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  #101  
Alt 14.03.2008, 21:27
NXo5 NXo5 ist offline
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@aristo danke für den Link

So ich habe mir mal die Änderungen genau angeschaut und muß echt sagen das man mit Scheinheiligkeit und Heuchelei offenbar ne menge Geld verdienen kann obwohl von "verdienen" kann bei unseren sogenannten Volksvertretern ja wohl nicht die rede sein. Ich denke ihr wisst was ich meine.

Aufgrund der neuen Informationen war ich gezwungen das Musterschreiben noch einmal zu überarbeiten, da die erste Fassung nach den neuen Informationen inhaltlich zum teil falsch und somit angreifbar war. Diese Fassung habe ich nochmal in bezug auf den Inhalt geprüft und sollte soweit rechtlich und inhaltlich wasserdicht sein.

Hier die aktuelle Fassung:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich (der Quelle) vom (Datum) entnehmen kann, hat die derzeitige Bundesregierung vor, über eine Änderung des Artikels 23 (1), zum Zweck die Ratifizierung des EU-Vertrags in abgeänderter Form vom 23. Juli 2007 zu garantieren, zu debattieren.

Hiermit möchte ich meine Bedenken diesem Vorgang gegenüber zum Ausdruck bringen und Sie darum bitten diesen Vorgang zu unterbinden. Um Ihnen meine Bedenken zu erläutern, werde ich im folgendem, Auszüge der Schlussakte zu den Verträgen von Lissabon vom 23. Juli 2007 zitieren und erläutern.

In dieser Akte steht erstmal folgendes:

DIE KONFERENZ DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN, die am 23. Juli 2007 in Brüssel einberufen wurde, um im gegenseitigen Einvernehmen die Änderungen zu beschließen, die an dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft vorzunehmen sind, hat folgende Texte angenommen:

I. Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
II. Protokolle

(diese Protokolle habe ich hier weggelassen da diese für mein Anliegen momentan nicht relevant sind, können aber in der Quelle nachgeschlagen werden, siehe Quellenangabe)

III. Anhang zum Vertrag von Lissabon

— Übereinstimmungstabellen nach Artikel 5 des Vertrags von Lissabon

Die Konferenz hat die folgenden dieser Schlussakte beigefügten Erklärungen angenommen:

A. Erklärungen zu Bestimmungen der Verträge

Hier ist eine Erklärung ganz besonders wichtig und zwar:

17. Erklärung zum Vorrang
Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.
Darüber hinaus hat die Konferenz beschlossen, dass das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zum Vorrang in der Fassung des Dokuments 11197/07 (JUR 260) dieser Schlussakte beigefügt wird:

Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 22. Juni 2007
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts. Dem Gerichtshof zufolge ergibt sich dieser Grundsatz aus der Besonderheit der Europäischen Gemeinschaft. Zum Zeitpunkt des ersten Urteils im Rahmen dieser ständigen Rechtsprechung (Rechtssache 6/64, Costa gegen ENEL, 15. Juli 1964(1)war dieser Vorrang im Vertrag nicht erwähnt. Dies ist auch heute noch der Fall. Die Tatsache, dass der Grundsatz dieses Vorrangs nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts an seiner Existenz und an der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs.
Aus (...) folgt, dass dem vom Vertrag geschaffenen, somit aus einer autonomen Rechtsquelle fließenden Recht wegen dieser seiner Eigenständigkeit keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen können, wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und wenn nicht die Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden soll.

Dies ist ein eindeutiger Bruch des jetzigen Grundgesetzes, denn dieses beschränkt die Übertragung von Souveränitätsrechten gemäß neuem Art.23 (1) ausdrücklich auf eine Europäische Union, die“….dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist“. Eine so erfolgende Außerkraftsetzung des geltenden Grundgesetzes zugunsten der EU hat jedoch mit Subsidiarität absolut nichts mehr zu tun, sondern ist ihr Gegenteil, denn hiermit werden letztlich alle, auch noch die restlich verbliebenen nationalen Rechte zur freien Verfügung der EU gestellt, und keineswegs nur diejenigen, die zur Funktion einer Europäischen Union ansonsten autarker nationaler Mitgliedsstaaten unbedingt notwendig sind.

Nach Art.79 (3) GG ist darüber hinaus jede grundsätzliche Änderung der Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes ausgeschlossen, also auch der Festlegung des Art.20(2), „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Doch die obige EU-Bestimmung würde heißen, dass alle Staatsgewalt letztlich von der EU und nicht mehr vom deutschen Volke ausginge. Also nicht nur ein Verfassungsbruch als solcher, sondern sogar einer der Artikel 1 bis 20 - seinerzeit die Basis der Genehmigung des Grundgesetzes durch die Alliierten als von jedem Zugriff ausgeschlossener Grundsätze.

Die geplanten Änderungen der Artikel 23, 54 und 93 sind aus oben genannten Gründen mehr als scheinheilig. Die Änderung hat also zum Ziel darüber hinweg zu täuschen, dass letztendlich das Grundgesetz ausgehebelt wird und ein einer Verfassung gleich stehender Vertrag unter Umgehung des Artikels 146 des Grundgesetzes etabliert wird.

Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Nach diesem Artikel ist die einzige Möglichkeit das Grundgesetz zu ersetzen, die ein Referendum durchzuführen. Daher ist der derzeitige Vorgang Grundgesetzwidrig und stellt eine Straftat im Sinne des §81 Absatz 1 Strafgesetzbuch dar.

§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Ich weise außerdem darauf hin, dass ich in diesem Fall verpflichtet bin Anzeige zu erstatten, da ich mich sonst selber nach § 138 Absatz 1 Unterpunkt 2 Strafgesetzbuch strafbar mache.

§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
8. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich bitte diesbezüglich um Stellungnahme.

Hochachtungsvoll

(Name, Unterschrift, Datum)









Quellen:

Der EU-Vertrag (aktuelle Fassung):
http://www.mwalther.net/europa/Union...n-MWalther.pdf

Die Schlussakte:
http://eur-lex.europa.eu/de/treaties...E.01023101.htm

Grundgesetz:
http://www.bundestag.de/parlament/fu...etz/gg_01.html

Strafgesetzbuch:
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...tgb/gesamt.pdf

Änderung der Artikel 23, 54, 93 im Grundgesetz:
http://www.file-upload.net/download-...kel23.pdf.html
Mfg

NXo5
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  #102  
Alt 14.03.2008, 21:32
aristo aristo ist offline
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@NXo5

Vielen Dank für die überarbeitete Fassung.

Nun vermute ich mal, dass Du Jurist bist (das erste Staatsexamen
schon absolviert).

Sehr wahrscheinlich wird Herr Gauweiler wieder vors BverfG gehen.
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Hilbert Meyer

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  #103  
Alt 14.03.2008, 21:39
NXo5 NXo5 ist offline
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Hehe nein ich bin kein Jurist, ich bin nur ziemlich kritisch allem gegenüber naja und mein Fernseher habe ich schon vor Jahren entsorgt, aus diesem Grund lese ich sehr viel und was soll ich sagen lesen bildet halt.

Mfg

NXo5
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  #104  
Alt 14.03.2008, 21:41
aristo aristo ist offline
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Dann hast Du dich aber gut eingelesen. Hut ab!

Und falls noch nicht erfolgt, herzlich Willkommen.
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  #105  
Alt 14.03.2008, 21:53
NXo5 NXo5 ist offline
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Ich werde die Tage noch ein Muster für eine Strafanzeige schreiben ich will mich aber diebezüglich erst noch mit meinem Anwalt beraten. Sollte ich alles so wie dargestellt richtig interpretiert haben werde ich euch das Muster zur Verfügung stellen. Ihr solltet dann auf jeden fall Strafanzeige erstatten einerseids sind wir dazu verpflichtet andererseids wird damit der Druck auf die derzeitige Regierung massiv erhöht.

Mfg NXo5
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  #106  
Alt 14.03.2008, 21:54
goldmull goldmull ist offline
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Weitere Reaktionen habe ich erhalten

von Eberhard Gienger MdB


Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

bitte lassen Sie uns Ihre Postanschrift zukommen, damit Ihnen Herr Gienger persönlich antworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Donnerbauer

Wahlkreisbüro
Eberhard Gienger MdB
Pleidelsheimer Str. 11
74321 Bietigheim-Bissingen
Tel: (0 71 42) 918 991
Fax: (0 71 42) 918 993
www.gienger-mdb.de

--------------------------------------------------------------------

weiter von Patrick Meinhardt MdB

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Mail in der Sie Ihre Ablehnung des EU-Reformvertrages schildern. Ihr Schreiben wird von uns bearbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Thilo Gottstein

Bürgerbüro Patrick Meinhardt MdB
Lange Str. 29
76530 Baden-Baden
Telefon: 07221/281444
Telefax: 07221/24583

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weiter von: Dr. Joachim Pfeiffer MdB


Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. März. Darf ich Sie um Ihre Postanschrift bitten?

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Claudia Schulte


Wissenschaftl. Mitarbeiterin
-------------------------------
Büro: Dr. Joachim Pfeiffer MdB
Post: Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Haus: Paul-Löbe-Haus, Zi. 6.632, 10117 Berlin
Fon (030) 227-75213, Fax (030) 227-76214

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weiter von: Katja Mast MdB

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.03.2008. Frau Mast wird Ihr Schreiben so schnell wie möglich beantworten.

Mit besten Grüßen

i.V.

Jochen Dahm


--
Martin Brünger
Bundestagsbüro Katja Mast MdB

Postanschrift:
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Besucheranschrift:
Unter den Linden 50, Raum 4.123
10117 Berlin

Tel: 030 - 227 73755
Fax: 030 - 227 76259
URL: www.katja-mast.de

----------------------------------------------------------------------------------

weiter von Clemens Binninger MdB

Betreff: Nicht gelesen: EU Reformvertrag - Protest

Ihre Nachricht wurde ungelesen gelöscht um Freitag, 14. März 2008 15:32:49.



Final-recipient: RFC822; clemens.binninger@wk.bundestag.de
Disposition: automatic-action/MDN-sent-automatically; deleted
X-MSExch-Correlation-Key: qWjWUmpsBEeJGoITg5CLcg==
X-Display-Name: Binninger Clemens Wahlkreis

------------------------------------------------------------------------------------

Erst mal positiv anzumerken ist meiner Meinung nach, daß nicht jeder Abgeordnete diese Aktion geich in die Tonne drückt, wie dies bei Clemens Binninger passiert. Vielleicht ist die Nachricht ja im Spamordner gelandet.

Ansonsten erwarte ich dann noch einige schriftliche Stellungnahmen. Vielleicht sind auch ein paar Klagen dabei, man weiß es nicht. Ernsthafte Volksvertreter werden sich auch mit den nicht auf die "Gesinnungsspur" gebrachten "Sonderlingen" der Gesellschaft auseinandersetzen.

Aufgefallen ist mir z.B., daß die versandte Mail oft nicht richtig gelesen wird. So wird aus dem entscheidenden Wörtchen "erwarten" auf einmal "abwarten". Im Zusammenhang mit dem zitierten GG Artikel 20 / 1-4 natürlich ein entscheidender Irrtum. Denn so wird auf einmal aus der hoffnungsfrohem Erwartung leicht ein bedrohendes und nötigendes Abwarten. Man spricht statt den angesprochenen "Volksverrätern" auf einmal von den gar nicht erwähnten "verbrecherischen Volksvertretern". Hoch bedenklich ist auch, daß Herr Hacker bei seiner Aufzählung der Fraktionen im Deutschen Bundestag glatt weg die LINKE und vor allem die fast größte Partei, nämlich die der deutschen Nichtwähler vergessen hat.

Von den faschistischen Tendenzen, welche inzwischen eigentlich für alle sichtbar in Amerika zu beobachten sind, hat man nichts mitgekriegt. Geschweige davon, daß der männliche "Machtpart" des Bushclan's ein und dem selben Orden, den Skull&Bone's angehörten und noch angehören. Daß der Großvater des jetzigen Präsidenten direkt in den Putschversuch der Faschisten in den Dreißigern verwickelt war und zudem mit erheblichem Aufwand für die Nazis in Deutschland dann Geldwäsche betrieben hat. http://infokrieg.tv/bush_komplott_gegen_fdr_290707.html

Mit minimalstem Einsatz, bestünde für die Abgeordneten die Möglichkeit, sich mit den zugegebener Maßen etwas rüde formulierten Themen, mittels verlinkter Eingangseite von Infokrieg http://www.infokrieg.tv/, oder auch anderer Seiten zu beschäftigen.

Wäre ich MdB, fiele meine Entscheidung wirklich nicht leicht. Nachdem ich mich nochmals durch dieses undurchsichtige "Werk" geackert habe, bleibt meine Auffassung davon leider unberührt. Ich frage mich, warum man es nicht in ehrlicher und überschaubarer Form, eben einer richtigen Verfassung abhandeln kann. Die Form der Präambel hätte dafür genügt. Daß aber eine Präambel nichts weiter als Papier darstellt, ist leider auch klar.

Nun, meiner Meinung nach soll wohl der Vertrag auch nicht verstanden werden, nicht von den Abgeordneten und erst recht nicht von uns. Macht Euch mal den "Spaß" und guckt mal rein.

k.goldmull
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  #107  
Alt 14.03.2008, 21:55
aristo aristo ist offline
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Sollte Herr Gauweiler nicht mehr Verfassungsbeschwerde einlegen,
habe ich dieses schon erwogen.
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  #108  
Alt 14.03.2008, 22:29
aristo aristo ist offline
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So, ich habe mir nun Serienmailprogramm zugelegt, mit dem
persönliche Anrede möglich ist.

Da ich nun nicht mehr auf gmx angewiesen bin, da ich eine eigene
Domäin habe, werde ich morgen an alle V-Treter im Bundestag eine
personalisierte Mail mit einem inhaltlich leicht abgewandelten
Text von NXo5 senden.

Als Unterschreiber würde ich gerne alle Nicks, die hier in diesem
Thread mitgewirkt haben nennen.

Wer das nicht möchte, kurze PN an mich.
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  #109  
Alt 14.03.2008, 22:35
NXo5 NXo5 ist offline
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Hehe gute Idee kannst meinen Nick ruhig drunter setzen.

Eine bitte habe ich aber noch, poste dann doch bitte den Text den du verschickst so das ich mir ein Bild über die Änderung machen kann.

Mfg NXo5
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  #110  
Alt 14.03.2008, 22:53
aristo aristo ist offline
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Aber klar, mach ich.
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