|
|
| |
|
|
|
24.06.2008, 13:13
|
Moderator
|
|
Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
|
|
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
_________________________________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.
Hilbert Meyer
No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel
No Party - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Parteiendiktatur für alle Ewigkeit" aristo
|
24.06.2008, 18:56
|
|
Oh ja, Herr Frank Schmidt hat sich wohl Schäubi´s Kritik zu Herzen
genommen und sich gedacht, "lieber spät als nie!" ...Der scheint
sich auch schon förmlich nach ´nem Hirnchip zu verzehren...
EU-Reformvertrag
Sehr geehrte Frau Mustermann,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum EU-Reformvertrag. Ich bin für den
sogenannten Vertrag von Lissabon, da er der Europäischen Union
mehr Handlungsfähigkeit, mehr Demokratie und mehr Transparenz
gibt und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger der EU Vorteile
bringt.
Sie haben Recht, dass nicht alle Passagen des Vertrages unumstritten
waren und sind. Dennoch ist die EU eine Zivilmacht, die sich folgenden
Zielen verpflichtet hat: „…Demokratie, Rechtstaatlichkeit, die universelle
Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der
Grundsatz der Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der
Vereinten Nationen und des Völkerrechts.“ Die EU beugt Konflikten
daher aktiv und mit nicht-militärischen Mitteln vor. Die seit 1999 entwickelten
operativen Fähigkeiten der EU zum Krisenmanagement werden im
werden im Vertrag von Lissabon hervorgehoben und die zivilen
Fähigkeiten betont. Die Mehrzahl der EU-Operationen der vergangenen
Jahre war (und ist) dementsprechend ziviler Natur (z.B.
EUPOL Afghanistan, EUPOL RD Congo, EULEX Kosovo, EU BAM Rafah).
Die SPD hat sich innerhalb der Großen Koalition gegen Bestrebungen
der CDU-Minister Wolfgang Schäuble und Franz-Josef Jung eingesetzt,
die Bundeswehr im Inneren einsetzen zu können - mit Erfolg: das
Auswärtige Amt stellte ausdrücklich klar, „dass die Solidaritätsklausel
keinerlei Verpflichtung der Mitgliedstaaten enthält, die Hilfe anderer
Mitgliedstaaten und der Union [im Falle eines Terroranschlags oder
einer von der Natur oder einem Menschen verursachten Katastrophe]
in Anspruch zu nehmen.“ Sie sehen also, dass die Parlamentarier der
nationalen Parlamente keineswegs nur Statisten sind.
Der Reformvertrag bringt Vorteile für alle Bürgerinnen und Bürger
innerhalb der Europäischen Union.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und Sie davon überzeugt zu
haben, dass der EU-Reformvertrag nicht mit solcher Skepsis, wie von Ihnen
beschrieben, betrachtet werden muss.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
- Dr. Frank Schmidt, MdB -
|
01.07.2008, 03:49
|
Moderator
|
|
Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
|
|
Spiegel Online - Auf Bitten des Verfassungsgerichts wartet Horst Köhler
ein Grundsatzurteil ab. Mehrere Politiker hatten geklagt - das Verfahren
könnte bis 2009 dauern. Bundespräsident Köhler wird die
Ratifikationsurkunde vorerst nicht unterschreiben.
Hamburg/Berlin - Die Verfassungsrichter prüfen derzeit wegen unter
anderem Gauweilers Beschwerde, ob der EU-Reformvertrag von
Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Bis sie entschieden
haben, wird Bundespräsident Horst Köhler die Ratifikationsurkunde
zu dem Abkommen nicht unterzeichen. Das teilte das Bundespräsidialamt
am Montag mit: “Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige
Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des
Bundesverfassungsgerichts.”
Nun werden die Roten Roben entscheiden. Diese Entscheidung ist
von historischer Bedeutung. Wird hier doch eine Entscheidung über
die Fortführung der Demokratie in diesem Land entschieden.
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
_________________________________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.
Hilbert Meyer
No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel
No Party - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Parteiendiktatur für alle Ewigkeit" aristo
|
01.07.2008, 04:06
|
Moderator
|
|
Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
|
|
Und nun geht es in die Letzte Runde.
Ich habe lange überlegt, ob ein Brief an den
Präsidenten des BverfG sinnvoll ist.
JA!
Wobei hier nicht auf einzelne Artikel des
Reformvertrages abgestellt wird, sondern
einzig und allein auf die Art und Weise, wie
dieser durch den Bundestag durchgeboxt wurde.
Den Text werde ich in den nächsten Tagen
einstellen.
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
_________________________________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.
Hilbert Meyer
No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel
No Party - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Parteiendiktatur für alle Ewigkeit" aristo
|
01.07.2008, 04:43
|
Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 16.05.2008
Beiträge: 40
|
|
Zitat:
Ich habe lange überlegt, ob ein Brief an den
Präsidenten des BverfG sinnvoll ist.
JA!
|
Wenn, dann besser formell der Klage anschließen und eine juristisch korrekte Begründung liefern.
Briefe von Nichtbeteiligten werden die gar nicht erst lesen, dürfen die auch nicht.
|
01.07.2008, 16:22
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 22.01.2007
Ort: WK 190
Beiträge: 591
|
|
Zitat:
Zitat von Mars
Zitat:
Ich habe lange überlegt, ob ein Brief an den
Präsidenten des BverfG sinnvoll ist.
JA!
|
Wenn, dann besser formell der Klage anschließen und eine juristisch korrekte Begründung liefern.
Briefe von Nichtbeteiligten werden die gar nicht erst lesen, dürfen die auch nicht.
|
Dem kann ich nur zustimmen. Man wird sich nicht den Unabhängigenstatus des Richters so offensichtlich versauen lassen. Deshalb plädiere auch ich für einen Anschluß an eine Klage oder gar an eine eigene Klage, wie Du bereits schon mal in Erwägung gezogen hast, aristo. Es kann wohl nicht schaden erst mal zu schauen, woran die ersten Klagen scheitern werden, damit man besser nachharken kann.
Sollte Irland zu einer 2. Abstimmung "gezwungen werden, dann gilt es auch dort wieder ganzen Einsatz zu zeigen. Noch ein Nein in Irland wäre eine massive Blamage und ich denke es wird eine neuerliche Blamage.
Wie ich heute Früh im Radio hörte, macht nun auch Kaczynski (Polen) Schwierigkeiten und lehnt den EU Reformvertrag ab, will die Ratifizierung stoppen.
http://www.abendblatt.de/daten/2008/07/01/901328.html
Will er noch mehr heraushandeln oder gewinnt das irische "Nein" nun langsam an ansteckender Brisanz?
Wir werde es in unmittelbnareer Zukunft sehen.
k.goldmull
|
02.07.2008, 03:14
|
Moderator
|
|
Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
|
|
Zitat:
Zitat von goldmull
Zitat:
Zitat von Mars
Zitat:
Ich habe lange überlegt, ob ein Brief an den
Präsidenten des BverfG sinnvoll ist.
JA!
|
Wenn, dann besser formell der Klage anschließen und eine juristisch korrekte Begründung liefern.
Briefe von Nichtbeteiligten werden die gar nicht erst lesen, dürfen die auch nicht.
|
Dem kann ich nur zustimmen. Man wird sich nicht den Unabhängigenstatus des Richters
so offensichtlich versauen lassen. Deshalb plädiere auch ich für einen Anschluß an eine
Klage oder gar an eine eigene Klage, wie Du bereits schon mal in Erwägung gezogen hast,
aristo. Es kann wohl nicht schaden erst mal zu schauen, woran die ersten Klagen scheitern
werden, damit man besser nachharken kann.
Sollte Irland zu einer 2. Abstimmung "gezwungen werden,
dann gilt es auch dort wieder ganzen
Einsatz zu zeigen. Noch ein Nein in Irland wäre eine massive
Blamage und ich denke es wird eine neuerliche Blamage.
Wie ich heute Früh im Radio hörte, macht nun auch Kaczynski (Polen)
Schwierigkeiten und lehnt den EU Reformvertrag ab, will die Ratifizierung stoppen.
http://www.abendblatt.de/daten/2008/07/01/901328.html
Will er noch mehr heraushandeln oder gewinnt das irische "Nein"
nun langsam an ansteckender Brisanz?
Wir werde es in unmittelbnareer Zukunft sehen.
k.goldmull
|
Prinzipiell stimme ich euch zu.
Doch die Klage von Dr. Gauweiler ist sehr gut begründet. Dieser kann man sich sicherlich
anschließen. Doch mir geht es um eine andere Komponente in dem Ganzen.
Nämlich die, das zur Abstimmung der Abgeordneten keine lesbare Version des
Vertragstextes vorlag.
Ich stütze mich hier auf die Mail von Dr. Scheer.
Dies bedeutet, das unsere Abgeordneten gar nicht "nach besten Wissen" gehandelt
haben können!
Die spannende Frage ist nun, ob dieser Sachverhalt justiziabel ist.
Darf ein Volksvertreter, in Vertretung der Bürger, über etwas abstimmen was
er nicht kennt?
Ich meine NEIN. Um es konkret zu formulieren, darf er über einen
Vertrag abstimmen, dessen Inhalt ihm unbekannt ist?
Auf diesen Umstand eine Verfassungsbeschwerde zu begründen ist
einfach und schwierig zu gleich. Einfach, weil es offenstichtlich so war,
schwierig, weil die Abgeordneten auch ihrem Gewissen folgen.
Hier nun eine Bewertung dahingehend herbeiführen zu wollen, ob
das Wissen vor dem Gewissen Priorität hat, wäre interessant auszufechten.
Und nun stellt sich die Gretchenfrage, mit welchem Gewissen kann
ein Abgeordneter abstimmen, ohne das Wissen zu haben?
Eine Verfassungsbeschwerde meinerseits würde allein auf diesen
Punkt aufbauen. Prof. Schachtschneider hat das rechtliche ausgiebig
begründet. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Mir geht es um etwas anderes. Um es platt zu formulieren,
dürfen wenige unwissende über ein Volk von 82Mill. entscheiden?
Und genau dies wird der Ansatz in dem Schreiben an den
Präsidenten des BverfG sein. Sicherlich dürfen die Roten Roben
diesen Brief nicht in die Urteilsfindung einfließen und wirken lassen.
Das erwarte ich auch gar nicht. Aber sie werden ihn lesen.
"Jede Information ist auch Manipulation"
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
_________________________________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.
Hilbert Meyer
No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel
No Party - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Parteiendiktatur für alle Ewigkeit" aristo
|
02.07.2008, 12:30
|
|
Und wie wäre es mit einer Sammelklage??
Man könnte es so ähnlich aufziehen, wie es seinerzeit mit der Mail an den Bundespräsidenten geschehen ist.
Die Absicht, innerhalb einer Frist, reale Namen von Mitstreitern zu sammeln, so das man endlich ein Gesicht zeigt; dass Volk (die Mitunterzeichner) ist gegen diesen Vertrag.
Das wäre meines Erachtens mal endlich etwas, wo man in den Genuß kommt, Handlungen den Worten folgen zu lassen.
Ich könnte mir sehr gut vorstellen das dies mittlerweile sehr viele interessieren wird/würde.
Im Übrigen finde ich die Haltung von Polen gegenüber der Unterzeichung dieses Knebelvertrages super. Immer mehr kritische Stimmen werden laut.
Noch einmal, man hat uns zu wichtigen Entscheidungen nie gefragt und über unser aller Köpfe für uns die Abstimmungen vorgenommen. Wenn wir weiterhin darauf warten, gefragt zu werden, weil wir ja ein so demokratischer Staat sind, so könnte ich mir gut vorstellen das wir warten können, bis wir schwarz werden. Das Referendum in Irland, und die Meldungen nach eben diesem zeigt ganz deutlich, dass man das Volk (auch uns?!) für zu dumm hält, um so wichtige Entscheidungen zu fällen.
Also, sind wir wirklich dumm??
Wir möchten was tun, was völlig gewaltfrei ist: Machen wir eine Sammelklage
P.S. Wir haben doch so viele Macher hier. Was ist, packen wir es an??
|
02.07.2008, 12:45
|
|
Zitat:
Zitat von aristo
Zitat:
Zitat von goldmull
Zitat:
Zitat von Mars
Zitat:
Ich habe lange überlegt, ob ein Brief an den
Präsidenten des BverfG sinnvoll ist.
JA!
|
Wenn, dann besser formell der Klage anschließen und eine juristisch korrekte Begründung liefern.
Briefe von Nichtbeteiligten werden die gar nicht erst lesen, dürfen die auch nicht.
|
Dem kann ich nur zustimmen. Man wird sich nicht den Unabhängigenstatus des Richters
so offensichtlich versauen lassen. Deshalb plädiere auch ich für einen Anschluß an eine
Klage oder gar an eine eigene Klage, wie Du bereits schon mal in Erwägung gezogen hast,
aristo. Es kann wohl nicht schaden erst mal zu schauen, woran die ersten Klagen scheitern
werden, damit man besser nachharken kann.
Sollte Irland zu einer 2. Abstimmung "gezwungen werden,
dann gilt es auch dort wieder ganzen
Einsatz zu zeigen. Noch ein Nein in Irland wäre eine massive
Blamage und ich denke es wird eine neuerliche Blamage.
Wie ich heute Früh im Radio hörte, macht nun auch Kaczynski (Polen)
Schwierigkeiten und lehnt den EU Reformvertrag ab, will die Ratifizierung stoppen.
http://www.abendblatt.de/daten/2008/07/01/901328.html
Will er noch mehr heraushandeln oder gewinnt das irische "Nein"
nun langsam an ansteckender Brisanz?
Wir werde es in unmittelbnareer Zukunft sehen.
k.goldmull
|
Prinzipiell stimme ich euch zu.
Doch die Klage von Dr. Gauweiler ist sehr gut begründet. Dieser kann man sich sicherlich
anschließen. Doch mir geht es um eine andere Komponente in dem Ganzen.
Nämlich die, das zur Abstimmung der Abgeordneten keine lesbare Version des
Vertragstextes vorlag.
Ich stütze mich hier auf die Mail von Dr. Scheer.
Dies bedeutet, das unsere Abgeordneten gar nicht "nach besten Wissen" gehandelt
haben können!
Die spannende Frage ist nun, ob dieser Sachverhalt justiziabel ist.
Darf ein Volksvertreter, in Vertretung der Bürger, über etwas abstimmen was
er nicht kennt?
Ich meine NEIN. Um es konkret zu formulieren, darf er über einen
Vertrag abstimmen, dessen Inhalt ihm unbekannt ist?
Auf diesen Umstand eine Verfassungsbeschwerde zu begründen ist
einfach und schwierig zu gleich. Einfach, weil es offenstichtlich so war,
schwierig, weil die Abgeordneten auch ihrem Gewissen folgen.
Hier nun eine Bewertung dahingehend herbeiführen zu wollen, ob
das Wissen vor dem Gewissen Priorität hat, wäre interessant auszufechten.
Und nun stellt sich die Gretchenfrage, mit welchem Gewissen kann
ein Abgeordneter abstimmen, ohne das Wissen zu haben?
Eine Verfassungsbeschwerde meinerseits würde allein auf diesen
Punkt aufbauen. Prof. Schachtschneider hat das rechtliche ausgiebig
begründet. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Mir geht es um etwas anderes. Um es platt zu formulieren,
dürfen wenige unwissende über ein Volk von 82Mill. entscheiden?
Und genau dies wird der Ansatz in dem Schreiben an den
Präsidenten des BverfG sein. Sicherlich dürfen die Roten Roben
diesen Brief nicht in die Urteilsfindung einfließen und wirken lassen.
Das erwarte ich auch gar nicht. Aber sie werden ihn lesen.
"Jede Information ist auch Manipulation"
|
Wenn das BverfG auf Scheibe ist, wissen die sicherlich um die Zustände, dass die Herren Vorksverdreher nicht im Besitz einer lesbaren Version eben dieses Papieres waren.
Ich halte ebenfalls diese von Dir geplante Mail für völlig sinnlos. Wenn Du doch schon vorher weißt, dass diese Mail bei der Entscheidungsfindung keinerlei Beachtung finden wird, wieso gehst Du dann nicht her und schließt Dich einer Sache an, wo das Volk mal Flagge zeigen könnte??
Und was wäre repräsentativer, eine Stimme oder die von vielen??
|
02.07.2008, 13:15
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 10.03.2008
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 1.065
|
|
naja Beschwerden und Klagen sind ja jetzt schon genug eingegangen und richtig was gebracht hats nicht. Spart euch diese wege. Es interessiert den Politikern garnicht ob es uns gefällt oder nicht, Der EU Vertrag ist für sie eine Agenda die durchgebracht werden muss und ende. Wäre man interessiert gewesen zu wissen was die Bevölkerung denkt, hätte man uns abstimmen lassen. Nein Papierkram hilft uns nicht weiter, vielleicht wenn wir Organisierter wären würde es mehr nutzen bringen. Aber so ist das für sie nur ein paar Unterschriften von irgendwelchen Leuten, das man auch mal schnell verschwinden lassen kann. Hinter der Aktion ist kein Druck hinter.
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:48 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.1 (Deutsch) Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
|