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  #111  
Alt 14.03.2008, 23:24
aristo aristo ist offline
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Manipulation der freiheitliche demokratischen Grundordnung, des Grundgesetzes

Was aktuell abläuft, ist nicht das erstemal.

Der Generalangriff gegen unser GG hat schon Tradition.

1. Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a und 94 Abs. 2 Satz 2 GG
2. Artikel 19 Absatz 4 GG,
3. Artikel 3 Abs. 3 GG
4. Artikel 1 Absatz 3 GG
5. Artikel 28 Abs. 3 GG
6. Artikel 142 GG

Das wissen auch nur die wenigsten Bürger in diesem Land!

(Zu denen konnte man mich bis 2001 auch zählen)

Btw, seltsamerweise fand ich nichts über die Änderung des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, ist wohl noch zu neu.

Sollte der EU-Reformvertrag ratifiziert werden, ist die eh schon
zweifelhafte Geltung des GG erloschen.

Die einzige Möglichkeit, da noch einzugreifen, ist das letzte Urteil
des BverfG, dass erstmals ein Rechtsgut definiert hat.

Was Recht ist, zeigt die Rechtsprechung im NS-Regime.
Die Rechtsgrundsätze die für die Nürnberger-Prozeße erlassen
wurden, zeigen wohin die Reise geht.

Recht ist, was Gesetz ist. Sei das Gesetz auch noch so
"falsch".

Ein Beispiel. "Gefängnisstrafe für Parksünder".
Wenn es das Gesetz gäbe, wäre es Recht.

Es wurde von den Vätern des GG versäumt,
dieses GG als unveränderbares Rechtsgut
festzuschreiben.

Wer sich über die Manipulationen informieren will
kann das hier machen.
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

Hilbert Meyer

No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel

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  #112  
Alt 15.03.2008, 00:02
NXo5 NXo5 ist offline
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Beiträge: 12
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Sorry aber hier muß ich einige Dinge klar stellen die so nicht richtig sind.

Zitat:
Sollte der EU-Reformvertrag ratifiziert werden, ist die eh schon
zweifelhafte Geltung des GG erloschen.
Hier zu ist zu sagen selbst wenn der EU Vertrag rativiziert werden sollte bleibt das Gg gültig da laut Artikel 146 des Gg das Gg nur durch eine Volksabstimmung ersetzt werden kann.

Zitat:
Die einzige Möglichkeit, da noch einzugreifen, ist das letzte Urteil
des BverfG, dass erstmals ein Rechtsgut definiert hat.
Auch nicht ganz richtig erstmal gibt es den Rechtsweg also Anzeige und so sollte dies scheitern und es keine andere Möglichkeit mehr geben tritt Artikel 20 (4) in Kraft bis hin zum Volksaufstand, da wie oben erwähnt das Gg auch nach der Ratifizierung gültig bleibt ist dieses Recht auch legitim.

Zitat:
Es wurde von den Vätern des GG versäumt,
dieses GG als unveränderbares Rechtsgut
festzuschreiben.
Artikel 1 - 20 des Gg sind laut Artikel 79 des Gg unabänderlich.

Mfg

NXo5
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  #113  
Alt 15.03.2008, 06:07
ANTIsamIT ANTIsamIT ist offline
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Standard Re: Reaktionen

[quote="goldmull"]Weitere Reaktionen habe ich erhalten

von Eberhard Gienger MdB


Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

bitte lassen Sie uns Ihre Postanschrift zukommen, damit Ihnen Herr Gienger persönlich antworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Donnerbauer

Wahlkreisbüro
Eberhard Gienger MdB
Pleidelsheimer Str. 11
74321 Bietigheim-Bissingen
Tel: (0 71 42) 918 991
Fax: (0 71 42) 918 993
www.gienger-mdb.de

--------------------------------------------------------------------

weiter von Patrick Meinhardt MdB

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Mail in der Sie Ihre Ablehnung des EU-Reformvertrages schildern. Ihr Schreiben wird von uns bearbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Thilo Gottstein

Bürgerbüro Patrick Meinhardt MdB
Lange Str. 29
76530 Baden-Baden
Telefon: 07221/281444
Telefax: 07221/24583

------------------------------------------------------------------------------------

weiter von: Dr. Joachim Pfeiffer MdB


Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. März. Darf ich Sie um Ihre Postanschrift bitten?

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Claudia Schulte


Wissenschaftl. Mitarbeiterin
--------- lieber goldmull --wieso wollen die deine postanschrft???--vielleicht fühlen die sich auch bedroht und wollen dich anzeigen? ich wäre vorsichtig....im übrigen,super aktion,meinen nick bitte auch als unterschrift mitsenden,bitte----danke,weiterso leute
__________________
Die Guten müssen den Mut zu genügend Schlechtem finden, um gut genug gut sein zu können.
Mit zu vielen Skrupeln, wenn und abern, können die Bastarde und das Böse in der Welt nicht nachhaltig besiegt werden.
http://www.sgipt.org/politpsy/recht/tyrannm0.htm
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  #114  
Alt 15.03.2008, 13:17
goldmull goldmull ist offline
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Standard Re: Reaktionen

Zitat:
Zitat von ANTIsamIT

...

--------- lieber goldmull --wieso wollen die deine postanschrft???--vielleicht fühlen die sich auch bedroht und wollen dich anzeigen? ich wäre vorsichtig....im übrigen,super aktion,meinen nick bitte auch als unterschrift mitsenden,bitte----danke,weiterso leute
Wenn sie mich anzeigen wollen, werden sie das tun. Ob ich nun die Postanschrift angebe oder nicht. Dauert nur bißchen länger. An die Onlinedaten kommen sie doch sowieso ran. Oder machst Du Dir da irgendwelche Hoffnungen, daß dem nicht so ist?

Bevor ich so was mache, denke ich auch vorher über evtl. Konsequenzen nach. Da mein Grund nicht eine Bedrohung, sondern die Erlangung von Klarheit zu den angesprochenen Fragen ist, können sie mich zwar beschuldigen, doch um sie wirklich zu bedrohen, sähe mein Anschreiben und auch mein Denken und Handeln bisher einfach anders aus. Ich würde den Dialog mit den Parlamentariern begrüßen, denn wie wir ja sehen, sind nicht nur bei uns Fragen offen, sondern insbesondere bei ihnen selbst.

Es gibt zudem vorher einfach noch viel zu viele Möglichkeiten auf zivilisiertem Wege gegen das Reformwerk anzugehen. Es dauert ohne Frage länger, ist aber für beide Seiten sicherer.

Insofern vertraue ich mal darauf, daß auch mein Gegenüber zivilisiert reagiert. Wenn nicht, dann muß ich eben durch. - Und mal ehrlich, so wie es bis jetzt aussieht, schätzen sie uns nicht gerade als sehr bedeutend ein. Mehr Bedeutung als wir bisher haben, werden sie uns auch nicht gern freiwillig einräumen wollen. Ich sähe da eher Gefahr von hinten herum.

Weil bei mir immer noch ne Menge Fragen offen sind, habe ich auch kein Problem damit meinen Namen auch für die nächste Aktion herzugeben.

Herzlichen Dank auch an NXo5 für seine weiterführenden Hinweise und Ideen. So muß es sein, jeder denkt seinen Teil, gemeinsames Diskutieren und irgend wann führt es zu Ergebnissen, Perspektiven oder sinnvollem, geballten und ich hoffe friedlichem Handeln beiderseits.


k.goldmulll
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  #115  
Alt 15.03.2008, 14:25
aristo aristo ist offline
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"Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates

vom 22. Juni 2007



Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs
(Kommentar - Hervorheben norisk
01.12.2007 10:39:47
leer)
ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts. Dem Gerichtshof
zufolge ergibt sich dieser Grundsatz aus der Besonderheit der Europäischen Gemeinschaft.
Zum Zeitpunkt des ersten Urteils im Rahmen dieser ständigen Rechtsprechung
(Rechtssache 6/64,Costa gegen ENEL, 15. Juli 19641) war dieser Vorrang im
Vertrag nicht erwähnt. Dies ist auch heute noch der Fall. Die Tatsache, dass der
Grundsatz dieses Vorrangs nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts
an seiner Existenz und an der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs."

1 "Aus (...) folgt, dass dem vom Vertrag geschaffenen, somit aus einer autonomen
Rechtsquelle fließenden Recht wegen dieser seiner Eigenständigkeit
(Kommentar - Hervorheben norisk 01.12.2007 10:41:10 leer)

keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen
können, wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und
wenn nicht die Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden soll."
__________________
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Bertolt Brecht
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  #116  
Alt 16.03.2008, 13:37
aristo aristo ist offline
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So. hier nun der Text. Die Mail wird heute um 18.00 Uhr an alle
Bundestragsabgeordneten verschickt.

Wer seinen Nicknamen noch als Unterzeichner vermerkt haben will,
kurze PN an mich. Wer seinen aufgeführten Nicknamen nicht
vermerkt haben will, ebenfalls.

Zitat:
Sehr geehrt~2~ ~3~,

wie die Unterzeichner dieses Schreibens erfahren haben, hat die derzeitige Bundesregierung vor,
eine Änderung des Artikels 23 (1) zum Zweck der Ratifizierung des EU-Vertrags in
abgeänderter Form vom 23. Juli 2007 im Bundestag herbeizuführen.

Hiermit möchten wir unsere ernsthaften Bedenken diesem Vorgang gegenüber zum Ausdruck
bringen und Sie darum bitten diesen Vorgang zu unterbinden. Um Ihnen unsere Bedenken zu
erläutern, werde ich im folgendem, Auszüge der Schlussakte zu den Verträgen von Lissabon vom
23. Juli 2007 zitieren und erläutern.

In dieser Akte steht erstmal folgendes:

DIE KONFERENZ DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN,
die am 23. Juli 2007 in Brüssel einberufen wurde, um im gegenseitigen Einvernehmen die
Änderungen zu beschließen, die an dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag
zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und dem Vertrag zur Gründung der
Europäischen Atomgemeinschaft vorzunehmen sind, hat folgende Texte angenommen:

I. Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des
Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
II. Protokolle

(diese Protokolle
habe ich hier weggelassen da diese für mein Anliegen momentan nicht relevant sind,
können aber in der Quelle nachgeschlagen werden, siehe Quellenangabe)

III. Anhang
zum Vertrag von Lissabon

— Übereinstimmungstabellen nach Artikel 5 des Vertrags von
Lissabon

Die Konferenz hat die folgenden dieser Schlussakte beigefügten Erklärungen
angenommen:

A. Erklärungen zu Bestimmungen der Verträge

Hier ist eine Erklärung
ganz besonders wichtig und zwar:

17. Erklärung zum Vorrang
Die Konferenz weist darauf
hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht
im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht
der Mitgliedstaaten haben.
Darüber hinaus hat die Konferenz beschlossen, dass das
Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zum Vorrang in der Fassung des
Dokuments 11197/07 (JUR 260) dieser Schlussakte beigefügt wird:

Gutachten des
Juristischen Dienstes des Rates vom 22. Juni 2007
Nach der Rechtsprechung des
Gerichtshofs ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts.
Dem Gerichtshof zufolge ergibt sich dieser Grundsatz aus der Besonderheit der Europäischen
Gemeinschaft. Zum Zeitpunkt des ersten Urteils im Rahmen dieser ständigen Rechtsprechung
(Rechtssache 6/64, Costa gegen ENEL, 15. Juli 1964(1)war dieser Vorrang im Vertrag nicht
erwähnt. Dies ist auch heute noch der Fall. Die Tatsache, dass der Grundsatz dieses Vorrangs
nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts an seiner Existenz und an der
bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs.
Aus (...) folgt, dass dem vom Vertrag
geschaffenen, somit aus einer autonomen Rechtsquelle fließenden Recht wegen dieser seiner
Eigenständigkeit keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen können,
wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und wenn nicht die
Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden soll.

Dies ist ein eindeutiger
Bruch des jetzigen Grundgesetzes, denn dieses beschränkt die Übertragung von Souveränitätsrechten
gemäß neuem Art.23 (1) ausdrücklich auf eine Europäische Union, die“….dem Grundsatz der
Subsidiarität verpflichtet ist“. Eine so erfolgende Außerkraftsetzung des geltenden Grundgesetzes
zugunsten der EU hat jedoch mit Subsidiarität absolut nichts mehr zu tun, sondern ist ihr Gegenteil,
denn hiermit werden letztlich alle, auch noch die restlich verbliebenen nationalen Rechte zur freien
Verfügung der EU gestellt, und keineswegs nur diejenigen, die zur Funktion einer Europäischen
Union ansonsten autarker nationaler Mitgliedsstaaten unbedingt notwendig sind.

Nach Art.79 (3) GG
ist darüber hinaus jede grundsätzliche Änderung der Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes ausgeschlossen,
also auch der Festlegung des Art.20(2), „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Doch die obige
EU-Bestimmung würde heißen, dass alle Staatsgewalt letztlich von der EU und nicht mehr vom
deutschen Volke ausginge. Also nicht nur ein Verfassungsbruch als solcher, sondern sogar einer der
Artikel 1 bis 20 - seinerzeit die Basis der Genehmigung des Grundgesetzes durch die Alliierten als
von jedem Zugriff ausgeschlossener Grundsätze.

Die geplanten Änderungen der Artikel 23, 54 und 93
sind aus oben genannten Gründen mehr als scheinheilig. Die Änderung hat also zum Ziel darüber
hinweg zu täuschen, dass letztendlich das Grundgesetz ausgehebelt wird und ein einer Verfassung
gleich stehender Vertrag unter Umgehung des Artikels 146 des Grundgesetzes etabliert
wird.

Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für
das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in
Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Nach diesem
Artikel ist die einzige Möglichkeit das Grundgesetz zu ersetzen, ein Referendum durchzuführen. Daher
ist der derzeitige Vorgang grundgesetzwidrig und stellt möglicherweise eine Straftat im Sinne des
§81 Absatz 1 Strafgesetzbuch dar.

Halten Sie es für demokratisch, einen Vertrag zu ratifizieren, der nahezu identisch mit dem
EU-Verfassungsvertrag ist, der in einem Referendum sowohl in Frankreich als auch in den
Niederlanden vom Volk unbestätigt blieb?

Haben Sie die Wähler in Ihrem Wahlkreis befragt?

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie nicht als Vertreter Ihrer Partei im Bundestag sind,
sondern als Vertreter Ihrer Wähler.

Und wir möchten Sie daran erinnern, welch unheilvolle Folgen in 1933 entstanden sind.

Zu bedenken sind, unter vielen anderen, folgende Regelungen:

Rolle der Parlamente der Mitgliedsstaaten und des europäischen Parlaments Die nationalen
Parlamente erscheinen wiederholt (neuer Artikel 8C EUV, Protokoll Nr. 1 und 2.) mit dem
offensichtlichen Wunsch, ihre Rolle zu verstärken. Der Artikel 7 des Protokolls Nr. 2 gibt
das Verfahren an, die es ihnen ermöglicht, auf den europäischen Gesetzgeberischen Prozess
einzuwirken. Jedes Mitgliedsparlament hat 2 Stimmen. Es gibt zwei Möglichkeiten. Im Falle eines
normalen Gesetzgebungsverfahrens muss, wenn eine Mehrheit der den Mitgliedstaatsparlamenten
gewährten Stimmen eine negative Beurteilung ist, das Projekt erneut erörtert werden. In den
anderen Fällen reicht ein Drittel der Stimmen (ein Viertel im Falle von Sicherheits- und Justizfragen).
Die negative Beurteilung muss durch den Nicht-Respekt des Prinzips der Subsidiarität begründet
sein. Dieser Artikel verstärkt sicherlich die Rolle der Parlamente der Mitgliedsstaaten.
Dennoch ist seine Tragweite sehr eingeschränkt, da die Parlamente der Mitgliedsstaaten sich
nicht zum Inhalt des Projekts, sondern nur zur Frage seiner juristischen Vereinbarkeit, Respekt
oder Nicht-Respekt des Prinzips der Subsidiarität aussprechen dürfen. Die Rolle des europäischen
Parlaments wird durch eine beträchtliche Ausweitung der für Mitbestimmung mit dem Rat relevanten
Bereiche ausgeweitet. Schließlich kann ein Parlament eines Mitgliedsstaates eine Entscheidung
des Rates blockieren, die den Annahmemodus durch das erstere von Gesetzesakten ändert,
in dem Fall wo der Rat sich entscheidet, mit qualifizierter Mehrheit zu entscheiden, obwohl die
Verträge Einstimmigkeit verlangen, sowie im Fall des Übergangs von einem speziellen
Gesetzgebungsverfahren zu einem gewöhnlichen Gesetzgebungsverfahren (neuer Artikel 33-3 EUV).

Recht auf individuelle Klage vor dem Gerichtshof ist eingeschränkt. Der 4. Absatz des
Artikels 230 VAU wird geändert. Die augenblickliche Version sah vor, dass eine Klage eines
Einzelnen zulässig war, selbst wenn eine Maßnahme, die ihn selbst direkt und individuell betrifft,
„anscheinend unter einer Regel oder einem Beschluss gefasst worden war, die an eine andere
Person gerichtet war“. Letztere Möglichkeit ist verschwunden.

Die anderen Änderungen ie Union wird mit einer juristischen Persönlichkeit versehen, die es
ihr ermöglicht, internationale Abkommen im Namen der Mitgliedsländer abzuschließen. Die
qualifizierte Mehrheit ändert sich am 1. November 2014 und besteht dann aus der Hälfte
der Mitgliedsstaaten und 55% der Bevölkerung, mit komplizierten Übergangsregelungen,
die bis 2017 gelten können. Verringerung der Zahl der Kommissare, hier ebenfalls mit
Übergangsregelungen bis zum 31. Oktober 2014. Schaffung des Postens eines Präsidenten
des Europäischen Rates für eine Dauer von zweieinhalb Jahren, einmal verlängerbar und
des Postens eines Hohen Repräsentanten (der Begriff Minister ist abgelehnt worden) der
Union für auswärtige Angelegenheiten.


Wie Sie hier nachlesen können, ist die Substanz der Verfassung erhalten geblieben

http://www.bundesregierung.de/Conten...rmvertrag.html


Wir bitten diesbezüglich um Stellungnahme. Hochachtungsvoll

16.03.2008, die Unterzeichner

Iks
n.i.r.b.i.d.
Newword
Masterofeye
Enrico
Megahoschi
muffl556
Primus inter pares
nofretete1969
lucy
voltaire
anonymous1984
an0nym
ANTIsamIT
Knochen
NXo5
linx
Chainsaw
goldmull
aristo

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  #117  
Alt 16.03.2008, 14:04
Megahoschi
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Beiträge: n/a
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Super Sache, aber ich wäre dafür, das wir mit unseren richtigen Namen unterschreiben, hab Dir ja schon geschrieben, das ich es wenig seriös aussehend finde wenn ich was mit "Megahoschi" unterschreiben würde
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  #118  
Alt 16.03.2008, 14:08
aristo aristo ist offline
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Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
Standard

Hallo Megahoschi,

ich habe bewußt die Nicknamen genommen, nicht aus Angst vor möglichen
Konsequenzen, sondern unsere V-Treter sollen ruhig rätseln, wer wohl
genau dahinter steckt.

Einen Namen werden die in kürzester Zeit haben, meinen.

Da ich die Mail nicht über GMX versende, (einige haben sich schon
bei GMX über mich beschwert) sondern über meine Domain.

Besten Gruß
aristo
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  #119  
Alt 16.03.2008, 14:39
rollingstone rollingstone ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 06.03.2008
Beiträge: 133
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@aristo
Zitat:
Einen Namen werden die in kürzester Zeit haben, meinen.

Solltest du in irgendeiner Form rechtlich angegangen werden, bedroht, eingeschüchtert oder ähnliches, so wird in solch einem Falle nur verstärkte Öffentlichkeit helfen und ein Anwalt, der sich mit den im Forum stehenden Themen auseinandersetzt. Sollte dieser dann finanzielle Mittel benötigen um unser/dein Ansinnen zu verteidigen, so wird es (hoffentlich) genug infokrieger geben, die diesen Schritt unterstützen werden.
In der Hoffnung, daß es nicht soweit kommt..
Meine Unterstützung hast du innerhalb meiner Möglichkeiten - das ist keine Anbiederung, es geht wirklich um alles!

Gruß RS
Mit Zitat antworten
  #120  
Alt 16.03.2008, 20:52
aristo aristo ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
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So, alle Mails verschickt.

Jetzt bin ich mal gespannt.
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