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Umfrageergebnis anzeigen: Seit ihr auch für eine NEUE KATEGORIE =RECHT & GESETZ für INFOKRIEGER
Ja, wäre eine gute Idee 8 80,00%
Nein, Infokrieger brauchen keine Rechtshilfe 1 10,00%
hmmmmm, ich weiß nichts mein Name ist Haaaase 1 10,00%
Teilnehmer: 10. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1  
Alt 29.06.2007, 09:48
Samuraikatze Samuraikatze ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 25.05.2007
Beiträge: 110
Standard RECHT & GESETZ für INFOKRIEGER

Hallo Admin?

Mein erster Vorschlag, wie wärs diesen Haupttext als extra Kategorie hier im Forum aufzunehmen?

RECHT & GESETZ für INFOKRIEGER

Ich denke dies ist gerade für "Infokrieger" ein wichtiger Aspekt!



So könnten wichtige Urteile zur Meinungsfreiheit etc. hier gepostet werden.....

So, genug gesprochen ! Nun mein Beitrag:

Leider war es für mich auch schwer, für diesen Bereich die richtige Kategorie auszuwählen....
__________________________________________________ __________________________________________________ ___

Pech für Bundesregierung: Forenbetreiber bleiben verschont

Berlin: Auch die Richter des Landgerichts Berlin haben wohl erkannt, dass letztendlich etwas Undurchführbares keine Bestrafung nach sich ziehen kann. Thema der Entscheidung ist die von der Bundesregierung gewollte Überwachungspflicht für Forenbetreiber.

Heise berichtet über das jüngste Urteil aus Berlin, das sich in die Urteile anderer Gerichte einreiht und somit das LG Hamburg mit seinem Knebel-Urteil immer isolierter dastehen läßt. heise online schreibt „Der Betreiber eines Onlineportals ist nicht zur inhaltlichen Überprüfung aller dort von Dritten eingestellten Beiträge verpflichtet. Dies entschied das Landgericht Berlin mit Urteil vom 31. Mai 2007 (Az. 27 S 2/07), für das nun auch die schriftliche Begründung vorliegt. … Zwar könne im Presserecht jeder Verbreiter als Störer in Anspruch genommen werden. Diese Haftung setze jedoch die Verletzung von Prüfpflichten voraus. Die Annahme einer Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge scheide für den Betreiber eines Onlineportals aus, da sie wegen der Fülle der Beiträge praktisch nicht durchführbar wäre. Eine Prüfpflicht sei nur dann zumutbar, wenn der Betreiber auf konkrete Rechtsverletzungen hingewiesen werde. In einem solchen Fall brauche er keine umfangreichen Nachforschungen unter hohem personellen und technischen Aufwand durchzuführen. Ihm werde lediglich zugemutet, nachzuprüfen, “ob der abgemahnte Beitrag aus der Perspektive eines unbefangenen Internetnutzers als rechtmäßig anzusehen” sei.“

Der Bremer Anwalt Lambert Grosskopf begrüßte gegenüber heise online das Urteil. „Es sei nach seiner Ansicht beruhigend, dass das LG Hamburg mit seinen umstrittenen Entscheidungen bei der Forenhaftung inzwischen isoliert darstehe und das LG Berlin ebenso wie andere Gerichte Forenbetreiber nicht unabhängig von der Kenntnisnahme der Beiträge haften lasse.“

Da ihre Entscheidung im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist, ließen die Richter keine Revision gegen das Urteil zu.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/91805

Quelle: altermedia.info

__________________________________________________ __________________________________________________

FRAGEN ZU RECHT & GESETZ

http://www.juraforum.de/forum/

Filmbeitrag zu Recht & Gesetz:

http://video.google.de/videoplay?doc...7331&q=2320ccc

Zitat des Films:
Wer online lebt und arbeitet, tut dies unter den Augen der Strafverfolger. Der Vortrag schildert, wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren ablaufen. Er erklärt, wie man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft richtig verhält.



[-o< [-o< [-o<
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  #2  
Alt 29.06.2007, 15:17
The_End The_End ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 22.07.2006
Beiträge: 724
Standard

Super Spitzen Idee! Ich habe so etwas ehrlich gesagt heir auch irgendwie vermisst.... Ich bin natürlich dabei und würde auch ordentlich dabei mithelfen, eine "FAQ Recht & Gesetzt" oder sowas in der Art aufzubauen.... Ich habe in meiner Ausbildung auch Gesetzeszeugs, da gibts schon so einiges denke ich was hier bestimmt viele interessieren wird....

Nicht nur Urteile (falls es was neues gibt, dann natürlich gehört es auch hierher wie Samuraikatze schrieb) sondern auch ganz einfache Sachen wie Was "darf ich" und was "darf ich nicht" in allen erdenklichen Bereichen....

Nun denn, dann mal abwarten hier wie es weitergeht.........
__________________
Amoklauf Erfurt (PDF vom 13.09.2003)
Hey, Forentroll:

Zitat:
Zitat von INP
[...] heul nicht rum wenn deine Kinder bei einem Amoklauf ins Licht gehen [...]
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