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  #581  
Alt 07.05.2009, 17:32
oloool oloool ist offline
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Zitat:
Zitat von aristo Beitrag anzeigen
Ob von Dir oder nicht, spielt für die keine Rolle.

Sie haben ein Mandat und das gehört diesen Einzellern
entzogen.

Von wem haben die das denn?

Sie haben sich selbst beauftragt.
Ich kann mich auch selbst beauftragen.
Die Bilanz bleibt null,
bis ich Leute finde,
die auch machen was ich sage.

Söldner arbeiten stets für Lohn,
um damit Waren zu kaufen.

Gibt es das eine nicht, gibt es das andere nicht.


__________________
Wahre Anarchisten sind nicht gegen etwas, sondern für etwas!
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  #582  
Alt 13.05.2009, 21:28
aristo aristo ist offline
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Tschechien: EU-Reformvertrag landet erneut beim Verfassungsgericht

Eine Gruppe von tschechischen Abgeordneten gibt nicht auf: Sie wollen den EU-Reformvertrag
ein zweites Mal vom Verfassungsgericht prüfen lassen.

Obwohl der Vertrag von Lissabon mit der notwendigen Mehrheit im Senat gebilligt worden war, wollen der EU-kritische Präsident Vaclav Klaus und eine Gruppe von Senatoren in den kommenden zwei Monaten eine neuerliche Verfassungsbeschwerde vorbereiten. Klaus sagte zuletzt, er werde seine zur Ratifizierung des Vertrags notwendige Unterschrift nicht leisten, solange ein "Ja" aus Irland oder ein Spruch des Verfassungsgerichts in Tschechien ausstehe.

Eine erste Entscheidung des Verfassungsgerichts vom November 2008, ebenfalls auf Antrag aus dem Senat, hatte den Vertrag für vereinbar mit tschechischem Recht erklärt. Die Richter hatten das Abkommen zuvor knapp ein halbes Jahr lang geprüft. Dabei wurden nach Meinung von Senator Jiri Oberfalzer allerdings nur einzelne Punkte und nicht der Vertrag als Ganzes betrachtet.

Hier weiterlesen:


Der Reformvertrag ist tot, das wissen auch die Beteiligten. Trotzdem werden,
vergeblich, Wiederbelebungsversuche unternommen.
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Hilbert Meyer

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  #583  
Alt 14.05.2009, 16:21
aristo aristo ist offline
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Die gestärkten Rechte des Europäischen Parlaments

Zitat:
Der Haussegen beim italienischen Ministerpräsidenten hängt schief: Silvio Berlusconis Leidenschaft
für schöne Frauen hat aufs Neue für einen heftigen Krach zwischen ihm und seiner Frau Veronica Lario geführt.

Grund für den Rosenkrieg sind drei blutjunge Showgirls, die der Premier ins EU-Parlament bringen will.
Die Aufregung über dieses unverschämte Ansinnen hielt sich in Grenzen.
Mag sein, dass man Berlusconi hierzulande nicht ernst nimmt, mag sein, dass man es unter christdemokratisch-sozial-Konservativen
für unfein hält, die EVP-Schwester-Krähe Berlusconi öffentlich zu kritisieren,
wahrscheinlicher ist aber, dass man eine Diskussion über Berlusconis Versuch, einige seiner
favorisierten Hüpfdohlen ins EU-Parlament zu schicken*) hauptsächlich deshalb vermeidet, weil damit die ganze Armseligkeit
des EU-Parlaments ans Tageslicht gezerrt werden könnte.

Hier weiterlesen:

Ein äßerst lesenswerter Beitrag über die "gestärkten Rechte" des Parlaments
gem. dem Vertrag von Lissabon.
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Bertolt Brecht
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  #584  
Alt 19.05.2009, 18:55
aristo aristo ist offline
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Eine interessante Verfassungsbeschwerde bezüglich des Reformvertrages liegt
beim Bundesverfassungsgericht.


Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht soll bitte beschließen: „Die Abstimmungen im Deutschen Bundestag und Deutschen Bundesrat
zum EU-Vertrag („Lissabon-Vertrag“) sind rechts-, verfassungs- und völkerrechtswidrig und erfüllen den Straftatbestand von
Hochverrat im Amt (§ 81 (1) Nr. 2 StGB). Der Bundespräsident darf das Vertragswerk nicht unterzeichnen.“
Zitat:
Begründung
Mit der Verabschiedung des Vertrages haben der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat u.a. gegen Artikel 79 (3) des Grundgesetzes
verstoßen. Eine Änderung der in Artikeln 1 bis 20 niedergelegten Grundsätze ist unzulässig! Mit dem Vertrag wird dem Deutschen Bundestag fast
alle Macht genommen. Aus dem europäischen Staatenbund mit den 27 Ländern wird ein Zentralstaat. Alle Klagen der Nationalparlamente gegen die
EU-Regelungswut landen vor dem Europäischen Gerichtshof, der im Zweifel immer zugunsten der EU urteilen wird. Die Mitgliedsstaaten können
einstimmig beschließen, weitere Aufgaben nach Brüssel zu verlagern, da der Vertrag die EU-Zuständigkeiten nicht abschließend benennt. Die EU
wird immer mehr zum Staat. Die Durchführung militärischer Missionen, insbesondere „Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung“ und
militärische Terrorismusbekämpfung in Drittstaaten, gehören nach dem neuen Vertrag ebenso zu den Aufgaben der EU wie Terrorismusbekämpfung
im Innern, Asyl- und Einwanderungspolitik. „Was Brüssel jetzt an Kompetenzen bekommen soll, ist mit unseren demokratischen Prinzipien nicht
vereinbar“ (MdB Peter Gauweiler (CSU), Zitate aus Bild am 25.04.200. Weitere Begründung siehe anbei.
Anmerkung: Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Schreiben vom 04.07.2008 mitgeteilt, dass die Eingabe in das Verfahrensregister
unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1302/08 eingetragen wurde. Die Richterkammer entscheidet über die Annahme (§§ 93a ff. BVerfGG), siehe anbei.

Ein interessanter Ansatz. Hier zum kompletten Text:
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  #585  
Alt 04.06.2009, 19:20
aristo aristo ist offline
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Ein interessanter Artikel aus dem Jahre 1992!

Das Ende des Grundgesetzes?

SPIEGEL-Redakteur Rolf Lamprecht über den Konflikt zwischen europäischem und deutschem Recht

Wer in der Bundesrepublik einen Umsturz inszenieren wollte, müßte es mit der lautlosen Methode versuchen. Frondeure haben in einem Verfassungsstaat zumeist dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie als Schreibtischtäter agieren. Sie brauchen nur den Brückenkopf der Rechtsetzung einzunehmen und sicherzustellen, daß Gesetze fortan auf kürzestem Weg und in kleiner Runde beschlossen werden - ohne großes Palaver, ohne lästige Öffentlichkeit.

Für die Strategie, wie man ein Parlament möglichst elegant ausschaltet, gibt es genügend historische Vorbilder. Am besten eignet sich dazu ein Ermächtigungsgesetz.

Auf Bonner Verhältnisse zugeschnitten, wäre etwa denkbar, daß die Mitglieder der Elefantenrunde oder eine handverlesene Schar von Ministern ein Gremium bilden, das sich der Einfachheit halber "Rat" nennt. Hinzukommen müßten ein paar Fachleute - je ein hoher Beamter, den die Bundesländer nominieren; diese Runde könnte, ebenso unverfänglich, "Kommission" heißen. Alles Weitere wäre ein technokratisches Kinderspiel. "Rat" und "Kommission" müßten autorisiert werden, Gesetze zu erlassen - darunter solche, denen absolute Priorität zukommt. Sie könnten dann alle anderen Normen verdrängen und überlagern.

Verfassungstheoretiker werden einwenden, dieses Szenario sei die Ausgeburt eines krankhaft mißtrauischen Hirns. Bonn lasse sich nicht mit Weimar vergleichen. Wer den Putsch plane, müsse erst ein Bollwerk überwinden - das Grundgesetz (GG).

"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen", hätten im übrigen laut GG "alle Deutschen das Recht zum Widerstand". Das könnte sich in Massendemonstrationen, Protestmärschen oder in einem Generalstreik manifestieren, notfalls sogar in bürgerkriegsähnlichen Aktionen.

So gesehen, scheint der juristische Katastrophenschutz perfekt. Eine Gefahr jedoch haben die Gelehrten nicht einkalkuliert - daß die Verfassung aus edlen Motiven und Schritt für Schritt, quasi mit einem heimlichen, vielleicht unbeabsichtigten Staatsstreich ausgehöhlt wird.

Tatsächlich ist das Undenkbare längst geschehen. Da sich Geschichte nie auf dieselbe Weise wiederholt, hat es bloß keiner bemerkt. Seit Jahrzehnten ist ein "Ermächtigungsgesetz" in Kraft. Es heißt EWG-Vertrag.

Dieser delegiert schon jetzt wesentliche Rechtsetzungsbefugnisse nach Brüssel - eine Machtverlagerung, die sich im Gefolge des Maastrichter "Vertrages über die Europäische Union" vom Dezember 1991 verstärken wird. Die Paragraphenwerke enthalten wortgleich alle bereits zitierten Folterwerkzeuge zur Entmachtung des Parlaments.

Nach Artikel 189 des EWG-Vertrags dürfen "der Rat" (je ein Minister der 12 Mitgliedstaaten) und "die Kommission" (17 nationale Spitzenbeamte) Recht formulieren und erzwingen. Die europäische Norm heißt "Verordnung". Und sie beansprucht, so die Legaldefinition, nicht nur "allgemeine Geltung", sondern ist auch "in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat". In der Bundesrepublik Deutschland wird wenigstens die Form gewahrt; der Bundesrat darf sich zu EG-Vorlagen äußern.

Wenn die Beschlüsse von Maastricht dereinst ihre volle Wirkung entfalten, kann der kastrierte Bundestag viel Geld sparen und auf seine Neubaupläne in Berlin verzichten. Schon seine bisherige Teil-Abdankung findet in der Verfassung keine Stütze.

Für diesen Erosionsprozeß gibt es mehr emotionale als nationale Erklärungen. Zum einen hat der Gedanke, Europa näher zu kommen, offenbar jedes Mißtrauen eingeschläfert. Hinzu kam, daß EG-Recht, solange Europa unter der Flagge einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft segelte, nur selten ins Blickfeld der Öffentlichkeit geriet.

Jetzt geht es um mehr. Die D-Mark steht zur Disposition. Ob eine unabhängige Instanz, wie die Bundesbank, über die Währung wachen wird, ist höchst ungewiß. Nun, da sich Europa auf den Weg zur politischen Gemeinschaft macht, schlägt die Quantität der gerade noch --- S.77 hinnehmbaren Akte in eine Qualität um, die den Staat des Grundgesetzes bis ins Mark umzukrempeln droht. Angesichts der bevorstehenden Veränderungen muß die Frage geprüft werden, ob Deutschlands Verfassung solche Demontage erlaubt.

Das Grundgesetz gibt die Antwort - nein.

Hier weiterlesen:
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Bertolt Brecht
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  #586  
Alt 05.06.2009, 00:16
Blunsi Blunsi ist offline
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Standard Artikel im Spiegel 1992

Hallo Aristo,

vielen Dank für diesen interessanten Artikel! Da sieht man, wie "kritisch" und auf welchem Niveau damals noch im Spiegel berichtet wurde, Komisch, dass die meisten Leute den Wandel irgendwie wohl gar nicht mitbekommen haben, dass der Spiegel heute nur noch ein ausführendes Organ für die Industrieinteressen ist, mit welchem Meinungen manipuliert werden sollen, und was keinesfalls mehr als neutrales Informationsmedium angesehen werden kann.

Interessant auch, dass dieser Artikel von 1992 nun auch von der Website des Spiegel abgerufen werden kann! Wer hat den denn wohl dort nachträglich eingespielt ? Damals gab´s doch noch gar kein Internet für die Allgemeinheit ? Mal sehen, wie lange man ihn dort abrufen kann. Ich werde ihn mir vorsichtshalber mal als pdf sichern...
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  #587  
Alt 05.06.2009, 01:00
Aus Ruinen Aus Ruinen ist offline
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Zitat:
Zitat von aristo Beitrag anzeigen
Verfassungstheoretiker werden einwenden, dieses Szenario sei die Ausgeburt eines krankhaft mißtrauischen Hirns. Bonn lasse sich nicht mit Weimar vergleichen. Wer den Putsch plane, müsse erst ein Bollwerk überwinden - das Grundgesetz (GG).

"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen", hätten im übrigen laut GG "alle Deutschen das Recht zum Widerstand". Das könnte sich in Massendemonstrationen, Protestmärschen oder in einem Generalstreik manifestieren, notfalls sogar in bürgerkriegsähnlichen Aktionen.
wenn der spiegel sich nur ab und zu an seine eigene Geschichte erinnern würde..
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  #588  
Alt 05.06.2009, 01:09
aristo aristo ist offline
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Zitat:
Zitat von Blunsi Beitrag anzeigen
Hallo Aristo,

vielen Dank für diesen interessanten Artikel! Da sieht man, wie "kritisch" und auf welchem Niveau damals noch im Spiegel berichtet wurde, Komisch, dass die meisten Leute den Wandel irgendwie wohl gar nicht mitbekommen haben, dass der Spiegel heute nur noch ein ausführendes Organ für die Industrieinteressen ist, mit welchem Meinungen manipuliert werden sollen, und was keinesfalls mehr als neutrales Informationsmedium angesehen werden kann.

Interessant auch, dass dieser Artikel von 1992 nun auch von der Website des Spiegel abgerufen werden kann! Wer hat den denn wohl dort nachträglich eingespielt ? Damals gab´s doch noch gar kein Internet für die Allgemeinheit ? Mal sehen, wie lange man ihn dort abrufen kann. Ich werde ihn mir vorsichtshalber mal als pdf sichern...
An diesem Artikel kann man sehr schön die Wirkungsweise schleichender Prozeße
erkennen.

Nicht nur was den Spiegel betrifft, sondern auch bezüglich der "Ermächtigungs-
gesetzgebung".

Und diese "schleilchenden Prozeße" lassen sich fast überall finden, sind aber
schwer zu erkennen.
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  #589  
Alt 05.06.2009, 01:30
Blunsi Blunsi ist offline
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Ort: Bayern
Beiträge: 145
Standard Artikel im Spiegel 1992

Hallo Aristo,

ich bin der Meinung, dass man diese Prozesse doch eigentlich gar nicht mehr übersehen kann. Und dennoch wird man in anderen Foren und auch sonst häufig mit unschönen Titulierungen versehen wie "Illuminate" oder sowas, wenn man nicht "politisch korrekt" diese ganzen Verdummungsmedien zitiert und nachplappert.

Ich bin wirklich sehr froh, dass es eine Plattform wie diese gibt, mit einer Unmenge an Verweisen auf seriöse Quellen, wo man sich unabhängig informieren kann! Ich werde mal die anderen Artikel, in diesem Thread hier auch besonders, so peu à peu durchforsten, was sich da noch für "Goldstücke" drunter befinden. Bin ganz begeistert!
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  #590  
Alt 05.06.2009, 01:32
aristo aristo ist offline
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Viel Spaß beim stöbern, es wird garantiert nicht langweilig sein.
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