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  #291  
Alt 26.08.2008, 13:38
Mayer-Willi
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Zitat:
["Luzifer"]
Die ganze Diskussion ist rein akademisch, oder, um es weniger vornehm auszudrücken, für´n Arsch.
Dann einfach raushalten, Willi.

Zitat:
Da fallen dann Begriffe wie Völkerrecht, HLKO, SHAEF usw. Alles Dinge, von denen der Normalbürger noch nie gehört hat. In diesen Momenten denke ich, wenn schon, dann müssen die Menschen auch eine andere Meinung darüber hören dürfen, um sich ein Urteil zu bilden.

Schon mal was vom SHAEF-Gericht (in Dtl.) gehört, du "Kenner" ?

WO über WELCHE Stationen ist es denn gewandert ?
Man darf gespannt sein ... !

Zitat:
Wie diese Diskussionen ablaufen, ist unterschiedlich. Richtig eklig wird es, wenn Typen wie dieser Krascher-Mayer auftauchen. Wer sich ein wenig auskennt, sieht schon am Nick und der Signatur, dass er auf persönlichen Krawall aus ist. Seine Äusserungen, die nichts mit dem Thema zu tun haben, bestätigen dies. Auch der Zeitpunkt seines Auftauchens hier, ist kein Zufall.
Ich kenne nur diese charles/messier-Spinner aus Blieskastel, identisch mit KRR-Fuck-Gespenst FrankSchmidt !

Ich hoffe, dieser Frank Schmidt ist mal ordentlich beleidigt ! Aber Tote kann man sicherlich nicht beleidigen !

Zitat:
Im Zweifelsfall kann ich jedes meiner Worte belegen.
Im Zweifel ? Das sollte die Regel sein, dass man deine Worte bezweifelt....
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  #292  
Alt 26.08.2008, 13:46
Human Human ist offline
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Zitat:
Zitat von "Luzifer

Ich war eigentlich hier nur aufgetaucht, um ein wenig Spass mit Joel und seinem "Nibiru" zu haben.

In den letzten Jahren hatte ich mich bei den Reichsfuzzies eher zurückgehalten, weil ich keine grosse Lust mehr auf diese Art von "Diskussion" hatte.

Wie diese Diskussionen ablaufen, ist unterschiedlich. Richtig eklig wird es, wenn Typen wie dieser Krascher-Mayer auftauchen. Wer sich ein wenig auskennt, sieht schon am Nick und der Signatur, dass er auf persönlichen Krawall aus ist. Seine Äusserungen, die nichts mit dem Thema zu tun haben, bestätigen dies. Auch der Zeitpunkt seines Auftauchens hier, ist kein Zufall.

Im Zweifelsfall kann ich jedes meiner Worte belegen.
Du kommst aber anscheinend auch, wenn man dich ruft

Anmeldedatum: 21.08.2008

Und bitte nenne mich nicht Reichsfuzzie
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  #293  
Alt 26.08.2008, 13:46
Mayer-Willi
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Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von Human
Doch, nur muß man schauen, wo man sich die richtige Übersetzung holt
Genau! Nämlich bei den Staaten, in denen die Verfassung gilt.

Zitat:
Nennt es, wie ihr es wollt, in freier Entscheidung und vom Volke wurde es nicht entschieden, und darauf warte ich.
Das ist auch wieder so ein Punkt. Nach der Definitionen gäbe es einige Verfassungen, die ungültig wären. Unter anderem die Weimarer Verfassung von 1919. Auch sie wurde nicht "vom Volk" entschieden, wie Du es nennst.
Nationalversammlung. Nicht immer versuchen wollen...
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  #294  
Alt 26.08.2008, 13:55
Mayer-Willi
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Zitat:
Zitat von s0rc
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Nationalversammlung. Nicht immer versuchen wollen...
wurde, nachdem die nationalversammlung die verfassung beschlossen hatte, die weimarer verfassung vor einen volksentscheid gestellt?
Ach, jetzt wollen wir es mit dummen Zeug probieren ?

Das GG ist von Alliierten Besatzern verfügt worden. Der alliierte Vorbehalt gilt bis heute.

Ich habe immer noch nichts zur "NORM" stillschweigend vernommen !
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  #295  
Alt 26.08.2008, 13:59
Human Human ist offline
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Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von Human

Und bitte nenne mich nicht Reichsfuzzie
Der Begriff hat sich inzwischen eingebürgert.
Du musst mich nicht beleidigen, nur weil dir meine Meinung nicht passt, klarer Fall von Diskussionszermörbung. Ich bin hier fertig .
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  #296  
Alt 26.08.2008, 14:11
d0dge d0dge ist offline
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  #297  
Alt 26.08.2008, 14:29
Mayer-Willi
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Zitat:
["Olovil"]Das Stillschweigend bezieht sich auf auf grundsätzliche Dinge. Dazu gehört ua auch das sich die Vertragsparteien zur Einhaltung eines Vertrages verpflichten. Man muss also nicht nochmal explizit in jeden Vertrag reinsetzen, daß sich die Vertragsparteien zur Einhaltung des Vertrages verpflichten. Dies passiert automatisch "stillschweigend" mit der Zustimmung zum Vertrag.
Na, möchte hier Lieschen Müller dozieren ?

Stillschweigend gibt es nicht.

Norm: keine Handlung ohne Bestimmung, Art. 103 GG

Norm: Auschluss von Gewohnheitsrecht, Art. 20 (3) GG ; § 1 GVG

Norm: Ausschluss von Willkür, u.a. über Völkerecht, Art. 25 GG

Wie willst du dich denn in einem Rechtsraum klar bewegen können, wenn es angeblich an jeder "Ecke" stillschweigenden Vereinbarungen / Übereinkünfte gibt, die du nicht kennst, kennen kannst.

Zitat:
Und auf das GG bezogen folgt die Zustimmung des Volkes zur Einhaltung durch die Ratifizierung des GG durch gewählte Volksvertreter genau wie bei der Weimarer Verfassung.
Wieder dummes Zeug. Über das GG konnte bis 1990 nicht abgestimmt werden.

Zitat:
Es gab in Deutschland nur eine Volksabstimmung zu einer Verfassung. Die DDR-Verfassung von 1968 wurde durch eine "Volksabstimmung" legitimiert. Auch eine Volksabstimmung ist also kein Garant für eine ordentliche "Verfassung"
Ach, das sowjetische Besatzerkonstrukt hat über eine "Verfassung" abstimmen lassen....

....erinnert an die regelm. 98 % für die SED !

Jetzt wirds albern.
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  #298  
Alt 26.08.2008, 14:31
Mayer-Willi
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Zitat:
Zitat von s0rc
Zitat:
Zitat von Olovil
Das Stillschweigend bezieht sich auf auf grundsätzliche Dinge. Dazu gehört ua auch das sich die Vertragsparteien zur Einhaltung eines Vertrages verpflichten. Man muss also nicht nochmal explizit in jeden Vertrag reinsetzen, daß sich die Vertragsparteien zur Einhaltung des Vertrages verpflichten. Dies passiert automatisch "stillschweigend" mit der Zustimmung zum Vertrag.

Und auf das GG bezogen folgt die Zustimmung des Volkes zur Einhaltung durch die Ratifizierung des GG durch gewählte Volksvertreter genau wie bei der Weimarer Verfassung.

Es gab in Deutschland nur eine Volksabstimmung zu einer Verfassung. Die DDR-Verfassung von 1968 wurde durch eine "Volksabstimmung" legitimiert. Auch eine Volksabstimmung ist also kein Garant für eine ordentliche "Verfassung".
jedenfalls wurde das grundgesetz nicht "undemokratisch" beschlossen, da der parlamentarische rat ja aus gewählten volksvertretern bestand
Läuft das hier unter: wer verdreht die Tatsachen am besten ?

Der parl. Rat ist von den Alliierten bestimmt worden.

Der parl. Rat hatte unter Vorgaben auszuarbeiten.

Die sog. "Ausarbeitungen" des parl. Rat mußten geändert und genehmigt werden.

Alle künftigen Änderungen des GG, alle Länderverfassungen, Verträge des Bundes mit dem Ausland, Gesetze etc. mußten von den Alliierten genehmigt werden.

Diese sog. 21 Tage-Regel galt nachweislich bis 1990 ! Darüber hinaus auch, aber wir wollen hier mal keine Überforderung aufkommen lassen.
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  #299  
Alt 26.08.2008, 15:08
Mayer-Willi
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Zitat:
Zitat von s0rc
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Läuft das hier unter: wer verdreht die Tatsachen am besten ?

Der parl. Rat ist von den Alliierten bestimmt worden.

Der parl. Rat hatte unter Vorgaben auszuarbeiten.

Die sog. "Ausarbeitungen" des parl. Rat mußten geändert und genehmigt werden.

.
nicht nur der parlamentarische rat, sondern auch die mehrheit der länder haben dem GG ihre zustimmung gegeben. (die 3 westlichen miltärvertreter natürlich auch)

soweit klar?
Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949, Absatz 5:

Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.

soweit klar ? Oder was haben wir nicht verstanden ?
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  #300  
Alt 26.08.2008, 15:12
Mayer-Willi
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Zitat:
Zitat von Olovil
Falls du auf Artikel 5 des Besatzungsstatutes vom 10.04.49 anspielst:
Zitat:
5.
Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Zustimmung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, jedes andere Gesetz und jede Vereinbarung, die zwischen dem Bund und auswärtigen Regierungen getroffen wird, treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, sofern sie nicht von diesen vorher, einstweilig oder endgültig, abgelehnt worden sind. Die Besatzungsbehörden werden ein Gesetz nicht ablehnen, es sei denn, daß es nach ihrer Ansicht mit dem Grundgesetz, einer Länderverfassung, den Gesetzen oder sonstigen Anordnungen der Besatzungsbehörden selbst oder mit den Bestimmungen dieses Status unvereinbar ist oder daß es eine schwere Bedrohung der Grundziele der Besetzung darstellt.
Dieses wurde durch den Deutschlandvertrag 1955 aufgehoben.
Zitat:
Artikel 1
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags werden die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik (in diesem Vertrag und in den Zusatzverträgen auch als "Drei Mächte" bezeichnet) das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission sowie die Dienststellen der Landeskommissare in der Bundesrepublik auflösen.
(2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.
Ich würde mal vollständig zitieren, bevor ich mit solchem M... hausieren gehe:

Artikel 2
Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung. (..)

Für dich: "Es bleibt so, wie es ist !"
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