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14.09.2008, 18:23
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Zitat:
Zitat von ruh
Zitat:
Zitat von Schalverkaeufer
Wie gesagt, grill, mich würde die gesetzliche Grundlage interessieren, welche diese von Ralf U. Hill genannten Kriterien aufstellt...? Es ist eine Stelle in diesem Buch, wo Gesetzesverweise gänzlich fehlen.
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S. 61-62 "DDP" 1. Auflage
S.63-65 "DDP" 1. Auflage wird es erklärt!
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PS: Das Thema "Euro" und dessen (Il)Legalität wird noch mal genauer im "Europa-Konflikt" behandelt!
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"Der größte Verrat ist stets der Verrat an sich selbst"
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14.09.2008, 20:21
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Grundsätzlich finde ich es auch extrem verwirrend mit Geld bezahlen zu müssen, auf dem keine Warnung vor Fälschung steht, nicht das Wort Banknote (in welcher Sprache auch immer... diese Aussage: "wegen der vielen Sprachen" lass ich nicht gelten) vorkommt und ein einziger unleserlicher Krakel als Unterschrift des EZB Chefs drauf ist.
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14.09.2008, 20:41
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Zitat:
Zitat von d0dge
Grundsätzlich finde ich es auch extrem verwirrend mit Geld bezahlen zu müssen, auf dem keine Warnung vor Fälschung steht, nicht das Wort Banknote (in welcher Sprache auch immer... diese Aussage: "wegen der vielen Sprachen" lass ich nicht gelten) vorkommt und ein einziger unleserlicher Krakel als Unterschrift des EZB Chefs drauf ist.
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Na gut, ich greife jetzt ein klein wenig vor: Realistisch betrachtet, ist der Euro keine Währung, sondern eine "Verrechnungseinheit"; der Euro-Schein kein Geld im numismatischen Sinne, sondern eine Quittung - ein Geldersatz. Es lohnt sich, sich mit Begriffen wie z. B. "Münzregal" auseinanderzusetzen.
Aber keine Panik, wer es nicht sofort versteht: Nicolas hat mir bei unserem letzten Treffen in Mannheim eine Stunde lang beizubringen versucht, wie "Geldschöpfung" und andere Geschichten funktionieren - ohne Erfolg. Erst Wochen später hat es bei mir "Klick" gemacht, nachdem ich für`s neue Buch um diese Thematik nicht mehr herum kam.
Das Problem, welches ich bei all meinen Recherchen erkenne ist, daß Begrifflichkeiten derart verwässert wurden, daß sie kaum jemand zu verstehen mag. Es beginnt schon beim Ursprung des Wortes "Geld" und was dieser Begriff einst wirklich bedeutete.
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14.09.2008, 22:01
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Zitat:
Zitat von ruh
Zitat:
Zitat von Schalverkaeufer
Wie gesagt, grill, mich würde die gesetzliche Grundlage interessieren, welche diese von Ralf U. Hill genannten Kriterien aufstellt...? Es ist eine Stelle in diesem Buch, wo Gesetzesverweise gänzlich fehlen.
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S. 61-62 "DDP" 1. Auflage
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Danke
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15.09.2008, 02:30
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Looool! Wenn ich mal so viel Asche habe um damit zu basteln, ändere ich sofort meinen Namen in Dagobert U. Hill
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15.09.2008, 15:27
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Re: Euro schein = Wertlos ?
Zitat:
Zitat von grill
ich bin grade dabei das buch das deutschland protokoll zu lesen
so und an einer stelle kommen die auf die geldscheine zu sprechen
kommen
zitat :
„Eine Banknote ist nichts anderes als ein Schuldschein eines Staates.
Das internationale Recht sieht vor, daß auf jeder Banknote gewisse Merkmale
aufgebracht sein müssen. Da ist zunächst das Wort Banknote, damit
jeder weiß, daß es kein Spielgeld ist; die Unterschrift des Bankpräsidenten;
die Ausgabestelle der Banknote und natürlich der Hinweis, daß das
Nachmachen und in Umlaufbringen des Geldes strafbar ist."
so guck euch mal nen euro an , ich war erstaunt wie wenig eigenlich auf dem schein drauf ist , eigenlich fast nichts auser dem wert ,nem gebäude was es nicht gibt , und ner unterschrift(wobei ich fast schon bezweifel das das ne unterschrift ist , gucks euch einfach an)
haben die uns hier Spielgeld untergejubelt?
dagegen schaut euch mal die deutsche mark an :
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Mark
riesen unterschied zu nem euro , oder?
ABER : ich habe mir jetz den dollar(habe ich immer einen dabei) , den euro , und die mark(leider nur wikipedia bilder) angeschaut
auf keinem steht das man ihn nicht kopieren darf
aber naja vieleicht weis einer zu dem Thema ja mehr
und vorallem warum auf dem Euro nicht mal zahlungs mittel oder so steht.
btw : wenn ich zu nem händler gehen würde und ihm meinen euro in die hand drücke , und er sagt "ne nehme ich nicht , ich will etwas was den Wert meiner Ware wiederspiegelt, das stück Papier ist nur Papier"
ich würde ihm sogar recht geben , wie seht ihr das?
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Geld ist nur etwas wert solange die Menschen das auch glauben.
Beim Euro sehe ich eher ein Erstarken ...
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15.09.2008, 17:01
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In der EG-Verordnung Nr. 974/98 in Teil III, Artikel 9 vom 3. Mai 1998, steht über die Einführung des Euro folgendes: Banknoten und Münzen, die auf eine nationale Währung lauten, behalten ihre Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels innerhalb ihres jeweiligen Gültigkeitsgebietes wie am Tag vor Inkrafttreten dieser Verordnung. Das heißt, daß jede Landeswährung weiterhin in seinem Gebiet Gültigkeit behält und angenommen werden muß – nämlich als gesetzliches Zahlungsmittel. In Italien die Lira, in Österreich der Schilling…
In einer anderen EG-Verordnung, Nr. 2866/98 vom 31. Dezember 1998, ist auch die Definition des Euro zu finden, in dem der Euro als unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs zwischen dem Euro und den Mitgliedsstaaten, die den Euro einführen, festgelegt wurde.
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15.09.2008, 18:18
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@ruh,
der von Dir erwähnte Artikel der EG-Verordnung bezieht sich nur auf die Übergangszeit, in welcher der Euro und die nationalen Währungen gleichberechtigt nebeneinander als gesetzliches Zahlungsmittel erlaubt waren. (1.1.1999 bis 1.1.2002)
Seit dem 1.1.2002 ist der Euro das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel in den beteiligten Staaten.
Zitat:
TEIL III
ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Artikel 5
Die Artikel 6, 7, 8 und 9 gelten während der Übergangszeit.
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Quelle: Eu-Verordnung
Zitat:
TEIL IV
EURO-BANKNOTEN UND EURO-MÜNZEN
Artikel 10
Vom 1. Januar 2002 an setzen die EZB und die Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten auf Euro lautende Banknoten in Umlauf. Unbeschadet des Artikels 15 haben diese auf Euro lautenden Banknoten als einzige in allen diesen Mitgliedstaaten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels.
Artikel 11
Vom 1. Januar 2002 an geben die teilnehmenden Mitgliedstaaten Münzen aus, die auf Euro oder Cent lauten und den Bezeichnungen und technischen Merkmalen entsprechen, die der Rat nach Artikel 105 a Absatz 2 Satz 2 des Vertrags festlegen kann. Unbeschadet des Artikels 15 haben diese Münzen als einzige in allen diesen Mitgliedstaaten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.
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Was besagt Artikel 15 ?
Zitat:
Artikel 15
(1) Banknoten und Münzen, die auf eine nationale Währungseinheit im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 lauten, behalten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels in dem jeweiligen Gültigkeitsgebiet noch für längstens sechs Monate nach Ende der Übergangszeit; dieser Zeitraum kann durch nationale Rechtsvorschriften verkürzt werden.
(2) Jeder teilnehmende Mitgliedstaat kann für eine Dauer von bis zu sechs Monaten nach Ende der Übergangszeit Regeln für die Verwendung von auf seine nationale Währungseinheit im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 lautende Banknoten und Münzen festlegen sowie alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, damit diese Banknoten und Münzen leichter aus dem Verkehr gezogen werden können.
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Zitat:
TEIL II
ERSETZUNG DER WÄHRUNGEN DER TEILNEHMENDEN MITGLIEDSTAATEN DURCH DEN EURO
Artikel 2
Ab 1. Januar 1999 ist die Währung der teilnehmenden Mitgliedstaaten der Euro. Die Währungseinheit ist ein Euro. Ein Euro ist in 100 Cent unterteilt.
Artikel 3
Der Euro tritt zum Umrechnungskurs an die Stelle der Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten.
Artikel 4
Der Euro ist die Rechnungseinheit der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten.
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Während der Übergangszeit zwischen dem 1.1.1999 und dem 1.1.2002 galten die nationalen Währungen noch als gesetzliche Zahlungsmittel.
Nach Ausgabe der Euro-Banknoten und Münzen am 1.1.2002 war es den Staaten erlaubt, ihre bisherigen nationalen Währungen maximal noch 6 Monate als gesetzliches Zahlungsmittel neben dem Euro zu behalten.
Die BRD hat diese Frist auf null gesetzt.
Österreich hat den Parallel-Umlauf von Schilling und Euro vom 1.1.2002 bis zum 28.2.2002 per Gesetz erlaubt.
Zitat:
§ 2. Mit Ablauf des 28. Februar 2002 verlieren die auf Schilling
lautenden Banknoten und die auf Schilling oder Groschen lautenden
Scheidemünzen ihre Eigenschaft als gesetzliche Zahlungsmittel.
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Quelle: http://www.oenb.at/de/img/eurogesetz_tcm14-17157.pdf
Für die BRD noch einmal eine Zusammenfassung:
Zitat:
Am 1. Januar 2002 wurden Euro-Banknoten und -Münzen ausgegeben. Zeitgleich mit der Ausgabe des Euro-Bargelds verloren in Deutschland die auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und die auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Münzen ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel (juristischer Big Bang). Von der Möglichkeit eines bis zu 6 Monate dauernden Parallelumlaufs zweier gesetzlicher Zahlungsmittel wurde in Deutschland im Hinblick auf die erheblichen Kosten eines solchen Verfahrens abgesehen.
Die Umsetzung in deutsches Recht findet sich für Banknoten in den geänderten Vorschriften des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank und für Münzen in dem durch das 3. Euro-Einführungsgesetz völlig neugefassten Münzgesetz, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, sowie im DM-Beendigungsgesetz. Nach dem geänderten § 14 Abs. 1 des Bundesbankgesetzes sind auf Euro lautende Banknoten ab diesem Zeitpunkt das einzige uneingeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Demgegenüber ist die Annahmepflicht von Euro-Münzen nach dem neuen Münzgesetz begrenzt.
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Quelle
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25.09.2008, 12:49
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Benutzer
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Mit dem Euroschein ist es wie mit Allem, wenn Du einen Dummen findest, der Dir dafür was gibt, isser nicht wertlos gewesen. Das Amüsante ist, dass da draußen massenweise Dumme rumlaufen.
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Kollektiv Leute verarschen und Politiker kaufen nennt man neuerdings "Verschwörungstheorie".
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25.09.2008, 19:07
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Möchte noch jemand 2 Euro-Starter Sets von 2002 kaufen?
Ich musste sie behalten, weil meine Mutter darauf bestand. Aber sie sieht es jetzt auch lockerer.
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