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04.04.2008, 08:04
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Infokrieger
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hallo eu law,ich kann leider deine argumentation weder nachvollziehen noch gutheißen.wenn man wie ich die ganze eu-geschichte im hinblick auf die zu erwartende installation einer NWO (new world order) sieht,bekommen deine "schönfärbereien" einen ganz anderen gehalt.jetzt sieht man bereits an dem handeln der regierungen der einzelnen mitgliedsstaaten wo die reise hingeht.glaubst du wirklich das da gutmenschen sitzen, die ausschließlich zum wohl des volkes handeln?-weit gefehlt ! bereits heute wird der bürger ohne gnade ausgebeutet--wie noch einfacher ,wenn kein grund-und bürgerrecht mehr da ist.---da du deine meinung hast -ich die meinige ,erübrigt sich jede weitere diskussion und stellt für mich nur eine art zeitverschwendung dar.-mfg.
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Die Guten müssen den Mut zu genügend Schlechtem finden, um gut genug gut sein zu können.
Mit zu vielen Skrupeln, wenn und abern, können die Bastarde und das Böse in der Welt nicht nachhaltig besiegt werden.
http://www.sgipt.org/politpsy/recht/tyrannm0.htm
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04.04.2008, 08:59
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Zitat:
Zitat von ANTIsamIT
wenn man wie ich die ganze eu-geschichte im hinblick auf die zu erwartende installation einer NWO (new world order) sieht,bekommen deine "schönfärbereien" einen ganz anderen gehalt.
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Das unterscheidet uns eben. Ich kann Verschwörungstheorien nicht mehr viel abgewinnen. Ich glaube, dafür werde ich langsam einfach zu alt. Früher haben sie mich auch noch auf die Palme gebracht.
Zitat:
Zitat von ANTIsamIT
bereits heute wird der bürger ohne gnade ausgebeutet--wie noch einfacher ,wenn kein grund-und bürgerrecht mehr da ist.
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Du redest zwar von Geschichte, aber du vertraust nicht auf sie. Überlege doch mal, was alleine in den letzten 300 Jahren alles passiert ist. Wir sind gefallen, wir sind aufgestanden, wir sind gefallen, wir sind aufgestanden, wir sind gefallen, aber wir sind mit jedem Sturz auch immer wieder eine Stufe höher als vorher aufgestanden, auch wenn man sagen muss, dass auch die Stürze auf eine Art immer tiefer wurden. Es gab allerdings noch kein System, dem es gelungen ist, den Menschen so einzugrenzen, dass er sich nicht mehr daraus befreien konnte. Darum sehe ich keinen Grund zur Angst. Die Panikmache überlasse ich anderen, die auf dem Gebiet professioneller als ich sind.
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04.04.2008, 10:32
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Infokrieger
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@ eu-law....: http://panopti.com.onreact.com/swf/index.htm ...man muß schon unterscheiden können zwischen panikmache und realität.... l.g.
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04.04.2008, 13:11
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...auch eine Realität, welche ob ihrer permanenten und umfassenden Anwesenheit keinem mehr in den Sinn kommt, geschweige zu weiterem Nachdenken mehr anregt. Es ist der ganz normaler Alltag geworden, der ganz normale Wahnsinn, wo man nur hinschaut...
Außerdem unterhalten wir uns hier über "Verschwörungstheorien", dieser Art von Umgangsform ist aus patologischen Gründen meist schon nicht mehr beizukommen. Ein Leben ganz nach dem Motto, was nicht sein darf auch nicht sein kann. Auf solche Art der Realitätsverweigerung sind die "nicht zu verhindernden Opfer" durch die KZ's und über die Schlachtfelder der Geschichte gezogen worden, vor den Augen der untätigen Weltöffentlichkeit. Die Ab's in der menschlichen Entwicklung werden zwar auch immer tiefer, aber mal ehrlich, ich erkenne in den "menschlichen" Denkweisen oft nur mit großer Mühe größere Auf's. Meist werden die Erkenntnisse gleich dafür gebraucht, noch größere Verbrechen zu generieren (unkontrollierte "Genbombenfreisetzung", Weiterentwicklung von Massenvernichtungswaffen und unmenschlichen Quälsystemen- nun auch für den Kriegsbereich gegen den ganz normalen Demonstranten auf den Straßen, als Terrorbekämpfung getarnte, "nie endende" Angriffskriege, Welt verblödender, aushungernder und dauerversklavender Klimahype,...)
Gut passend dazu die neueste Antwort aus dem Büro des Alexander Bonde MdB, sie zeigt gut auf wie sich Bündnis 90/Die Grünen von ihren ehemals "heiligen Grundsätzen" verabschiedet haben.
Vorsitzender der Landesgruppe Bündnis90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg im
Bundestag
Mitglied des Haushaltsausschusses
Mitglied des Verteidigungsausschusses:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Goldmull,
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit Bedauern nehme ich Ihre sehr kritische und ablehnende Haltung zum Vertrag von Lissabon zur Kenntnis und hoffe, mit meiner Antwort Missverständnisse oder missliche Interpretationen aus dem Weg zu räumen. Denn wir als Bündnis 90/Die Grünen unterstützen den Vertrag von Lissabon. Er ist nach einer achtjährigen Reformphase wichtig und richtig für die künftige Arbeit der EU. Er macht mehr europäische Politik beispielsweise in der Außenpolitik, in der Energiepolitik aber auch in der Innen- und Justizpolitik möglich. Er gibt den Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechte, denn sie können sich dann über ein Europäisches Bürgerbegehren aktiv in europäische Politik einschalten. Er wertet die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger zur Wahl zum Europäischen Parlament auf, denn dieses kann künftig in viel mehr Bereichen mitentscheiden. Er gibt den nationalen Parlamenten mehr Rechte, die sogar so weit gehen, dass ein einziges Parlament Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen kann, wenn das Prinzip der Subsidiarität verletzt wurde. Der Vertrag von Lissabon macht die EU demokratischer, effizienter und transparenter.
Zu Ihren Anmerkungen und Fragen möchte ich zunächst das Missverständnis aufklären, das BVfG habe den EU-Verfassungsvertrag abgelehnt. Dies ist falsch. Es gab zwar eine Verfassungsklage des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen den EU-Verfassungsvertrag, die jedoch aufgrund der negativen Referenden in Frankreich und in den Niederlanden nicht zur Entscheidung gekommen ist. Herr Gauweiler begründete seine Klage mit der Befürchtung der Vertrag bedeute eine Entmachtung des Deutschen Bundestages. Doch dies ist gerade nicht der Fall. Der Deutsche Bundestag und alle anderen nationalen
Parlamente der Mitgliedstaaten erhalten mehr Rechte in der EU! Diese gehen soweit, dass ein einziges Parlament Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen kann, wenn es Zweifel an der Subsidiarität gibt, d.h. wenn das Parlament bezweifelt, dass die EU hier zuständig ist. In Deutschland haben wir dafür gesorgt, dass der Bundestag diese Klage erheben muss, wenn ein Viertel seiner Mitglieder einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip erkennt.
Ihr zweiter Punkt zielt auf die Verteidigungsagentur und auf Auslandseinsätze. Die Aufgabe der Agentur ist jedoch mitnichten die „Hochrüstung“, die Sie ansprechen. Vielmehr ist es ihre Aufgabe eine stärkere Koordinierung und Abstimmung des Bedarfs und der Beschaffungen. Dies hat nichts mit Militarisierung zu tun, denn jeder der 27 Mitgliedstaaten unterhält nach wie vor seine eigenen Streitkräfte und
eigenen Rüstungskapazitäten. Arbeitsteilungen und das Zusammenlegen von Fähigkeiten sind selten. Vielfach sind diese Streitkräfte schon auf Grund unterschiedlicher technischer Standards nicht in der Lage zusammenzuarbeiten. Das bedeutet auch: Die europäischen Staaten geben mehr Geld für Verteidigung aus als nötig. Mit der Europäischen Verteidigungsagentur wird ein erneuter Anlauf unternommen, diese Ineffizienz schrittweise zu beseitigen. Dies wird Jahrzehnte dauern, aber es wird militärische Überkapazitäten abbauen und gesamteuropäisch betrachtet Verteidigungsausgaben einsparen helfen. Die Verteidigungsagentur bündelt als Nachfolgeorganisation die drei Organisationen:
1. Beschaffungsagentur OCCAR,
2. Westeuropäische Rüstungsorganisation WEAG und
3. Westeuropäische Rüstungsgruppe WEAO, die ebenfalls zum Abbau der Ineffizienz in der europäischen Verteidigungspolitik und Überkapazitäten eingerichtet wurden.
Auslandseinsätze werden nach wie vor vom Deutschen Bundestag entschieden. Denn die EU hat keine eigenen Streitkräfte. Missionen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die übrigens vor allem ziviler Art sind, können nur durchgeführt werden, wenn einzelne Nationalstaaten bereit sind, nationale Streitkräfte oder BeamtInnen zur Verfügung zu stellen und alle Mitgliedstaaten der EU im Ministerrat der Mission zustimmen. Im Falle Deutschlands wäre es so, dass eine deutsche Beteiligung an einem EU-Einsatz nur stattfinden kann, wenn der Bundestag dem Antrag der Bundesregierung zustimmt. Kaum ein Parlament in der EU hat so weitgehende Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei Auslandseinsätzen, wie der Deutsche Bundestag.
Schließlich wird die EU durch den Vertrag ausdrücklich auf die "Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen" festgelegt. Damit muss die EU "internationale Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei(zulegen), dass der Weltfriede, die internatonale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden" (Artikel 2 Absatz 3 VN-Charta). Zusatzprotokolle zur Abschaffung der Todesstrafe
Die Europäische Menschenrechtskonvention, auf die sich der von ihnen genannte Artikel bezieht, lässt tatsächlich unter bestimmten Umständen die Todesstrafe zu. Dies war der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der EMRK erreicht werden konnte. Dies ist jedoch inakzeptabel. Daher sind dann in der Folge zwei Zusatzprotokolle zur EMRK verfasst worden, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen abgeschafft wird. Dabei handelt es sich um das 6. und das 13. Zusatzprotokoll. Deutschland und eine Zahl der Europarats-Mitglieder haben diese beiden Protokolle unterzeichnet und ratifiziert. Damit hat es sich, wie auch durch sein Grundgesetz, zu einem höheren Schutz verpflichtet als von der EMRK vorgesehen.
Das Europäische Parlament geht eindeutig gestärkt aus den Reformen hervor. Denn, um nur drei der wichtigsten Verbesserungen zu nennen, werden 1. mit dem Vertrag von Lissabon die gesetzgeberischen Rechte des EP massiv ausgedehnt. Das bisherige „Mitentscheidungsverfahren“ wird zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in dem Rat und Parlament gleichberechtigt entscheiden. 2. Erhält das EP die Befugnis, den Präsidenten der Europäischen Kommission zu wählen, 3. gesteht der Vertrag dem EP die volle Mitentscheidung im Bereich des Haushaltsverfahrens zu.
Die sogenannte Flexibilitätsklausel schließlich besteht schon im derzeit gültigen Vertrag von Nizza in Artikel 308 EGV. Der neue Artikel 352 erlaubt dabei keine Änderung des Vertrages, sondern nur eine auf den Einzelfall begrenzte Präzisierung oder Befugniserweiterung der Union. Voraussetzung hierfür ist also immer, dass der Vertrag ein konkretes Unionsziel bestimmt, dass durch die spezifischen Kompetenznormen selbst nicht gedeckt ist. Explizit ausgeschlossen sind hierbei jedoch Maßnahmen, die auf eine Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten abzielen würden, obwohl die betroffene Vertragsbestimmung jedwede Harmonisierung ausschließt. Maßnahmen auf Grundlage der Flexibilitätsklausel können nur erfolgen, wenn der Rat diese einstimmig beschließt. Da die Mitglieder des Rates ihren Parlamenten jedoch rechenschaftspflichtig wird hier niemand entmachtet. Vielmehr wird das Europäische Parlament durch den neuen Vertrag sogar noch gestärkt, denn künftig wird es hierzu nicht mehr nur angehört, sondern muss zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Bonde MdB
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Alexander Bonde
Mitglied des Deutschen Bundestages
Vorsitzender der Landesgruppe Bündnis90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg im
Bundestag
Mitglied des Haushaltsausschusses
Mitglied des Verteidigungsausschusses
Wahlkreisbüro Emmendingen/Lahr (Mo - Fr):
Karl-Friedrich-Str. 40
79312 Emmendingen
Tel: 0 76 41/ 95 45 45
Fax: 0 76 41/ 95 45 46
Email: alexander.bonde@wk.bundestag.de
www.alexander-bonde.de
Zweigstelle Ortenau (Do 11 -15 Uhr)
Metzgerstr. 13
77652 Offenburg
Tel 0 78 1 / 91 91 69 6
Bundestagsbüro:
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030/ 227 71691
Fax: 030/ 227 76991
Email: alexander.bonde@bundestag.de
www.alexander-bonde.de
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...nicht sehr beruhigend soetwas zu lesen, auch nicht erheiternd, die ganz normale Nebelbombe eben. Ich glaube noch nicht mal daran, daß dies aus Böswilligkeit geschieht, es ist die Unsichtbarkeit, je größer eben der Wahnsinn ist....
...gerade wie der Deutsche Bundestag sich von ein paar Marionetten, bezüglich Auslandseinsatz über den Tisch ziehen läßt, haben wir in der jüngsten Vergangenheit erst gesehen. Egal wie der Wähler argumentiert und sich sträubt, es geht halt in den Krieg, koste es was es wolle und wenn dies Seite an Seite mit Tyrannen geschieht. Menschlichkeit und Ehrlichkeit bleibt da zuerst auf der Strecke.
Nicht meine Kriege jedenfalls, denn ich distanziere mich klar davon.
k.goldmull
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04.04.2008, 14:26
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 24.11.2007
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ja nö goldmull,dann ist ja alles in ordnung,schade nur das agent bond in keiner form auf die KONKRETEN fakten und EINWÄNDE des protestbriefes eingegangen ist....tja,ob unwissenheit oder nicht--nun wirds zeit,härtere maßnahmen zu ergreifen.....:ich unterstütze weiterhin...: http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html ! ! !
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http://www.sgipt.org/politpsy/recht/tyrannm0.htm
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07.04.2008, 14:10
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 24.11.2007
Beiträge: 667
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...es ist soweit,am mi.,den 9.4.können interessierte ihre strafanzeige in der überarbeiteten version an den generalbundesanwalt schicken,alles weitere erfahrt ihr hier...: http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html ....auf gutes gelingen...
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07.04.2008, 22:19
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Moderator
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Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
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@www.law-europe.eu
Nun, das ist ja schon ein starkes Stück.
Kaum fällt das Kürzel NPD, ist der Mann auch schon diskeredietiert. Oder?
Plakative dummschreiberei. Ist doch Prof. Schachtschneider nicht der einzige
der begründet Zweifel anmeldet.
Jedem dem die demokratischen Grundprinzipien geläufig sind, ist bewußt, daß
hier auf undemokratische Art ein Machwerk von Bürokraten und Lobbyisten
durchgeboxt werden soll.
Kritik allgemein
Nun, eine Ratifizierung des Reformvertrages verstößt auch gegen die "ungeschriebenen Verfassungsgrundsätze".
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.
Hilbert Meyer
No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel
No Party - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Parteiendiktatur für alle Ewigkeit" aristo
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08.04.2008, 16:39
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Moderator
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Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
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So, heute erreichte mich die Antwort der GRÜNEN.
Ich erspare mir einen Kommentar.
Zitat:
Silvia Uplegger * Bündnis 90 / Die Grünen * 11011 Berlin
news@excusado.net
- per Email -
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Email zum Vertrag von Lissabon, die Sie an einige Abgeordnete der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen geschickt haben. Als Europareferentin der Bundestagsfraktion möchte ich Ihren Bedenken gerne begegnen.
Grundgesetzänderung stärkt den Bundestag
Zunächst zu der von Ihnen kritisierten Grundgesetzänderung (16/848, die ich als Bundestagsdrucksache dieser Email angehängt habe. Bündnis 90/Die Grünen befürworten diese Grundgesetzänderung, denn sie stärkt den Bundestag in EU-Angelegenheiten. Mit dem neuen Satz 1a in Art. 23 GG wird das durch den Vertrag von Lissabon den nationalen Parlamenten verliehene Recht, Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union einlegen zu können, wenn gegen das Prinzip der Subsidiarität verstoßen wurde, in nationales Recht umgesetzt. Dieses Klagerecht wird dabei als Minderheitenrecht ausgestaltet, so dass der Bundestag zur Klageerhebung verpflichtet ist, wenn ein Viertel seiner Mitglieder dies beantragen.
Weitere Rechte des Bundestages in EU-Angelegenheiten
Dieses Recht ist jedoch nur eines von vielen des Bundestages. So wirken nach Art. 23 (2) GG in Deutschland Bundestag sowie Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten. Nach Absatz 3 gibt sie dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union und muss die Stellungnahmen bei ihren Verhandlungen berücksichtigen. Die Bundesregierung muss im Rat sogar einen Parlamentsvorbehalt einlegen, wenn der Beschluss des Bundestages in seinen wesentlichen Belangen nicht durchsetzbar ist. In einer weitreichenden Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bundestag und Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union werden diese Rechte konkretisiert (diese Vereinbarung habe ich dieser Email ebenfalls angehängt). Insgesamt hat der Bundestag also nicht nur das Recht auf Prüfung der Subsidiarität, sondern kann sich konkret und inhaltlich in die Gesetzgebung einschalten.
Gemeinschaftsrecht hat Vorrang – in eng definierten Grenzen
Es stimmt, wenn der Gemeinschaft eine Zuständigkeit übertragen wurde und sie in diesem Bereich Recht schafft, hat dieses Vorrang vor unserem nationalen Recht. Und das ist auch gut so, denn nur so kann Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden. Denn wenn gemeinsame Regelungen zum Beispiel für den gemeinsamen Markt nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten, ergeben diese ja auch gar keinen Sinn.
Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts gilt nur in den Kompetenzbereichen der Gemeinschaft und wenn ein dem Grundgesetz im Wesentlichen gleich zu achtenden Grundrechtsschutz gewährleistet wird.
Die Gemeinschaft besitzt also keine allumfassende Zuständigkeit, sondern wird nach dem Prinzip der „begrenzten Einzelermächtigung“ zuständig. Das bedeutet, dass die EU nur dann Rechtsnormen erlassen darf, wenn sie durch die Gemeinschaftsverträge dazu explizit ermächtigt ist. Und diese Rechtsnormen werden immer im Zusammenspiel zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat, in dem dann die jeweiligen nationalen FachministerInnen vertreten sind, erlassen.
Wir bedauern die ablehnenden Referenden in Frankreich und in den Niederlanden
Wir bedauern die ablehnenden Referenden in Frankreich und in den Niederlanden sehr. Doch alle Umfragen haben bestätigt, dass dieses Nein nicht Ausdruck einer grundsätzlichen Ablehnung der europäischen Integration war, sondern auf einem Bündel von Motiven beruhte. Es mischten sich Sorgen um die eigene soziale und ökonomische Situation, Gobalisierungsängste, Kritik an einzelnen Vorhaben der EU, Furcht vor einer Erweiterung sowie Abstrafung nationaler Regierungen.
Doch anstatt uns davor weg zu ducken und in Würdigung der übergroßen Mehrheit der Mitgliedstaaten, die Ja zum Verfassungsvertrag gesagt haben – zum Teil ebenfalls in Volksabstimmungen – haben wir uns für einen neuen Anlauf ausgesprochen.
Bündnis 90/Die Grünen unterstützen den Vertrag von Lissabon. Er ist nach einer achtjährigen Reformphase wichtig und richtig für die künftige Arbeit der EU. Er macht mehr europäische Politik beispielsweise in der Außenpolitik, in der Energiepolitik aber auch in der Innen- und Justizpolitik möglich. Er gibt den Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechte, denn sie können sich dann über ein Europäisches Bürgerbegehren aktiv in europäische Politik einschalten. Er wertet die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger zur Wahl zum Europäischen Parlament auf, denn dieses kann künftig in viel mehr Bereichen mitentscheiden. Er gibt den nationalen Parlamenten mehr Rechte, die sogar so weit gehen, dass ein einziges Parlament Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen kann, wenn das Prinzip der Subsidiarität verletzt wurde. Der Vertrag von Lissabon macht die EU demokratischer, effizienter und transparenter.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Uplegger
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
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09.04.2008, 15:58
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Ort: WK 190
Beiträge: 591
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Zum allgemeinen Verständnis verlinke ich für die Zweifler noch mal auf die Seite von Herrn Flegelskamp. Dieser hat in anschaulicher Weise des Reform(flick)werk erklärt und die einzelnen Bestandteile mal anschaulich gegenüber gestellt.
http://www.flegel-g.de/index-eu-verfassung.html
...nur der Übersichtlichkeit halber, damit es nicht verloren geht.
k.goldmull
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