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  #281  
Alt 19.04.2008, 23:05
aristo aristo ist offline
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@nofretete1969

Doch, ist bekannt.

Nach dem ich nun noch mal die Antworten unserer
V-Treter auf die von uns verschickten Mails gelesen
habe, bin ich mir sicher, das keiner unserer V-Treter
den Reformvertrag komplett gelesen haben kann.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf 3 interessante
Artikel aufmerksam machen:

Der Lissaboner Vertrag der EU bedeutet Diktatur

Von Lord Christopher Monckton

Und ein Interview mit Jens-Peter Bonde, der inzwischen sein Mandat niedergelegt hat, um seine
Zeit ganz dem Einsatz in der „Juni-Bewegung“ zu widmen, die gegen die Ratifizierung des
Lissabon-Abkommens kämpft.

Hier zum Interview

Und last but not least, ein Beitrag von Egon Kreutzer mit dem Titel:

Die Welle

Ich hätte diesen Beitrag anders betitelt:

Die Nieten zahlen alles

Nein, damit sind nicht die Manager gemeint. Aber ich will
dem Beitrag nicht vorgreifen.

Hier zum Artikel von Egon Kreutzer


Am 25. April wird der Bundestag über die geplante Grundgesetzänderung
abstimmen. Ich denke darüber nach, nochmals eine Mailaktion zu starten.
Habe auch schon einige textliche Ideen, die diesmal nicht auf den
Reformvertrag als solchen abzielen, sondern auf die daraus resultierenden
Konsequenzen für uns alle und somit auch für unsere V-Treter.

Wer hierzu Ideen hat, bitte posten oder PN an mich.
Werde den kompletten Text bis Mittwoch nächster Woche
hier einstellen.

Herr Flegelskamp hat eine Strafanzeige gegen Merkel und andere,
wegen Hochverrats bei der Bundesanwaltschaft gestellt.
So lobenswert diese Aktion eines Einzelkämpfers auch ist,
halte ich die Erfolgsaussichten jedoch für minimal.

Er hat auch Prof. Schachtschneider diese Anzeige zukommen
lassen, allerdings bisher unbeantwortet.

Nur viele, möglichst viele Menschen können eine Änderung
herbeiführen. Das hat die jüngste Geschichte klar gezeigt.

Euch infokriegern wünche ich einen schönen Sonntag.

Besten Gruß
aristo
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

Hilbert Meyer

No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel

No Party - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Parteiendiktatur für alle Ewigkeit" aristo
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  #282  
Alt 20.04.2008, 02:44
Karl R. Karl R. ist offline
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hatte auch eine mehr oder weniger individuelle mail an meinem MDB geschickt, vielleicht ist ja der ein oder andere textbaustein für weitere mails zu verwenden.

1.Mail:
Zitat:
Sehr geehrter …
Ich habe mich die letzten Tage intensiv mit dem EU-Reformvertrag beschäftigt. Dabei haben meine Recherchen u.a. ergeben, dass es eine Debatte zur Änderung des Grundgesetze Art. 23(1) geben soll, die eine Ratifizierung des EU Reformvertrag garantieren soll.
Mir sind in diesem Reformvertrag einige Stellen aufgefallen die ich für sehr bedenklich halte und meines Erachtens eine Ablehnung der Änderung des GG Art.23(1) sowie des Reformvertrags notwendig macht. Auch wenn ein Großteil der Reformen richtig und wichtig ist, gibt es Punkte die mein europäisches Verständnis auf eine harte Probe stellt. Diese ich ihnen folgend darlegen möchte.
Die Sozialpolitik wird komplett der neoliberal-monetaristischen Wirtschafts- und Geldpolitik untergeordnet. Denn die Union und Mitgliedsstaaten - so wird in Art. III-209 festgestellt - tragen bei der Verfolgung der Sozialpolitik "der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union zu erhalten, Rechnung". Damit kann sowohl Lohndumping wie das Entlassen der Kapitalseite aus den paritätischen Verpflichtungen der solidarischen Sozialsysteme begründet werden. Geradezu zynisch mutet es an, wenn im gleichen Artikel festgestellt wird, dass das Wirken des Binnenmarktes die Abstimmungen der Sozialordnungen der verschiedenen Mitgliedsstaaten "begünstigen" wird. Denn in der Realität heißt dies, dass sie alle dem Globalisierungsdruck des Sozialabbaus unterworfen werden.
Außen- und militärpolitisch ging es im Verfassungsvertrag und geht es nun im "Reformvertrag" um die Bildung einer europäischen Supermacht zur Förderung des europäischen Supermarkts. Aufrüstung und Angriffskriege zum Schutz der Wirtschaftsinteressen werden vertraglich festgeschrieben. Alle Regelungen des Verfassungsvertrags für den Militärbereich sollen in den neuen EU-Reformvertrag übernommen werden. Konkret sollen vertraglich festgeschrieben werden:
1. EU-Aufrüstungsverpflichtung;
2. EU-Rüstungsagentur (nun auch im Vertrag);
3. Neue Militärinterventionsoptionen wie "Abrüstungsmaßnahmen" sprich gewaltsame "Entwaffnungsmissionen";
4. Militärische Unterstützung von Drittländern "bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet";
5. Enge Kooperation von EU und NATO;
6. Keine parlamentarische Kontrolle bei der Außen- und Militärpolitik;
7. Der EuGH hat in der Außen- und Militärpolitik keinerlei Entscheidungskompetenzen;
8. Militärische Solidaritätsklausel bei der Terrorismusbekämpfung;
9. EU-Battle-Groups für schnelle weltweite EU-Militärinterventionen (nun auch im Vertrag);
10. Militärische "Strukturierte Zusammenarbeit". Einzelne EU-Mitgliedstaaten können militärpolitisch vorausgehen;
11. Ermöglichung eines eigenständigen EU-Militärhaushalts zusätzlich zu einzelstaatlichen Militärhaushalten.
EU-Aufrüstung und EU-Militarisierung werden beschleunigt. Der Militärbereich war das Rückgrat des Verfassungsvertrages. Der absehbare Reformvertrag ist ebenfalls ein Militärvertrag.
Der Versuch der EU, sich auch militärisch als „Global Player“ zu etablieren, verschärft nicht nur die transatlantischen Spannungen und die vorhandene Konflikthaftigkeit in der zunehmend multipolaren Welt, er vergibt auch die einmalige Chance der EU, die innerhalb Europas als einzigartiges und gelungenes Friedensprojekt zu betrachten ist, weltpolitisch eine glaubwürdige Rolle des Ausgleichs und friedlicher Konfliktregelung zu spielen.
Der mit dem Artikel 9 e im Reformvertrag eingeführte Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitsfragen führt den Vorsitz im Rat ‘Auswärtige Angelegenheiten’.
Der Hohe Vertreter ist einer der Vizepräsidenten der Kommission. Er schlägt dem Rat die Durchführung von "Missionen" vor und ist für deren Koordination verantwortlich. Der Rat beschließt über die vorgeschlagenen Aktionen "einstimmig" nach den Regeln der strukturierten Zusammenarbeit.
Eine Beteiligung des EU-Parlaments ist, wie im Verfassungsvertrag nicht vorgesehen. Das EU-Parlament wird vom Hohen Vertreter zu „wichtigsten Aspekten“ regelmäßig informiert und "angehört"
Im Artikel 240a heißt es, der Gerichtshof der Europäischen Union ist nicht zuständig für die Bestimmungen hinsichtlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und für die auf der Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Rechtsakte.
Somit widerspricht der gesamte Militarisierungsteil den elementaren Grundsätzen demokratischer Staatlichkeit: weder hat das EP die Möglichkeit, solche Einsätze abzulehnen noch ihre Prämissen und Folgen zu überprüfen. Darüber hinaus werden die elementaren Grundsätze der Gewaltenteilung in diesem Bereich von vornherein außer Kraft gesetzt, da die Justiz weder die Vertragskonformität noch die Übereinstimmung mit dem Völkerrecht überprüfen kann.
In diesem Zusammenhang muss ich an das „Solana Papier“ erinner, dass auf dem EU-Gipfel im Juni 2003 in Thessaloniki im Grundsatz gebilligt und im Dezember 2003 - geringfügig verändert - vom Europäischen Rat als "Europäische Sicherheitsstrategie" (ESS) verabschiedet wurde, heißt es: "Unser herkömmliches Konzept der Selbstverteidigung, das bis zum Ende des Kalten Krieges galt, ging von der Gefahr einer Invasion aus. Bei den neuen Bedrohungen wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen. Die neuen Bedrohungen sind dynamischer Art... Daher müssen wir bereit sein, vor Ausbruch einer Krise zu handeln. Konflikten und Bedrohungen kann nicht früh genug vorgebeugt werden." Und an anderer Stelle wird die ESS noch deutlicher: "Wir müssen eine Strategie-Kultur entwickeln, die ein frühzeitiges, rasches und wenn nötig robustes Eingreifen fördert.
Die unterstrichenen Sätze empfinde ich als sehr besorgniserregend.
Ich fordere sie auf sämtliche Aspekte des Reformvertrags zu bedenken und möchte Sie daran erinner das Sie bei der Abstimmung Ihrem Gewissen verpflichtet sind. Desweiteren bitte ich diesbezüglich um Stellungnahme.
Hochachtungsvoll
Die Antwort:
Zitat:
Sehr geehrter …,

vielen Dank für Ihre Mail zum EU-Reformvertag. Ich danke Ihnen vor allem deshalb, weil ich mich natürlich auch mit den von Ihnen angesprochenen Fragen beschäftige und es immer gut ist, die Stimmen aus dem Wahlkreis mit den hiesigen Diskussionen zu vergleichen und sie in die Überlegungen einzubeziehen. In der kommenden Sitzungswoche werden wir im Bundestag abstimmen und vorher sicher die ganzen Aspekte noch einmal in den verschiedenen Gremien erörtern. Meine vorläufige Einschätzung möchte ich Ihnen wie folgt mitteilen:


1. Ich stimme Ihnen voll zu, wenn Sie die Sozialpolitik kritisieren.
Hier gibt es aber ein Grund- und Kernproblem, da es bis heute nicht möglich gewesen ist, eine wirkungsvolle europäische Gewerkschaftsbewegung zu bilden. Das zeigt die großen Interessensunterschiede, die schließlich nach meiner Einschätzung auch zu den von Ihnen beschriebenen Defiziten führen. Allerdings muss auch darauf hingewiesen werden, dass die EU an anderen Stellen im sozialen Bereich sehr hilfreich ist, wenn wir z.B. an die Antidiskriminierungsregeln denken. Diese wären andernfalls in Deutschland nicht umsetzbar gewesen. Als Umweltrechtler kann ich auch aus diesem Bereich zahlreiche Dinge benennen, die den Verbraucher- und Umweltschutz richtig vorangebracht haben bzw. noch bringen werden.
Um Defizite im Sozialbereich minimieren zu können, werden wir gesetzliche Rahmenbedingungen, wie z.B. den gesetzlichen Mindestlohn aufstellen müssen – gerade auch vor dem Hintergrund des aktuellen EuGH-Urteils in Sachen Vergaberecht.

2. Ein anderer und wichtiger Aspekt: Zukünftig soll bereits ein Viertel
der Mitglieder des Bundestages eine Klage des Parlaments vor dem Europäischen Gerichtshof auslösen können, falls die Abgeordneten der Meinung sind, die EU verstoße mit einem entworfenen Rechtsakt gegen das Subsidiaritätsprinzip. Durch diese Verfassungsänderung werden die parlamentarischen Rechte des Bundestages gestärkt, nicht geschwächt.
Auch werden die Mitspracherechte der nationalen Parlamente gestärkt.
Allerdings bedarf es hierzu auch eines Selbstbewusstseins des Deutschen Bundestages, welches noch viel stärker ausgeprägt werden muss, woran gerade wir jüngeren Abgeordneten aus dem parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung derzeit erheblich arbeiten.

3. Der Artikel 16 im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) zu den
Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (im Deutschen auch als Daseinsvorsorge bezeichnet) und das dazugehörige Protokoll bieten erstmals eine Grundlage für eine europarechtliche Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dies ist ein wichtiges Anliegen der SPD, denn die vier Freiheiten des europäischen Binnenmarkts dürfen nicht zu einer Privatisierung öffentlicher Dienste zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher führen. Durch diese Regelungen wird die Daseinsvorsorge von dem uneingeschränkten Wettbewerbsprinzip ausgenommen, wenngleich ich überhaupt nicht verschweigen möchte, dass der Begriff der öffentlichen Daseinsvorsorge in Europa und auch in Deutschland völlig unterschiedlich interpretiert wird. Für den Weg, den wir z.B. in der Region Hannover im Bereich der Gesundheitsversorgung (Klinikum) als SPD eingetreten sind, müssen wir auf allen politischen Ebenen immer wieder werben.


4. Ihre Bedenken, dass Aufrüstung und Angriffskriege zum Schutz
wirtschaftlicher Interessen mit dem Vertrag von Lissabon festgeschrieben werden, kann ich so nicht teilen, auch wenn ich durchaus auch noch klarere Regelungen gewünscht hätte. In einer Demokratie gilt es jedoch, die unterschiedlichen Ansätze zu Kompromissen zu formen. Gerade auf der europäischen Ebene ist dieses umso schwieriger.

Ich gehe jedoch fest davon aus: Die EU wird auch mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine Zivilmacht bleiben. Ich möchte insbesondere auf den neuen Artikel 10 im Vertrag über die Europäische Union (EUV)
hinweisen:

„Die Union lässt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten, die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren und denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will: Demokratie, Rechtstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Vereinten Nationen und des Völkerrechts.“

Erfreulich ist auch, dass die Petersberg-Aufgaben erweitert wurden, die festlegen, zu welchen Zwecken die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP und GSVP) im Vertrag dienen sollen. Die nun aufgenommenen Aufgaben umfassen nun:

– Gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen,
– militärische Beratung und Unterstützung von Drittstaaten, – Maßnahmen der Konfliktverhütung und – Maßnahmen der Konfliktnachsorge.

Die Petersberg-Aufgaben verdeutlichen das Ziel der EU, Konflikten aktiv und mit nicht-militärischen Mitteln vorzubeugen. Die seit 1999 entwickelten operativen Fähigkeiten der EU zum Krisenmanagement werden im Vertrag von Lissabon hervorgehoben und die zivilen Fähigkeiten betont. Die Mehrzahl der EU-Operation der vergangenen Jahre war (und
ist) dementsprechend ziviler Natur (z.B. EUPOL Afghanistan, EUPOL RD Congo, EULEX Kosovo, EU BAM Rafah).

Der Europäische Rat wird die strategischen Ziele und Interessen der EU auf der Grundlage der in Artikel 10a aufgeführten Grundsätze und Ziele festlegen (vgl. Artikel 10 b EUV). Diese Ziele sind u.a. (vgl. Art. 10 a
EUV):

a) die Werte, grundlegenden Interessen, Sicherheit, Unabhängigkeit und Unversehrtheit der EU zu wahren;
b) Demokratie, Rechtstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Grundsätze des Völkerrechts zu festigen und zu fördern;
c) nach Maßgabe der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen sowie der Prinzipien der Schlussakte von Helsinki und der Ziele der Charta von Paris, einschließlich derjenigen, die die Außengrenzen betreffen, den Frieden zu erhalten, Konflikte zu verhüten und die internationale Sicherheit zu stärken.

Ich stimme Ihnen zu, dass in der EU immer wieder dafür eingetreten werden muss, dass diese Rahmen auch in dem von mir skizzierten Sinne genutzt und nicht ausgenutzt werden. Die EU muss ihre Werte und Interessen international fördern. Das ist legitim und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der EU. Diese Interessenvertretung bedeutet nicht, dass die EU ihre Werte und Interessen mit militärischen Mitteln „missionarisch“ durchsetzen darf. Wenn es um Menschenrechte etc. geht, wird heute aber kein Nationalstaat mehr im Sinne der Vereinten Nationen tätig werden können, so dass auch hier enorme Chancen liegen – gerade auch vor dem Hintergrund der europäischen Ohnmacht während des Balkan-Krieges der 90er Jahre verdeutlicht haben, dass die EU militärische Fähigkeiten benötigt, um ihre Werte und Interessen verteidigen zu können, ohne auf die Hilfe der USA angewiesen zu sein.

Die Europäische Verteidigungsagentur (EVA) wurde eingerichtet, um die Rüstungsmaßnahmen der EU-Staaten zu koordinieren und effizienter zu gestalten (Art. 28a Abs. 3 EUV). Derzeit besteht ein eklatantes Ungleichgewicht zwischen den summierten Rüstungsausgaben der EU-Staaten und den vorhandenen militärischen Fähigkeiten. Angesichts zunehmender Anfragen der Vereinten Nationen an die EU-Staaten, militärische Fähigkeiten zur Krisenprävention, Krisenbewältigung oder Krisennachsorge bereit zu stellen, müssen die Mitgliedstaaten ihre Kapazitäten verbessern. Das wäre bei einer angemessenen europäischen Arbeitsteilung auch möglich und sinnvoll. Diese Zusammenarbeit soll die EVA fördern. Im Ergebnis soll dadurch eine quantitative Abrüstung bei gleichzeitig qualitativ verbesserten militärischen Fähigkeiten erreicht werden.
Eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufrüstung enthält der Vertrag von Lissabon nicht. Auch bei der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Art. 28a Abs. 6, Art. 28e EUV und Protokoll zur Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit) gilt der Grundsatz: die EU-Staaten entscheiden, ob sie teilnehmen wollen oder nicht (vgl.
insbesondere Art. 28e Abs. 1 EUV).

Die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP und GSVP) bleiben auch im Vertrag von Lissabon intergouvernemental organisiert.
Das bedeutet, es werden keine Entscheidungskompetenzen an die EU delegiert. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich jedoch, ihre nationalen Politiken zu koordinieren und auf europäischer Ebene als gemeinsame Positionen und Aktionen zusammen zu führen (Pooling statt Delegation).
Rechtsakte der EU in den genannten Bereichen erfordern auch weiterhin die Einstimmigkeit im Ministerrat. Eine Ausnahme von dieser Regel stellt das vereinfachte Änderungsverfahren (sog. Passerelle- oder
Brücken-Klausel) dar. Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs kann einstimmig beschließen, dass der (Minister-)Rat für Auswärtige Angelegenheiten in einer bestimmten Frage der Außen- und Sicherheitspolitik mit qualifizierter Mehrheit entscheiden soll. (Art.
31 des Vertrages von Lissabon). Ausdrücklich ausgenommen sind Entscheidungen der Verteidigungspolitik; diese müssen immer einstimmig getroffen werden.
Die eingeschränkte Anhörungs- und Kontrollfunktion des Europäischen Parlaments in der GASP/GSVP ist dem Umstand geschuldet, dass die Kompetenz in diesen Bereichen maßgeblich bei den Mitgliedstaaten und damit der nationalen Legitimation verbleibt. Damit ist die Legitimation durch das nationale Parlament gefragt, in Deutschland durch den Deutschen Bundestag.
Der deutsche Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen von EU-Operationen wird nicht angetastet. Für Deutschland heißt dies, dass die Bundesregierung nicht allein über EU-Einsätze entscheidet. Das war in der Vergangenheit nicht der Fall und wird auch in Zukunft nicht der Fall sein.


Sehr geehrter Herr …, ich hoffe, dass ich Ihnen meine Einschätzung ausreichend erörtert habe. Ich bin sicher, dass ich nicht alle Zweifel zerstreuen konnte. Für mich ist Europa die richtige Antwort auf eine globalisierte Welt. Allerdings wird um den richtigen Weg sicher weiter gerungen werden. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass die Gestaltung in Ihrem und meinem Sinn nur gelingen kann, wenn wir aktiv beteiligt sind.

Seien Sie herzlich gegrüßt!
da ich diese mail als positiv bewertet habe, hab ich mich bemüht noch eine antwort auf seine mail zu formulieren:

Zitat:
Sehr geehrter …,

vielen Dank für ihre Mail, ich habe sie mit großem Interesse gelesen und freue mich dass wir in vielen Punkten einer Meinung sind. Ich denke jedoch weiterhin, dass der Reformvertrag in eine falsche Richtung geht. Es ist ein Vertrag der von Konzernen und Großunternehmen begrüßt wird, aber von weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt wird. Daher kommt die Frage auf, ob der Reformvertrag für Unternehmen oder die Bevölkerung gemacht wurde? Das die Union ausschließlich für die Handelspolitik zuständig ist, wird es zu einer Liberalisierung des Marktes führen, was einen enormen Druck auf die sozialen Standards ausüben wird. Die Organisation der Militärausgaben mögen momentan noch harmlos aussehen, aber so sah vor ca. 25 Jahren auch die Einführung des ECU und später EURO aus, der mittlerweile zu einer zu einer „Gefahr“ für die Dollar Hegemonie und der damit verbundenen Fähigkeit der USA geworden ist. Die USA haben die Bedeutung der EU Militarisierung entsprechend auch als Angriff verstanden und reagiert: Die Drohung von George W. Bush in 2002, sein Land werde militärisch gegen jedes Land vorgehen, das „eine Aufrüstung betreibt in der Hoffnung die Macht der USA zu übertreffen oder zu erreichen“. muss auch als Warnung an die EU verstanden werden.

Ich möchte noch Detaillierter auf ihren Punkt 2 eingehen, denn ich kann ihre Einschätzung, dass die parlamentarischen Rechte des Bundestags gestärkt werden, leider nicht teilen. Die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips ist bereits seit den Vertrag von Amsterdam 1997 in Kraft, ich erwarte daher keine Revolution bei der neoliberalen Rechtsprechung. Eine Klage aufgrund eine Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip auslösen zu können hört sich sinnvoll an, jedoch wurde nicht genau abgegrenzt wo die Kompetenzen der Union anfangen und aufhören. Das Fehlen klarer Trennungslinien für die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips wird auch weiterhin verschiedene Auslegungen dieses Grundsatzes zur Folge haben.
Das Subsidiaritätsprinzip besagt:
- Die Ziele der Maßnahmen können nicht ausreichend durch die Mitgliedstaaten erreicht werden.
- Sie können daher besser durch Maßnahmen der Gemeinschaft erreicht werden.
Im Subsidiaritätsprotokoll wird erläutert wie ein Europäischer Gesetzgebungsakt verlaufen soll. Es kommt zu einer Reihe von Anhörungen, in die auch das Parlament einbezogen werden soll. Im Artikel 7 wird festgelegt, dass „…nach Abschluss der Überprüfung kann die Kommission (oder gegebenenfalls die Gruppe von Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, der Gerichtshof, die Europäische Zentralbank oder die Europäische Investitionsbank, sofern der Entwurf eines Europäischen Gesetzgebungsakts von ihnen vorgelegt wurde) beschließen, an dem Entwurf festzuhalten, ihn zu ändern oder ihn zurückzuziehen.
Dieser Beschluss muss begründet werden.“ Das Parlament wird demnach angehört, aber die Entscheidung fällt letztendlich die Kommission. Dagegen kann Klage eingereicht werden, aber da die Grenzen nicht genau definiert sind, liegt die Entscheidung im Ermessen EuGH. Die Luxemburger Richter haben bisher in 90 Prozent der Fälle die Rechtsauffassung der Kommission als richtig beurteilt haben. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass es gerade im Subsidiaritätsfragen zu einer anderen Auffassung kommen wird.
Hierbei sei noch erwähnt, dass mit Artikel 255 des AEUV der Europäische Rat eine Kommission beruft, die eine Bewertung der Richter, vor deren Ernennung durchführt. Mit dieser Bewertung nimmt der Rat indirekt Einfluss auf die Ernennung der Richter und damit unter Umständen auch auf die Frage des Subsidiaritätsprinzips. Ich gebe zu das der letzte Satz ein wenig spekulativ ist, aber es besteht jedoch die Möglichkeit der Einflussnahme. Ich kann hier keine Stärkung der parlamentarischen Rechte erkennen.

Ich meine, an Ihrem Abstimm verhalten erkannt zu haben, dass sie sich intensiv mit den Thematiken auseinandersetzten und möchte Ihnen für mögliche weitere Kritische Recherchen die EU-Reformvertrag Web-Site von Attc empfehlen. http://community.attac.at/euattac.html Auf der Seite ist mittlerweile ein großes Archiv von Stellungnahmen und Analysen entstanden.
Mit freundlichen Grüßen
bisher noch keine antwort.
__________________
Bertolt Brecht:
„Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten.
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  #283  
Alt 20.04.2008, 07:11
ANTIsamIT ANTIsamIT ist offline
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...Hut ab,karl,hast dir ja richtig arbeit gemacht...aber die meinung deines abgeordneten scheint ja schon festzustehen-hoffendlich nimmt er deine hinweise und bedenken ernst,bzw. fängt an darüber nachzudenken...auf die antwort bin ich gespannt...und nochmal,hut ab vor deinem engagement.
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Die Guten müssen den Mut zu genügend Schlechtem finden, um gut genug gut sein zu können.
Mit zu vielen Skrupeln, wenn und abern, können die Bastarde und das Böse in der Welt nicht nachhaltig besiegt werden.
http://www.sgipt.org/politpsy/recht/tyrannm0.htm
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  #284  
Alt 20.04.2008, 17:44
aristo aristo ist offline
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So, habe nun mal die wichtigsten Kritikpunkte an dem Reformvertrag
auf eine eigene Seite gestellt. Da der Text für eine Mail einfach
zu lang ist.

http://euvertrag.liveline.de/

Diesen Link werde ich mit einem kurzen Begleittext per Email
an alle Abgeordneten senden, die bisher noch nicht
geantwortet haben.

Verbesserungsvorschläge bitte per PN.
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  #285  
Alt 22.04.2008, 00:59
goldmull goldmull ist offline
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Die Macht zurück dem Volke

Nachdem wir nun gesehen haben, wie man mit unserem Willen in den Parlamenten umgeht, wird es Zeit darüber nachzudenken, wie man sich das Parlament zurückerobern kann.

In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Die Erststimme auf den Bundestagswahlzetteln ist die Direktwahl von echten Volksvertretern. Zumindest solcher, welche nicht durch Lobbyisten oder Parteiendiktatur geblendet und verbogen werden können. Jeder dieser Kandidaten ist also einer von uns aus dem Volke.

613 Abgeordnete gibt es insgesamt. 299 davon als Erststimmenkandidaten sind fast die Hälfte. Gesetzt den Fall, man bekäme 299 echte Volksvertreter in den Bundestag, dann hätte man Leute dort sitzen, welche die richtigen Fragen stellen, welche auch ihren Einfluß geltend machen können, daß das Volk und dessen Wille wieder im Parlament gehört werden kann. Selbst wenn nur 3-5 Leute in den Deutschen Bundestag einziehen, welche die richtigen Fragen stellen, ist dies ein enormer Fortschritt, an dem auch die etablierten Parteien und die Systemmedien nicht mehr vorbei kämen.

Da dies' mehr als überfällig wäre, wie wir ja auch bei unserer Mailaktion erkennen konnten, ist es gut, diese Geschichte mit Kandidaten und Information zu unterstützen.

In den letzten Wochen wurden Unkenrufe laut, daß man die Erststimmen känzeln will. Hat man geahnt, daß Gefahr aus dieser Richtung für das etablierte Parteiensystem droht? - Das pyramidale Kontrollsystem der globalen Eliten währe somit aufzubrechen.

Die Organisation "für mehr Demokratie" will deshalb den Bundestagswahlkampf 2009 unter das Motto Erststimme für Volksabstimmung setzen. Man tritt nicht als Partei, sondern unter dem Motto Volksabstimmung an. Ein Wahlplakat für 299 Kandidaten. Genialer geht es meiner Meinung nach nicht.

Da diese mehr als überfällig sind, wie wir ja auch bei unserer Mailaktion erkennen konnten, ist es gut, diese Geschichte mit Kandidaten und Information zu unterstützen.

Hier ein paar Links, um sich schon mal auf dieses recht leicht zu verstehende Thema einzuschießen.

1. Abstimmung für Bundesweite "Erststimmenwahl" für Volksabstimmung, in der linken Spalte weitere wichtige Informationen und vor allem die Bewerbungsunterlagen.:
http://www.fuervolksentscheide.de/

2. Hier sind die Bundestagswahlkreise alle aufgeführt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_d...tagswahlkreise

Jeder kann mitmachen. Wer sich nicht zur Wahl stellen will, kann Leute unterstützen welche dies tun. Es wäre gut, gäbe es einige von Infokrieg, die sich dazu bereiterklären könnten oder wollten. Mal darüber nachdenken. Aber die Sache, denke ich, ist gut.

Entreißt jenen endlich die Macht, die sie mißbrauchen oder nicht für, sondern gegen ihr Volk einsetzen. Bis 2009 ist Zeit, daß es die Spatzen von den Dächern pfeifen, wozu die Erststimme eigentlich wirklich da ist.

Eine Chance für uns notorische Nichtwähler und alle die die Schnauze gestrichen voll haben, von bornierter, alles verblödender Politik, jene, welche lange nicht mehr wußten, wofür sie ihr Kreuzchen setzen sollten. Pest oder Cholera? - Nun gibt es die DIE Alternative: Erststimmenwahl für Volksabstimmung!.

Wir hatten bereits an einer eigenen Initiative in dieser Richtung gearbeitet, aber ich denke, man kann sich getrost an diese Sache anhängen. Wie ist Eure Meinung dazu?

k.goldmull
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  #286  
Alt 22.04.2008, 16:31
Masterofeye Masterofeye ist offline
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Leider habe ich nicht dei Zeit mich in das Thema einzuarbeiten aber das ist zumindest ein anfang für das richtige. Obwohl es das auch wieder viele bedenken gibt finde ich es positiv.
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  #287  
Alt 22.04.2008, 18:42
goldmull goldmull ist offline
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Zitat:
Zitat von Masterofeye
Leider habe ich nicht dei Zeit mich in das Thema einzuarbeiten aber das ist zumindest ein anfang für das richtige. Obwohl es das auch wieder viele bedenken gibt finde ich es positiv.
Ja, Bedenken gibt es. Da stimme ich Dir zu. Organisation ist DAS entscheidende Bedenken was ich hatte, und deren Unterlaufbarkeit.

Die Frage aber ist, wie zieht man ohne Organisation ein solches Projekt auf mit derart werbewirksamem Charakter und ohne die vielen Einzelinitiativen zu entkräften oder einen gewissen Ermüdungsprozeß beim Wähler auszulösen, oder Kräfte zu splitten. Wie bei einem Generalstreik wäre dies nämlich nicht produktiv. - Ein Motto, eine Bewegung (nicht Organisation) ist wohl der Lösungsansatz.


k.goldmull
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  #288  
Alt 23.04.2008, 16:49
rollingstone rollingstone ist offline
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Ja, ich denke, der vorgeschlagene Weg von Goldmull ist der RICHTIGE!
Und ergänzt sich mit aristo´s PDF der "Freiheitsgedanken", die mir zuerst schwer zu konkretisieren erschienen.

Alternativen wie Parteigründung mit den genannten und bekannten Gefahren und dem hohen Orga-Aufwand sind kurzfristig nicht zu realisieren. Vielleicht ließe sich später was draus machen, sollten wir dem Direktmandat zum Erfolg verholfen haben. Vielleicht können die derzeit in Gründung befindlichen Vereine (siehe "Stammtische") auch Impulse geben.
Nun würde es bedeuten, als erstes unsere Mitbürger über diese Möglichkeiten zu informieren. Dabei kann man auf die genannten Links zugreifen, steht alles drin, als PDF sofort druck- und verteilbar.
Ok, Infomaterial also vorab vorhanden.

Dann: finde den Direktkandidaten (wow, ich müßte gegen den Innenminister antreten). Dabei hilfreich: ist man selber in einer Organisation tätig, so kennt man vielleicht eine Person, die sich für eine Kandidatur zur Verfügung stellen würde, sofern man selber diesen Weg für sich ausschließt. Diese Person sollte vielleicht eine "soziale Führungskraft" sein, z.B. aus einem Sport-Musik-Förder-Bildungs-Verein oder Eltern-Beirat oder Klassen (Schul)-Sprecher, dessen Qualitäten anerkannt sind und der vorzugsweise etwas Grundwissen über Politik und Rhetorikkenntnisse hat (nicht jeder will lesen, manche reagieren eher über Audiobotschaften).
Sollte diese Person auch mit den Forenthemen hier etwas bewandert sein, wäre das ein prima Bonuspunkt.

Nächster Schritt: Gewinnen wir die Unterstützung von 200 Personen, damit die gefundene Person die Kandidatur antreten kann. Auch dies wäre z.T. über den Verein möglich, aus dem der Kandidat käme. Oder über Marktplatzauftritte im Rahmen eines Bürgerfestes. Oder über Schüler (ab 1, die in ihrer Schule tätig werden. Ich könnte mir vorstellen, meinen sehr"öffentlichen"Betrieb dazu zu nutzen, einschliesslich Plakatierung und Flyer und Direktgespräche. Weitere Vorschläge welcome!
Sollten die Unterschriften erreicht sein, so endet das ganze ja nicht, sondern es geht erst los!

Da hätten wir dann unseren Direktkandidaten, der seinerseits nun möglichst viele weitere Bürger informieren und zur Wahl animieren soll. Dazu benötigt er/sie im weiteren Verlauf noch mehr Unterstützung.
Unser Vorteil: für diesen Punkt haben wir dann noch etwas Zeit gewonnen, um konkrete Handlungsweisen der Wählergewinnung abzuklopfen und Vorschläge zu sammeln.

Jetzt gilt: finden wir den/die Direktkandidaten. Sprechen wir Menschen daraufhin an. Und setzen wir uns eine Frist, um eine Erfolgskontrolle dabei zu haben (z.B. bis Ende Mai) und uns über das bisher Erreichte auszutauschen, Erfolgsrezepte weiterzugeben.

Vielleicht ist dies unsere letzte Chance, der Demokratie nochmals den Sinn zu geben, den der Begriff eigentlich darlegt. Anderenfalls sind wir wieder 4 Jahre im Parteiensystem zementiert und die NWO wird ihre Fratze deutlich zeigen.

Let´s roll!

RS
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  #289  
Alt 24.04.2008, 14:35
goldmull goldmull ist offline
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So, und kurz vor Toreschluß erreichte mich gestern noch folgende Mail, welche sehr beachtenswert ist, weil sie bis auf einige Weglassungen wortwörtlich der von Herrn Hacker entspricht. Inwiefern dabei seine Copyriight-Rechte verletzt worden sind weiß ich nicht, aber eines ist gewiß, Die Linke stimmt gegen den Vertrag, Gauweiler und Die Linke werden vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und wenn alles so läuft, wie die Drahtzieher und deren Marionetten es wollen, stimmen die hirngewaschenen Parlamentarier, ohne daß sie das Vertragswerk je im Zusammenhang zu Gesicht bekommen haben, geschweige denn verstehen konnten, mit großer Mehrheit gegen ihr eigenes Volk und gegen das Grundgesetz, trotz unseres Angebotes ausreichender Hintergrundinformationen...

Hier die Nachricht von Hilde Mattheis MdB


Zitat:
Sehr geehrter Herr Goldmull,



es fällt mir nicht leicht, auf Ihre Mail zu antworten, da man die Vielzahl von Falschinformationen, Beschimpfungen und Unterstellungen kaum in einem Brief richtigstellen oder zurückweisen kann. Offensichtlich haben Sie sich selbst nicht die Mühe gemacht, die darin enthaltenen – absurden und abwegigen – Behauptungen zu prüfen. Aber darum scheint es Ihnen wohl nicht zu gehen, sondern um die Bestätigung einer von Verschwörungstheorien geprägten, ins Groteske verzerrten Sicht auf die Welt.



Gleich der erste Satz beginnt mit einem Fehler: das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsvertrag keineswegs abgelehnt, sondern das Verfahren zurückgestellt. In der Sache gibt es keinerlei Entscheidung. Auch im Übrigen diskreditiert Ihr Schreiben sich durch seinen Tonfall und die verwendeten Begriffe von selbst. Die EU ist kein von „kranken Elitenköpfen ersonnenes Machwerk“, es gibt keine „verbrecherischen Volksvertreter“ und die amerikanische Regierung ist auch nicht „faschistisch“. Vielmehr ist Ihre Wortwahl dem Vokabular von Rechtsextremen entlehnt.



Ihre Mail steckt voll so vieler sachlicher Fehler, dass ich nur exemplarisch ein paar der gröbsten richtig stellen will. So behaupten Sie beispielsweise, das Europäische Parlament bestimme in Zukunft keinerlei Gesetzentwürfe mehr. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Das Europäische Parlament wird in noch viel größerem Umfang als bisher gleichberechtigter Gesetzgeber mit dem Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind.



Auch die nationalen Parlamente sind nicht, wie Sie unterstellen, Verlierer, sondern in Wahrheit Gewinner dieser Reform durch neue Mitwirkungsrechte auf europäischer Ebene. Sie können im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle aus ihrer Sicht bedenkliche Gesetzentwürfe rügen und nach Erlass eines EU-Rechtsakts eine Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg veranlassen. Und genau aus diesem Grund passen wir im Zusammenhang der Ratifikation das Grundgesetz an. Die der europäischen Integration verpflichteten Fraktionen im Bundestag (CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen) wollen gemeinsam unsere Verfassung ändern, damit schon eine Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages eine Subsidiaritätsklage erheben kann. Es geht also um die Stärkung des Bundestages und der Rechte der Opposition.



Auch die Behauptung, der Vertrag verstoße gegen den Willen des Grundgesetzes und gegen „jegliche Demokratie, Menschenwürde, Klarheit, Ehrlichkeit und Freiheit“ ist einfach nur aus der Luft gegriffen. Durch den Vertrag von Lissabon wird die Charta der Grundrechte verbindlich. Damit erhöht sich nochmals der Schutz der Menschenrechte. Daneben kann zukünftig die Europäische Union insgesamt der europäischen Menschenrechtskonvention beitreten, so dass der Grundrechtsschutz zusätzlich durch den EMRK-Gerichtshof in Straßburg gewährleistet wird.



Ebenso falsch und abwegig ist die Behauptung der Reformvertrag würde durch die Hintertür die Todesstrafe wieder möglich machen. Die Erklärung, auf die Sie sich beziehen, fand sich im Verfassungsvertrag und existiert nicht im Vertrag von Lissabon. Aber auch die erwähnte Erklärung zum Verfassungsvertrag gibt nur den Wortlaut eines Protokolls zur europäischen Menschenrechtskonvention wieder. Glauben Sie ernsthaft, dass die Wiedereinführung der Todesstrafe mit der Menschenrechtskonvention möglich wird, nachdem wir sie in einigen Ländern erst mit der EU Schritt für Schritt abgeschafft haben?



Abschließend kann ich Ihnen nur raten, sich mit den tatsächlichen Inhalten sowohl des Vertrages von Lissabon als auch des Grundgesetzes zu beschäftigen und nicht verqueren Verschwörungstheorien aufzusitzen. Die gemachten Anschuldigungen sind ohne jegliche Substanz. Der Vertrag von Lissabon macht in Wirklichkeit die Europäische Union handlungsfähiger und demokratischer. Nur als Mitglied der Europäischen Union wird Deutschland die Herausforderungen einer globalisierten Welt bestehen können. Deshalb werde ich in großer Verantwortung vor meinen Wählerinnen und Wählern beim Vertrag von Lissabon in der entscheidenden Abstimmung Ende April im Bundestag mit Ja votieren.





Mit freundlichen Grüßen



Hilde Mattheis MdB
Schade daß Sie mit "Ja" votieren will, ohne es selbst verstanden zu haben wofür sie ihre wertvolle Stimme hergeben wird. Wer halt nicht selber denken kann, schreibt beim anderen ab und stimmt genau so, wie es der andere oder der Chef in der gleichen Fraktion vormacht. Armes Deutschland und Armutszeugnis für unsere "unabhängigen und ihrem (schlechten) "Gewissen" verpflichteten Parlamentarier". Ein gutes Beispiel wie Meinung und Abstimmungsverhalten gesteuert wird...

Unsichtbar wird der Wahnsinn wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat. B.Brecht

...packen wir ihn an...die friedliche und menschliche Zukunft ist das Ziel! (wirklich?)

k.goldmull
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  #290  
Alt 24.04.2008, 14:53
aristo aristo ist offline
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So, die Sache ist durch, die Abnicker haben abgenickt.
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

Hilbert Meyer

No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel

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