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  #1  
Alt 04.06.2008, 01:52
grill grill ist offline
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Standard Euro schein = Wertlos ?

ich bin grade dabei das buch das deutschland protokoll zu lesen

so und an einer stelle kommen die auf die geldscheine zu sprechen
kommen

zitat :

„Eine Banknote ist nichts anderes als ein Schuldschein eines Staates.
Das internationale Recht sieht vor, daß auf jeder Banknote gewisse Merkmale
aufgebracht sein müssen. Da ist zunächst das Wort Banknote, damit
jeder weiß, daß es kein Spielgeld ist; die Unterschrift des Bankpräsidenten;
die Ausgabestelle der Banknote und natürlich der Hinweis, daß das
Nachmachen und in Umlaufbringen des Geldes strafbar ist."

so guck euch mal nen euro an , ich war erstaunt wie wenig eigenlich auf dem schein drauf ist , eigenlich fast nichts auser dem wert ,nem gebäude was es nicht gibt , und ner unterschrift(wobei ich fast schon bezweifel das das ne unterschrift ist , gucks euch einfach an)
haben die uns hier Spielgeld untergejubelt?

dagegen schaut euch mal die deutsche mark an :
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Mark

riesen unterschied zu nem euro , oder?

ABER : ich habe mir jetz den dollar(habe ich immer einen dabei) , den euro , und die mark(leider nur wikipedia bilder) angeschaut
auf keinem steht das man ihn nicht kopieren darf

aber naja vieleicht weis einer zu dem Thema ja mehr
und vorallem warum auf dem Euro nicht mal zahlungs mittel oder so steht.

btw : wenn ich zu nem händler gehen würde und ihm meinen euro in die hand drücke , und er sagt "ne nehme ich nicht , ich will etwas was den Wert meiner Ware wiederspiegelt, das stück Papier ist nur Papier"
ich würde ihm sogar recht geben , wie seht ihr das?
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  #2  
Alt 04.06.2008, 02:43
hans_wurst hans_wurst ist offline
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Standard Re: Euro schein = Wertlos ?

Zitat:
Zitat von grill
Eine Banknote ist nichts anderes als ein Schuldschein eines Staates.
Das internationale Recht sieht vor, daß auf jeder Banknote gewisse Merkmale
aufgebracht sein müssen. Da ist zunächst das Wort Banknote, damit
jeder weiß, daß es kein Spielgeld ist; die Unterschrift des Bankpräsidenten;
die Ausgabestelle der Banknote und natürlich der Hinweis, daß das
Nachmachen und in Umlaufbringen des Geldes strafbar ist."
Der Euro ist doch kein Schuldschein eines Staates oder verstehe ich da was falsch?
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  #3  
Alt 04.06.2008, 10:22
tar tar ist offline
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Zitat:
Zitat von Olbar
Der Euro ist in den Euro-Ländern gesetzliches Zahlungsmittel. Dh jeder ist gezwungen ihn im Nennwert als Bezahlung anzunehmen. Solange alle Vertragspartner einverstanden sind kann man aber auch andere Zahlungsmittel verwenden.
das ist nur die halbe wahrheit.

die annahmepflicht besteht grundsätzlich ausschließlich beim gläubiger, so dass schuldner immer mit dem gesetzlichen zahlungsmittel tilgen können (bei entsprechender gegenseitiger vereinbarung aber nicht müssen).

ABER:

jemand mit guthaben hat keinerlei einlöseanspruch auf irgendetwas. man kann nicht darauf bestehen, eine bestimmte ware im gegenzug zu erhalten.

also darf der händler den euro rechtlich gesehen auch ablehnen.
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  #4  
Alt 04.06.2008, 10:32
M@k@veli M@k@veli ist offline
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Hachja der Scheiss Euro . Was warn die Zeiten noch schön mit der DM
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  #5  
Alt 04.06.2008, 12:34
tar tar ist offline
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Zitat:
Zitat von Olbar
Aber wenn ich etwas verkaufen will bin ich gezwungen Euros anzunehmen
muss ich eigentlich ständig alles dreimal schreiben, olbar?

ich habe doch bereits klipp und klar geschrieben, dass der verkäufer keineswegs gezwungen ist, euro als zahlungsmittel zu akzeptieren. dann verkauft er womöglich nichts oder nicht viel, aber das ist eine vollkommen andere geschichte.
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  #6  
Alt 04.06.2008, 12:44
tar tar ist offline
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und ich muss hier nochmal nachhaken. denn das, was das in letzter konsequenz bedeutet, ist das eigentlich gravierende:

das gesetzliche zahlungsmittel unterliegt keinerlei deckung. es ist und bleibt demzufolge schlicht ein stück wertloses papier.
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  #7  
Alt 04.06.2008, 13:01
grill grill ist offline
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"das gesetzliche zahlungsmittel unterliegt keinerlei deckung. es ist und bleibt demzufolge schlicht ein stück wertloses papier."

und die meisten leute rennen diesem stück papier hinterher,
das könnte so in nem satire artikel stehen , aber ne es ist echt

wow man sollte die leute mal aufklären
was ihr toller euro eigenlich ist
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  #8  
Alt 04.06.2008, 14:12
tar tar ist offline
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sehr richtig.

wenn man obiges verstanden hat, dann kann man aber viel leichter den schritt zu freigeld nachvollziehen, bei dem jeder einzelne schein gedeckt und darüber hinaus kaufkraftbeständig ist.

dies ist ein wesentlicher unterschied zur historischen golddeckung und der heute defacto nicht existenten deckung (insbesondere was buchgeld anbelangt) des euros, dollars usw. durch waren.

p.s.:
das problem wird sein, dass wir beide nur den deutsch grundkurs besucht haben. aber mal ehrlich: ob uns hier epanalepsen, jamben und kadenzen weiterhelfen?
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  #9  
Alt 04.06.2008, 14:13
grill grill ist offline
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mmm fast.
gold ist deswegen wertvoll weil es nicht künstlich hergestellt werden kann

und was begrentzt ist ist wertvoll
geldscheine sind aber praktisch unbegrentz vorhanden

ich denken mal schon das das nen riesen unterschied macht
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  #10  
Alt 07.07.2008, 13:25
Schalverkaeufer Schalverkaeufer ist offline
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Standard Re: Euro schein = Wertlos ?

Zitat:
Zitat von grill

ABER : ich habe mir jetz den dollar(habe ich immer einen dabei) , den euro , und die mark(leider nur wikipedia bilder) angeschaut
auf keinem steht das man ihn nicht kopieren darf
Das ist eine Frage, die ich leider auch nicht beantworten kann. Jedoch möchte ich gerne darauf hinarbeiten. Die Schweizer Banknoten sind mit dem Hinweis, dass das Kopieren verboten ist sowie der Unterschrift des Bankpräsidenten versehen, jedoch fehlt die Ausgabestelle. Ob das, was wie eine Unterschrift auf dem Euro aussieht, die Unterschrift des Bankpräsidenten ist, spielt erst dann eine Rolle (finde ich), wenn daneben steht, wer da unterschrieben haben soll. Einfach ein Gekritzel reicht doch da nicht, um eine Unterschrift darzustellen. Wenn ein Vertrag unterschrieben wird, steht daneben jeweils auch, wer denn da unterschreibt.

Was mich wunder nehmen würde ist, auf welcher gesetzlicher Grundlage diese drei Voraussetzungen, die Ralf u. Hill im Buch nennt, basieren. Kann mir da jemand weiter helfen? Gibt es da ein internationales Abkommen?
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