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  #251  
Alt 10.04.2008, 14:10
goldmull goldmull ist offline
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Zitat:
Zitat von Amazonia
Über Google ist ja nichts zu finden. Denn aus "Rechts"-Gründen hat Google ziemlich viele "Links" entfernt.
es ist massenhaft zu finden, auch bei Google. Verlinke nicht auf die NPD Seite sondern nur auf das Suchergebnis, kann dann ja jeder selber raussuchen. Hab es jetzt noch nicht durchgeackert.
http://www.google.de/search?hl=de&q=...a=lr%3Dlang_de

k.goldmull
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  #252  
Alt 10.04.2008, 14:25
aristo aristo ist offline
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Wenn Prof. Schachtschneider als Sachverständiger auftritt,
egal bei wem, so ist dies sein Job. Er beurteilt einen
Sachverhalt und spricht eine Empfehlung aus.

Ihn deswegen mit der NPD inhaltlich in Verbindung
zu bringen, ist an absurdität und undemokratischen
Verhalten kaum zu überbieten.
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Hilbert Meyer

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  #253  
Alt 10.04.2008, 14:37
goldmull goldmull ist offline
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Zitat:
Zitat von aristo
Wenn Prof. Schachtschneider als Sachverständiger auftritt,
egal bei wem, so ist dies sein Job. Er beurteilt einen
Sachverhalt und spricht eine Empfehlung aus.

Ihn deswegen mit der NPD inhaltlich in Verbindung
zu bringen, ist an absurdität und undemokratischen
Verhalten kaum zu überbieten.
Das meine ich auch, aber es scheint ein unbändiges Interesse daran zu bestehen, ihm noch mehr anhängen zu wollen. Deshalb Suchbegriff "Prof. Schachtschneider NPD" und voala, genug zum Stöbern...

Ich bringe ihn auch nicht mit der NPD zusammen, nur wenn die Vorwürfe nun mal fallen, kann es nicht schaden der Sache auf den Grund zu gehen. Es wird sich bestätigen oder nicht bestätigen. Sachgutachter ist schließlich kein Gesinnungsjob, das ist mir auch klar, aber ist es jedem klar?

Wir wissen was NPD ist, wer die Drähte für sie zieht. Man muß sich also nicht rechtfertigen, wenn hin und wieder Themen dankbar auch von "Rechts" aufgegriffen werden, an denen kaum zu rütteln ist, so sie ihnen in's Konzept hineinpassen. Sind die Tatsachen aber deshalb unbedingt in jedem Falle falsch? Hat es was mit Gesinnung zu tun?

k.goldmull
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  #254  
Alt 10.04.2008, 14:45
aristo aristo ist offline
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goldmull schrieb...
Zitat:
Ich bringe ihn auch nicht mit der NPD zusammen, nur wenn die Vorwürfe nun mal fallen,
kann es nicht schaden der Sache auf den Grund zu gehen. Es wird sich bestätigen oder
nicht bestätigen. Sachgutachter ist schließlich kein Gesinnungsjob, das ist mir auch klar,
aber ist es jedem klar?
Es ist bestimmt den meisten klar, so auch Frau Potier.

Aber mit diesen dilettantischen Versuchen Prof. Schachtschneider in
die "Rechte Ecke" zu stellen, ist das Ziel verbunden, alle die gegen
den EU-Unsinn sind als "rechte" Spinner zu makieren.
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  #255  
Alt 10.04.2008, 14:50
goldmull goldmull ist offline
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Zitat:
Zitat von aristo
goldmull schrieb...
Zitat:
Ich bringe ihn auch nicht mit der NPD zusammen, nur wenn die Vorwürfe nun mal fallen,
kann es nicht schaden der Sache auf den Grund zu gehen. Es wird sich bestätigen oder
nicht bestätigen. Sachgutachter ist schließlich kein Gesinnungsjob, das ist mir auch klar,
aber ist es jedem klar?
Es ist bestimmt den meisten klar, so auch Frau Potier.

Aber mit diesen dilettantischen Versuchen Prof. Schachtschneider in
die "Rechte Ecke" zu stellen, ist das Ziel verbunden, alle die gegen
den EU-Unsinn sind als "rechte" Spinner zu makieren.
Davor kann man ihn und sich selber schützen, indem man den angefachten Wind mit den Tatsachen aus allen Segeln nimmt. Nun kann jeder selber stöbern, wenn er will und wenn es Neuigkeiten gibt bin ich sicher, daß man sie hier auch posten wird.

k.goldmull
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  #256  
Alt 10.04.2008, 15:43
aristo aristo ist offline
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Zitat:
Linke Kritik gegen den EU-Reformvertrag: In rechter Gesellschaft?

Zivilgesellschaftliche Gruppen, die eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag
forderten, bekamen schlechte, weil rechte Gesellschaft, so ein vielfach geäußerter
Vorwurf: Blind für die Gefahren der Instrumentalisierung habe man sich mit
Nationalisten und "Rülpsern" vor den Karren der Kronen Zeitung spannen
lassen - wahlweise auch umgekehrt formuliert. Dabei formulierte etwa Attac
im „Kritischen EU-Buch“ oder in „10 Prinzipien für einen demokratischen
EU-Vertrag“ eine pro-europäische EU-Kritik und eine Alternative zum
Verfassungsentwurf zu Zeiten, in denen die rechten Parteien diesem im
Parlament zustimmten. Richtig ist: Das Konzert für ein Referendum wurde
am lautesten von WestenStrache gesungen und vom alten Boulevard dirigiert.
Das ist in der Tat bedenklich. Der strategisch richtige Reflex daher: Lieber
nicht in den Chor für eine Volksabstimmung miteinstimmen? Lieber aus
Angst erst gar nicht die Stimme erheben?

Die Gegner einer Volksabstimmung argumentierten unter anderem genau in dieser
Weise: Der EU-Reformvertrag sei nicht dazu geeignet, differenziert in der
Öffentlichkeit verhandelt zu werden. Er würde ohnehin nur von Nationalisten
missbraucht werden, ein Referendum Europa gefährden. Tatsächlich
geschah dies aber ohne Volksabstimmung erst recht und umso mehr.

Warum Nationalisten eine europaweite Abstimmung nicht missbrauchen
würden erscheint ebenfalls nicht schlüssig. Dabei geht es auch anders:
Das Referendum in Frankreich hat gezeigt, dass sich die BürgerInnen über
den Vertrag informieren um mitzubestimmen. Die wichtigsten Gründe für
das NON lagen in der eingehenden Auseinandersetzung mit den Defiziten
des Vertrages, nationale Motive dominierten keineswegs.

Dass den Menschen gerade in Frankreich eine Abstimmung über einen zu
95 Prozent identischen Text verwehrt wird, zeigt, dass es die europäischen
Eliten mit der viel gepriesenen „Bürgernähe“ nicht ernst meinen. So vertraute
auch die österreichische Regierung lieber auf die repräsentative Demokratie
(und den Klubzwang), wenn es darum ging, den Vertrag zu verstehen und
zu diskutieren. Dabei ist die Frage durchaus berechtigt, wie viele der
ratifizierenden ParlamentarierInnen die Mühe auf sich genommen haben,
den Lissabon-Vertrag überhaupt zu lesen. Eine Volksabstimmung hätte
jedenfalls auch unter ihnen den Anteil drastisch erhöht.

Die strategische Angst vor dem nationalistischen "Missbrauch" ist vor allem
eines: Ein fatales demokratiepolitisches Signal. Sie erklärt BürgerInnen für
unmündig und Medien für unfähig den Raum für eine differenzierte öffentliche
Diskussion herzustellen. Wesentliche Defizite des demokratiepolitischen
Verständnisses tun sich auf: Taugt mediale Öffentlichkeit nicht mehr für
politische Auseinandersetzung?

Was verlangen wir als mündige BürgerInnen den PolitikerInnen im öffentlichen
Raum an Diskussionsbereitschaft ab? Die Kampagne der Krone hat teilweise
auch dafür gesorgt, dass in Qualitätsmedien sachliche Argumente rund um
Vertrag und Volksabstimmung übertönt wurden. Von einem
"Amalgam aus Aberwitz und Absurdität" war da die Rede, von
fehlendem Niveau und politischem Extremismus.

Für eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag sprach viel.
Nirgendwo hat das Recht auf Selbstbestimmung weiter reichende
Konsequenzen als bei der Entscheidung über eine Verfassung. Die
Regierung stellte sich lediglich die Frage, warum sie beim EU-Marketing
versagt hat - und blieb ratlos. Solange sie nur ihre PR-Strategien und
nicht den Inhalt ihrer Politik hinterfragt, wird sie sich das Ausmaß der
EU-Skepsis nicht erklären können. Mit der so sehr beworbenen und
beschworenen "größeren Handlungsfähigkeit" der EU wird die Frage
ignoriert, in wessen Interesse da überhaupt gehandelt wird.

Wer sich aber eine Stärkung eines sozialen und nachhaltigen Europa
erhofft wird enttäuscht. Der Reformvertrag schreibt den Vorrang der
Wirtschaftsfreiheiten vor ökologischen und sozialen Standards fest.
Die Dreifaltigkeit des Binnenmarktes - Liberalisierung, Deregulierung
und Privatisierung - wird weiterhin für wachsende Ungleichheit,
steigenden Arbeitsdruck und mehr Freihandel im Interesse von
Konzernen sorgen. Jetzt aber! Noch handlungsfähiger!

Umso wichtiger ist es, dem Konsens der ängstlichen politischen Eliten
und der Engstirnigkeit der nationalistischen Populisten eine Alternative
entgegenzusetzen. Europa benötigt eine breite öffentliche Diskussion
jenseits von „Blind voran“ und „Austritt“. Diese muss die prinzipielle
Frage miteinbeziehen, wie die EU ihr Gründungsversprechen nach
Frieden und - global verträglichem - Wohlstand einlösen kann. Der
Vertrag gibt darauf keine Antworten. Wer BürgerInnen und Bürger
vor dem Haus Europa stehen lässt, darf sich nicht wundern, wenn
sich einige in ihre nationalistischen Hütten zurückziehen.

(9.4.2008, David Walch, Sprecher von ATTAC Österreich)
Ich bin äußerst selten der gleichen Ansicht wie Herr Walch,
doch diesmal hat er meine Zustimmung.
__________________
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  #257  
Alt 10.04.2008, 16:34
Amazonia
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Zitat:
Zitat von aristo
...Ich bin äußerst selten der gleichen Ansicht wie Herr Walch,
doch diesmal hat er meine Zustimmung.
Und ausgerechnet jetzt ist das so? Welch seltsamer Zufall.
Das würde mich persönlich hellhörig machen. Aber das ist nur meine Meinung. Muss man ja hier dazu schreiben.
Mit Zitat antworten
  #258  
Alt 10.04.2008, 16:45
goldmull goldmull ist offline
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Noch ein Fundstück, trudelte gerade bei mir als Mail ein:

Zitat:
Zitat von Spiegel
Ein Interview des Obersten Richters der Bundesrepublik Deutschland, Hans-> Jürgen Papier, mit dem Journal SPIEGEL stellt fest, daß das deutsche
> Volk insgesamt und jeder einzelne Deutsche hinsichtlich seines
> Eigentums und seiner Freiheit durch den EU-Vertrag rechtlos gemacht wurde
> (Das Gleiche gilt für anderen Völker und Staatsbürger Europas)
> (Quelle „DER SPIEGEL" Nr.3 vom 14.1.2008, Seite 26)

Hier ist das gesamte Interviev zu lesen. Zu beachten ist der letzte Forenbeitrag:
http://papa.com/paPPa-Forum/viewtopi...7c38cbfd147ea5

Ich hätte den Artikel auch posten können, weiß aber nicht wie die rechtliche Seite ist. Vielleicht findet jemand einen Link direkt zu Spiegel hin, dann kann ich ihn noch austauschen. Bitte dann per PN zu mir.

...dazu eine Anfrage im Östereicher Parlament. Bei uns hat man es wohl verschlafen genauer hinzusehen?

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXI...ame_100371.pdf

...nur so als Info wie demokratisch das Gebilde ist worauf wir hinaussteuern. Vielleicht geht nun EU-Law und den Zweiflern ein Lichtlein auf.

k.goldmull
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  #259  
Alt 10.04.2008, 18:03
lucy
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So... der Fairness halber lassen wir jetzt nochmal die Herren Michael Fuchs & Ernst Dieter Roßmann zu Wort kommen.
Es folgt "Das Hohelied auf die EU" und anschließend lesen Sie "Das Hohelied auf die EU"!
Viel Spaß & gute Unterhaltung!

Michael Fuchs schrieb:

Sehr geehrte Frau Mustermann,

meine Kollegin Sybille Pfeiffer MdB hat mir Ihre E-Mail vom 11. März
kurz vor der Oster-Pause weitergeleitet. Daher bitte ich Sie um
Verständnis, dass ich Ihnen erst heute schreibe.
Ihre Fragen zum EU-Reformvertrag beantworte ich auch im Namen von Frau
Pfeifer selbstverständlich gerne.

Die CDU/CSU begrüßt den Vertrag von Lissabon. Er stärkt die Rechte der
nationalen Parlamente deutlich. Darum möchte ich Ihnen kurz die vielen
positiven Punkte an diesem Vertrag erläutern. Die Europäische Union darf
Kraft Ihrer Verträge Verordnungen und Richtlinien dann erlassen, „sofern
und soweit die Ziele der in Betracht kommenden Maßnahmen von den
Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler noch auf lokaler
ausreichend verwirklicht werden können“. In den ihr zugeschrieben
Handlungsfeldern darf die EU gemäß diesem so genannten
Subsidiaritätsprinzips tätig werden. In diesem Falle steht europäisches
Recht über nationalem Recht. Das war in der Vergangenheit so und wird
auch in Zukunft so bleiben. Jedoch gibt es regelmäßig Unklarheiten
darüber, wie weit dieses Subsidiaritätsprinzip im konkreten Einzelfall
auszudehnen ist. CDU/CSU haben in der Vergangenheit mehrfach kritisiert,
dass die Europäische Kommission mitunter ihren Kompetenzbereich
überschreitet. Dem wurde nun im Vertrag von Lissabon Abhilfe geschaffen.

Die Parlamente erhalten nun die Möglichkeit, zur Frage der Einhaltung
des Subsidiaritäts-prinzips im laufenden Gesetzgebungsverfahren Stellung
zu nehmen ("Subsidiaritätsrüge"). Ein Drittel der nationalen Parlamente
kann die Kommission nun zwingen, ihre Gesetzes-entwürfe noch einmal zu
überprüfen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen sogar
erreichen, das Beratungen eingestellt werden.

Lediglich ein Viertel der Abgeordneten eines nationalen Parlamentes
können beim Europäischen Gerichtshof Klage wegen Verstoßes gegen das
Subsidiaritätsprinzip einreichen ("Subsidiaritätsklage“). Entsprechend
dieses Quorums werden Minderheitenrechte im Bundestag angepasst. Neben
der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses und der
Subsidiaritätsklage kann zukünftig auch ein Normenkontrollverfahren
bereits durch ein Viertel aller Abgeordneten eingeleitet werden.

Das alles sind wichtige Voraussetzungen um die nationalen Parlamente zum
Anwalt der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der Bürgerrechte
zu machen. Die beispielslose Erfolgsgeschichte „Europa“ werden wir
weiter schreiben!


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB
_____________________ _ _______________________

Herr Ernst Dieter Rossmann schrieb:

Sehr geehrte/-er Frau/Herr Mustermann,

Sie haben mir am 08.03.2008 eine E-Mail zur EU-Reform gesendet. Dazu möchte ich in einigen Punkten Stellung nehmen:

1. Leider befindet sich schon gleich im ersten Satz Ihrer Mail ein Fehler: Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsvertrag keineswegs abgelehnt, sondern das Verfahren zurückgestellt. In der Sache gibt es keinerlei Entscheidung.

2. Auch im Übrigen wendet sich Ihr Schreiben leider durch seinen Tonfall und die verwendeten Begriffe gegen sich selbst. Die EU ist kein von „kranken Elitenköpfen ersonnenes Machwerk“, es gibt keine „verbrecherischen Volksvertreter“ und die amerikanische Regierung ist auch nicht „faschistisch“. Ich weise diese Einlassungen von Ihnen energisch zurück.

3. Ihre Behauptung, das Europäische Parlament bestimme in Zukunft keinerlei Gesetzentwürfe mehr, ist nicht richtig. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Das Europäische Parlament wird in noch viel größerem Umfang als bisher gleichberechtigter Gesetzgeber mit dem Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind.

4. Auch die nationalen Parlamente sind nicht, wie Sie unterstellen, Verlierer, sondern in Wahrheit Gewinner dieser Reform durch neue Mitwirkungsrechte auf europäischer Ebene. Sie können im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle aus ihrer Sicht bedenkliche Gesetzentwürfe rügen und nach Erlass eines EU-Rechtsakts eine Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg veranlassen. Und genau aus diesem Grund passen wir im Zusammenhang der Ratifikation das Grundgesetz an. Die der europäischen Integration verpflichteten Fraktionen im Bundestag (CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen) wollen gemeinsam unsere Verfassung ändern, damit schon eine Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages eine Subsidiaritätsklage erheben kann. Es geht also um die Stärkung des Bundestages und der Rechte der Opposition.

5. Auch die Behauptung, der Vertrag verstoße gegen den Willen des Grundgesetzes und gegen „jegliche Demokratie, Menschenwürde, Klarheit, Ehrlichkeit und Freiheit“ ist falsch. Durch den Vertrag von Lissabon wird die Charta der Grundrechte verbindlich. Damit erhöht sich nochmals der Schutz der Menschenrechte. Daneben kann zukünftig die Europäische Union insgesamt der europäischen Menschenrechtskonvention beitreten, so dass der Grundrechtsschutz zusätzlich durch den EMRK-Gerichtshof in Straßburg gewährleistet wird.

6. Ebenso falsch ist zugleich die Behauptung, der Reformvertrag würde durch die Hintertür die Todesstrafe wieder möglich machen. Die Erklärung, auf die Sie sich beziehen, befand sich im ursprünglichen Verfassungsvertrag und existiert nicht im Vertrag von Lissabon. Aber auch die erwähnte Erklärung zum Verfassungsvertrag gibt nur den Wortlaut eines Protokolls zur europäischen Menschenrechtskonvention wieder. Glauben Sie ernsthaft, dass die Wiedereinführung der Todesstrafe mit der Menschenrechtskonvention möglich werde, nachdem wir sie in einigen Ländern erst mit der EU Schritt für Schritt abgeschafft haben?

Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Vertrag von Lissabon nach meiner Bewertung die Europäische Union handlungsfähiger und demokratischer macht. Nur als Mitglied der Europäischen Union wird Deutschland die Herausforderungen einer globalisierten Welt bestehen können. Deshalb werde ich in großer Verantwortung vor meinen Wählerinnen und Wählern beim Vertrag von Lissabon in der entscheidenden Abstimmung Ende April im Bundestag mit Ja votieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB

________________ _ _________________

Herr Hartmann Michael hat auch geschrieben, allerdings mit dem vorgefertigten Text.

Zählen die Mails von wegen "Postanschrift bitte!" auch als geantwortet?
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  #260  
Alt 10.04.2008, 18:30
aristo aristo ist offline
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Zitat:
Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Vertrag von Lissabon nach
meiner Bewertung die Europäische Union handlungsfähiger und demokratischer
macht. Nur als Mitglied der Europäischen Union wird Deutschland die
Herausforderungen einer globalisierten Welt bestehen können.
Deshalb
werde ich in großer Verantwortung vor meinen Wählerinnen und Wählern
beim Vertrag von Lissabon in der entscheidenden Abstimmung Ende
April im Bundestag mit Ja votieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB
Es ist ja unglaublich, mit welcher Ignorranz und Unkenntnis hier
geglänzt wird.


Hier eine weitere Antwort.

Ich frage mich allen Ernstes ob wir von
der gleichen Sache reden.




Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Email zum Vertrag von Lissabon, die Sie an einige
Abgeordnete der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen geschickt haben.
Ihren Bedenken möchte ich gerne begegnen.

Grundgesetzänderung stärkt den Bundestag

Zunächst zu der von Ihnen kritisierten Grundgesetzänderung (16/848, die ich
als Bundestagsdrucksache dieser Email angehängt habe. Bündnis 90/Die Grünen
befürworten diese Grundgesetzänderung, denn sie stärkt den Bundestag in
EU-Angelegenheiten. Mit dem neuen Satz 1a in Art. 23 GG wird das durch den
Vertrag von Lissabon den nationalen Parlamenten verliehene Recht, Klage vor
dem Gerichtshof der Europäischen Union einlegen zu können, wenn gegen das
Prinzip der Subsidiarität verstoßen wurde, in nationales Recht umgesetzt.
Dieses Klagerecht wird dabei als Minderheitenrecht ausgestaltet, so dass der
Bundestag zur Klageerhebung verpflichtet ist, wenn ein Viertel seiner
Mitglieder dies beantragen.

Weitere Rechte des Bundestages in EU-Angelegenheiten

Dieses Recht ist jedoch nur eines von vielen des Bundestages. So wirken nach
Art. 23 (2) GG in Deutschland Bundestag sowie Bundesrat in Angelegenheiten
der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den
Bun-desrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten. Nach
Absatz 3 gibt sie dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer
Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union und muss die
Stellungnahmen bei ihren Verhandlungen berücksichtigen. Die Bundesregierung
muss im Rat sogar einen Parlamentsvorbehalt einlegen, wenn der Beschluss des
Bundestages in seinen wesentlichen Belangen nicht durchsetzbar ist. In einer
weitreichenden Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bundestag und
Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union werden diese Rechte
konkretisiert (diese Vereinbarung habe ich dieser Email ebenfalls angehängt).
Insgesamt hat der Bundestag also nicht nur das Recht auf Prüfung der
Subsidiarität, sondern kann sich konkret und inhaltlich in die Gesetzgebung
einschalten.

Gemeinschaftsrecht hat Vorrang - in eng definierten Grenzen

Es stimmt, wenn der Gemeinschaft eine Zuständigkeit übertragen wurde und sie
in diesem Bereich Recht schafft, hat dieses Vorrang vor unserem nationalen
Recht. Und das ist auch gut so, denn nur so kann Rechtssicherheit und
Rechts-klarheit geschaffen werden. Denn wenn gemeinsame Regelungen zum
Beispiel für den gemeinsamen Markt nicht in allen Mitgliedstaaten
gleichermaßen gelten, ergeben diese ja auch gar keinen Sinn.

Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts gilt nur in den Kompetenzbereichen der
Gemeinschaft und wenn ein dem Grundgesetz im Wesentlichen gleich zu achtenden
Grundrechtsschutz gewährleistet wird.

Die Gemeinschaft besitzt also keine allumfassende Zuständigkeit, sondern wird
nach dem Prinzip der "begrenzten Einzelermächtigung" zuständig. Das bedeutet,
dass die EU nur dann Rechtsnormen erlassen darf, wenn sie durch die
Gemeinschaftsverträge dazu explizit ermächtigt ist. Und diese Rechtsnormen
werden immer im Zusammenspiel zwischen dem Europäischen Parlament und dem
Rat, in dem dann die jeweiligen nationalen FachministerInnen vertreten sind,
erlassen.

Wir bedauern die ablehnenden Referenden in Frankreich und in den Niederlanden

Wir bedauern die ablehnenden Referenden in Frankreich und in den Niederlanden
sehr. Doch alle Umfragen haben bestätigt, dass dieses Nein nicht Ausdruck
einer grundsätzlichen Ablehnung der europäischen Integration war, sondern auf
einem Bündel von Motiven beruhte. Es mischten sich Sorgen um die eigene
soziale und ökonomische Situation, Gobalisierungsängste, Kritik an einzelnen
Vorhaben der EU, Furcht vor einer Erweiterung sowie Abstrafung nationaler
Regierungen.

Doch anstatt uns davor weg zu ducken und in Würdigung der übergroßen
Mehr-heit der Mitgliedstaaten, die Ja zum Verfassungsvertrag gesagt haben -
zum Teil ebenfalls in Volksabstimmungen - haben wir uns für einen neuen
Anlauf ausge-sprochen.

Bündnis 90/Die Grünen unterstützen den Vertrag von Lissabon. Er ist nach
einer achtjährigen Reformphase wichtig und richtig für die künftige Arbeit
der EU. Er macht mehr europäische Politik beispielsweise in der Außenpolitik,
in der Energiepolitik aber auch in der Innen- und Justizpolitik möglich. Er
gibt den Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechte, denn sie können sich dann über
ein Europäisches Bürgerbegehren aktiv in europäische Politik einschalten. Er
wertet die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger zur Wahl zum Europäischen
Parlament auf, denn dieses kann künftig in viel mehr Bereichen
mitentscheiden. Er gibt den nationalen Parlamenten mehr Rechte, die sogar so
weit gehen, dass ein einziges Parlament Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof einlegen kann, wenn das Prinzip der Subsidiarität verletzt wurde.
Der Vertrag von Lissabon macht die EU demokratischer, effizienter und
transparenter.

Mit freundlichen Grüßen

C. Ilawa
Info-Service der Bundestagsfraktion
______________________________
Bündnis 90/Die Grünen
im Deutschen Bundestag
11011 Berlin

Mehr Infos: www.gruene-bundestag.de
__________________
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