Hallo Admin?
Mein erster Vorschlag, wie wärs diesen Haupttext als extra Kategorie hier im Forum aufzunehmen?
RECHT & GESETZ für INFOKRIEGER
Ich denke dies ist gerade für "Infokrieger" ein wichtiger Aspekt!
So könnten wichtige Urteile zur Meinungsfreiheit etc. hier gepostet werden.....
So, genug gesprochen ! Nun mein Beitrag:
Leider war es für mich auch schwer, für diesen Bereich die richtige Kategorie auszuwählen....
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Pech für Bundesregierung: Forenbetreiber bleiben verschont
Berlin: Auch die Richter des Landgerichts Berlin haben wohl erkannt, dass letztendlich etwas Undurchführbares keine Bestrafung nach sich ziehen kann. Thema der Entscheidung ist die von der Bundesregierung gewollte Überwachungspflicht für Forenbetreiber.
Heise berichtet über das jüngste Urteil aus Berlin, das sich in die Urteile anderer Gerichte einreiht und somit das LG Hamburg mit seinem Knebel-Urteil immer isolierter dastehen läßt. heise online schreibt „Der Betreiber eines Onlineportals ist nicht zur inhaltlichen Überprüfung aller dort von Dritten eingestellten Beiträge verpflichtet. Dies entschied das Landgericht Berlin mit Urteil vom 31. Mai 2007 (Az. 27 S 2/07), für das nun auch die schriftliche Begründung vorliegt. … Zwar könne im Presserecht jeder Verbreiter als Störer in Anspruch genommen werden. Diese Haftung setze jedoch die Verletzung von Prüfpflichten voraus. Die Annahme einer Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge scheide für den Betreiber eines Onlineportals aus, da sie wegen der Fülle der Beiträge praktisch nicht durchführbar wäre. Eine Prüfpflicht sei nur dann zumutbar, wenn der Betreiber auf konkrete Rechtsverletzungen hingewiesen werde. In einem solchen Fall brauche er keine umfangreichen Nachforschungen unter hohem personellen und technischen Aufwand durchzuführen. Ihm werde lediglich zugemutet, nachzuprüfen, “ob der abgemahnte Beitrag aus der Perspektive eines unbefangenen Internetnutzers als rechtmäßig anzusehen” sei.“
Der Bremer Anwalt Lambert Grosskopf begrüßte gegenüber heise online das Urteil. „Es sei nach seiner Ansicht beruhigend, dass das LG Hamburg mit seinen umstrittenen Entscheidungen bei der Forenhaftung inzwischen isoliert darstehe und das LG Berlin ebenso wie andere Gerichte Forenbetreiber nicht unabhängig von der Kenntnisnahme der Beiträge haften lasse.“
Da ihre Entscheidung im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist, ließen die Richter keine Revision gegen das Urteil zu.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/91805
Quelle: altermedia.info
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FRAGEN ZU RECHT & GESETZ
http://www.juraforum.de/forum/
Filmbeitrag zu Recht & Gesetz:
http://video.google.de/videoplay?doc...7331&q=2320ccc
Zitat des Films:
Wer online lebt und arbeitet, tut dies unter den Augen der Strafverfolger. Der Vortrag schildert, wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren ablaufen. Er erklärt, wie man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft richtig verhält.
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