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31.03.2008, 15:21
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ja sie sind fast am ziel also wozu das ganze noch. wieso jetzt den stress machen man kann doch eh nix ändern. einfach zurück lehnen und die restliche zeit noch genießen die man hat.
mit so ner einstellung kann man viel bewegen.
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31.03.2008, 18:27
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Erstens mal sollte diese Aktion uns allen unsere Volksvertreter doch mal wieder etwas näher bringen & uns ihre Sicht der Dinge, ihre Konfliktbereitschaft, ihr "soziales" Verhalten etc. verdeutlichen.
Das wir keine Antwort von Herrn Gauweiler vorliegen haben, bedauere ich ein wenig, denn die hätte mich wirklich interessiert. Das der Rest nicht unbedingt die Bude hier rockt, sondern mit Arroganz, Ignoranz & Grundschulpädagogik glänzt, überrascht vielleicht auch nicht jeden. Dennoch geht es doch eher darum, vielleicht unter vielen Nieten doch noch ein kleines Talent zu entdecken. Und wenn nicht, dann müssen eben diejenigen von uns mit ausreichend Freizeit & Interesse den Laden "aufmischen".
Und "Zu spät, zu spät!" kann ich echt auch bald nicht mehr hören!
Prof.Dr.Schachtschneider hatte doch gesagt, es gibt ´nen Weg zurück aus der EU, auch wenn das dann natürlich nicht unbedingt einfacher wird!
http://www.youtube.com/watch?v=hKZfU...eature=related
Also in die Hände gespuckt & angepackt! Noch is´ lange nicht aller Tage abend!
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31.03.2008, 22:43
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Infokrieger
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Registriert seit: 22.01.2007
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Zitat:
Zitat von Iks
ja sie sind fast am ziel also wozu das ganze noch. wieso jetzt den stress machen man kann doch eh nix ändern. einfach zurück lehnen und die restliche zeit noch genießen die man hat.
mit so ner einstellung kann man viel bewegen.
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das war natürlich sarkastisch gemeint von Iks.
So neue Nachricht, neues Glück:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Goldmull,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 11. März 2008 zum Thema EU Reformvertrag.
Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Email.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf Grund der vielen Post, die wir täglich erhalten, und der Wichtigkeit Ihrer Frage, die wir Ihnen angemessen und nach gründlicher Recherche beantworten möchten, noch etwas Zeit benötigen, um Ihren Brief zu bearbeiten.
Sie hören wieder von uns und wir verbleiben bis dahin
mit freundlichen Grüßen
Gruß,
Viktoria Kaminski
Büro Hans-Joachim Fuchtel, MdB
Deutscher Bundestag
Paul-Löbe-Haus (Zi.3.143)
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 227-7 56 48
Fax: +49 (0) 30 / 227-7 61 78
E-Mail: hans-joachim.fuchtel@wk2.bundestag.de
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k.goldmull
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31.03.2008, 23:45
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...das hab´ich schon verstanden, ihn hatte ich auch gar nicht gemeint! Kopf in den Sand stecken bringt nu´ mal gar nix!
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02.04.2008, 18:40
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 24.11.2007
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...eine "mailaktion" der etwas anderen art...: http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html .....auszug :Anklage gegen die Bundeskanzlerin, den Bundespräsidenten Horst Köhler, die Bundesregierung und alle Abgeordneten, die der Ratifizierung der EU-Verfassung und der Verfassungsänderung als Vorbereitung zur Ratifizierung des EU-Vertrages zugestimmt haben. Desweiteren klage ich die Ministerpräsidenten der Länder, die als Vertreter des Bundesrates der Ratifizierung der EU-Verfassung zugestimmt haben, die Altbundeskanzler Kohl, Schmidt, den ehemaligen Finanzminister Theo Waigel und wegen erwiesenem Hochverrat aufgrund von Art. 20 GG und den §§ 81 bis 83a des StGB wegen Hochverrat an.
Begründung:
In Art. 20 GG, Abs. 4 heißt es:
* (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
* (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
* (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
* (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Mit der Unterschrift unter den EG-Vertrag (Römische Verträge) wurde bereits 1957 ohne Wissen der Bevölkerung mit diesem Vertrag die Rechtshoheit des Staates Deutschland an den EuGH abgetreten, indem mit dem Vertrag der damaligen EWG, einem reinen Wirtschaftverbund der Länder Belgiens, Westdeutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und den Niederlanden, ein völkerrechtliches Übereinkommen statuiert und das Europarecht als Primärrecht eingeführt wurde. Dieser Vorgang kommt dem 1933 von Hitler vorgelegten Ermächtigungsgesetz sehr nahe, dem die damaligen christlichen Parteien zugestimmt haben.
"Neue Gesetze mussten fortan nicht mehr verfassungskonform sein und die Grundrechte wahren." Dieser Satz stammt aus der Presseerklärung des Bundesministeriums der Justiz, die dem Ermächtigungsgesetz 1933 gedenkt. Vor 75 Jahren wurde das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" erlassen, mit dem laut BMJ die Grundlage zur Abschaffung der parlamentarischen Demokratie gelegt wurde. Weiter heißt es:
"Nach den Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus wurden tragende Prinzipien unseres Rechtsstaats in einer sog. Ewigkeitsklausel besonders vor Missbrauch geschützt. Die Menschenwürde, das Demokratie-, Bundesstaats-, Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip sowie die Staatsform der Republik sind nach Art. 79 des Grundgesetzes einer Verfassungsänderung entzogen."
Der auch als Ewigkeitsklausel bezeichnete Art. 79 wurde mit der .......usw. na,wer macht hier mit??-----ps:danke,newword!
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Die Guten müssen den Mut zu genügend Schlechtem finden, um gut genug gut sein zu können.
Mit zu vielen Skrupeln, wenn und abern, können die Bastarde und das Böse in der Welt nicht nachhaltig besiegt werden.
http://www.sgipt.org/politpsy/recht/tyrannm0.htm
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03.04.2008, 19:25
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Neuer Benutzer
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Registriert seit: 02.04.2008
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Zitat:
Zitat von aristo
Meine letzte Hoffnung ist Prof. Schachtschneider.
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Wenn Prof. Schachtschneider deine letzte Hoffnung gegen den Vertrag von Lissabon ist, dann solltest du schon jetzt für Taschentüchervorrat sorgen, denn sein bisher vermutlich erfolgreichster Schachzug war seine Arbeit als Sachverständiger im Auftrag der NPD. Mir ist keine Verfassungsbeschwerde bekannt, die er verfasst hat und die vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich war.
Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht bedeutet, dass eine Beschwerde sowohl zulässig als auch begründet ist. Frag' ihn doch einmal, welche seiner Verfassungsbeschwerden in seiner Laufbahn zulässig und begründet waren. Um den Vertrag von Lissabon zu stoppen, müsste er eine zulässige und begründete Beschwerde einreichen.
Müsste ich prognostizieren, wie die gut die Aussichten sind, dass Prof. Schachtschneider eine sowohl zulässige als auch begründete Beschwerde einreicht, würde ich sagen, die Chancen stehen bei rund 0%.
2005 hat er es beim ersten Anlauf gegen den EU-Verfassungsvertrag schon nicht geschafft, eine zulässige Beschwerde einzureichen. Beim zweiten Anlauf war die Beschwerde dann wohl zulässig, aber eine Entscheidung in der Sache hat es nie gegeben, weshalb es auch - wie es sämtliche Bundestagsabgeordnete richtig sagen - nicht richtig ist, dass dem Bundespräsidenten von BVerfG-Seite irgendwas untersagt wurde. Herr Köhler hat aus eigenen Stücken zwei Wochen, nachdem in Frankreich und in den Niederlanden der Verfassungsvertrag bereits gescheitert war, von sich aus erklärt, dass er nicht ratifiziert, bis das BVerfG entschieden hat.
Es konnte Herrn Köhler und dem Rest der Republik nach dem ohnehin bereits eingetretenen Scheitern der Verfassung Brot wie Schnitte sein, ob Deutschland noch ratifiziert oder nicht, weshalb ja auch die restlichen Mitgliedstaaten damals alle die Ratifikation absagten. Der Vertrag war bereits tot - Herr Köhler hätte durch seine Unterschrift bestenfalls noch eine sinnlose Wiederbelebungsmaßnahme durchführen können.
Aber diese eine Behauptung von Prof. Schachtschneider ist ja nicht alles, was der Wahrheit nur so - ehhhhhhmmmmmm - HALB entspricht. Die Geschichte mit der Wiedereinführung der Todesstrafe war damals - als er seinen Vortrag in Österreich hielt - wie heute völlig neben der Kappe. Siehe hier mehr:
http://www.law-europe.eu/wiedereinfu...-von-lissabon/
Er behauptet ja zB auch, der Europäische Haftbefehl sei verfassungswidrig gewesen, wobei er impliziert, dass die Richtlinie der EU verfassungswidrig gewesen sei. Das stimmt nicht. Es war nur das Gesetz, durch das die Richtlinie in Deutschland umgesetzt wurde, nichtig, weil der deutsche Gesetzgeber über die Zielrichtung der EU hinausgeschossen ist, obwohl das Gesetz in Deutschland durchaus auch verfassungsgemäß hätte verabschiedet werden können.
Und das sind jetzt nur BEISPIELE. Es würde Tage dauern, den Vortrag von Prof. Schachtschneider von Österreich in seine Einzelteile zu zerlegen, aber wenn jemand ein spezielles Thema auseinander gepflückt haben möchte, dann mache ich mir die Arbeit auch gerne noch einmal, auch wenn eigentlich die Zeit dafür zu schade ist.
Aber manchmal ist es sinnvoll, auf die Lehren der Gurus einzugehen, damit andere sie besser verstehen.
Schönen Abend.
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03.04.2008, 20:11
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 22.01.2007
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Zitat:
Zitat von www.law-europe.eu
Zitat:
Zitat von aristo
Meine letzte Hoffnung ist Prof. Schachtschneider.
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Wenn Prof. Schachtschneider deine letzte Hoffnung gegen den Vertrag von Lissabon ist, dann solltest du schon jetzt für Taschentüchervorrat sorgen,...
Schönen Abend.
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Inzwischen auch schon Infokrieger geworden EU-Law? Guckt wohl keiner weiter in Deinen Blog?
Auch von mir guten Abend, und wenn's was Konstruktives gibt, bist Du auch sehr willkommen. Dein Ton ist "leicht" unangemessen hier. Es geht nämlich nicht darum "...wer hat den Längsten...?", sondern wie kann man dem Problem politischer Ignoranz und Mauschelei am besten beikommen. Mit Dir als Hilfe oder wenn Du willst auch ohne Dich. Häme und Schadenfreude ist darüber hinaus unangebracht.
k.goldmull
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03.04.2008, 20:19
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Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie manche Menschen fähig sind den Ton zu lesen.
Das muss eine außergewöhnliche übersinnliche Fähigkeit sein, beim geschrieben Wort.
Oder ob es nur der eigene Ton im Kopf sein könnte den sie hören?
Ich kenne den Mann ja nicht. Das es einer ist hast du, goldmull uns ja bereits verraten.
Ich fand jetzt seinen Beitrag eher aufklärend. War mal eine andere Sichtweise. Ich kenne diesen Professor Schachtschneider nicht persönlich.
Hat denn law-europe hier Lügen über den Mann verbreitet, oder hab ich etwas falsch verstanden?
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03.04.2008, 20:25
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Infokrieger
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Registriert seit: 24.11.2007
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hallo law-europe,--also,ich möchte hier keine partei für schachtschneider ergreifen,jedoch anzunehmen,mit dem eu-vertrag sei alles in ordnung(wie du es auch mit dem durchaus pro-eurpäischen link eindeutig versuchst festzustellen)ist ein großer irrtum von dir!--wenn du dir so sicher bist, nimm bitte stellung zu den fakten,die gert flegel in seiner anklageschrift bezüglich der gewalt und todesstrafe aus dem eu-reformwerk herausgearbeitet hat.ich hoffe du besitzt auch einen ausreichenden vorrat an taschentüchern ZITAT....:§ 81, Abs. 1 StGB besagt, wer es unternimmt, mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt ....
Zu definieren wäre, wo Gewalt beginnt. Die Definition des Begriffes "Gewalt" erlaubt weitgehende Interpretationen. Ich als Bürger dieses Staates empfinde die der Mehrheit der Bevölkerung mit der Agenda 2010 auferlegten Einschränkungen und Eingriffe in die Privatsphäre eines großen Teils der Bevölkerung als Gewalt. Ich als deutscher Staatsbürger empfinde die Bestrebungen des Innenministers und des Verteidigungsministers, die Bundeswehr im Innern einzusetzen, als Androhung von Gewalt. Ich als deutscher Staatsbürger verstehe die Erläuterungen zu EU-Charta der Art. 2 und 52 Abs. 3 als Wiedereinführung der Todesstrafe und damit als besonders schlimme Drohung der Gewalt, weil die Definition der Begriffsbedeutung unterbleibt. Dort ist zu lesen:
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“.
(Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union v. 14.12.2007 (2007/C 303/02))
Was unter Aufruhr und Aufstand zu verstehen ist, verschweigt der EU-Vertrag. Die Tatsache, dass in der Charta diese Artikel ausdrücklich aufgenommen wurden und nur in den Erklärungen in ihrer Funktionsweise beschrieben wurden, legt den Schluss nahe, dass die EU nach der Ratifizierung des Vertrages durch alle Länder Massendemonstrationen befürchtet, wenn die weitgehend desinformierten Bevölkerungen zu erkennen beginnen, dass man sie ihrer Identität beraubte und ihnen weitere Opfer in Form von finanziellen Mitteln und der Bereitstellung ihrer Kinder und Ehegatten für militärische Aktivitäten der EU abverlangt. Demonstrationen dann als Aufruhr zu deklarieren und gezielt mit Waffengewalt gegen die Demonstranten vorzugehen, ist ein aus der Geschichte bekannter und üblicher Vorgang. Welches Verständnis die deutsche Regierung über das grundgesetzlich geschützte Demonstrationsrecht hat, wurde beim G8-Gipfel in Heiligendamm deutlich demonstriert, incl. der Einsätze der Bundeswehr (ohne Mandat) im Innern.
Ich als deutscher Staatsbürger verstehe die im EU-Vertrag festgelegte Verpflichtung zur beständigen Aufrüstung und der Bereitstellung von Kampftruppen (Battlegroups), deren Bildung lt. Weißbuch der Bundeswehr bereits in Angriff genommen wurde, als für Deutsche schlimmste Androhung von Gewalt, weil gegen den Friedenswillen der Bevölkerung der Einsatz dieser Battlegroups mit und ohne UN-Mandat und mit oder ohne Beteiligung der NATO (und umgekehrt) für weltweite Einsätze und kriegerische Handlungen auch zur Sicherung wirtschaftlicher Vorteile nach dem Willen des EU-Vertrages eingesetzt werden sollen. Das ist eine moderne Form des Kolonialismus, die im EU-Vertrag angestrebt wird.....ZITAT ENDE. achja,quelle: http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html
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Die Guten müssen den Mut zu genügend Schlechtem finden, um gut genug gut sein zu können.
Mit zu vielen Skrupeln, wenn und abern, können die Bastarde und das Böse in der Welt nicht nachhaltig besiegt werden.
http://www.sgipt.org/politpsy/recht/tyrannm0.htm
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04.04.2008, 02:35
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Neuer Benutzer
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Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 8
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@ Amazonia: Vielen Dank.
Zitat:
Zitat von Amazonia
Hat denn law-europe hier Lügen über den Mann verbreitet, oder hab ich etwas falsch verstanden?
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Ich achte gezielt darauf, über Prof. Schachtschneider keine Lügen zu verbreiten. Aber ein Stück weit liegt mir etwas daran, manches klarzustellen, was von ihm gesagt wird, da viele Leute sich auf ihn beziehen, wenn sie gegen den Vertrag von Lissabon sprechen. Darum überhaupt erwähne ich seinen Namen.
Übrigens habe ich nicht vor, mich im Forum regelmäßig zu beteiligen. Ist mir viel zu aufgeregt hier. Aber Stellung wollte ich trotzdem mal beziehen. Was die Popularität meines Blogs betrifft, brauche ich den Zuspruch des Forums auch nicht. Es hat schon einige interessante Leser.
Ich habe aber mit dem Start meines Blogs beschlossen, dass ich per Blog, wenn ich Zeit dafür habe, nach meinen Möglichkeiten etwas beitragen will, was von anderen Stellen, auch von den Medien, nicht hinreichend getan wird. Ich nehme mir einfach das Recht, eine weitere Perspektive auf den Vertrag anzubieten, genauso wie sich andere Personen das Recht nehmen, ihre Perspektiven auf den Vertrag darzustellen.
@ ANTIsamIT
Nur weil im Gesetz keine ausdrückliche Definition eines Begriffs steht, also keine so genannte "Legaldefinition" im Gesetz enthalten ist, bedeutet das nicht, dass der Begriff nicht definiert wurde. Gewalt kommt ja in vielerlei Formen vor, man kann darüber nicht in einem Satz eine für alle Fälle geltende Pauschalaussage treffen, weshalb auch eine Definition im Gesetz sinnlos wäre, aber ich denke, in den meisten Fällen kann man mit gesundem Menschenverstand erkennen, was Gewalt ist und was nicht. Eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gewaltbegriff ist zB die Sitzblockaden-II-Entscheidung, die man hier nachlesen kann:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv092001.html
Durch die EU-Grundrechtecharta wird keine Todesstrafe wieder eingeführt. Aber dazu habe ich eigentlich schon fast alles unter dem Link, den ich oben gesetzt habe, gesagt. In den Kommentaren bin ich auch noch weiter darauf eingegangen.
Aber im Text auf Seite 1 des Dokuments 2007/C 303/02 steht es ja auch noch einmal ausdrücklich:
Zitat:
Diese Erläuterungen haben als solche keinen rechtlichen Status, stellen jedoch eine nützliche Interpretationshilfe dar, die dazu dient, die Bestimmungen der Charta zu verdeutlichen.
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In der EU haben wir im Moment leider das Problem, dass vier Mitgliedstaaten das 13. Protokoll zur EMRK noch nicht ratifiziert haben. Das haben wir wahrscheinlich nicht zuletzt dem Irakkrieg zu verdanken. Hätten alle das 13. Protokoll schon ratifiziert, würden wir heute diese Debatte gar nicht mehr führen. Aber für die vier Mitgliedstaaten gilt eben noch das 6. Protokoll, weshalb in den Erläuterungen darauf hingewiesen wird. Man hätte in den Erläuterungen auch noch das 13. Protokoll erwähnen können, andererseits wäre das für die Staaten, die das 13. Protokoll unterzeichnet haben, nur doppelt gemoppelt, weil für sie keine besondere Auslegung von Art. 2 der Grundrechtecharta im Bezug auf die Todesstrafe mehr notwendig ist.
Art. 2 Abs. 2 EMRK ist und bleibt keine Todesstrafe. Außerdem ist es keine Vorschrift des Vertrags von Lissabon, sondern es ist eine Vorschrift in der EMRK. Die beiden Regelwerke sind zu unterscheiden. Zu den Begriffen "Aufruhr" und "Aufstand" kann man auch nur wieder sagen, was ich schon zum Gewaltbegriff gesagt habe; dafür gibt's auch Definitionen, nur nicht im Vertrag selbst, weil man ohnehin nicht in einem Satz alle denkbaren Konstellationen zusammenfassen könnte.
Was die Weiterentwicklung in der gemeinsamen Verteidigungspolitik betrifft, kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich empfinde sie nicht als Bedrohung. Außerdem sahen schon frühere Verträge vor, dass es zu der Entwicklung irgendwann kommen sollte - es würde nur durch den Vertrag von Lissabon erstmals konkretisiert.
Ich halte es auch für übertrieben, wenn man immer wieder von "beständiger Aufrüstung" spricht. Im EU-Vertrag ist die Rede von "Verbesserung" und nicht ausdrücklich von "Aufrüstung". Aufrüstung kann man als EINE Art der Verbesserung ansehen, aber man kann auch eine Verbesserung bewirken, indem man ohnehin bereits vorhandene Ressourcen weiterentwickelt. Zum Beispiel kann man bereits vorhandene Truppen besser und gezielter ausbilden, und man kann die Schlagkraft von bereits vorhandenen Waffen "verbessern", indem man nach neuen Möglichkeiten forscht und die Waffen umbaut oder alte durch neue ersetzt. Verbesserung muss nicht gleich Aufrüstung, also Steigerung von Kapazitäten, bedeuten. "Aufrüstung" klingt immer gleich so radikal, als wollte man sich von heute auf morgen bis unter die Zähne bewaffnen und alles angreifen, was nicht bei 3 auf dem Baum ist.
Es ist übrigens auch widersprüchlich, wenn man einerseits (wie Herr Flegelskamp) dagegen ist, dass die EU zum Bundesstaat wird, man andererseits aber erwartet, dass die EU nur mit UN-Mandat operiert. Die EU selbst kann den Vereinten Nationen ja nicht beitreten, weil denen nur Staaten und nicht Internationale Organisationen beitreten können. Konsequenterweise müsste man dann auch wollen, dass die EU ein Bundesstaat wird, damit sie als eigenes Gebilde den Vereinten Nationen beitreten kann. Aber das ist trotzdem kein Problem, da die einzelnen Mitgliedstaaten, die UN- und NATO-Mitglieder sind, sich an die Vereinbarungen mit der NATO und den UN halten sollen und dementsprechend Einsätze ablehnen können.
Ich sehe es jedenfalls insgesamt gelassener, auch wenn meine Hemmschwelle sehr, sehr hoch angesiedelt ist, was Kriegseinsätze betrifft. Seit dem Irakkrieg bin ich aber dafür, dass die EU im militärstrategischen Bereich stärker zusammenarbeitet und eine gemeinsame Stimme nach außen bekommt. Vielleicht hätte man auf EU-Ebene manche Mitgliedstaaten davon überzeugen können, sich nicht am Irakkrieg zu beteiligen, wenn man schon damals enger zusammengearbeitet hätte. Man gewinnt durch die engere Zusammenarbeit vielleicht auch mehr friedensstiftenden Einfluss aufeinander. Das ist grundsätzlich ja immer auch eines der Motive, die solche Zusammenarbeit begründen.
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