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05.06.2009, 01:33
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 27.03.2009
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Beiträge: 145
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Zitat:
Zitat von Aus Ruinen
wenn der spiegel sich nur ab und zu an seine eigene Geschichte erinnern würde..
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Jaja, der Augstein würde sich wahrscheinlich im Grabe rum drehen, wenn er wüsste, was für ein Boulevardblatt aus seinem einstigen großen Spiegel geworden ist...
Geändert von Blunsi (05.06.2009 um 01:36 Uhr)
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12.06.2009, 17:11
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Moderator
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Eine kleine und unscheinbare Notiz in der SZ, die es aber in sich hat:
Merkel und Sarkozy sprechen über Europa
Paris (dpa) - Bundeskanzlerin Angela Merkel reist heute zu einem informellen Arbeitstreffen mit dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy nach Paris. Sarkozy und Merkel wollen nach Pariser Angaben gemeinsam den kommenden EU-Gipfel vorbereiten. Dabei geht es um die mittelfristigen Ziele der Union, den Umgang mit der Finanzkrise und die Garantien für Irland für eine Zustimmung zum Lissaboner EU- Reformvertrag. Außerdem dürften Personalfragen wie die Wiederwahl des Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso besprochen werden.
Also doch. Die Iren sollen gekauft werden.
Ob die Iren dabei mitspielen ist offen.
SZ
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
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Hilbert Meyer
No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel
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18.06.2009, 01:25
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Moderator
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EU-Vertrag: Iren verlangen hohen Preis für Absegnung
Die irische Regierung fordert für eine zweite Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag einen hohen Preis: Beim EU-Außenministertreffen in Luxemburg verlangte der irische Ressortchef Michael Martin gestern indirekt eine Ratifizierung der geplanten Zusatzerklärungen zum Vertrag von Lissabon, mit denen Bedenken der Iren gegen das Reformwerk ausgeräumt werden sollen.
Das würde bedeuten, dass sich die Parlamente aller anderen EU-Länder erneut mit dem Vertrag befassen müssten.
Vorbild Dänemark
Martin verwies auf einer Pressekonferenz auf das "dänische Vorbild". Dänemark hatte sich 1992 eine Sonderstellung in der EU erkämpft, das Land ist unter anderem an Entscheidungen der Gemeinschaft betreffend Polizei und Justiz nicht gebunden.
Die Ausnahmeregeln wurden Kopenhagen zunächst in einer Erklärung aller EU-Staats- und -Regierungschefs zugesichert, nachträglich aber zusammen mit anderen Verträgen ratifiziert.
Neue Debatte über Lissabon-Vertrag?
Eine ähnliche Lösung wünscht sich offenbar nun auch Irland. Das Problem: Wenn die inhaltlich weitgehend unstrittigen Erklärungen zum Reformvertrag, die die Souveränität Irlands bei der Festlegung von Unternehmenssteuern, beim Abtreibungsrecht und in Verteidigungsfragen bekräftigen sollen, ratifiziert werden müssen, könnte das in anderen Ländern eine neue Debatte über den Vertrag von Lissabon auslösen.
Der tschechische Europaminister Stefan Füle warnte: "Die Schmerzgrenze ist, dass die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags nicht wieder aufgemacht werden darf." Das weiß auch Dublin.
Die irische Regierung hofft aber offenbar, die anderen Hauptstädte überzeugen zu können, die Erklärungen zu Lissabon sozusagen im Schatten eines anderen Vertrags ratifizieren zu lassen. Anbieten würde sich dafür der geplante Beitrittsvertrag zwischen der EU und Kroatien.
Quelle:
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18.06.2009, 13:34
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Moderator
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Neue Klage gegen EU-Vertrag von Lissabon
Die Kläger um den ehemaligen Vorstandschef der Thyssen AG Dieter Spethmann sehen im Lissabon-Vertrag eine Gefahr für die Währungsstabilität. Die Klage kommt für die Bundesregierung zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt.
BERLIN. Eine neue Klage beim Bundesverfassungsgericht könnte möglicherweise das Inkraftreten des Lissabonner EU-Vertrages gefährden. Vergangene Woche ging ein mehr als 200-seitiger neuer Schriftsatz in Karlsruhe ein. Darin klagen der ehemalige Vorstandschef der Thyssen AG, Dieter Spethmann, der frühere CSU-Europaabgeordnete Franz Ludwig Graf Stauffenberg, der Volkswirtschaftler Joachim Starbatty und der Berliner Juraprofessor Markus Kerber gegen den Vertrag, der bisher von 23 der 27 EU-Regierungen ratifiziert worden ist. Starbatty hatte bereits 1997 - allerdings erfolglos - gegen die Einführung des Euro geklagt.
Die Klage kommt für die Bundesregierung zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Denn die irische Regierung hat mittlerweile zugesagt, im Herbst ein zweites Referendum abzuhalten, in dem der Vertrag nach dem Scheitern im ersten Anlauf ratifiziert werden soll. Die Bundesregierung und die meisten anderen EU-Staaten hoffen, dass der Lissabonner Vertrag dann Ende 2009 in Kraft treten könnte. Er sieht neue Regeln etwa bei Abstimmungsverfahren innerhalb der EU vor und soll die Europäische Union handlungsfähiger machen.
Hier weiterlesen:
Wenn ich richtig mitgezählt habe, so sind nun 6 Klagen anhängig.
Interessant dabei ist, das jede einen anderen Ansatz verfolgt.
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19.06.2009, 14:21
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Irland soll nach Angaben aus Diplomatenkreisen die gewünschten Garantien für eine erwartete Zustimmung zum EU-Reformvertrag von Lissabon bekommen. Darauf hätten sich die Staats- und Regierungsschefs der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Brüssel geeinigt. Ermöglicht werden soll die Zustimmung der Iren durch Vetorechte in der Steuerpolitik, die Anerkennung der militärischen Neutralität Irlands und den Fortbestand des dortigen Abtreibungsverbots. Der Lissabon-Vertrag wird durch diese Garantien nicht berührt. Daher sei keine neue Ratifizierung des Reformwerks in jenen EU-Staaten notwendig, die ihm bereits zugestimmt hätten, hieß es. Die Iren sollen im Herbst ein zweites Mal über das Reformwerk abstimmen, das die EU nach ihrer Erweiterung effizienter gestalten soll. Erst wenn sie Ja sagen, kann der Vertrag in Irland und einigen anderen Ländern ratifiziert werden und in Kraft treten.
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30.06.2009, 13:39
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Die Verfassungsrichter haben gesprochen. Das Urteil ist aber ein Paradebeispiel dafür,
wie man Gesetze interpretieren kann.
Basis für dieses Urteil ist eine im Grundgesetz erkennbare "Europafreundlichkeit",
die die Verfassungsrichter im GG "gelesen" haben wollen.
Diese Urteil, da bin ich mir sicher, wird noch für viel Wirbel sorgen.
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30.06.2009, 13:59
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Verfassungsklagen gegen den EU-Vertrag von Lissabon abgelehnt
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag den EU-Reformvertrag unter Auflagen gebilligt.
Vor einer Ratifizierung des Zustimmungsgesetzes müsse noch das Begleitgesetz geändert werden, erklärte der Zweite Senat in Karlsruhe. Erst dann könne der Vertrag ratifiziert und damit weitere Kompetenzen an die Europäische Union übertragen werden. Der Zweite Senat befand, in dem Begleitgesetz müssten die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat bei Entscheidungen der EU gesetzlich festgeschrieben werden.
Einschließlich Deutschland haben vier der 27 EU-Mitglieder den Lissabon-Vertrag noch nicht ratifiziert. Das ist aber Voraussetzung dafür, dass der Reformvertrag in Kraft treten kann. In Irland steht eine zweite Volksabstimmung an. Die EU hatte den Iren bestimmte Garantien gegeben, damit im zweiten Anlauf ein Ja erreicht werden kann. In Tschechien und Polen weigern sich bislang die europaskeptischen Präsidenten Vaclav Klaus und Lech Kaczynski, die Ratifizierungsurkunden zu unterschreiben. Bundespräsident Horst Köhler hat mit seiner Unterschrift unter die Ratifikationsurkunde auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts gewartet.
Der Zweite Senat musste über die Frage entscheiden, ob das Vertragswerk die staatliche Souveränität Deutschlands unzulässig einschränkt. Die Klagen etwa des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, von Prof. Schachtschneider, von Stauffenberg und der Bundestagsfraktion der Linken richteten sich gegen eine ihrer Argumentation nach verfassungswidrige, zu weit reichende Abtretung von Hoheitsrechten der Mitgliedsstaaten.
Es gab Hunderte von Klagen vor dem BVG, von denen die wichtigsten 5 zwar unterschiedliche Stoß- und Argumentationsrichtungen hatten. In letzter Konsequenz ist die Aussage aber, dass das deutsche Grundgesetz nach der Ratifizierung des Lissabon-Vertrags in fast allen entscheidenden Punkten zum nachrangigen Recht degradiert werde.
Der Bundestag werde künftig in allen relevanten Bereichen praktisch nur noch EU-Richtlinien nicht gewählter EU-Kommissare ausführen und in letzter Konsequenz könnte die Absegnung des Lissabon-Vertrages durch das BVerfG sogar bedeuten, dass sich das BVerfG selbst entmachtet hat indem es seine Unterstellung unter den EuGH akzeptiert.
Hier weiterlesen:
So einfach wird es aber sicherlich nicht werden.
Artikel 1 - 20 stehen formell noch immer über dem Reformvertrag.
Es wird noch zahlreiche Klagen geben, die in der Folge zu einer
zwangsläufigen Veränderung des Reformvertrages führen müßen!
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30.06.2009, 14:51
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Zitat:
Zitat von hansiperner
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Du irrst. Gegen lächerliche Auflagen haben die Verfassungsrichter dieses Machwerk
durchgewunken. Ein schlechter Tag für Deutschland.
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30.06.2009, 15:32
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