschlossenen „Verfassung für Europa“ zurückstellt und
der EU- Verfassungsvertrag bis dahin in Deutschland nicht ratifiziert und
ausgefertigt werden darf. In dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts
heißt es wie folgt:

Zitat:
"„Angesichts der anhaltenden Diskussion über die Fortführung des
Europäischen Verfassungsprozesses nach dem Scheitern der
Referenden in Frankreich und den Niederlanden und der Absicht
der Europäischen Union, während des deutschen EU-Ratsvorsitzes
im ersten Halbjahr 2007 einen Fahrplan vorzulegen, wie ein -
möglicherweise veränderter – Vertrag unter neuem Namen bis
2009 in Kraft treten kann, sehe ich für eine Entscheidung über die
anhängige Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz
zum Vertrag für eine Verfassung für Europa gegenwärtig keine
Priorität.
Werden Änderungen oder Ergänzungen des Vertragstextes oder
seiner Begleitprotokolle vorgenommen, so haben Bundestag und
Bundesrat erneut über das Gesamtpaket zu beschließen. Dem
Beschwerdeführer steht es frei, gegen das entsprechende
Zustimmungsgesetz wiederum mit der Verfassungsbeschwerde
vorzugehen. Gegen ein Inkrafttreten des Vertragstextes in seiner
gegenwärtigen Form ist er durch die verbindliche Zusage des Herrn
Bundespräsidenten, den Verfassungsvertrag nicht zu ratifizieren,
bevor das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit
des Zustimmungsgesetzes entschieden hat, auch weiterhin
ausreichend geschützt.
Eine Entscheidung zum gegenwärtigen
Zeitpunkt könnte das Bundesverfassungsgericht in die Rolle eines
Mitgestalters des Europäischen Verfassungsprozesses führen, die
mit seiner Funktion als Träger der Letztentscheidungskompetenz
unvereinbar ist. Sollte sich in naher Zukunft abzeichnen, daß es
beim gegenwärtigen Vertragstext verbleibt, werde ich die Arbeit an
der Verfassungsbeschwerde wieder aufnehmen. Bis zum Jahr 2009,
dem nunmehr vorgesehenen Zeitpunkt für ein Inkrafttreten des
Vertrages, bleibt für eine Entscheidung in jeden Fall ausreichend
Zeit."

Also, dass BverfG hat die Entscheidung deswegen ausgesetzt,
weil Herr Köhler zugesichert hat, den Verfassungsvertrag nicht zu ratifizieren,
bevor das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit
des Zustimmungsgesetzes entschieden hat.

Und weiter:

Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht den
Verfahrensbevollmächtigten von Bundestag und Bundesregierung einen
weiteren ausführlichen Schriftsatz Prof. Schachtschneiders übermittelt. Die
Bevollmächtigten von Bundestag und Bundesregierung hatten zuvor vom
Bundesverfassungsgericht verlangt, die Verfassungsbeschwerde Dr.
Gauweilers vom 27. Mai 2005 ohne Prüfung der Begründetheit sofort als
unzulässig zu verwerfen. Dem ist das Bundesverfassungsgericht nicht
gefolgt
. Durch die nunmehr erfolgte prozeßleitende Mitteilung des
Bundesverfassungsgerichts ist aller Voraussicht nach der Vertrag über die
Verfassung für Europa in der vorliegenden Form auch in Deutschland
endgültig gescheitert.

Das Zustimmungsgesetz, das der Bundestag am 12. Mai 2005 und der
Bundesrat am 27. Mai 2005 beschlossen haben, kann vom
Bundespräsidenten aufgrund seiner verbindlichen schriftlichen Zusage
gegenüber dem 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes auch in Zukunft
weder ausgefertigt noch unterzeichnet werden.

Somit ist der Einwand von Herrn Hacker faktisch korrekt, dies ist jedoch
unerheblich, da das BverfG wohl die Verfassungswidrigkeit des
Zustimmungsgesetzes hätte feststellen müßen, deswegen auch
Herr Köhler diese Zusicherung abgegeben hat.

Wortglauberei, darin sind unsere Volks(ver)treter riesig.


Auch im Übrigen diskreditiert Ihr Schreiben sich durch seinen Tonfall und die
verwendeten Begriffe von selbst. Die EU ist kein von „kranken Elitenköpfen
ersonnenes Machwerk“, es gibt keine „verbrecherischen Volksvertreter“ und
die amerikanische Regierung ist auch nicht „faschistisch“. Vielmehr ist Ihre
Wortwahl dem Vokabular von Rechtsextremen entlehnt.


Aha, Kohl hat sich geweigert die Spender zu nennen und viele andere Politiker sind bzw.
waren in div. Machenschaften verstrickt. Doch das wäre ein eigenes Thema.
Auch in diesem Absatz von Herrn Hacker ist nur wenig Substanz zu finden.
Und, klar jetzt kommt auch noch die Nazikeule oben drauf.


Ihre Mail steckt voll so vieler Fehler, dass ich nur exemplarisch ein paar der
gröbsten richtig stellen will. So behaupten Sie beispielsweise, das Europäische
Parlament bestimme in Zukunft keinerlei Gesetzentwürfe mehr. Das genaue Gegenteil
ist der Fall. Das Europäische Parlament wird in noch viel größerem Umfang als bisher
gleichberechtigter Gesetzgeber mit dem Rat, in dem die Regierungen der
Mitgliedstaaten vertreten sind.


Herr Hacker kennt wohl den Reformvertrag nicht.

Von 321 Bestimmungen des Teils 3 dürfen ca. 150 geändert werden – ohne eine
Regierungskonferenz, und ohne dass das EU-Parlament zustimmen muss
Darunter sind sehr wichtige Bereiche: europäischer Binnenmarkt; Arbeitnehmer; freier
Warenverkehr; Kapital- und Zahlungsverkehr; Wettbewerbsregeln; Wirtschafts- und
Währungspolitik; Umwelt; Verbraucherschutz; Verkehr; Landwirtschaft; Justiz; Industrie.
Es reicht schon, wenn das EU – Parlament nur „angehört wird; nur der Europäische Rat muss
sich einig sein.

Die EU darf einen Krieg anfangen, ohne das Europäische Parlament zu fragen

Über Militäreinsätze entscheidet allein der Ministerrat der EU. Das Parlament hat weder eine
Entscheidungsbefugnis noch eine Kontrolle über Truppeneinsätze und entsprechende
Außenpolitik. Es wird sogar ausdrücklich bestimmt, dass nicht einmal der Europäische
Gerichtshof eine Kontrollmöglichkeit hat.
(Art. I–41, S. 37 und Art. III–376. S. 169)

Artikel 240a [275] ersetzt die bisherigen Artikel 46 Buchstabe
f und Artikel 47 EU-Vertrag und entspricht weitge-
hend Artikel III-376 Verfassungsvertrag.
Er regelt in Absatz 1 einen grundsätzlichen Ausschluss
der Zuständigkeit der europäischen Gerichtsbarkeit für
die GASP und durchbricht diesen Grundsatz in Absatz 2
durch Gewährung von Rechtsschutz bei Belastung Ein-
zelner durch restriktive Maßnahmen.

(Anmerkung: GASP = Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik )


Auch die nationalen Parlamente sind nicht, wie Sie unterstellen, Verlierer,
sondern in Wahrheit Gewinner dieser Reform durch neue Mitwirkungsrechte
auf europäischer Ebene. Sie können im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle
aus ihrer Sicht bedenkliche Gesetzentwürfe rügen und nach Erlass eines
EU-Rechtsakts eine Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof in
Luxemburg veranlassen.


Das ist prinzipiell richtig. Doch bisher hat sich der nicht nach demokratischen
Grundsätzen gebildetete Europäische Gerichtshof noch nie gegen Regelungen
die EU betreffend ausgesprochen. Somit hat die Subsidiaritätskontrolle nur
eine Alibi-Funktion.


Und genau aus diesem Grund passen wir im Zusammenhang der
Ratifikation das Grundgesetz an.


Aus welchem Grund den nun genau? Um eine Alibi-Funktion zu installieren?
Nein, um unser Grundgesetz, welches schon lange nicht mehr das ist was
die Gründerväter beabsichtigt haben, unter EU-Recht zu stellen.


Die der europäischen Integration verpflichteten Fraktionen im Bundestag
(CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen) wollen gemeinsam unsere
Verfassung ändern, damit schon eine Minderheit von einem Viertel der Mitglieder
des Bundestages eine Subsidiaritätsklage erheben kann. Es geht also um die
Stärkung des Bundestages und der Rechte der Opposition.


Eine Lachnummer, die nur eines bewirkt. Noch mehr (EU)-Beamte die auf Kosten
der Steuerzahler eine Luftnummer nach der anderen schieben, um
"Demokratie" vorzutäuschen.


Auch die Behauptung, der Vertrag verstoße gegen den Willen des Grundgesetzes
und gegen „jegliche Demokratie, Menschenwürde, Klarheit, Ehrlichkeit und Freiheit“
ist einfach nur aus der Luft gegriffen. Durch den Vertrag von Lissabon wird die
Charta der Grundrechte verbindlich.


Er kennt den Vertrag wirklich nicht.

Der Reformvertrag gäbe der EU-Ebene das Recht, alle internationalen Verträge der
Mitgliedsstaaten, welche die Reichweite des EU-Rechts beschränken würden, neu
auszuhandeln . Das würde vor allem den bisherigen Vorrang der UNO-Charta und der
UNO-Menschenrechte herausfordern. Gleichzeitig würde der Anspruch auf den Vorrang
jeglichen EU-Rechts selbst vor den Verfassungen der Mitgliedsstaaten erhoben. In
Deutschland zielt das auf unser Grundgesetz.

Der Reformvertrag gäbe den Premierministern das Recht, für alle von diesen definierten
"strategischen Interessen" ohne Parlamentsvorbehalt militärische Missionen durchzuführen .
Das ausdrückliche Verbot des Angriffskriegs der UNO-Charta und des Grundgesetzes
fehlt im Reformvertragsentwurf. Die Regierungskonferenz vom 21. und 22. Juni 2007 sieht
lediglich eine unverbindliche Erklärung bezüglich der UNO-Charta vor. Warum, fragen ich mich,
will man dies nicht innerhalb des Reformvertrags bestätigen? Die gleichen EU-Staaten
haben doch im Rahmen der UNO und der OSZE den Vorrang der UNO-Charta anerkannt.


Wenn dieser Reformvertrag wirklich so gut ist wie propagiert, warum dürfen dann die Bürger
darüber nicht abstimmen? Ganz einfach, es ist ein faules Ei. Und wer will das schon.


Damit erhöht sich nochmals der Schutz der Menschenrechte. Daneben kann zukünftig
die Europäische Union insgesamt der europäischen Menschenrechtskonvention beitreten,
so dass der Grundrechtsschutz zusätzlich durch den EMRK-Gerichtshof in
Straßburg gewährleistet wird.


Siehe oben.

Ebenso falsch und abwegig ist die Behauptung der Reformvertrag würde durch
die Hintertür die Todesstrafe wieder möglich machen. Die Erklärung, auf die Sie
sich beziehen, fand sich im Verfassungsvertrag und existiert nicht im Vertrag von
Lissabon. Aber auch die erwähnte Erklärung zum Verfassungsvertrag gibt nur den
Wortlaut eines Protokolls zur europäischen Menschenrechtskonvention wieder.
Glauben Sie ernsthaft, dass die Wiedereinführung der Todesstrafe mit der
Menschenrechtskonvention möglich werde, nachdem wir sie in einigen Ländern
erst mit der EU Schritt für Schritt abgeschafft haben?


Dazu mehr hier.

Abschließend kann ich Ihnen nur raten, sich mit den tatsächlichen Inhalten sowohl
des Vertrages von Lissabon als auch des Grundgesetzes zu beschäftigen
und nicht verqueren Verschwörungstheorien aufzusitzen.


Herr Hacker, ich würde sagen es bedarf bei Ihnen eine intensive Betreuung und
Einweisung in Sachen GG, Menschenrechte etc.


Die gemachten Anschuldigungen sind ohne jegliche Substanz. Der Vertrag von
Lissabon macht in Wirklichkeit die Europäische Union handlungsfähiger
und demokratischer.


Handlungsfähiger im Interesse der Konzerne und deren
Lobbyisten, aber keinesfalls demokratischer.


Wichtig! Soeben erreicht mich eine Info, nach der auch
das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (ja, sowas gibt es, wissen
nur die wenigsten) im Zuge dieser Aktion geändert werden soll.



Nur als Mitglied der Europäischen Union wird Deutschland die Herausforderungen
einer globalisierten Welt bestehen können.


Weiß der Mann wovon er redet? Nein, ich bin sicher
er weiß es nicht. Die Europäische Union wird der Blinddarm
der Welt werden. ChiBraInd (China, Brasilien, Indien) werden
uns an die Wand drücken, wenn die derzeitige wirtschaftliche und
politische Ausrichtung beibehalten wird. Und darauf hat ja der
höchstdekorierte General Naumann eine Antwort.
Aber das wäre ein ganz neues Thema.


Deshalb werde ich in großer Verantwortung vor meinen Wählerinnen und Wählern
beim Vertrag von Lissabon in der entscheidenden Abstimmung Ende April im
Bundestag mit Ja votieren.


Hat er die Wähler befragt? Nein.


Mit freundlichen Grüßen
Hans- Joachim Hacker

--
Hans-Joachim Hacker
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fon: +49 (0) 30 - 227-79313 Fax: +49 (0) 30 - 227-76618
E-Mail: hans-joachim.hacker@bundestag.de
Internet: www.hans-joachimhacker.de


Fazit:
Ich will Herrn Hacker nicht Vorsatz unterstellen. Aber bei dieser
Abgeordnetenvergütung erwarte ich eine Leistung. Diese hat Herr Hacker
nicht erbracht.





[/b]
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

Hilbert Meyer

No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel

No Party - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Parteiendiktatur für alle Ewigkeit" aristo
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  #92  
Alt 14.03.2008, 08:31
Iks Iks ist offline
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Nich schlecht. Hab auch ne dicke Antwort bekommen die man wohl ähnlich kommentieren könnte.

Zitat:
Sehr geehrter Herr *****,

vielen Dank für Ihre Mail. Ich bedaure Ihr kritische, ablehnende Haltung zum Vertrag von Lissabon und hoffe, mit meiner Antwort Missverständnisse oder missliche Interpretationen aus dem Weg zu räumen. Denn wir als Bündnis 90/Die Grünen unterstützen den Vertrag von Lissabon. Er ist nach einer achtjährigen Reformphase wichtig und richtig für die künftige Arbeit der EU.

Hier einige Punkte, die ich als Fortschritte betrachte. Der Vertrag
- macht mehr europäische Politik beispielsweise in der Außenpolitik, in der Energiepolitik aber auch in der Innen- und Justizpolitik möglich,
- gibt den Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechte, denn sie können sich dann über ein Europäisches Bürgerbegehren aktiv in europäische Politik einschalten,
- wertet die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger zur Wahl zum Europäischen Parlament auf, denn dieses kann künftig in viel mehr Bereichen mitentscheiden,
- gibt den nationalen Parlamenten mehr Rechte, die sogar soweit gehen, dass ein einziges Parlament Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen kann, wenn das Prinzip der Subsidiarität verletzt wurde.
Der Vertrag von Lissabon macht also die EU demokratischer, effizienter und transparenter.

Zu Ihren Anmerkungen und Fragen möchte ich zunächst das Missverständnis aufklären, das BVfG habe den EU-Verfassungsvertrag abgelehnt. Dies ist falsch. Es gab eine Verfassungsklage des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen den EU-Verfassungsvertrag, die jedoch aufgrund der negativen Referenden in Frankreich und in den Niederlanden nicht zur Entscheidung gekommen ist. Herr Gauweiler begründete seine Klage mit der Befürchtung, der Vertrag bedeute eine Entmachtung des Deutschen Bundestages. Doch dies ist gerade nicht der Fall. Der Deutsche Bundestag und alle anderen nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten erhalten mehr Rechte in der EU! Diese gehen soweit, dass ein einziges Parlament Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen kann, wenn es Zweifel an der Subsidiarität gibt, d.h. wenn das Parlament bezweifelt, dass die EU hier zuständig ist. In Deutschland haben wir dafür gesorgt, dass der Bundestag diese Klage erheben muss, wenn ein Viertel seiner Mitglieder einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip erkennt.

Ihr zweiter Punkt zielt auf die Verteidigungsagentur und auf Auslandseinsätze. Die Aufgabe der Agentur ist jedoch mitnichten die „Hochrüstung“, die Sie ansprechen. Vielmehr ist ihre Aufgabe eine stärkere Koordinierung und Abstimmung des Bedarfs und der Beschaffungen.
Dies hat nichts mit Militarisierung zu tun, denn jeder der 27 Mitgliedstaaten unterhält nach wie vor seine eigenen Streitkräfte und Rüstungskapazitäten. Arbeitsteilungen und das Zusammenlegen von Fähigkeiten sind selten. Vielfach sind diese Streitkräfte schon aufgrund unterschiedlicher technischer Standards nicht in der Lage zusammenzuarbeiten. Das bedeutet auch: Die europäischen Staaten geben mehr Geld für Verteidigung aus als nötig. Mit der Europäischen Verteidigungsagentur wird ein erneuter Anlauf unternommen, diese Ineffizienz schrittweise zu beseitigen. Dies wird Jahrzehnte dauern, aber es wird militärische Überkapazitäten abbauen und, gesamteuropäisch betrachtet, Verteidigungsausgaben einsparen helfen. Die Verteidigungsagentur bündelt als Nachfolgeorganisation die drei
Organisationen: 1. Beschaffungsagentur OCCAR, 2. Westeuropäische Rüstungsorganisation WEAG und 3. Westeuropäische Rüstungsgruppe WEAO, die ebenfalls zum Abbau der Ineffizienz in der europäischen Verteidigungspolitik und Überkapazitäten eingerichtet wurden.

Auslandseinsätze werden nach wie vor vom Deutschen Bundestag entschieden. Denn die EU hat keine eigenen Streitkräfte. Missionen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die übrigens vor allem ziviler Art sind, können nur durchgeführt werden, wenn einzelne Nationalstaaten bereit sind, nationale Streitkräfte oder BeamtInnen zur Verfügung zu stellen und alle Mitgliedstaaten der EU im Ministerrat der Mission zustimmen. Im Falle Deutschlands wäre es so, dass eine deutsche Beteiligung an einem EU-Einsatz nur stattfinden kann, wenn der Bundestag dem Antrag der Bundesregierung zustimmt. Kaum ein Parlament in der EU hat so weitgehende Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei Auslandseinsätzen wie der Deutsche Bundestag.

Schließlich wird die EU durch den Vertrag ausdrücklich auf die "Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen" festgelegt. Damit muss die EU "internationale Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei(zulegen), dass der Weltfriede, die internatonale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden" (Artikel 2 Absatz 3 VN-Charta).

Zusatzprotokolle zur Abschaffung der Todesstrafe:
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), auf die sich der von ihnen genannte Artikel bezieht, lässt tatsächlich unter bestimmten Umständen die Todesstrafe zu. Dies war der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der EMRK erreicht werden konnte. Dies ist jedoch inakzeptabel. Daher sind dann in der Folge zwei Zusatzprotokolle zur EMRK verfasst worden, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen abgeschafft wird. Dabei handelt es sich um das 6. und das 13.
Zusatzprotokoll. Deutschland und eine Zahl der Europarats-Mitglieder haben diese beiden Protokolle unterzeichnet und ratifiziert. Damit hat es sich, wie auch durch sein Grundgesetz, zu einem höheren Schutz verpflichtet als von der EMRK vorgesehen.

Das Europäische Parlament (EP) geht eindeutig gestärkt aus den Reformen hervor. Denn, um nur drei der wichtigsten Verbesserungen zu nennen, werden 1. mit dem Vertrag von Lissabon die gesetzgeberischen Rechte des EP massiv ausgedehnt. Das bisherige „Mitentscheidungsverfahren“ wird zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in dem Rat und Parlament gleichberechtigt sind.
2. erhält das EP die Befugnis, den Präsidenten der Europäischen Kommission zu wählen und 3. gesteht der Vertrag dem EP die volle Mitentscheidung im Bereich des Haushaltsverfahrens zu.

Die sogenannte Flexibilitätsklausel schließlich besteht schon im derzeit gültigen Vertrag von Nizza in Artikel 308 EGV. Artikel 352 des neuen Vertrages erlaubt jedoch keine Änderung des Vertrages, sondern nur eine auf den Einzelfall begrenzte Präzisierung oder Befugniserweiterung der Union. Voraussetzung hierfür ist also immer, dass der Vertrag ein konkretes Unionsziel bestimmt, dass durch die spezifischen Kompetenznormen selbst nicht gedeckt ist. Explizit ausgeschlossen sind jedoch Maßnahmen, die auf eine Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten abzielen würden, obwohl die betroffene Vertragsbestimmung jede Harmonisierung ausschließt. Maßnahmen auf Grundlage der Flexibilitätsklausel können nur erfolgen, wenn der Rat diese einstimmig beschließt. Da die Mitglieder des Rates ihren Parlamenten jedoch rechenschaftspflichtig sind, wird hier niemand entmachtet. Vielmehr wird das Europäische Parlament durch den neuen Vertrag sogar noch gestärkt, denn künftig wird es hierzu nicht mehr nur angehört, sondern muss zustimmen. Zudem wird klargestellt, dass die Klausel keinesfalls im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik angewandt werden darf.

Ich stelle immer wieder fest, dass die Arbeit auf EU-Ebene bei vielen Menschen Befürchtungen weckt, die aus Unkenntnis resultieren. Die EU wird als ferne, intransparente, übermächtige Instanz empfunden, deren Pläne für Nicht-Fachleute schwer durchschaubar sind. Meiner Ansicht nach muss hier noch viel mehr Aufklärung und Information für die Öffentlichkeit erfolgen.
Ich hoffe daher, Ihnen meinen Standpunkt ausreichend erklärt und einige Vorurteile abgebaut zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar
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  #93  
Alt 14.03.2008, 14:46
lucy
Gast
 
Beiträge: n/a
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...Ja, es hat sich tatsächlich jemand die Mühe gemacht, dieses Forum grob zu überfliegen & ist auf die Aktion gestoßen! Nicht grade geeignet zur Wählerschaftsgewinnung, aber ich bekomme von allen nur noch die Standartmail (siehe aristo).
Besonders bezeichnend finde ich letzten Satz: "Deshalb werde ich in großer Verantwortung vor meinen Wählerinnen
und Wählern beim Vertrag von Lissabon in der entscheidenden Abstimmung
Ende April im Bundestag mit Ja votieren."

Arbeite an ´ner Antwort...!
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  #94  
Alt 14.03.2008, 15:44
linx linx ist offline
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Beiträge: 129
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wäre nett, wenn du jene dann auch hier rein stellen würdest.

das nimmt ja so langsam eine richtig interessante gestalt an, sodaß es mir auch schon in den fingern kribbelt...
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  #95  
Alt 14.03.2008, 16:19
NXo5 NXo5 ist offline
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Beiträge: 12
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So leute hier das versprochene Musterschreiben, damit kann keiner dem Verfasser Unkenntnis unterstellen.

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich (der Quelle) vom (Datum) entnehmen kann, hat die derzeitige Bundesregierung vor, über eine Änderung des Artikels 23 (1), zum Zweck die Ratifizierung des EU-Vertrags in abgeänderter Form vom 23. Juli 2007 zu garantieren, zu debattieren.

Hiermit möchte ich meine Bedenken diesem Vorgang gegenüber zum Ausdruck bringen und Sie darum bitten diesen Vorgang zu unterbinden. Um Ihnen meine Bedenken zu erläutern, werde ich im folgendem, Auszüge der Schlussakte zu den Verträgen von Lissabon vom 23. Juli 2007 zitieren und erläutern.

In dieser Akte steht erstmal folgendes:

DIE KONFERENZ DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN, die am 23. Juli 2007 in Brüssel einberufen wurde, um im gegenseitigen Einvernehmen die Änderungen zu beschließen, die an dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft vorzunehmen sind, hat folgende Texte angenommen:

I. Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
II. Protokolle

(diese Protokolle habe ich hier weggelassen da diese für mein Anliegen momentan nicht relevant sind, können aber in der Quelle nachgeschlagen werden, siehe Quellenangabe)

III. Anhang zum Vertrag von Lissabon

— Übereinstimmungstabellen nach Artikel 5 des Vertrags von Lissabon

Die Konferenz hat die folgenden dieser Schlussakte beigefügten Erklärungen angenommen:

A. Erklärungen zu Bestimmungen der Verträge

Hier ist eine Erklärung ganz besonders wichtig und zwar:

17. Erklärung zum Vorrang
Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.
Darüber hinaus hat die Konferenz beschlossen, dass das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zum Vorrang in der Fassung des Dokuments 11197/07 (JUR 260) dieser Schlussakte beigefügt wird:

Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 22. Juni 2007
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts. Dem Gerichtshof zufolge ergibt sich dieser Grundsatz aus der Besonderheit der Europäischen Gemeinschaft. Zum Zeitpunkt des ersten Urteils im Rahmen dieser ständigen Rechtsprechung (Rechtssache 6/64, Costa gegen ENEL, 15. Juli 1964(1)war dieser Vorrang im Vertrag nicht erwähnt. Dies ist auch heute noch der Fall. Die Tatsache, dass der Grundsatz dieses Vorrangs nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts an seiner Existenz und an der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs.

Aus (...) folgt, dass dem vom Vertrag geschaffenen, somit aus einer autonomen Rechtsquelle fließenden Recht wegen dieser seiner Eigenständigkeit keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen können, wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und wenn nicht die Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden soll.

Dies ist ein eindeutiger Bruch des jetzigen Grundgesetzes, denn dieses beschränkt die Übertragung von Souveränitätsrechten gemäß neuem Art.23 (1) ausdrücklich auf eine Europäische Union, die“….dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist“. Eine so erfolgende Außerkraftsetzung des geltenden Grundgesetzes zugunsten der EU hat jedoch mit Subsidiarität absolut nichts mehr zu tun, sondern ist ihr Gegenteil, denn hiermit werden letztlich alle, auch noch die restlich verbliebenen nationalen Rechte zur freien Verfügung der EU gestellt, und keineswegs nur diejenigen, die zur Funktion einer Europäischen Union ansonsten autarker nationaler Mitgliedsstaaten unbedingt notwendig sind.

Nach Art.79 (3) GG ist darüber hinaus jede grundsätzliche Änderung der Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes ausgeschlossen, also auch der Festlegung des Art.20(2), „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Doch die obige EU-Bestimmung würde heißen, dass alle Staatsgewalt letztlich von der EU und nicht mehr vom deutschen Volke ausginge. Also nicht nur ein Verfassungsbruch als solcher, sondern sogar einer der Artikel 1 bis 20 - seinerzeit die Basis der Genehmigung des Grundgesetzes durch die Alliierten als von jedem Zugriff ausgeschlossener Grundsätze.

Es ist also unerlässlich Artikel 23 (1) zu ändern, da dieser mit der Erklärung Nr. 17 im Widerspruch steht. Die Änderung hat also zum Ziel letztendlich das Grundgesetz auszuhebeln um einen einer Verfassung gleich stehenden Vertrag unter Umgehung des Artikels 146 des Grundgesetzes zu etablieren.

Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Nach diesem Artikel ist die einzige Möglichkeit das Grundgesetz zu ersetzen, die ein Referendum durchzuführen. Daher ist der derzeitige Vorgang Grundgesetzwidrig und stellt eine Straftat im Sinne des §81 Absatz 1 Strafgesetzbuch dar.

§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Ich weise außerdem darauf hin, dass ich in diesem Fall verpflichtet bin Anzeige zu erstatten, da ich mich sonst selber nach § 138 Absatz 1 Unterpunkt 2 Strafgesetzbuch strafbar mache.

§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
8. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hochachtungsvoll

(Name, Unterschrift, Datum)









Quellen:

Der EU-Vertrag (aktuelle Fassung):
http://www.mwalther.net/europa/Union...n-MWalther.pdf

Die Schlussakte:
http://eur-lex.europa.eu/de/treaties...E.01023101.htm

Grundgesetz:
http://www.bundestag.de/parlament/fu...etz/gg_01.html

Strafgesetzbuch:
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...tgb/gesamt.pdf
Ich habe absichtlich die Änderungen der Artikel 54 und 93 ausgelassen da ich noch nicht in Erfahrung bringen konnte wie diesen Änderungen aussehen und was sie bewirken.

Mfg

NXo5
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  #96  
Alt 14.03.2008, 16:41
aristo aristo ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
Standard

Hier ist er:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des GG (Artikel 23, 45 und 93)

Download im PDF-Format
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
_________________________________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

Hilbert Meyer

No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel

No Party - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Parteiendiktatur für alle Ewigkeit" aristo
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  #97  
Alt 14.03.2008, 17:07
aristo aristo ist offline
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Die Macht der USA über EU-Parlament und Medien
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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  #98  
Alt 14.03.2008, 18:02
lucy
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Ich habe bereits in meinem vorherigen Beitrag darauf hingewiesen, das es sich dabei um die gleiche Antwortmail handelt, die aristo zuletzt gepostet hat...
Einige Abgeordnete schalten auf stur & drehen den Spieß um.
Alfred Hartenbach
Lydia Westrich
Klaus Hagemann
Gabriele Hiller-Ohm
Karl Diller
Nina Hauer
Gregor Amann

Andere geben sich echt alle Mühe, zu beschwichtigen.
Wieder andere halten es noch nicht mal für nötig, auf die geäußerten Bedenken einzugehen.

Und für alle, die nicht so viele Abgeordneten-Mails in ihrem Postfach vorfinden , stelle ich auch gerne noch die anderen Statements ein


GERD HÖFER SPD

Sehr geehrte Frau Mustermann,

entgegen Ihrer Vermutung, Abgeordnete läsen Gesetzesvorlagen nicht,
kenne ich mich im Entwurf zum Verfassungsvertrag für Europa ziemlich gut aus. Ich werde der Ratifikation zustimmen. Die EU wird dadurch näher an die Bürger gebracht, nationale Parlamente bekommen ein Initiativrecht.
Alle Ihre Befürchtungen sind aus der Luft gegriffen.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gerd Höfer, MdB



PRISKA HINZ GRÜNE

Sehr geehrte/r Herr/Frau Mustermann,

vielen Dank für Ihre Email vom 11. März 2008.

Mit Bedauern nehme ich Ihre sehr kritische und ablehnende Haltung zum
Vertrag von Lissabon zur Kenntnis und hoffe, mit meiner Antwort
Missverständnisse oder missliche Interpretationen aus dem Weg zu räumen.
Denn wir als Bündnis 90/Die Grünen unterstützen den Vertrag von
Lissabon. Er ist nach einer achtjährigen Reformphase wichtig und richtig
für die künftige Arbeit der EU. Er macht mehr europäische Politik
beispielsweise in der Außenpolitik, in der Energiepolitik aber auch in
der Innen- und Justizpolitik möglich. Er gibt den Bürgerinnen und
Bürgern mehr Rechte, denn sie können sich dann über ein Europäisches
Bürgerbegehren aktiv in europäische Politik einschalten. Er wertet die
Stimmen der Bürgerinnen und Bürger zur Wahl zum Europäischen Parlament
auf, denn dieses kann künftig in viel mehr Bereichen mitentscheiden. Er
gibt den nationalen Parlamenten mehr Rechte, die sogar soweit gehen,
dass ein einziges Parlament Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
einlegen kann, wenn das Prinzip der Subsidiarität verletzt wurde. Der
Vertrag von Lissabon macht die EU demokratischer, effizienter und
transparenter.

Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsvertrag nicht abgelehnt:

Zu Ihren Anmerkungen und Fragen möchte ich zunächst das Missverständnis
aufklären, das BVfG habe den EU-Verfassungsvertrag abgelehnt. Dies ist
falsch. Es gab zwar eine Verfassungsklage des Bundestagsabgeordneten
Peter Gauweiler gegen den EU-Verfassungsvertrag, die jedoch aufgrund der
negativen Referenden in Frankreich und in den Niederlanden nicht zur
Entscheidung gekommen ist. Herr Gauweiler begründete seine Klage mit der
Befürchtung der Vertrag bedeute eine Entmachtung des Deutschen
Bundestages. Doch dies ist gerade nicht der Fall. Der Deutsche Bundestag
und alle anderen nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten erhalten mehr
Rechte in der EU! Diese gehen soweit, dass ein einziges Parlament Klage
vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen kann, wenn es Zweifel an der
Subsidiarität gibt, d.h. wenn das Parlament bezweifelt, dass die EU hier
zuständig ist. In Deutschland haben wir dafür gesorgt, dass der
Bundestag diese Klage erheben muss, wenn ein Viertel seiner Mitglieder
einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip erkennt.

Keine Hochrüstung durch den neuen Vertrag:

Ihr zweiter Punkt zielt auf die Verteidigungsagentur und auf
Auslandseinsätze. Die Aufgabe der Agentur ist jedoch mitnichten die
„Hochrüstung“, die Sie ansprechen. Vielmehr ist es ihre Aufgabe eine
stärkere Koordinierung und Abstimmung des Bedarfs und der Beschaffungen.
Dies hat nichts mit Militarisierung zu tun, denn jeder der 27
Mitgliedstaaten unterhält nach wie vor seine eigenen Streitkräfte und
eigenen Rüstungskapazitäten. Arbeitsteilungen und das Zusammenlegen von
Fähigkeiten sind selten. Vielfach sind diese Streitkräfte schon auf
Grund unterschiedlicher technischer Standards nicht in der Lage
zusammenzuarbeiten. Das bedeutet auch: Die europäischen Staaten geben
mehr Geld für Verteidigung aus als nötig. Mit der Europäischen
Verteidigungsagentur wird ein erneuter Anlauf unternommen, diese
Ineffizienz schrittweise zu beseitigen. Dies wird Jahrzehnte dauern,
aber es wird militärische Überkapazitäten abbauen und gesamteuropäisch
betrachtet Verteidigungsausgaben einsparen helfen. Die
Verteidigungsagentur bündelt als Nachfolgeorganisation die drei
Organisationen: 1. Beschaffungsagentur OCCAR, 2. Westeuropäische
Rüstungsorganisation WEAG und 3. Westeuropäische Rüstungsgruppe WEAO,
die ebenfalls zum Abbau der Ineffizienz in der europäischen
Verteidigungspolitik und Überkapazitäten eingerichtet wurden.

Auslandseinsätze werden vom Deutschen Bundestag entschieden:

Auslandseinsätze werden nach wie vor vom Deutschen Bundestag
entschieden. Denn die EU hat keine eigenen Streitkräfte. Missionen im
Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die
übrigens vor allem ziviler Art sind können nur durchgeführt werden, wenn
einzelne Nationalstaaten bereit sind, nationale Streitkräfte oder
BeamtInnen zur Verfügung zu stellen und alle Mitgliedstaaten der EU im
Ministerrat der Mission zustimmen. Im Falle Deutschlands wäre es so,
dass eine deutsche Beteiligung an einem EU-Einsatz nur stattfinden kann,
wenn der Bundestag dem Antrag der Bundesregierung zustimmt. Kaum ein
Parlament in der EU hat so weitgehende Mitwirkungs- und Kontrollrechte
bei Auslandseinsätzen, wie der Deutsche Bundestag.
Schließlich wird die EU durch den Vertrag ausdrücklich auf die "Wahrung
der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen" festgelegt. Damit muss
die EU "internationale Streitigkeiten durch friedliche Mittel so
bei(zulegen), dass der Weltfriede, die internatonale Sicherheit und die
Gerechtigkeit nicht gefährdet werden" (Artikel 2 Absatz 3 VN-Charta).

Zusatzprotokolle zur Abschaffung der Todesstrafe:

Die Europäische Menschenrechtskonvention, auf die sich der von ihnen
genannte Artikel bezieht, lässt tatsächlich unter bestimmten Umständen
die Todesstrafe zu. Dies war der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der
Erarbeitung der EMRK erreicht werden konnte. Dies ist jedoch
inakzeptabel. Daher sind dann in der Folge zwei Zusatzprotokolle zur
EMRK verfasst worden, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen
abgeschafft wird. Dabei handelt es sich um das 6. und das 13.
Zusatzprotokoll. Deutschland und eine Zahl der Europarats-Mitglieder
haben diese beiden Protokolle unterzeichnet und ratifiziert. Damit hat
es sich, wie auch durch sein Grundgesetz, zu einem höheren Schutz
verpflichtet als von der EMRK vorgesehen.

Europäisches Parlament wird massiv gestärkt:

Das Europäische Parlament geht eindeutig gestärkt aus den Reformen
hervor. Denn, um nur drei der wichtigsten Verbesserungen zu nennen,
werden 1. mit dem Vertrag von Lissabon die gesetzgeberischen Rechte des
EP massiv ausgedehnt. Das bisherige „Mitentscheidungsverfahren“ wird zum
ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in dem Rat und Parlament
gleichberechtigt sind. 2. Erhält das EP die Befugnis, den Präsidenten
der Europäischen Kommission zu wählen, 3. gesteht der Vertrag dem EP die
volle Mitentscheidung im Bereich des Haushaltsverfahrens zu.

Europäisches Parlament wird auch bei der Flexibilitätsklausel gestärkt:

Die sogenannte Flexibilitätsklausel schließlich besteht schon im derzeit
gültigen Vertrag von Nizza in Artikel 308 EGV. Artikel 352 des neuen
Vertrages erlaubt jedoch keine Änderung des Vertrages, sondern nur eine
auf den Einzelfall begrenzte Präzisierung oder Befugniserweiterung der
Union. Voraussetzung hierfür ist also immer, dass der Vertrag ein
konkretes Unionsziel bestimmt, dass durch die spezifischen
Kompetenznormen selbst nicht gedeckt ist. Explizit ausgeschlossen sind
hierbei jedoch Maßnahmen, die auf eine Harmonisierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten abzielen würden, obwohl die
betroffene Vertragsbestimmung jedwede Harmonisierung ausschließt.
Maßnahmen auf Grundlage der Flexibilitätsklausel können nur erfolgen,
wenn der Rat diese einstimmig beschließt. Da die Mitglieder des Rates
ihren Parlamenten jedoch rechenschaftspflichtig wird hier niemand
entmachtet. Vielmehr wird das Europäische Parlament durch den neuen
Vertrag sogar noch gestärkt, denn künftig wird es hierzu nicht mehr nur
angehört, sondern muss zustimmen. Zudem wird klargestellt, dass die
Klausel keinesfalls im Bereich der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik angewandt werden darf.


Ich hoffe sie zum Überdenken Ihrer Haltung angeregt zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Priska Hinz


Dr. OLE SCHRÖDER CDU


Sehr geehrte Frau Mustermann,

vielen Dank für ihre E-Mail vom 11.03.2008 zum EU-Reformvetrag. In Ihrem Schreiben teilen Sie mir Ihre Bedenken und Sorgen zum zur anstehenden Ratifizierung des EU-Reformvertrags mit.
Die auf dem EU-Gipfel am Freitag, 19.Oktober 2007 erzielte politische Einigung über die Verabschiedung des EU-Reformvertrags ist ein Durchbruch im langwierigen Europäischen Verfassungsprozess, der zwischenzeitlich vollständig zu scheitern drohte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Übernahme der bereits im Verfassungsentwurf verankerten institutionellen Reformen.

Ihr Argument, die nationalen Parlamente würden durch die neuen Bestimmungen entmachtet, kann ich entkräftigen. Mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung der Artikel 23, 45 und 93 des Grundgesetzes, dem sogenannten Begleitgesetz, werden die Vorraussetzungen für die innerstaatliche Umsetzung der Mitwirkungsrechte geschaffen, die der EU-Reformvertrag den Parlamenten der Mitgliedstaaten einräumt. Mit dem Vertrag von Lissabon werden die Rechte der nationalen Parlamente aufgewertet. So wird die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips künftig durch direkte Stellungnahmen der nationalen Parlamente im europäischen Gesetzgebungsverfahren und im Streitfall mit einem eigenen Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof überwacht. Gleichzeitig werden die Rechte der Minderheiten im Bundestag gestärkt. Das für die Erhebung einer Subsidiaritätsklage durch den Bundestag vorgesehene Quorum wird auf ein Viertel der Mitglieder des Bundestages festgelegt. Dasselbe Quorum gilt bereits für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Deshalb wird auch das für Normenkontrollanträge aus der Mitte des Bundestages gemäß Artikel 93 Abs. 1 Nr.2 des Grundgesetzes geltende Quorum angepasst.

Vorgesehen ist außerdem, dass der Bundestag den Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Wahrnehmung der ihm in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumten Rechte ermächtigen kann.

Ein weiterer Kritikpunkt Ihres Schreibens betrifft die Außen- und Sicherheitspolitik der EU.
Durch den Vertrag von Lissabon wird die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ausgebaut. Das neue Amt des "Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" wird eine stärkere Kohärenz des Außenhandels sicherstellen. Dieser führt den Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten und ist gleichzeitig als Vizepräsident der Kommission zuständig für den Bereich Außenbeziehungen. Unterstützt wird er durch den Europäischen Auswärtigen Dienst, der aus Mitarbeitern der Kommission, des Ratssekretariats und entsandten Diplomaten der Mitgliedstaaten bestehen wird. Es ist eine wichtige Errungenschaft in der Entwicklung der EU, dass diese heute in der Lage ist, sich an militärischen Einsätzen zu beteiligen. Nur so ist sichergestellt, dass die Europäische Union mit einer Stimme auch in der Außenpolitik spricht und insbesondere auch humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltene Aufgaben sowie robuste Mandate bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen zu übernehmen. Solche Einsätze entsprechen nicht nur dem Gebot humanitärer Hilfe, sie sind auch ein wichtiger Beitrag zur Herrstellung von Frieden und Stabilität auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen. Ohne die militärischen Einsätze europäischer und amerikanischer Streitkräfte auf dem Balkan wäre der Völkermord in Bosnien zum Beispiel nicht gestoppt worden. Es darf zudem nicht vergessen werden, das die Außen- und Sicherheitspolitik der EU weiterhin vom Prinzip der Einstimmigkeit bestimmt wird und Beschlußfassungen auf diesem Gebiet somit eine hohe Hürde nehmen müssen und nur dann getroffen werden, wenn alle Mitgliedstaaten diese mittragen können.

Zu Ihrem Argument, das die demokratischen Defizite des EU-Verfassungsvertrages durch den Vertrag von Lissabon nicht behoben seien, möchte ich anmerken, dass dem EU-Parlament zwar in der Tat weiterhin kein Initiativrecht zusteht. Die Europäischen Institutionen sind jedoch historisch bedingt mit einem Demokratiedefizit "aufgewachsen", das im Laufe der Geschichte allerdings schon erheblich gemildert werden konnte. Richtig bleibt dennoch, das die Demokratisierung der Europäischen Union in kleinen Schritten vorankommt und auch der Vertrag von Lissabon dazu seinen Beitrag leistet. Als großer Erfolg ist z.B. zu verbuchen, das durch die Festlegung des Mitentscheidungsverfahrens als Regelverfahren in der europäischen Gesetzgebung das Europäische Parlament zum gleichberechtigten Gesetzgeber neben dem Rat wird.

Der neue EU-Vertrag macht die Europäische Union demokratischer, transparenter und handlungsfähiger; er führt zu einer besseren Kompetenzabgrenzung zwischen den Zuständigkeiten auf europäischer und nationaler Ebene und verbessert die Einflußmöglichkeiten der nationalen Parlamente in der europäischen Rechtssetzung.

Der Deutsche Bundestag hat das Ziel,alles zu tun, um die erfolgreiche Ratifikation des Vertages zu unterstützen. In Deutschland wollen wir das Ratifizierungsverfahren bis Mai2008 abschließen. Deutschland ist Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaften und hat im Ratifizierungsprozess eine Vorbildrolle einzunehmen und ist daher im Recht bemüht, die Ratifikation so schnell wie möglich durchzuführen. Darüber hinaus übernimmt der Vertrag von Lissabon große Teile des durch den Gesetzgeber bereits 2005 ratifizierten Verfassungsvertrages. Vor diesem Hintergrund kann man nun seit mindestens dem Jahre 2005 eine rege öffentliche Auseinandersetzung mit dem Verfassungsvertrag nicht leugnen, in der die Stellungnahmen und Beiträge der deutschen Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle gespielt haben.
Ich hoffe, Ihnen mit meinem Schreiben meine Position zu dem zur Ratifizierung anstehenden Vertrag von Lissabon näher gebracht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ole Schröder
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  #99  
Alt 14.03.2008, 20:44
Primus inter pares Primus inter pares ist offline
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Zitat:
Zitat von aristo
Eine Nachricht an goldmull:


Kommentare sind kursiv.

Sehr geehrter Herr Goldmull, sehr geehrter Herr Voltaire,

Ihre Mail, die Sie offensichtlich als Teil einer über das Forum der Website infokrieg.tv
ausgelösten Mailaktion an mich und weitere Kolleginnen und Kollegen im
Bundestag gesendet haben, habe ich erhalten.

Es fehlt mir nicht leicht, auf Ihre Mail zu antworten, da man die Vielzahl von
Falschinformationen, Beschimpfungen und Unterstellungen kaum in einen Brief
richtigstellen oder zurückweisen kann.


Und mir fehlen erstmal die Worte ob dieser Rechtschreibung.


Offensichtlich haben Sie sich selbst nicht die Mühe gemacht, die darin erhaltenen
– absurden und abwegigen – Behauptungen zu prüfen. Aber darum scheint es Ihnen
wohl nicht zu gehen, sondern um die Bestätigung einer von Verschwörungstheorien
geprägten, ins Groteske verzerrten Sicht auf die Welt.


i]




[/b]
http://www.bundestag.de/aktuell/arch...opa/index.html


Ich glaube Herr Hacker hat weder die Zeit noch Lust sich hier ehrlich zuäussern oder die wichtigen fragen zu erörtern, muss an seinen vielen verpflichtungen liegen die man für weit über 7000€/Mtl. hat
Oder
http://www.hans-joachimhacker.de/termine/index.html
__________________
Wer die Geschichte kennt sollte
die Zukunft gestalten!!!
(Primus inter pares)

Ich hasse das,
was du sagst,
aber ich gäbe
mein Leben dafür,
dass du es
sagen kannst.
(François Marie Arouet
= Voltaire, 1694-177

Erziehen
heißt VORLEBEN:
Alles andere
ist höchstens DRESSUR:
(Oswald Bumke)
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  #100  
Alt 14.03.2008, 21:11
linx linx ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 07.03.2008
Ort: bei müller klingeln
Beiträge: 129
Standard

Zitat:
Zitat von Primus inter pares

Ich glaube Herr Hacker hat weder die Zeit noch Lust sich hier ehrlich zuäussern oder die wichtigen fragen zu erörtern, muss an seinen vielen verpflichtungen liegen die man für weit über 7000€/Mtl. hat
nett formuliert!

aber ich "glaube" ja nicht mal, dass er jene zeilen selbst verfasst hat.
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