Schäuble plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet
(20.01.2009)
Datenschützer und Internetnutzer protestieren scharf gegen einen neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der die 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung nun auch bei der Benutzung des Internet erlauben soll. „Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus“, warnt Marcus Cheperu vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Gegen die verdachtslose Speicherung aller Verbindungs- und Standortdaten hatten vergangenes Jahr 35.000 Bürger Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009[1] versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.
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http://www.vorratsdatenspeicherung.d...t/view/289/79/