So... der Fairness halber lassen wir jetzt nochmal die Herren Michael Fuchs & Ernst Dieter Roßmann zu Wort kommen.
Es folgt "Das Hohelied auf die EU" und anschließend lesen Sie "Das Hohelied auf die EU"!
Viel Spaß & gute Unterhaltung!
Michael Fuchs schrieb:
Sehr geehrte Frau Mustermann,
meine Kollegin Sybille Pfeiffer MdB hat mir Ihre E-Mail vom 11. März
kurz vor der Oster-Pause weitergeleitet. Daher bitte ich Sie um
Verständnis, dass ich Ihnen erst heute schreibe.
Ihre Fragen zum EU-Reformvertrag beantworte ich auch im Namen von Frau
Pfeifer selbstverständlich gerne.
Die CDU/CSU begrüßt den Vertrag von Lissabon. Er stärkt die Rechte der
nationalen Parlamente deutlich. Darum möchte ich Ihnen kurz die vielen
positiven Punkte an diesem Vertrag erläutern. Die Europäische Union darf
Kraft Ihrer Verträge Verordnungen und Richtlinien dann erlassen, „sofern
und soweit die Ziele der in Betracht kommenden Maßnahmen von den
Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler noch auf lokaler
ausreichend verwirklicht werden können“. In den ihr zugeschrieben
Handlungsfeldern darf die EU gemäß diesem so genannten
Subsidiaritätsprinzips tätig werden. In diesem Falle steht europäisches
Recht über nationalem Recht. Das war in der Vergangenheit so und wird
auch in Zukunft so bleiben. Jedoch gibt es regelmäßig Unklarheiten
darüber, wie weit dieses Subsidiaritätsprinzip im konkreten Einzelfall
auszudehnen ist. CDU/CSU haben in der Vergangenheit mehrfach kritisiert,
dass die Europäische Kommission mitunter ihren Kompetenzbereich
überschreitet. Dem wurde nun im Vertrag von Lissabon Abhilfe geschaffen.
Die Parlamente erhalten nun die Möglichkeit, zur Frage der Einhaltung
des Subsidiaritäts-prinzips im laufenden Gesetzgebungsverfahren Stellung
zu nehmen ("Subsidiaritätsrüge"). Ein Drittel der nationalen Parlamente
kann die Kommission nun zwingen, ihre Gesetzes-entwürfe noch einmal zu
überprüfen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen sogar
erreichen, das Beratungen eingestellt werden.
Lediglich ein Viertel der Abgeordneten eines nationalen Parlamentes
können beim Europäischen Gerichtshof Klage wegen Verstoßes gegen das
Subsidiaritätsprinzip einreichen ("Subsidiaritätsklage“). Entsprechend
dieses Quorums werden Minderheitenrechte im Bundestag angepasst. Neben
der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses und der
Subsidiaritätsklage kann zukünftig auch ein Normenkontrollverfahren
bereits durch ein Viertel aller Abgeordneten eingeleitet werden.
Das alles sind wichtige Voraussetzungen um die nationalen Parlamente zum
Anwalt der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der Bürgerrechte
zu machen. Die beispielslose Erfolgsgeschichte „Europa“ werden wir
weiter schreiben!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB
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Herr Ernst Dieter Rossmann schrieb:
Sehr geehrte/-er Frau/Herr Mustermann,
Sie haben mir am 08.03.2008 eine E-Mail zur EU-Reform gesendet. Dazu möchte ich in einigen Punkten Stellung nehmen:
1. Leider befindet sich schon gleich im ersten Satz Ihrer Mail ein Fehler: Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsvertrag keineswegs abgelehnt, sondern das Verfahren zurückgestellt. In der Sache gibt es keinerlei Entscheidung.
2. Auch im Übrigen wendet sich Ihr Schreiben leider durch seinen Tonfall und die verwendeten Begriffe gegen sich selbst. Die EU ist kein von „kranken Elitenköpfen ersonnenes Machwerk“, es gibt keine „verbrecherischen Volksvertreter“ und die amerikanische Regierung ist auch nicht „faschistisch“. Ich weise diese Einlassungen von Ihnen energisch zurück.
3. Ihre Behauptung, das Europäische Parlament bestimme in Zukunft keinerlei Gesetzentwürfe mehr, ist nicht richtig. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Das Europäische Parlament wird in noch viel größerem Umfang als bisher gleichberechtigter Gesetzgeber mit dem Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind.
4. Auch die nationalen Parlamente sind nicht, wie Sie unterstellen, Verlierer, sondern in Wahrheit Gewinner dieser Reform durch neue Mitwirkungsrechte auf europäischer Ebene. Sie können im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle aus ihrer Sicht bedenkliche Gesetzentwürfe rügen und nach Erlass eines EU-Rechtsakts eine Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg veranlassen. Und genau aus diesem Grund passen wir im Zusammenhang der Ratifikation das Grundgesetz an. Die der europäischen Integration verpflichteten Fraktionen im Bundestag (CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen) wollen gemeinsam unsere Verfassung ändern, damit schon eine Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages eine Subsidiaritätsklage erheben kann. Es geht also um die Stärkung des Bundestages und der Rechte der Opposition.
5. Auch die Behauptung, der Vertrag verstoße gegen den Willen des Grundgesetzes und gegen „jegliche Demokratie, Menschenwürde, Klarheit, Ehrlichkeit und Freiheit“ ist falsch. Durch den Vertrag von Lissabon wird die Charta der Grundrechte verbindlich. Damit erhöht sich nochmals der Schutz der Menschenrechte. Daneben kann zukünftig die Europäische Union insgesamt der europäischen Menschenrechtskonvention beitreten, so dass der Grundrechtsschutz zusätzlich durch den EMRK-Gerichtshof in Straßburg gewährleistet wird.
6. Ebenso falsch ist zugleich die Behauptung, der Reformvertrag würde durch die Hintertür die Todesstrafe wieder möglich machen. Die Erklärung, auf die Sie sich beziehen, befand sich im ursprünglichen Verfassungsvertrag und existiert nicht im Vertrag von Lissabon. Aber auch die erwähnte Erklärung zum Verfassungsvertrag gibt nur den Wortlaut eines Protokolls zur europäischen Menschenrechtskonvention wieder. Glauben Sie ernsthaft, dass die Wiedereinführung der Todesstrafe mit der Menschenrechtskonvention möglich werde, nachdem wir sie in einigen Ländern erst mit der EU Schritt für Schritt abgeschafft haben?
Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Vertrag von Lissabon nach meiner Bewertung die Europäische Union handlungsfähiger und demokratischer macht. Nur als Mitglied der Europäischen Union wird Deutschland die Herausforderungen einer globalisierten Welt bestehen können. Deshalb werde ich in großer Verantwortung vor meinen Wählerinnen und Wählern beim Vertrag von Lissabon in der entscheidenden Abstimmung Ende April im Bundestag mit Ja votieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB
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Herr Hartmann Michael hat auch geschrieben, allerdings mit dem vorgefertigten Text.
Zählen die Mails von wegen "Postanschrift bitte!" auch als geantwortet?