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  #1  
Alt 27.02.2008, 11:27
NetDan NetDan ist offline
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Standard Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...538061,00.html

...ohne Worte
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www.invasionsystems.de
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  #2  
Alt 27.02.2008, 12:54
juda
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Heimlich wurde schon immer sehr viel gemacht, mit oder ohne Gestz. Ist nicht wirklich dramatisch. Bei jedem von uns wäre etwas zu finden, Illegale Kopien, Drogen, Diebesgut, zensierte Bücher......
Auch eine Überwachung kostet Personal und Geld. Nicht jeder wird genau ins Visier genommen. Datenschützer müssen ja immer Sturm laufen gegen solche Sachen, damit sie ihre Daseinsberechtigung haben. Sie werden dafür ja bezahlt.
Keine Panik oder Angst, alles wird heißer gekocht als gegessen.
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  #3  
Alt 27.02.2008, 12:55
ichregmichauf ichregmichauf ist offline
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Beiträge: 101
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Das ist doch eigentlich keine schlechte Nachricht. Ich bin absolut dafür, dass Durchsuchungen stattgegeben wird, wenn Leib und Leben Unschuldiger gefährdet sind.

Grenzenlose Freiheit (Anarchie) ist in so einer Welt nunmal nicht zu haben...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/104134
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  #4  
Alt 27.02.2008, 13:16
Iks Iks ist offline
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Anarchie ist auch keine Lösung. Ist sogar schlimmer als das was wir jetzt haben. Aber die Begründung "wenn der Bestand des Staates gefährdet ist" kann man sehr weit in die Länge ziehen. Genauso wie die Volksverhetzung. Wenn ein Blogger schreibt die Bundesregierung ist kriminell und voller Kriegsverbrecher dann bedroht das den Bestand des Staates immer irgendwo. Kann ja einer lesen und auf dumme Gedanken kommen wobei wenns nach dem Schäuble ginge jeder Gedanke verboten werden soll.
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  #5  
Alt 27.02.2008, 13:36
NetDan NetDan ist offline
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Zitat:
Zitat von Iks
Anarchie ist auch keine Lösung. Ist sogar schlimmer als das was wir jetzt haben. Aber die Begründung "wenn der Bestand des Staates gefährdet ist" kann man sehr weit in die Länge ziehen. Genauso wie die Volksverhetzung. Wenn ein Blogger schreibt die Bundesregierung ist kriminell und voller Kriegsverbrecher dann bedroht das den Bestand des Staates immer irgendwo. Kann ja einer lesen und auf dumme Gedanken kommen wobei wenns nach dem Schäuble ginge jeder Gedanke verboten werden soll.
Ich denke, wenn das Gesetz erst mal verabschiedet wurde (mit den "strengen" Auflagen), ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis (auf Grund "massiver terroristischer Bedrohungen") die Auflagen langsam aber sicher milder werden, bis sie schliesslich ganz gekippt werden.

Der Grundstein ist gelegt!
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  #6  
Alt 27.02.2008, 13:53
lmet lmet ist offline
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Beiträge: 1.036
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@ichregmichauf

Richtig, wenn die Behörden dementsprechend handeln würden. Aber wir wissen doch alle, dass es nur eine Vorbereitung für weiteres darstellt.


Online-Durchsuchungen Unter Auflagen möglich

Zitat:
Dieses bahnbrechende Urteil ist ein Sieg für alle, denen die Bürgerrechte und der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegen.
Zitat:
"Meilenstein der Rechtsgeschichte für Freiheit und Bürgerrechte".
Das ist doch Wahnwitzig. Onlinedurchsuchungen sind nun zulässig, aber es das Recht hat gesiegt? Neusprech?
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  #7  
Alt 27.02.2008, 14:26
goldmull goldmull ist offline
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Ort: WK 190
Beiträge: 591
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Ich verlinke mal mein Posting zur Entscheidung des Karlsruher Verfassungsgerichtes hier her, da gehört es auch eigentlich hin.

http://www.217.150.244.72/forum/view...ghlight=#27648

k.goldmull
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  #8  
Alt 28.02.2008, 01:07
Thor Thor ist offline
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Ort: Bärlin
Beiträge: 580
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Zitat:
Zitat von ichregmichauf
Das ist doch eigentlich keine schlechte Nachricht. Ich bin absolut dafür, dass Durchsuchungen stattgegeben wird, wenn Leib und Leben Unschuldiger gefährdet sind.

Grenzenlose Freiheit (Anarchie) ist in so einer Welt nunmal nicht zu haben...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/104134
Wie naiv muss man sein, um den Schwachsinn die OD sei zur Terrorabwehr oder anderer schwerer OK geeignet ?
Die nach Zierckes Worten " technisch hoch versierten Terroristen " brauchen nur einen 2.-Rechner der Offline bleibt für das Entwerfen/Öffnen/Ver-und-Entschlüsseln ihrer Terrodateien. Zum senden ins Internet oder dem Empfangend daraus brauchen sie diese verschlüsseltzen Dateinen nur auf einen USB-Stick zu kopieren der dann für die Zeit der Transaktion an den Online-Rechner angeschlossen wird.
Das wäre ein 100% er Schutz gegen den "Bundestrojaner".
Dass unser konservativen Politiker sich so über das Urteil freuen kann nur sein, weil dieses Urteil Schlupflöcher ließ. Und die Gefährdung des Staates lässt sich sehr willkürlich auslegen, z.B. könnten angebliche Steuerausfälle durch sog. Raubkopierei beim filesharing darunter fallen.


Thor
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Die Psychoanalyse ist jene Geisteskrankheit, für deren Therapie sie sich hält - Karl Kraus
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