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27.08.2008, 20:25
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Ob die Abgabenordnung verfassungswidrig ist oder nicht, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Aber schauen wir uns mal Art. 14 GG an:
Zitat:
Art 14
(1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
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Aus Abs. 2 ergibt sich die Steuerpflicht.
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27.08.2008, 21:59
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 23.06.2008
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Zitat:
Zitat von Guillaume
Ob die Abgabenordnung verfassungswidrig ist oder nicht, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Aber schauen wir uns mal Art. 14 GG an:
Zitat:
Art 14
(1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
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Aus Abs. 2 ergibt sich die Steuerpflicht.
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Nein, daraus ergibt sich keine Steuerpflicht.
Du willst das in Absatz 2 hineininterpretieren, weil sonst die Bestimmung der Steuerpflicht des Bürgers im GG fehlt.
Während der bisherigen "Diskussion" bist Du darauf noch gar nicht gestoßen, sondern hast mit dem Artikel 105 GG argumentiert, aus welchem ebenfalls keine Steuerpflichtigen bestimmt werden.
Dort wird nur bestimmt, wem die Steuern zustehen, wenn sie denn legitim erhoben würden.
Es bleibt dabei: Im Grundgesetz fehlt die Bestimmung der Steuerpflicht des Bürgers.
Das kannst Du doch zugeben, ohne daß sich etwas an der Situation ändert, daß die BRD Steuern erhebt und fast alle sie bezahlen, weil sie über die rechtliche Lage nichts wissen.
Die BRD könnte ihre fehlende Legitimation zur Erhebung von Steuern "heilen", indem sie das Zitiergebot nach Art. 19 GG beachtet und die relevanten Gesetze dahingehend ändert.
Weshalb macht das die BRD nicht einfach ?
Weil damit "schlafende Hunde" geweckt würden ....
Es würden Musterprozesse geführt, in welchen die Steuern bis 1977 wegen fehlender Legitimation der BRD zurückgefordert würden.
Natürlich würden die Kläger gewinnen, denn die Rechtslage ist eindeutig.
Das würde ein Einschreiten des BVerfG notwendig machen, wie es schon öfters vorkam, wenn der Durchsetzung des Rechts eine Schranke vorgeschoben werden mußte.
Das BVerfG würde natürlich den Staat "freisprechen" und verfügen, daß kein einziger Cent der unrechtmäßig erhobenen Steuern an die Opfer zurückgegeben würde.
Die staatlichen Organe schützen und decken sich gegenseitig zum Zweck der Erhaltung der Macht.
Damit keine schlafenden Hunde geweckt werden, macht man gar nichts und wurschtelt einfach wie gehabt weiter.
Leute, welche hinter den Schwindel kommen, macht man mundtot, indem man sie als "rechtsradikal" oder als "Spinner" oder als "Reichsfuzzis" abstempelt.
Klagen beim BVerfG werden nicht angenommen.
Klagen vor den Finanzgerichten werden bis zum St. Nimmerleinstag verschleppt.
Dabei gehen ganze Aktenordner "verloren" und zwar vom Transport von einem Zimmer zum Nebenzimmer.
Jemand, der mit diesen Sachen nie in Verbindung kam, hat keine Ahnung von den Tricks der damit befaßten Behörden.
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28.08.2008, 02:25
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Infokrieger
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Zitat:
Zitat von s0rc
wäre es nicht viel problematischer für die BRD, wenn wir feststellen würden, dass der gesetzesgehorsam nicht ausdrücklich im GG festgelegt ist? Wink
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Was meinst Du ?
Was hast Du denn festgestellt ?
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28.08.2008, 11:48
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Ich habe mir mal die Verfassungen einiger anderer Staaten angeschaut. In keiner ist etwas von einer Steuerpflicht oder einem Steuerpflichtigen gesagt.
Vielleicht liegt das daran, dass die Pflicht, Steuern zu zahlen,so selbstverständlich ist, dass kein Verfassungsgeber auf die Idee kam, dies in der Verfassung zu verankern.
Wenn das Grundgesetz die Kompetenzen für die Steuergesetzgebung schon ausführlich regelt, geht es von der Steuerpflicht der Bürger aus, ohne dies ausdrücklich zu erwähnen. Wie die anderen Verfassungen auch.
Ich glaube, das große Problem hier ist ausschließlich, dass in der Sprache des Rechts bestimmte Begriffe eine etwas andere Bedeutung haben, als in der Kneipe nach dem fünften Bier.
Wer vom Recht keine Ahnung hat, gerät in der Regel sehr schnell aufs Glatteis.
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28.08.2008, 12:07
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Fast 30 Seiten in diesem Thread wurde behauptet, daß die Steuerpflicht im GG bestimmt ist.
Ich (und Mayer-Willi und andere) haben "stur" behauptet, daß das GG keine Steuerpflicht des Bürgers bestimmt.
Na Guillaume, wieso konntest Du das gestern und die ganzen Tage davor noch nicht "erkennen" ?
Dabei hast Du Dich als ein "Wissender", juristisch geschulter Mensch dargestellt, während Mayer-Willi und ich nur "Spinner", "Lügner" und "Kriminelle" für Dich sind.
Es zeigt lediglich, daß es mit Deinem "Wissen" nicht so weit her ist und daß jeder aufs Glatteis gerät, der Dir Vertrauen schenkt.
Auf eine Entschuldigung für Deine Verleumdungen und Deine Hetze warten wir sicher vergeblich, stimmt´s ?
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28.08.2008, 12:32
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Art. 14 GG sagt aus, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zum Wohl der Allgemeinheit beitragen soll. Wie kannst du mit deinem Eigentum anders zum Wohl der Allgemeinheit beitragen, als über Steuern?
Die Steuerpflicht mit Hinweis auf den fehlenden Verweis auf die Einschränkung des Eigentums in der AO aushebeln zu wollen, führt ins Leere. Frag deinen Rechtsanwalt. Aber bitte keinen Senator des Rechts.
Einer Senatorin des Rechts wurde kürzlich vom AG Neu-Ulm bescheinigt, dass sie von der Juristerei nicht die geringste Ahnung hat.
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28.08.2008, 12:41
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Ich muss zugeben,ich habe nicht alle Beiträge in diesem Thread gelesen, aber im Grundgesetz ist sehrwohl das Steuerrecht festgelegt.
Folgendes steht in den Artikeln 104a ff. GG
* dass sich die Finanzierung des Staatshaushaltes vor allem auf Steuern zu stützen hat (Steuerstaat),
* wer die rechtlichen Grundlagen für die Steuererhebung bestimmt (Steuergesetzgebungshoheit),
* wem die Steuereinnahmen zustehen (Steuerertragshoheit),
* wer die Steuern festsetzt und einzieht (Steuerverwaltungshoheit).
Und eine Steuerpflicht entsteht, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, an den das Gesetz eine Steuer knüpft.
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Man kann wissen, wenn man will!
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28.08.2008, 12:54
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Zitat:
Fast 30 Seiten in diesem Thread wurde behauptet, daß die Steuerpflicht im GG bestimmt ist.
Ich (und Mayer-Willi und andere) haben "stur" behauptet, daß das GG keine Steuerpflicht des Bürgers bestimmt.
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Ich denke mal, wer sich hier registriert und als Nick den Realnamen einen anderen Users verwendet, hatte bei seiner Registrierung ausschließlich unlautere Absichten und von ihm sind in seinen Beiträgen nur Schwachsinn und Lügen zu erwarten.
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28.08.2008, 13:04
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Zitat:
Zitat von Guillaume
Zitat:
Fast 30 Seiten in diesem Thread wurde behauptet, daß die Steuerpflicht im GG bestimmt ist.
Ich (und Mayer-Willi und andere) haben "stur" behauptet, daß das GG keine Steuerpflicht des Bürgers bestimmt.
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Ich denke mal, wer sich hier registriert und als Nick den Realnamen einen anderen Users verwendet, hatte bei seiner Registrierung ausschließlich unlautere Absichten und von ihm sind in seinen Beiträgen nur Schwachsinn und Lügen zu erwarten.
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Anstatt Dich für die Verbreitung von irreführenden Behauptungen und Verleumdungen zu entschuldigen, fängst Du von Neuem damit an.
Wessen Realnamen meinst Du denn ?
Kennst Du einen User hier im Forum, der den realen Namen Willi Mayer hat ?
Unter welchem Nicknamen schreibt der echte Willi Mayer denn hier im Forum ?
Hast Du dafür Belege ?
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28.08.2008, 13:07
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Zitat:
Zitat von nordstern
Zitat:
Zitat von Guillaume
Zitat:
Fast 30 Seiten in diesem Thread wurde behauptet, daß die Steuerpflicht im GG bestimmt ist.
Ich (und Mayer-Willi und andere) haben "stur" behauptet, daß das GG keine Steuerpflicht des Bürgers bestimmt.
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Ich denke mal, wer sich hier registriert und als Nick den Realnamen einen anderen Users verwendet, hatte bei seiner Registrierung ausschließlich unlautere Absichten und von ihm sind in seinen Beiträgen nur Schwachsinn und Lügen zu erwarten.
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Anstatt Dich für die Verbreitung von irreführenden Behauptungen und Verleumdungen zu entschuldigen, fängst Du von Neuem damit an.
Wessen Realnamen meinst Du denn ?
Kennst Du einen User hier im Forum, der den realen Namen Willi Mayer hat ?
Unter welchem Nicknamen schreibt der echte Willi Mayer denn hier im Forum ?
Hast Du dafür Belege ?
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Ich habe Belege. Sehr eindeutige Belege. Der echte Willi Mayer schreibt auch hier im Forum. Er nutzt als Nick die französische Form seines Namens.
Vous permettez, je m'appelle Willi Mayer.
Reicht das?
Der, der als mayer-willi hier geschrieben hat, ist als notorischer Lügner bekannt.
Der Admin weiß übrigens, unter welchem Nickname der echte Willi Mayer hier im Forum schreibt, und zwar seit dessen Registrierung.
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