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  #561  
Alt 11.12.2008, 21:09
lucy
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Europäische Absurdistan
Abstimmen bis das Ergebnis paßt
Zitat:
Wäre es nicht alles so traurig, so könnte man an diesem
Affentheater, das sich mal wieder auf europäischer Ebene abspielt, durchaus
seinen Spaß haben...
Die irische Regierung will also im nächsten Herbst noch einmal abstimmen lassen.
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  #562  
Alt 16.01.2009, 00:45
nofretete1969
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“Der Lissabon-Vertrag höhlt das Grundgesetz aus”

Immer mehr Gegner des EU-Reformwerks formieren sich in Europa. In Deutschland streitet der CSU-Mann Peter Gauweiler gegen den Vertrag. Er rechnet seiner Klage vorm Bundesverfassungsgericht gute Chancen aus.

Die Reiter gegen den Lissabon-Vertrag sammeln ihre Truppen. In Brüssel eröffnete kurz vor Weihnachten die irische Gruppe “Libertas” ihr Europa-Büro. Von hier aus will der Multimillionär Declan Ganley Fäden spinnen, um bei den Europawahlen am 7. Juni mit einer eigenen Partei anzutreten. Das einzige Ziel der neuen Formation ist es, das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages zu verhindern.

In Irland hatte Ganley damit bereits Erfolg. Im vergangenen Juni lehnte eine knappe Mehrheit der Iren - auch infolge von Ganleys finanzkräftiger Kampagne - den Reformvertrag für die EU ab.

In Großbritannien versprach der Tory-Vorsitzende David Cameron unterdessen, den Lissabon-Vertrag einer Volksbefragung zu unterwerfen, sollte er an die Macht kommen. In der tschechischen Republik gründete ein Berater von Präsident Vaclac Klaus, der 32 Jahre alte Petr Mach, soeben die “Partei freier Bürger”, die sich ebenfalls zum Ziel gesetzt hat, das Aufwachsen der Europäischen Union zu einem Superstaat zu verhindern.

Und in Deutschland? Dort wagt es bisher nur ein einziger prominenter Politiker, gegen den Lissabon-Vertrag zu streiten. Peter Gauweiler, CSU-Bundestagsabgeordneter, hat gegen den Vertrag Verfassungsbeschwerde eingelegt. Seiner Ansicht nach würde bei einem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages die Grundrechtsbindung der deutschen Staatsgewalt ausgehebelt.

Vor dem Verband der Deutscher Zeitschriftenverleger hielt Gauweiler kürzlich einen flammenden Vortrag über den seiner Ansicht nach falschen Integrationskurs Europas.

Darin sagte er unter anderem:

“Der Vertrag von Lissabon steht gegen das Demokratiegebot für alle deutsche Staatsgewalt, weil durch diesen Vertrag die Gesetzgebungskompetenz der deutschen Volksvertretung ausgehöhlt wird.”

Wie auch schon in diesem Blog geschehen, warnt Gauweiler davor, dass durch den Grundsatz der Doppelten Mehrheit im Europäischen Rat künftig einzelne Regierungen von anderen überstimmt werden können:

“Dabei kann es in Zukunft vorkommen, dass das deutsche Volk Rechtsakten unterworfen wird, denen die Volksvertretung vorher nicht nur nicht zugestimmt hat, sondern die gegen den erklärten Willen des Bundestags beschlossen worden sind.”

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  #563  
Alt 16.01.2009, 20:12
nofretete1969
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Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 2/2009 vom 16. Januar 2009
2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvE 2/08 und 2 BvE 5/08

-------------------------------------------------------------------------------------
Mündliche Verhandlung in Sachen "Lissabon-Vertrag"
-------------------------------------------------------------------------------------

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

Dienstag, den 10. Februar 2009 und am
Mittwoch, den 11. Februar 2009,
jeweils um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

über Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zum
Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007, das Gesetz zur Änderung des
Grundgesetzes sowie das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der
Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der
Europäischen Union und über Anträge im Organstreitverfahren gegen diese
Gesetze. Die Beschwerdeführer und die Antragsteller im
Organstreitverfahren wenden sich gegen die Ratifikation des Vertrags
von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und
des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

Der Vertrag von Lissabon erweitert - wie seine Vorgänger die
Einheitliche Europäische Akte, die Verträge von Maastricht, Amsterdam
und Nizza - u.a. die Zuständigkeiten der Europäischen Union, dehnt die
Möglichkeiten aus, im Rat mit qualifizierter Mehrheit abzustimmen,
verstärkt die Beteiligung des Europäischen Parlaments im
Rechtsetzungsverfahren und löst die bisherige Säulenstruktur auf.
Gleichzeitig wird der Europäischen Union eine eigene
Rechtspersönlichkeit verliehen. Außerdem übernimmt das Vertragswerk
Regelungen des gescheiterten Vertrags über eine Verfassung für Europa,
wobei er allerdings ausdrücklich auf das Verfassungskonzept und eine
entsprechende Bezeichnung verzichtet. Daneben sieht er eine Reihe von
Reformen der Institutionen und Verfahren der Europäischen Union vor.

Das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon und die entsprechenden
Begleitgesetze durchliefen im Oktober 2008 erfolgreich das deutsche
Gesetzgebungsverfahren. Völkerrechtlich ist der Vertrag bisher noch
nicht wirksam, weil dies neben der Ratifikation durch alle
Mitgliedstaaten der EU im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen
Vorschriften, die Hinterlegung aller 27 Ratifikationsurkunden der
Mitgliedstaaten in Rom/Italien voraussetzt. Der Bundespräsident hat,
nachdem die Antragsteller und Beschwerdeführer den Erlass einer
einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragt hatten,
die deutsche Ratifikationsurkunde bisher nicht ausgefertigt. Zur Zeit
haben 23 der 27 Mitgliedstaaten ihre Ratifikationsurkunden in Rom
hinterlegt. Es fehlen die Urkunden von Irland, Polen, der Tschechischen
Republik und die der Bundesrepublik Deutschland.

Der Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 1010/08 (Gauweiler), der
gleichzeitig Antragsteller im Organstreitverfahren 2 BvE 2/08 ist,
macht mit seiner Verfassungsbeschwerde geltend, dass das
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon das Demokratieprinzip, den
Grundsatz der souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland
und das Prinzip der Gewaltenteilung verletze. Insbesondere rügt er,
dass die Ausweitung der Zuständigkeiten der EU und die Möglichkeit,
verbleibende Kompetenzlücken entweder durch eine expansive
Rechtsprechung des EuGH oder durch die Anwendung der sog.
Flexibilitätsklausel selbst zu schließen, zu einer Kompetenz-Kompetenz
der EU führen. Außerdem fehle dem Europäischen Rat die demokratische
Legitimität, weil mangelnde Transparenz des Entscheidungsverfahrens und
eine zu lange Kette von Vermittlungsschritten der Ableitung der
Legitimität von den Mitgliedsstaaten entgegenstünden. Mit der
Erweiterung der Kompetenzen für innere Sicherheit und Strafverfolgung
dringe die EU verfassungswidrig in Kerngebiete der Staatlichkeit vor.
Auch sei nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, dass die EU zu einem
Völkerrechtssubjekt werde und über einen außenpolitischen Apparat sowie
über weitreichende außenpolitische Kompetenzen verfüge. Damit werde sie
zu einem eigenen Staat, was mit dem gleichzeitigen Verlust der
souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sei.
Ebenso sei durch den Vertrag das Gewaltenteilungsprinzip verletzt, weil
die Bundesregierung über die europäische Ebene vor allem im Rat
schwerpunktmäßig Rechtssetzungsfunktion übernehmen könne und damit als
Teil des Rates höherrangiges Recht setze, dass das vom Bundestag
erlassene Recht verdränge. Der Beschwerdeführer meint, dass die
Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtscharta im Vertrag von Lissabon
auch sein aus dem Grundgesetz resultierendes Freiheits-, Gleichheits-
und Justizgrundrecht beeinträchtige, weil insbesondere die
Menschenwürde im Rahmen der EU nicht strikt zu beachten sei, sondern der Abwägung mit anderen Rechtsgütern unterworfen werde. Die
Bestimmungen der Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon seien ebenfalls nicht mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes vereinbar.

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  #564  
Alt 16.01.2009, 21:17
nofretete1969
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Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung
teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich an


Herrn Oberamtsrat Kambeitz
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: 0721/9101-400
Fax: 0721 9101-461

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon-
oder Faxnummer anzugeben.


Akkreditierungshinweise für die Verhandlung am 10. und 11. Februar 2009

Akkreditierung

Alle Medienvertreter haben sich schriftlich bis zum Donnerstag, den 5.
Februar 2009, 12:00 Uhr zu akkreditieren (Fax Nr. 0721 9101-461). Die
Akkreditierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
berücksichtigt. Nach Ablauf der Frist eingegangene oder per E-Mail
gesendete Akkreditierungen können nicht berücksichtigt werden.

Auch die Pool-Mitglieder für die Fernseh- und Fotoaufnahmen (siehe
unten) sind innerhalb der genannten Frist schriftlich mitzuteilen. Die
Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.


Allgemeines

Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore insgesamt 43 Sitzplätze
zur Verfügung. Davon sind 11 Plätze für die Mitglieder der
Justizpressekonferenz reserviert. Soweit Medienvertreter auf der
Presseempore keinen Platz haben, müssen sie sich nach der Feststellung
der Anwesenheit der Beteiligten in den 1. Stock begeben. Der weitere
Aufenthalt vor dem Sitzungssaal ist nicht gestattet.

Im Presseraum stehen weitere 50 Sitzplätze zur Verfügung - davon sind
30 Plätze mit einem 230 V-Anschluss für Laptops ausgestattet. Außerdem
steht ein Analog-Modem (mit TAE-Stecker) zur Verfügung. Es findet eine
Tonübertragung aus dem Sitzungssaal statt.

Handys sind wegen der störenden Geräusche auszuschalten. Laptops dürfen
im Sitzungssaal ebenfalls nicht benutzt werden.


Foto- und Fernsehaufnahmen

1. Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig, bis der Vorsitzende des
Senats die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten festgestellt hat.
Danach haben Fotografen und Kamerateams die Ebene des Sitzungssaals
(auch äußeren Flurraum und Pressetribüne) zu verlassen. Zum
Aufenthalt steht der Presseempfangsraum (1. OG) zur Verfügung.

Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams
(ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit
jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier
Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen.

Die Bestimmung der "Pool-Mitglieder" bleibt den vorgenannten
Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen überlassen.
Die "Pool-Mitglieder" verpflichten sich, auf entsprechende
Anforderung die Aufnahmen anderen Rundfunkanstalten und
Fotografen-Konkurrenzunternehmen zur Verfügung zu stellen.

2. Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf durch Fotografen,
Kameraleute und sonstige Medienvertreter das freie Blickfeld des
Senats nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt
hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden
Anweisungen der Sitzungsamtsmeister ist Folge zu leisten.

Standorte für die Fernsehkameras (je zwei) sind der Mittelgang und
(von der Richterbank aus gesehen) die rechte Seite im Sitzungssaal
sowie die Pressetribüne.

3. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung sowie in der Mittagspause
sind Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen mit
Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im Sitzungssaal
lediglich für den Zeitraum von 20 Minuten zugelassen. Für
weitere Aufnahmen stehen der Presseempfangsraum (1. OG) oder das
Foyer (EG) zur Verfügung.

Wäre es nicht etwas, für ein paar Infokrieger??
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  #565  
Alt 28.01.2009, 17:09
aristo aristo ist offline
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Neue Klage gegen EU-Reformvertrag

Beim Bundesverfassungsgericht ist eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen
den EU-Reformvertrag von Lissabon eingegangen. Das bestätigte ein Sprecher
in Karlsruhe. Geklagt haben der Ex-Thyssen-Vorstandschef Dieter Spethmann,
der frühere CSU-Europaabgeordnete Franz Ludwig Graf von Stauffenberg -
Sohn des Hitler-Attentäters - und der emeritierte Tübinger Professor Joachim Starbatty.
Die Beschwerde wende sich gegen den "schleichenden Erosionsprozess", mit
dem immer mehr politische Felder von den Mitgliedsstaaten auf die Europäische
Union übergingen, sagte der Berliner Rechtsprofessor Markus Kerber, der den
Antrag verfasst hat. Nach Auskunft des Gerichts ist noch unklar, ob die Beschwerde
in die bevorstehende Anhörung einbezogen werden kann. Kerber selbst hält dies
für unwahrscheinlich, weil die üblichen Äußerungsfristen für die anderen Beteiligten
nicht mehr eingehalten werden können. Am 10. und 11. Februar verhandelt das
Gericht über Klagen des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, der Bundestagsfraktion
der Linken und 53 ihrer Abgeordneten sowie von Klaus Buchner, Vorsitzender der
Ökologisch-Demokratischen Partei. Mit einem Urteil wird frühestens im Sommer gerechnet.

Quelle: SZ, (dpa)
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

Hilbert Meyer

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  #566  
Alt 13.02.2009, 15:10
aristo aristo ist offline
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Vertrag von Lissabon
Verfassungsrichter machen EU-Anhänger nervös


Nach den öffentlichen Anhörungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Vertrag
von Lissabon spekulieren Beobachter, wie die Richter wohl entscheiden werden.
Vor allem die Befürworter des Vertrages sind besorgt.

Hier weiterlesen:

Die EU-Fans werden wohl eine herbe Niederlage einstecken müßen.
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

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  #567  
Alt 13.02.2009, 17:57
NBBN NBBN ist offline
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Zitat:
Die EU-Fans werden wohl eine herbe Niederlage einstecken müßen.
Noch ist nichts entschieden.
__________________
Zitat:
Zitat von D-Style
Mach so weiter und säe Mißtrauen, du demaskierst dich früher oder später selbst.
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  #568  
Alt 13.02.2009, 19:45
aristo aristo ist offline
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Zitat:
Zitat von NBBN Beitrag anzeigen
Noch ist nichts entschieden.
Das stimmt. Jedoch vermute ich stark, das die Verfassungsrichter eine
deutliche Ansage machen werden.
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

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  #569  
Alt 14.02.2009, 18:58
lucy
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Kampf gegen das unlesbare Monstrum

Zitat:
Zugleich dauern auch in Irland die Streitigkeiten an, nachdem der Reformvertrag dort Mitte Juni vergangenen Jahres abgelehnt wurde. Eine irische Friedens- und Bürgerrechtsorganisation prüft nun, ob die Wiederholung der Volksabstimmung überhaupt zulässig ist. Geht nur einer der Rechtsstreits zugunsten der Kritiker aus, wäre der EU-Vertrag erneut gescheitert.
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  #570  
Alt 14.02.2009, 22:42
Deutschland im Wandel Deutschland im Wandel ist offline
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Infokrieger
 
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Ort: Hamburg
Beiträge: 19
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Zitat:
Zitat von aristo Beitrag anzeigen
Erfolg des EU-Reformvertrags
Koalition ändert Grundgesetz


Die Bundesregierung will das Grundgesetz ändern, um die Ratifizierung des
EU-Reformvertrages zu garantieren. Die Änderung werde das Kabinett
am 5. März beschließen, berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf
Regierungskreise. Der Vorschlag soll dann sofort an den Bundestag
weitergeleitet werden. Eine interministerielle Arbeitsgruppe habe sich auf
ein entsprechendes Vorgehen verständigt.


Hintergrund sind juristische Probleme beim sogenannten Begleitgesetz zum Lissabonner Vertrag.
Mit diesem sollen die künftigen Mitwirkungsrechte des Bundestages in der Europapolitik erweitert
und festgeschrieben werden. So sieht das Gesetz etwa eine Klagemöglichkeit vor, wenn ein
Drittel der Abgeordneten des Bundestages glaubt, dass die EU sich zu Unrecht in Kompetenzen
der nationalen Ebene einmischt. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages und das
Innenministerium hatten im Dezember überraschend darauf hingewiesen, dass das Begleitgesetz
nicht verfassungskonform sei, weil das Grundgesetz andere Schwellenwerte vorsehe.
Nun soll der Artikel 23 der Verfassung entsprechend geändert werden.

Die Regierung steht beim Ratifikationsverfahren unter enormem Zeitdruck. So soll
Deutschland den Lissabonner Vertrag unbedingt bis zum 23. Mai, dem Verfassungstag,
ratifiziert haben. Damit soll ein positives Signal für die schwierigere Zustimmung in den
EU-Staaten Irland und Großbritannien ausgesandt werden. In Irland ist als einzigem
EU-Staat ein Referendum über den Reformvertrag geplant, das am 29. Mai stattfinden soll.
_________________________________________


Hier kann jeder Infokrieger eine Lister der Mailadressen downloaden

Schreibt die Abgeordneten in eurem Wahlkreis per Mail an.

Textvorschlag:

Sehr geehrter Herr ............

ich fordere Sie auf, gegen eine Änderung des Art. 23 des GG zu Stimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Hey, der DOWNLOAD ist weg !!!!!
Gibt es schon eine neue Quelle oder schreib mal hier im Klartext !

-Danke.
__________________
M. aus H.
HP:http://www.deutschland-im-wandel.de.gg
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