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  #11  
Alt 31.08.2008, 03:50
Cowboy70 Cowboy70 ist offline
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Man könnte das GG in manchen Punkten in einen Verfassungsentwurf übernehmen.
Aber es muss vieles ergänzt werden.

Zum Beispiel wurde es schon angesprochen.
Bei wichtigen Fragen muss das Volk abstimmen.
Auch die Geldschöpfung darf nicht mehr in den Händen privater Institutionen liegen sondern muss ein staatliches Monopol sein, das durch mehrere unabhängiger Gremien kontrolliert wird.
Auf diese weise kann sich ein Staat garnicht erst verschulden.
Geldschöpfung durch Kreditvergabe und Geldvernichtung durch Kredittilgung.
So läuft es im Moment in den meisten Ländern.
Dieses System könnte man beibehalten, aber die Zinsen kommen der Gemeinschaft zurgute und nicht mehr den Vorstänldern der großen Banken.

Das war nur ein Punkt, dass in einer deutschen Verfassung sein müsste.

Um alles aufzuzählen würde der Rahmen hier gesprengt werden.




Cowboy70
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Wer seinen Verstand nicht nutzt, hat es nicht anders verdient als ein Sklave der Obrigkeit zu sein.
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  #12  
Alt 31.08.2008, 11:24
sildarion sildarion ist offline
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Ich würde Freigeld in die Verfassung mit aufnehmen!
Dann funktioniert auch Vollgeld und eine Kreditschöpfung wäre gar nicht nötig.
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  #13  
Alt 31.08.2008, 12:46
Cowboy70 Cowboy70 ist offline
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Welche Punkte könnten denn noch so alles in einer deutschen Verfassung sein?


Cowboy70
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Wer seinen Verstand nicht nutzt, hat es nicht anders verdient als ein Sklave der Obrigkeit zu sein.
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  #14  
Alt 31.08.2008, 13:42
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Zitat:
Zitat von Cowboy70
Welche Punkte könnten denn noch so alles in einer deutschen Verfassung sein?


Cowboy70
Das wird für immer eine Utopie bleiben, wir dürfen daher höchstens noch auf eine multikulturelle Verfassung hoffen.

http://images.zeit.de/text/feuilleto...162/1_heinsohn
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  #15  
Alt 11.09.2008, 04:22
ruh ruh ist offline
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„Nach wie vor ist einzuklagen, dass der Schlussartikel des alten Grundgesetzes, Artikel 146, der zwingend vorgeschrieben hat, im Fall der deutschen Einheit dem deutschen Volk eine neue Verfassung vorzulegen, nicht eingehalten worden ist. Ich bin sicher, dass wir alle einen ungeheuren und kaum auszugleichenden Schaden erleben, wenn wir weiterhin mit die-sem Verfassungsbruch leben. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes der alten Bundesrepublik haben die Verfassung der Bundesrepublik als Provi-sorium im Hinblick auf eine später vielleicht mögliche Einheit verstanden. Dementsprechend war die Präambel formuliert und dementsprechend der Schlussartikel. Daran müssen wir uns halten.“
Günter Grass in seinem Buch „Fragen zur deutschen Einheit“

„Ist Deutschland erst einmal wieder vereint, so hat sich der Sinn und Zweck, das Ziel des Grundgesetzes erfüllt.“
Bundesaußenminister der Bundesrepublik Deutschland Hans Dietrich Genscher am 18. Juli 1990 bei der Pressekonferenz nach dem Außenministertreffen in Paris

„Die Verfassung ist natürlich das höchste Gesetzesgut eines jeden Staates. Lebenswichtig für die Souveränität des Landes. Wie gesagt wird also nach der Wiedervereinigung Deutschlands eine gewisse Anpassung der Verfassung von Nöten sein. Hier wurde auch die Präambel erwähnt. Artikel 23, um genauer zu sein, wird in Zukunft nicht mehr im deutschen Grundgesetz zu finden sein. ...“
Außenminister der Deutschen Demokratischen Republik
Markus Meckel am 18. Juli 1990 bei der Pressekonferenz in Paris

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Artikel 140:
„Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Friedrich Berber vertritt in seinem „Lehrbuch des Kriegsvölkerrechts“:

„Aus der Vorläufigkeit der Besatzungsgewalt folgt, daß die Besatzungsmacht nicht an die Stelle des Gebietsherrn tritt, nicht zur Ausübung der Souveränität berechtigt ist, vielmehr der Gebietsherr weiterhin im Besitz der Gebietshoheit verbleibt und auch seine Gesetzgebungs- Verwaltungs- und Rechtsprechungshoheit, soweit nicht die Befugnisse der Besatzungsmacht entgegenstehen, weiterhin bestehen bleiben. Aus der Vorläufigkeit der Besatzungsgewalt folgt insbesondere, daß – im Gegensatz zur Praxis früherer Jahrhunderte – Eroberung nicht der Erwerbung der Souveränität gleichsteht, nicht zur Annexion des besetzten Gebiets oder zur sonstigen souveränen Verfügung über es; etwa zur Schaffung neuer Staaten auf dem besetzten Gebiet, berechtigt – diese Akte vielmehr gegebenenfalls erst bei Friedensschluß vollzogen werden dürfen.

Die trotzdem durch die Besatzungsmacht erfolgende Annexion oder Staatenneubildung stellt ein Völkerrechtsdelikt dar, das keine Rechtswirkung gegenüber dem rechtmäßigen Gebietsherrn hervorrufen kann. Auch die Absetzung der Regierung des Feindstaates oder die Einsetzung einer neuen Regierung für das besetzte Gebiet (häufig Puppen-, Marionetten- oder Quisling- Regierung genannt) überschreitet die Befugnisse der Besatzungsmacht: Eine solche Regierung ist nicht einmal als de- facto- Regierung anzusehen, sondern als ein Organ der Besatzungsmacht. Maßnahmen einer solchen Regierung, die weiter gehen als die Rechte der Besatzungsmacht, sind widerrechtlich. (…) Die Besatzungsmacht kann auch sonst im allgemeinen nicht die fundamentale Institutionen des besetzten Gebiets beseitigen. (…).“

„Definition Verfassung: Geschriebene oder ungeschriebene Grundsätze über Aufbau und Tätigkeit besonders über die Form und Willensbildung des Staates, die Rechtsstellung der höchsten Staatsorgane und der Staatsbürger, auch die diese Grundsätze enthaltene Urkunde (Verfassungsurkunde, Staatsgrundgesetz). Der Inhalt der Verfassung ist nach der Staatsform verschieden. Geschaffen wird die Verfassung vom Träger der verfassungsgebenden Gewalt, in der Demokratie durch die vom Volk gewählten Vertreter, bestätigt durch eine Volksabstimmung.“
Quelle: „Der Brockhaus“

„Bestimmungen dieser Verfassung, die der künftigen Deutschen Verfassung widersprechen, treten außer Kraft, sobald diese rechtswirksam wird.“
Artikel 141 der Verfassung für Rheinland- Pfalz, herausgegeben von der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland- Pfalz; 41. Aufl. Stand: 1999

„(...) Worum handelt es sich denn bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben? Was heißt denn: Parlamentarischer Rat? Was heißt denn: Grundgesetz? Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassungsgebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen. Was heißt aber Verfassung?
Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. (...)

Nichts steht über ihr, nichts kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes.
(...) Der Rechtszustand, in dem sich Deutschland befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur aufgrund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, daß fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. (...)

Die erste Einschränkung ist, daß uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, daß wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten werden vorlegen müssen. (...)
Carlo Schmid

„Die Ordnung, die sich im Grundgesetz verkörpert, hat der Bundesrepublik 20 Jahre Rechtssicherheit, Freiheit, sozialen Frieden und wachsenden Wohlstand gebracht, für Nord-, West- und Süddeutschland die bisher glücklichste Zeit der deutschen Geschichte. Wir wollen das dankbar anerkennen. Man kann mit Recht sagen, das Grundgesetz sei eine sehr gute Verfassung. Aber wir müssen uns trotzdem die Frage vorlegen, ob es nicht noch bessere Lösungen gäbe.

Die Unruhe der Jugend, die wachsende Zahl der Änderungen unseres Grundgesetzes zwingen uns dazu. Das Grundgesetz wurde in den ersten 19 Jahren 19 mal geändert, einmal im Jahresdurchschnitt. In den ersten sieben Monaten des Jahres 1969 wurden sieben Änderungen beschlossen, eine im Monatsdurchschnitt. In dieser Zeit gab es in der Bundesrepublik niemanden, der ein gültiges Druckstück des Grundgesetzes besessen hätte: Selbst die Lose- Blatt- Ausgaben waren außerstande, mit dem Tempo der Änderungen mitzuhalten.

Eine Änderung im Monatsdurchschnitt: Das muß die Qualität des Grundgesetzes verschlechtern. Die Änderung ist dann kein feierlicher Akt mehr, vom Parlament gründlich vorbereitet, im Rahmen einer geplanten Weiterbildung des Grundgesetzes. Sie wird zu einer lästigen Formalität, die das Parlament ärgerlich oder resigniert rasch erledigt. Änderungen des Grundgesetzes kosten erfahrungsgemäß weniger Plenarzeit als viele andere Gesetze, für die einfache Mehrheit ausreicht.

(…) Bis zum Sommer 1969 wurden von den 146 Artikeln des Urtextes 65 ganz oder teilweise aufgehoben, ergänzt und geändert. 33 Artikel wurden neu eingefügt. (…) Zuweilen wird beschwichtigend eingewandt, der Gesamtbedarf an Änderungen werde sich allmählich erschöpfen. Aber das ist ein Trugschluß. Im Gegenteil: Je mehr geändert wird, desto größer wird das Änderungsbedürfnis.“
Hans Dichgans: „Vom Grundgesetz zur Verfassung“, 1970


Sieht denn nun die Verfassung des Deutschen Reichs wenigstens mehr Mitbestimmungsrecht vor? Und ob! Außer der Reichsverfassung gibt es noch die Länder-, Provinzial- und Kommunalverfassungen, was zwangsläufig bedeutet, daß sich das Deutsche Volk diese Gesetze in freier Selbstbestimmung gab.
Außerdem wurde in den Verfassungen das Prinzip der Volksentscheide und Volksbegehren zwingend festgeschrieben. So haben die Bürger des Staates Deutsches Reich die Möglichkeit, unmittelbar an grundsätzlichen Entscheidungen der Regierung Einfluß zu nehmen und zwar:

1. Volksentscheide durch Volksbegehren,
2. Volksentscheide durch die Regierung und
3. Volksentscheide, die durch den Staatsrat einberufen werden

Dies bedeutet, daß alle Entscheidungen auf allen Verfassungsebenen vom Deutschen Volke mitgetragen werden können! Und das, liebe Freunde, ist wirkliche Demokratie!!! Denn die Vertreter der Landesparlamente, wie auch die Vertreter in den Regierungsbezirken, in den Kreisen und Kommunen werden vom Deutschen Volk direkt gewählt, wie es sich eben gehört! Außerdem gibt es noch den Staatsrat, der ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählt wird und ein Kontrollorgan der Regierungstätigkeit gegenüber dem Parlament und der Regierung darstellt. Auch das gehört sich in einer Demokratie.

Herzlich
Ralf
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  #16  
Alt 11.09.2008, 04:34
ruh ruh ist offline
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Ähem, übrigens: In diesem, sowie in allen anderen Foren zu diesem und ähnlichem Thema, finde ich immer wieder die selben "Bekannten", die mit unglaublicher Vehemenz und grundsätzlich gegen alles schießen, was nicht zum politischen Bild der BRd GmbH Klau & Co KG paßt.

Es drängt sich mir die Frage auf, ob nicht der Eine oder Andere sein Gehalt vom BND, VfS, ZMZ und ähnlichen BRD-Orgs bezieht.

War nur`n naiver Gedanke...
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"Der größte Verrat ist stets der Verrat an sich selbst"
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  #17  
Alt 11.09.2008, 17:34
rollingstone rollingstone ist offline
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Beiträge: 133
Standard Wahl-Bewegung

@ralf

Da magst du recht haben mit dem letzten Post; mit dem vorangegangenen ganz sicherlich.

Deine Ausführungen bestärken mich hinsichtlich der politischen Arbeit, über den Antritt von Direktkandidaten das Wahlergebnis der BW 09 etwas durcheinanderzuwirbeln. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

@all
Ab wieviel % Wählerstimmen "Für Volksentscheide" wird sich die Parteienlandschaft damit auseinandersetzen und sich genötigt fühlen, eine Volksabstimmung im Grundgesetz zu verankern?
Und wäre eine solche Verankerung nicht die Möglichkeit, anschließend per Volksentscheid eine Verfassung zu fordern und diese dann auch per Volksentscheid abstimmen zu lassen. Entworfen von fähigen, freidenkenden Köpfen, Schriftstellern, Wissenschaftlern, Menschen, die ein wirkliches Interesse an wahrer Demokratie haben, durchaus unter Einschluss der bisherigen positiven Artikel unseres GG?
Diese Menschen werden erkannt werden und werden support bekommen. Es gibt sie überall im Land!

Volksentscheide sollten auch für die Steuergesetzgebung, die Sozialgesetzgebung, die Außenpolitik (Bundeswehr in Fremdstaaten) und weiteres gelten, wenn die Politiker der Bevölkerung wieder mal massive Reformen versprechen - um uns alle einfach nur weiter ausplündern zu können.

Wir brauchen eine Basis, um künftig selber etwas bewegen zu können. Die Parteien werden uns diesen Gefallen nicht tun.

Und wenn jemand endlich eine bessere Idee hat, dann her damit!
Und wenn nicht, was haben wir zu verlieren, einer solchen Idee eine Chance zu geben?

Freundlichst
Stone
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