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  #601  
Alt 03.07.2009, 14:23
Mars Mars ist offline
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Dieses Urteil ist nur eine weitere Nebelkerze, eine Beschwichtigungstaktik. Fakt ist: Der Vertrag wurde im Original-Wortlaut durchgewunken, die geforderten Änderungen im Begleitgesetz sind nur unbedeutende Formalitäten.

Damit steht fest: Auf das Verfassungsgericht ist kein Verlaß mehr, es ist auch nur ein Teil des Systems.
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  #602  
Alt 03.07.2009, 15:57
d0dge d0dge ist offline
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Zitat:
Zitat von aristo
Basis für dieses Urteil ist eine im Grundgesetz erkennbare "Europafreundlichkeit",
die die Verfassungsrichter im GG "gelesen" haben wollen.
Ich kann dir ganz genau sagen, wo die das gefunden haben.
Der neue Art 23 GG, dessen ursprünglicher Text den Geltungsbereich des GG definierte, dann
mal eben aufgehoben und seit 2006 mit neuem Text, bringt im ersten Absatz die Grundlagen für die Argumentation des BVerfG.
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  #603  
Alt 03.07.2009, 16:15
Mars Mars ist offline
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Zitat:
Artikel 23

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
Nichts von dem hervorgehobenen ist erfüllt. Der Artikel kann gar nicht angewendet werden.
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  #604  
Alt 03.07.2009, 17:05
d0dge d0dge ist offline
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@Mars:

Das ist ja das verruchte an dem Artikel.
Da wird einfach mal was festgestellt und festgeschrieben was augenscheinlich nicht der Wahrheit entspricht.

Und dann wird noch dem "Bund" und den Ländern die Vollmacht erteilt per Gesetz Hoheitsrechte an die EU zu übertragen.
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  #605  
Alt 03.07.2009, 18:01
Mars Mars ist offline
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Ich würde sogar sagen, das war eine verfassungswidrige Grundgesetzänderung.
Die Formulierung "im wesentlichen vergleichbaren" Grundrechtsschutz statt "denselben" bedeutet schon eine Aufweichung der Grundrechte. Klarer Verstoß gegen Artikel 79 Absatz 3.
(Berührung der in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze: Bindung der gesetzgebenden Gewalt an die Grundrechte)

Es ist jetzt Zeit, den Widerstand vorzubereiten. Andere Abhilfe durch Gerichte ist wohl nicht mehr möglich.
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  #606  
Alt 03.07.2009, 21:12
shades shades ist offline
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wenn die es ändern wollen dann tun sie es, es glaubt doch wohl keiner hier dass die uns vorher fragen...
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  #607  
Alt 11.07.2009, 12:55
aristo aristo ist offline
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Tschechien: Klage gegen EU-Reformvertrag in erster Augusthälfte

PRAG. Die tschechischen Gegner des EU-Reformvertrages, eine Gruppe von Senatoren der konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS), wollen die von ihnen in Aussicht gestellte Klage gegen das Dokument „in der ersten Augusthälfte“ beim Verfassungsgerichtshof in Brünn einreichen.


Hier weiterlesen:
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Bertolt Brecht
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  #608  
Alt 12.07.2009, 19:55
Mars Mars ist offline
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Neue Abstimmung in Irland am 2.10.

http://www.eu-vertrag-stoppen.de

Nicht vergessen: Das erste Ergebnis war sehr knapp. Also alle mithelfen, daß es diesmal noch deutlicher wird, und nicht nochmal dasselbe passiert, wie beim Nizza-Vertrag!

Auf Verfassungsgerichte ist kein Verlaß mehr.
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  #609  
Alt 22.09.2009, 12:19
aristo aristo ist offline
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Neue Verfassungsbeschwerde


Pressemitteilung

Angesichts der fahrlässig-oberflächlichen Behandlung der Lissabon-Begleitgesetze
im Deutschen Bundestag hat Prof. Dr. Dr. Dieter Spethmann nach sorgfältigem
Abwägen mit heutigem Datum gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag
sowie sämtliche Begleitgesetze Verfassungsbeschwerde erhoben. Er wendet sich
zum einen gegen die unzureichende gesetzliche Ausgestaltung der
Integrationsverantwortung des Bundestages. Zum anderen wehrt er sich gegen
jedwede Ratifizierung des Lissabon-Vertrags, die es unterlässt, im Wege eines
völkerrechtlichen Vorbehalts die Geltung des BVerfG-Urteils vom 30.6.2009
gegenüber der EU sicherzustellen. Nur so könne auf Dauer die Rolle des
Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassung sichergestellt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls einen Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung erhalten für den Fall, dass sich entgegen der
bisherigen Praxis der Herr Bundespräsident nicht dazu entschließen kann,
bis zur Entscheidung in der Hauptsache mit der Ausfertigung und Verkündung
der vorgenannten Gesetze zu warten.

Ab Montag den 21. September 2009 können Sie den Text der Verfassungsbeschwerde
unter www.europolis-online.org herunterladen.

Download der Verfassungsbeschwerde im PDF-Format:
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  #610  
Alt 23.09.2009, 12:41
aristo aristo ist offline
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Die Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) wird mit zwei Klagen erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe ziehen. (Die Wuppertaler Klage steht hier: http://sites.google.com/site/euradevormwald)

Durch den Vertrag von Lissabon soll die EU grundlegend reformiert werden. Die Folgen werden wir täglich
auf Schritt und Tritt spüren. In der vergangenen Woche hat in Berlin der Bundesrat die sog. Begleitgesetze" dazu beschlossen. Damit hat Deutschland, wenn der Bundespräsident Horst Köhler unterschreibt, endgültig dem Vertrag von Lissabon zugestimmt.

Jetzt kommt es nur noch auf die Abstimmung in Irland und die Präsidenten von Polen und Tschechien an. Über diese Reform der EU und über unseren Klagen dagegen hört man in der Presse Widersprüchliches. Deshalb berichtet der ÖDP- Vorsitzende, der Atomphysiker Dr. Klaus Buchner aus München darüber.

Der Vertrag von Lissabon sei nur eine kaum veränderte Version des EU-Verfassungsvertrages, der von Frankreich und den Niederlanden in Volksabstimmungen abgelehnt wurde. Die Kritikpunkte blieben unverändert: "Durch den Vertrag von Lissabon wird unsere Demokratie in großen Teilen abgeschafft. Denn heute sind rund 80% aller neuen Gesetze in Deutschland nur Umsetzungen von Vorgaben der EU in nationales Recht."
Diese Vorgaben entstünden aber auf eine sehr undemokratische Weise, stellt Dr. Buchner fest: "Das alleinige Recht, Gesetzesentwürfe zu formulieren, hat die EU-Kommission, die nicht demokratisch ausgewählt ist. Es sind die Regierungen der Mitgliedstaaten, die sie zusammen mit den Wirtschaftsverbänden bestimmen. Das EU-Parlament hat nur die Möglichkeit, alle Kommissare zusammen anzunehmen oder abzulehnen. Letzteres ist noch nie passiert."

An den Gesetzesentwürfen arbeiteten auch Wirtschaftsverbände mit, die von der Kommission willkürlich ausgewählt würden. Mit Demokratie habe das nicht mehr viel zu tun, wenn sich die betroffenen Verbände ihre eigenen Gesetze schrieben.

Schlimmer sei, dass der Vertrag von Lissabon ausdrücklich Angriffskriege erlaube, z.B. "zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen" (Art. 42 Abs. 5 EUV). Um "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen", seien "Tötungen" erlaubt (Art. 2 EMRK). "Ab welchem Punkt ist eine friedliche Demonstration ein Aufruhr?", fragt Dr. Buchner.

Über diese Bestimmungen des Vertrags wurde in den Medien nicht berichtet, stellen die ÖDP- Politiker besorgt fest. Nicht einmal in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht durften wir darüber sprechen, so Dr Buchner.

Aber auch wegen der Einschränkungen im sozialen Bereich habe die ödp vor der Entscheidung im Juni 09 beim Bundesverfassungsgericht drei Klagen gegen diesen Vertrag eingereicht. Dabei wurden die ÖDP- Mitglieder von den Beamten in Karlsruhe mit den Worten freudig empfangen: "Wir sind froh, dass Sie diese Klagen einreichen. Sonst wären wir künftig überflüssig." Außer der ödp klagten noch Dr. Gauweiler von der CSU, die Linkspartei, eine Gruppe um Graf Stauffenberg und einige wenige Einzelpersonen. Das Gericht habe uns in seinem Urteil vom 30. Juni teilweise Recht gegeben. Es habe aber nicht den Vertrag selbst beanstandet, sondern nur die sog. "Begleitgesetze", die Regeln, wie die Bundesregierung damit umgehen muss. Der wichtigste Punkt sei, dass in vielen Fällen der Bundestag beschließen kann, wie der zuständige deutsche Minister in Brüssel stimmen muss.

Die ÖDP sah ihre letzte Chance für eine Verbesserung der Situation darin, gegen die Neufassung der Begleitgesetze zu klagen und so das In-Kraft-Treten des Vertrags von Lissabon zu verhindern. Ihre Hoffnung setzten die ÖDP- Politiker auf eine Passage in einem dieser Gesetze, die dem Anschein nach im offenen Widerspruch zu den Vorgaben aus Karlsruhe steht ("Parlamentsvorbehalt bei Bundeswehreinsätzen").
Inzwischen hatte Prof. Schachtschneider, ein sehr bekannten Verfassungsrechtler, angeboten für die ödp zu arbeiten. Er wies aber darauf hin, dass der Gesetzestext an dieser Stelle undeutlich und missverständlich, aber sachlich korrekt sei. Deshalb riet er uns von einer Klage ab. Trotzdem klagen aber zwei ÖDP- Mitglieder wieder beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Herr Striedl (Regensburg) vom Bundesvorstand wird für die ödp gegen die mangelhafte Umsetzung des Karlsruher Richterspruchs klagen, ebenso wie Frau Hassel-Reusing (Wuppertal) und die Gruppe um Graf Stauffenberg.

"Unsere Demokratie ist zu wichtig, als dass wir sie den Interessen der Konzerne und Lobbyverbände opfern dürften. Wir sind begeisterte Europäer. Gerade deshalb setzen wir uns für eine demokratische, soziale und friedliche EU ein. Damit stellen wir uns in einen scharfen Gegensatz zur Union, FDP, SPD, dem Vertreter der Piratenpartei und den Grünen, die im Bundestag wiederholt für den Vertrag von Lissabon gestimmt haben. Bitte geben Sie bei der Wahl am kommenden Sonntag keiner dieser Parteien Ihre Stimme. Denn damit würden Sie deren Politik bestätigen, die den Großkonzernen immer mehr direkten Einfluss auf unsere Gesetzgebung und unsere Politik einräumt.Die ödp ist die einzige Alternative!" wendet sich Felix Staratschek (Radevormwald), Direktkandidat im Oberbergischen Kreis, an die Wähler.

Quelle:

Das werden nicht die letzten Worte sein, die zu diesem Machwerk gesprochen wurden.

Die Iren werden nächste Woche Freitag abermals abstimmen müßen.
Ich bin ziemliche sicher, dass wieder ein mehrheitliches "NO" kommen wird.
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