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  #271  
Alt 11.04.2008, 01:00
Amazonia
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@aristo

Das System in dem wir leben ist das etwa doch jetzt Demokratie?

Interessant. Das gilt es sicher genau so zu verteidigen. Die Freiheit verteidigen bedeutet in dem Fall die Abhängigkeit vom Geld zu verteidigen. Oder liest du gar nicht im Forum?

Was wird hier also verteidigt in Wirklichkeit?

Zitat:
Zitat von aristo
@www.law-europe.eu

Nun, das ist ja schon ein starkes Stück.

Kaum fällt das Kürzel NPD, ist der Mann auch schon diskeredietiert. Oder?

Plakative dummschreiberei. Ist doch Prof. Schachtschneider nicht der einzige
der begründet Zweifel anmeldet.

Jedem dem die demokratischen Grundprinzipien geläufig sind, ist bewußt, daß
hier auf undemokratische Art ein Machwerk von Bürokraten und Lobbyisten
durchgeboxt werden soll.

Kritik allgemein

Nun, eine Ratifizierung des Reformvertrages verstößt auch gegen die "ungeschriebenen Verfassungsgrundsätze".
Nö, ich finde du könntest mal fairerweise endlich mal auf Weltregierungs Fragen eingehen, anstatt dich nur herauszuwinden und persönlich zu werden.

Das ist nämlich gar nicht langweilig, sondern sehr interessant gerade.

Langweilig ist eine Gruppe Lemminge von Lemmingen angeführt zu sehen.
Da weiß man schon im vorneherein was noch kommt - der Absturz.

Und ich glaube weiter oben etwas von "Ablehnung gegenüber persönlichen Angriffen" gelesen zu haben. Nur bezog es sich da noch auf law-europe.eu.
Deine moralischen Werte treffen demnach nur zu, wenn du es selbst nicht machst, oder was? Da muss ich jetzt aber lachen. Das ist schon eine besondere Art von versteckter Offenheit.

Ich sehe es im Grunde ähnlich wie Weltregierung. Wer als Sachverständiger unabhängig ist, ist auch unabhängig in dem was er vertritt.
Und die NPD ist sicherlich kein Sportverein. Das hat nichts damit zu tun, in die rechte Ecke gedrängt zu werden. Das nennt man sich selber darin plazieren.

Ich meine du schriebst zu Anfang der Diskussion:
"Professor Schachtschneider ist meine letzte Hoffnung."
Zumindest war es sinngemäß so.
Und später etwa: die NPD ist ja legal, alles nicht so wild.

Und ich meine law-europe.eu hat schon teilweise recht, auch wenn er sich krass ausdrückt. Mit den persönlichen Angriffen ist nicht er hier angefangen. Kann ja jeder nachlesen.
Postings zum Thema, von law-europe.eu

Und mit Ignoranz von Wahrheit machen wir nunmal nichts ungeschehen.
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  #272  
Alt 11.04.2008, 01:53
Weltregierung Weltregierung ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 525
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am Thema vorbei ist wen man frei Lebt und solche Sachverständigen zu Rate zieht das ist am Thema vorbei Nofretete und Aristo aber gewaltig, und dann kann man auch darüber Diskutieren weil das dann absolut Notwendig ist

und genau Newword diese Partei hat deine besagten Hintergründe, und ich finde es ein wenig daneben sich gerade auf diese Sachverständigen zu berufen, Freihei verteidigen ja aber nicht zu jedem Preis, und ganz sicherlich nicht zu diesem, das ist kein Angriff auf dich aber genau deine absolut richtige Begründung ist das was andere hier nicht allen erklären wollten und ich bin mir sicher das eben genau das hierbei eine sehr große und wichige rolle spielt

dann kommt noch dazu das die NWO und da gibt es zahlreiche Zitate von den Führenden, entweder Freiwillig angenommen wird im besten und unblutigsten falle oder mit gewallt durchgesetzt wird, dann aber ist die Frage ob solche Methoden wie Petitionen oder Klagen den Wirklich die richtigen sind das ist eine Grundsätzliche Fragestellung was den besser ist

das Forum hier ist das Infokrieg.tv Forum hier geht es um die NWO nicht um die erhaltung Deutschlands oder der EU wobei es hier so oder so nichts zu erhalten gibt
__________________
13
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  #273  
Alt 11.04.2008, 13:09
aristo aristo ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
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Offenstichtlich will man mich nicht verstehen.

In diesem Thread geht es um eine Mailaktion an
unsere V-Treter und nicht um die Person Prof.
Schachtschneider!

Wer zu dieser Aktion etwas beitragen will, ist
herlich willkommen.

Auch Meinungen zu den Antworten der V-Treter
können hier gepostet werden.

Auch EU-Fans sind eingeladen, sich an einer
grundsätzlichen Diskussion zu beteiligen.

Aber unbegründete Behauptungen aufstellen,
egal wenn sie betreffen, dafür ist hier der
falsche Platz.

Wer über die Person Schachtschneider diskutieren will,
soll einen neuen Thread eröffnen!

Und da mir die Dummschreiberei von einigen Personen hier,
auf den Senkel geht, habe ich hier
mal einen Thread eröffnet. Dort könnt ihr schreiben was ihr wollt.
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

Hilbert Meyer

No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel

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  #274  
Alt 11.04.2008, 14:51
lucy
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Und damit wir wieder alle ein bischen in Stimmung kommen, ein Beitrag von Helga Kühn-Mengel:

EU-Reformvertrag

Sehr geehrte Frau Mustermann,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06. März 2008 indem Sie Ihre Kritik zu dem EU-
Reformvertrag äußern. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass ich Ihre Bedenken sehr
ernst nehme, Ihre Meinung jedoch nicht teile, da die Einigung Europas eine Möglich-
keit für Frieden und ein soziales Miteinander bietet.
Der EU-Reformvertrag bringt mehr Transparenz und Demokratie und ist nötig, um
mit einer so großen Anzahl von Staaten die Handlungsfähigkeit der Europäischen
Union sicherzustellen.

Mehr Demokratie
Die Ausweitung der Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments bedeutet
eine Stärkung der Demokratie in der EU. Die Zahl der Entscheidungen, die im Rat
ohne Beteiligung unmittelbar legitimierter Volksvertreter getroffen wird, geht deutlich
zurück.
Auch die Kommission wird stärker an das Europäische Parlament gebunden: der
Kommissionspräsident wird zukünftig im Lichte des Ergebnisses der Europawahl
vom Rat vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament gewählt; die ganze Kom-
mission muss sich dem Votum des Parlaments unterwerfen.
Das EP kann künftig über alle Ausgabenbereiche mitentscheiden. Die bisherige Be-
schränkung seines Einflusses auf die nicht-obligatorischen Ausgaben entfällt. Der
Vertrag von Lissabon schafft zudem erstmals die Möglichkeit eines europäischen
Bürgerbegehrens.

Mehr Transparenz
Die Zuständigkeiten der EU werden klarer als bisher von denen der Mitgliedstaaten
abgegrenzt. Es gibt drei Kategorien: Die ausschließliche, die geteilte und die unter-
stützende Zuständigkeit. Zudem wird der Grundsatz der vorrangigen Zuständigkeit
der Mitgliedstaaten, Bundesländer und Kommunen (Subsidiarität) in den Bereichen
der nicht-ausschließlichen Zuständigkeit der EU gestärkt.
Der Vertrag ist durch seine Struktur leichter zu verstehen. So werden z.B. die Kapitel
über die Innen- und Justizpolitik zusammengeführt, die bislang auf den EU-Vertrag
und den EG-Vertrag verteilt waren. I m Gegensatz zum Verfassungsvertrag konnte
die grundsätzliche Aufteilung in zwei Verträge allerdings nicht überwunden werden.
Der Rat tagt in Zukunft bis auf wenige Ausnahmen öffentlich, wenn er gesetzgebe-
risch tätig wird.

Mehr Grundrechte, besserer Schutz
Die Charta der Grundrechte wird zum verbindlichen Maßstab für die Handlungen der
Europäischen Union. Nur in Großbritannien und Polen findet sie keine direkte An-
wendung.
Der Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist im Vertrag von Lissabon
angelegt. Er wird nicht zuletzt dadurch möglich, dass die Union Rechtspersönlichkeit
erlangt. Damit verbessert sich auch der Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger.

Das Soziale Europa
Die Ziele der EU sind immer noch Vollbeschäftigung und soziale Sicherheit. Dazu
gehören gleichermaßen der Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Diskriminierung,
die Förderung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Schutz, die Gleichstellung
von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und der Schutz
der Rechte des Kindes (Art. 3 Absatz 3 EU-Vertrag).

Erstmals wird im Vertrag von Lissabon eine Grundlage für die europarechtliche Si-
cherung der öffentlichen Daseinsvorsorge geschaffen. Sie ist in Artikel 16 AEUV
(Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) zu den Diensten von allge-
meinem wirtschaf tlichen Interesse und dem dazugehörigen Protokoll angelegt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Helga Kühn-Mengel, MdB
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  #275  
Alt 11.04.2008, 15:29
aristo aristo ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
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Die Antworten der V-Treter gleichen sich fast wie ein Ei dem anderen.

Über den EU-Vertrag muss das Volk entscheiden!

Eine scharfsinnige Analyse, die selbst den gutgläubigsten EU-Fan
zum NACHDENKEN bringen sollte.
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Hilbert Meyer

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  #276  
Alt 11.04.2008, 22:22
comshira
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Die wollen uns wohl offensichtlich auf den Arm nehmen: "Wenn uns diese Verschwörer-Typen mit Massenmails nerven, machen wir das auch so" - kann das sein?

Meine Güte, unser Land ist so dermaßen verkommen, ich könnte auf der Stelle auf die Straße kotzen
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  #277  
Alt 14.04.2008, 16:41
comshira
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So, "mein" Abgeordneter hat mir heute auch geantwortet, ich hatte ihn zum EU-Haftbefehl und zur EU-Verfassung angeschrieben. Leider hat er keinen Beleg für die letzte Fassung der EMRK genannt, in der die Todesstrafe nicht mehr enthalten sein soll.

Weiß da jemand von Euch mehr? Ich bin sehr interessiert, ob das wahr ist.

-----------------


Sehr geehrter Herr Comshira,

danke für Ihr Schreiben, zu dem ich gerne Stellung nehme:

1.) Die ursprünglichen Regelungen des ursprünglichen EU-Haftbefehls
wurden durch das Bundesverfassungsgericht in Teilen für
verfassungswidrig erklärt. Der deutsche Gesetzgeber ist den Auflagen des
Bundesverfassungsgerichts nachgekommen und hat die gesetzliche Regelung
modifiziert. Die Auslieferung von Straftätern ist nach dieser Regelung
für bestimmte Straftaten zulässig. Hierfür besteht ein
Straftatenkatalog. Es handelt sich um Straftaten, die in Ihrer
Begehungsart oft grenzüberschreitend sind. Des Weiteren handelt es
teilweise sich um Kapitalverbrechen. Aus diesen Gründen ist die
gesetzliche Regelung eines EU-Haftbefehls sinnvoll und angemessen.
Sowohl national als auch EU-weit bestand und besteht ein erhebliches
Interesse an einer effektiven grenzüberschreitenden Strafverfolgung.

Wo Grenzen für das Verbrechen entfallen, können nicht Grenzen für
Strafverfolgungsbehörden aufrecht erhalten werden. Das gebietet auch der
einheitliche Raum der Sicherheit, Freiheit und des Rechts.


2.) Im Lissabonner Vertrag vom Dezember 2007 ist die Charta der
Grundrechte leider kein Bestandteil des Vertragstextes mehr, jedoch wird
in Artikel 6 auf sie verwiesen und sie wird als verbindlich erklärt
(außer für Polen und Großbritannien). In der Charta der Grundrechte
steht ausdrücklich, dass die Todesstrafe abgeschafft ist (vgl. Art.
II-62 des Vertrages über eine Verfassung von Europa aus dem Jahr 2005)-
ebenso wie in Artikel 102 des Grundgesetzes.

Die irrtümliche Ansicht erfuhr wohl Nahrung, weil die Konvention der
Europäischen Menschenrechte (EMRK) als geltend für die Unterzeichner des
EU-Vertrages gesehen werden soll. Diese Konvention ist älteren Datums
und wurde auch mehrfach geändert. In einer früheren Fassung wurde dort
die Todesstrafe, grob vereinfacht gesagt, im Falle eines Krieges, erlaubt.

Auch nach der EMRK ist die Todesstrafe mittlerweile abgeschafft. Im
Übrigen, und das ist sicher die wichtigste Regelung im EU-Recht, die das
Argument der Wiedereinführung der Todesstrafe entkräftet, ist der
Wirkungsbereich der Grundrechte auf EU Ebene und ihr Verhältnis zu
anderen zwischenstaatlichen Regelungen im Art. II-112 Abs. 3 (Vertrag
über eine Verfassung von Europa 2005, Abschnitt Charta der Grundrechte)
geklärt:


“Soweit diese Charta Rechte enthält, die den durch die Europäische
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
garantierten Rechten entsprechen, haben sie die gleiche Bedeutung und
Tragweite, wie sie Ihnen in der genannten Konvention verliehen wird.
*Diese Bestimmung steht dem nicht entgegen, dass das Recht der Union
einer weitergehenden Schutz gewährt.“ *

* *

Dies bedeutet, dass gerade die Grundrechte, die nach dem EU-Vertrag in
weiterem Umfang geschützt werden, Vorrang haben vor anderen Regelungen,
in denen der Schutz möglicherweise nicht so weit gewährt wird. Trotz
dieser Erläuterungen zum EU-Recht möchte ich noch darauf hinweisen, dass
nach Art. 79 III des Grundgesetzes unsere Grundrechte in Deutschland
durch keine anderen Regelungen ausgehöhlt werden dürfen. Wäre dies der
Fall, müssten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die
Ratifizierung einer solchen Vereinbarung verweigern.

Mit freundlichen Grüßen

...
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  #278  
Alt 15.04.2008, 15:37
nofretete1969
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So klein sind unsere Grundrechte bereits


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  #279  
Alt 15.04.2008, 15:58
nofretete1969
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Hier mal was zum lesen von Radio Utopie

Der EU-Reformvertrag von Lissabon Teil 1:

http://www.radio-utopie.de/2008/03/2...ssabon-teil-1/

Teil 2:

http://www.radio-utopie.de/2008/03/2...ssabon-teil-2/

Teil 3:

http://www.radio-utopie.de/2008/04/1...ssabon-teil-3/

Teil 4:

http://www.radio-utopie.de/2008/04/1...ssabon-teil-4/
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  #280  
Alt 15.04.2008, 16:23
nofretete1969
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Zitat:
Die Mitglieder des Europäischen Rates haben erklärt, dass Sie den EU-Abgeordneten die Lesearbeit bereits abgenommen hätten. Der Europäische Rat hat die Anweisung erteilt, dass keine Institution in der Europäischen Union die Erlaubnis erhält, eine konsolidierte und lesbare Version des EU-Reformvertrags zu drucken oder zu publizieren, bevor nicht alle 27 Mitgliedsstaaten diesem Vertragswerk zugestimmt haben. (!!!)
Wenn das so stimmt, dann kann das keiner verstehen, weil dies noch niemand gesehen hat. Dies wäre nahezu unglaublich.
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