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26.08.2008, 03:01
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Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 44
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Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von Human
1.Verwechseln Sie bitte nicht die eigenständigen Begriffe Grundgesetz / Verfassung.
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Worin besteht der Unterschied?
Habe ich bereits erörtert.
Zitat:
2. Das Grundgesetz vor 1990 hatte einen Geltungsbereich, warum? Wegen der DDR oder/und wegen der Gebiete Danzig und Breslau-Zone etc.?
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Richtig! Wobei sich das mit den Ostgebieten erledigt hat. Siehe dazu 2 + 4 Vertrag.
Richtig, deswegen braucht das jetzige GG wohl doch ein Geltungsbereich? Oder wird da mit zweierlei Maß gerichtet? Ich glaube, wir schreiben aneinander vorbei..
Zitat:
In einfachen Worten hart übersetzt bedeutet dies, daß die Bundesrepublik Deutschland kein wirksamer Rechtsstaat, sondern eine Illusion ist.
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Das ist Sürmelis Interpreatation.
Hier gibt es eine Zusammenfassung samt Link zum Originalurteil.
Wo steht da etwas, was Sürmelis Behauptung stützt?
Wenn du keine Chance hast dein Recht einzuklagen, weil die Verfahren immer wieder vertagt und verschleppt werden, ja dann ist die Behauptung wohl wahr. Du hast ergo keine Rechtsicherheit.
Zitat:
Das BRD-Rechtssystem hat sich durch Menschenrechtsverletzungen selbst aufgelöst.
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Steht das auch in dem Urteil? Ein Staat lösst sich nicht wegen Menschenrechtsverletzungen auf.
Folgt man dieser Auffassung, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon die meisten europäischen Staaten mit seinen Urteilen aufgelöst.
Das haben wir doch alles schon mehrfach durchgekaut. Das Völkerrecht, bestehend aus Verträgen, die Staaten untereinander abschliessen, ist nicht einklagbar. Man kann nur hoffen, dass die Staaten diese Verträge von sich aus einhalten. Traurig, aber es ist so.
Ergo ist ist die Aufzählung für Katz.
Ist nur komisch, das ALLE nach Völkerrecht schreien, wenn es z.B. die bösen Russen, der Iran, China und sonstige, dem Westen aufgefallene Misstaten erfolgen. Bestes Beispiel, Georgien...Da gilt das Völkerrecht wieder?
PS: Ich fände es ganz nett, bei kopierten Passagen die Quelle anzugeben und diese Passagen von eigenen Aussagen zu trennen.
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Sorry, hatte es von der Platte gezogen
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26.08.2008, 03:25
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Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 44
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Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von Human
mir einige Menschen klarmachen wollen, dass, weil es in Wiki so steht, ein Grundgesetz das Gleiche wie eine Verfassung ist
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Ich will niemand etwa weismachen. Für mich ist das so.
Wenn Du anderer Meinung bist, ist das in Ordnung, aber ich hätte schon gern eine Begründung.
Zitat:
aber dabei nannte der Parlamentarische Rat die Verfassung der BRD >>Grundgesetz<<, um auszudrücken, dass kein westdeutscher Staat geschaffen werden sollte, sondern nur ein zeitliches und räumliches Provisorium bis zur Gründung eines gesamtdeutschen Staates zu errichten."
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Stimmt! Weil zu der Zeit niemand damit rechnen konnte, dass die Spaltung Deutschlands so lange andauern sollte.
Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass das Grundgesetz heute die anerkannte Verfassung Deutschland ist.
Zitat:
Ein Gesetz darf doch keinen Spielraum für Interpretationen lassen, sondern muss klar und deutlich formuliert sein, und somit ist für mich das Grundgesetz keine Verfassung.
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Eben weil es sich um eine Verfassung handelt, die lediglich den Rahmen vorgibt. Im GG stehen deshalb auch keine Gesetze, sondern Artikel.
Norwegen und die Niederlande nennen ihre Verfassung übrigens ebenfalls Grundgesetz.
Norwegen
Niederlande
Besitzen diese Staaten deswegen auch keine Verfassung?
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Doch, nur muß man schauen, wo man sich die richtige Übersetzung holt
Norwegen
http://www.verfassungen.de/verf/norwegen14e-index.htm
Niederlande
http://www.verfassungen.de/nl/verf06-i.htm
http://www.dict2.de/uebersetzungen/n.../grondwet.html
im Unterschied dazu
Deutschland
http://www.verfassungen.de/de/gg/index.htm
also ich bin mit der Thematik auch durch, meine Meinung bleibt...gutes debatieren noch
Nennt es, wie ihr es wollt, in freier Entscheidung und vom Volke wurde es nicht entschieden, und darauf warte ich.
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26.08.2008, 09:43
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Zitat:
Zitat von s0rc
Zitat:
Zitat von Human
Ein Gesetz darf doch keinen Spielraum für Interpretationen lassen, sondern muss klar und deutlich formuliert sein, und somit ist für mich das Grundgesetz keine Verfassung.
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deine meinung ok. aber das grundgesetz ist mir immernoch lieber als eine verfassung die deutschland nicht vor einer diktatur bewahren kann (weimarer verfassung z.b.)
ich sehe in art. 146 kein problem, da er ja sogar ermöglicht ganz friedlich eine neue verfassung zu schaffen.
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Ein Gesetz muss in vielen Fällen einen Spielraum für Interpreationen lassen, weil es eben nicht jeden Einzelfall regeln kann. Es ist für eine Vielzahl von Fällen gedacht.
Kennt jemand den Ausdruck "unbestimmter Rechtsbegriff"?
Was zum Beispiel ist die Würde des Menschen, eine erhebliche Belästigung, eine angemessene Entschädigung, öffentliches Interesse, Kindeswohl? Es gibt noch viel mehr Begriffe dieser Art. Sie alle finden sich irgendwo in Gesetzen. Aber was eine angemessene Entschädigung ist, das muss notfalls der Richter im Einzelfall entscheiden. Sowas kann nicht im Gesetz geregelt werden.
Wer glaubt, ein Gesetz sei der Auslegung entzogen, hat keine Ahnung von Recht und Gesetz.
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26.08.2008, 09:50
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Zitat:
Zitat von Human
Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von Human
mir einige Menschen klarmachen wollen, dass, weil es in Wiki so steht, ein Grundgesetz das Gleiche wie eine Verfassung ist
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Ich will niemand etwa weismachen. Für mich ist das so.
Wenn Du anderer Meinung bist, ist das in Ordnung, aber ich hätte schon gern eine Begründung.
Zitat:
aber dabei nannte der Parlamentarische Rat die Verfassung der BRD >>Grundgesetz<<, um auszudrücken, dass kein westdeutscher Staat geschaffen werden sollte, sondern nur ein zeitliches und räumliches Provisorium bis zur Gründung eines gesamtdeutschen Staates zu errichten."
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Stimmt! Weil zu der Zeit niemand damit rechnen konnte, dass die Spaltung Deutschlands so lange andauern sollte.
Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass das Grundgesetz heute die anerkannte Verfassung Deutschland ist.
Zitat:
Ein Gesetz darf doch keinen Spielraum für Interpretationen lassen, sondern muss klar und deutlich formuliert sein, und somit ist für mich das Grundgesetz keine Verfassung.
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Eben weil es sich um eine Verfassung handelt, die lediglich den Rahmen vorgibt. Im GG stehen deshalb auch keine Gesetze, sondern Artikel.
Norwegen und die Niederlande nennen ihre Verfassung übrigens ebenfalls Grundgesetz.
Norwegen
Niederlande
Besitzen diese Staaten deswegen auch keine Verfassung?
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Doch, nur muß man schauen, wo man sich die richtige Übersetzung holt
Norwegen
http://www.verfassungen.de/verf/norwegen14e-index.htm
Niederlande
http://www.verfassungen.de/nl/verf06-i.htm
http://www.dict2.de/uebersetzungen/n.../grondwet.html
im Unterschied dazu
Deutschland
http://www.verfassungen.de/de/gg/index.htm
also ich bin mit der Thematik auch durch, meine Meinung bleibt...gutes debatieren noch
Nennt es, wie ihr es wollt, in freier Entscheidung und vom Volke wurde es nicht entschieden, und darauf warte ich.
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Da fehlt noch eine, nämlich die Verfassung Finnlands:
Zitat:
Grundgesetz Finnlands
Erlassen am 11. Juni 1999 in Helsinki
Nach dem Beschluß des Parlaments, der in der durch § 67 der Parlamentsordnung festgelegten Weise
gefaßt worden ist, wird vorgeschrieben:
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Ich weiß, es ist schlampig übersetzt, und dazu noch nicht mal offiziell. Auf der ersten Seite fand ich noch etwas:
Zitat:
Inoffizielle Ubersetzung
© Justizministerium, Finnland
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Und wenn schon was von einem Ministerium kommt, kann man es erst recht nicht glauben.
http://www.finlex.fi/pdf/saadkaan/S9990731.PDF
Die Weimarer Reichsverfassung wurde übrigens auch nicht vom Volk beschlossen. Es hat nie eine Volksabstimmung darüber gegeben.
Und bei der Reichsverfassung von 1871 bezweifle ich eine Beteiligung des Volkes sehr.
Kann es sein, dass wir noch nie eine Verfassung hatten, die hier viele nicht als Verfassung akzeptieren würden?
Bevor ich es vergesse. Über das finnische Grundgesetz hat auch nur das Parlament abgestimmt, nicht das Volk.
Noch ne Frage. Was ist an den obigen von dir verlinkten Übersetzungen richtig? Dass sie deiner Vorstellung entsprechen?
Auf niederländisch heißt Gesetz de wet, die niederländische Verfassung heißt de grondwet. Das kann mit Grundgesetz, aber auch mit Verfassung, übersetzt werden. Es gibt da keinen Unterschied.
In den Skandinavischen Sprachen ist es ebenso.
Ein Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung wird ausschließlich in Deutschland von einer ideologisch beeinflussten Minderheit gemacht.
Das Grundgesetz eines Staates ist nun mal dessen Verfassung. Was soll es sonst sein?
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26.08.2008, 10:40
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 03.05.2008
Beiträge: 213
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Zitat:
Zitat von Amazonia
Dieser Staat bietet Annehmlichkeiten.
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wenn jemand im ofen sitzt und sagt, es sei ja nicht kalt, macht das die sache nicht besser. das nennt man bekanntlich schönreden. und das geht weiter:
Zitat:
Zitat von Amazonia
Den Leuten gehts in diesem Land gut, egal was sie sagen.
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gut empfinde ich anders, denn wir menschen werden zwangsgeschröpft und unter lohnsklaverei in einem perfiden wirtschafts- & finanzsystem gehalten, auf das sich alle sozialen probleme zurückführen lassen. das fängt beim schulsystem an und hört bei der permanenten medienbeeinflussung noch lange nicht auf.
der letzte teil des satzes stimmt übrigens nicht. eva herman ist dafür ein ziemlich aktuelles beispiel, denn autobahn geht gar nicht.
Zitat:
Zitat von Amazonia
Hier kämpft keiner ums pure nackte Überleben.
Für alles ist irgendwie gesorgt.
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wozu gibt es denn bitte die tafeln? was wäre, wenn es diese nicht gäbe?
wieso werden hier neugeborene oder sehr junge kinder vernachlässigt oder gar ermordet?
Zitat:
Zitat von Amazonia
Welchen Grund sollte es demnach geben, sich gegen die Regierung aufzulehnen?
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gründe fallen selbst dir sicher genügend ein.
aber kurz:
das grundgesetz ist mMn nicht ausgereift und ich stehe da sicher nicht alleine da, denn es duldet eine von der mehrheit abgelehnte parteiendiktatur ( hier mal den unteren teil bzgl zählung der wählerstimmen durchlesen), die sich offen über volkes willen stellen kann und diesen ignoriert (siehe bspw. umfragen bzgl. afghanistan). darüber hinaus ist es den abgeordneten möglich, sich ihr gehalt selbst zu erhöhen - ohne ihren arbeitgeber (das deutsche volk) zu befragen. weiterhin gibt es de facto keinerlei trennung zwischen den 3 staatsgewalten mehr, wobei selbige inzwischen korrumpiert agieren, dass man dieses staatsgebilde nur noch als lobbykrake bezeichnen kann. die aktion "der deutschen wirtschaft" traf dabei genau ins mark.
und kannst du mir bitte verraten, wieso wir uns kein beispiel an venezuela nehmen sollten? das sollten sich fans unseres tollen gg nämlich mal auf der zunge zergehen lassen:
Zitat:
Die venezolanische Verfassung von 1999 verbietet die Einrichtung ausländischer Militärstützpunkte auf dem Territorium dieses lateinamerikanischen Landes.
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anbei den artikel 120 gg verinnerlichen und die rolle der bundesschuldenverwaltung dabei im auge behalten:
Zitat:
Aufgaben
- Verwaltung und Verwertung des Allgemeinen Grundvermögens und der Staatsforste des Bundes
- Grundstücks- und Raumbeschaffung für die in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und die Bundeswehr
- Betreuung der den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften überlassenen Liegenschaften
- Wohnungsfürsorge für zivile Bundesbedienstete sowie Bedienstete der Bundeswehr und der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte
- Regelung der Ansprüche nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz
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das bundes verfassungsgericht stellt auch nur eine lächerliche farce dar:
- http://www.egon-w-kreutzer.de/Meinung/0PAD43.html
- http://flegel-g.de/blinde-justitia.html
ist eigentlich neben all diesen dingen auch klar, dass jeden deutschen staatsbürger (inwieweit man das jetzt auch immer definieren möge) bei 'terrorverdacht' kein deutsches recht mehr schützt?
anbei bin ich noch der festen überzeugung, dass unsere deutsche sprache und kultur absichtlich deformiert werden soll. dazu sollte man sich einmal dieses buch zu gemüte führen:
Frank Hills: "Die Liquidierung Deutschlands"
es ist also ein hohn alles als wunderbar zu deklarieren.
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26.08.2008, 10:49
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 23.06.2008
Beiträge: 1.166
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Zitat:
Zitat von Human
Nach Art. 53 der Konvention über das Recht der Verträge, die am 23. 5. 1969 in Wien unterzeichnet wurde und deren Partei die Bundesrepublik Deutschland seit dem 20.08.1967 ist, gilt ein internationaler Vertrag nichtig, wenn er zur Zeit des Abschlusses mit einer zwingenden Norm des Völkerrechts in Widerspruch steht. Dafür kommt in Betracht:
a) Die Anerkennung einer Annexion als ‚Rechtsgrund‘ für das ständige Inbesitznehmen fremden Staatsgebietes.
b) Die Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker,
c) Das Verbot, durch Krieg Gebiete auf Dauer zu erwerben,
d) Fehlende Verfügungsbefugnis und Bedürfnis des ein Gebiet abtretenden Staates über dieses Gebiet.
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Hier liegt der Schlüssel, der geflissentlich von der Anti-Deutschland-Fraktion "übersehen" wird.
Das Besatzungskonstrukt BRD darf keine völkerrechtlich wirksamen Verträge für das Dt. Reich abschließen.
Wir wissen, daß dies der BRD egal ist. Sie macht es einfach.
Dabei müssen wir sie aber an völkerrechtlich verbindlichen Verträge erinnern, die sie selbst unterzeichnet hat.
- Sie ist nicht befugt, die Annexion von deutschem Boden anzuerkennen.
- Sie mißachtet das Selbstbestimmungsrecht des eigenen Volkes durch Wahlfälschung ( Artikel 38 GG)
Man muß diejenigen fragen, welche deutsche Gebiete annektiert haben, wann sie beginnen wollen, sich an das Völkerrecht zu halten und nicht vom Bestohlenen fordern, daß er gefälligst seinen Mund halten soll.
Damit sind diese Aspekte genügend geklärt und wir können endlich zum Thema "Steuerpflicht in der BRD" zurückkehren.
Die dauernden Ablenkungsmanöver von Luzifer, s0rc und Guillaume sind mehr als lästig.
Halten wir noch einmal die Fakten fest:
1. Das Grundgesetz setzt die Steuerpflicht des Bürgers "stillschweigend" voraus.
"Stillschweigendes Voraussetzen" ist keine Rechtsnorm.
Mit anderen Worten: im GG ist die Steuerpflicht nicht bestimmt.
2. Wenn Gesetze die Grundrechte einschränken, müssen sie dies explizit zum Ausdruck bringen ( Zitiergebot ist eine Norm des GG ).
Die Steuergesetze der BRD widersprechen dem Zitiergebot und sind deshalb null und nichtig.
3. Die BRD als Ganzes ist nicht legitimiert. Für diese Tatsache gibt es viele Indizien, welche an anderer Stelle diskutiert werden.
Fazit: Die BRD ist nicht legitimiert, von den Bürgern Steuern zu erheben.
Im Prinzip ist damit das Wesentliche gesagt. Das ist die Rechtslage in der BRD.
Was bisher dagegen vorgebracht wurde, ist ohne Substanz und besteht aus "Gefühlen" und "ich glaube" und "Ihr könnt aber gegen die Staatsgewalt nichts ausrichten, also fügt Euch gefälligst dem Unrecht".
Damit sind wir beim entscheidenden Punkt:
Wie setzt der Bürger sein Recht gegen die Willkür der nicht legitimierten BRD-Organe durch ?
Was mache ich gegen das Finanzamt, das sich nicht an das bestehende Recht hält ?
@tar
wir haben uns des öfteren gestritten, aber Deinem obigen Beitrag stimme ich zu 100% zu.
Über die katastrophalen Folgen des heutigen Geldsystems sind wir uns ohnehin einig. Gerade heute früh war eine der ersten Meldungen im TV, daß die Schere zwischen Armen und Reichen in Deutschland noch weiter auseinander ging und diese Entwicklung anhält.
Die "sinkenden" Arbeitslosenzahlen sind reine Lügen, denn inzwischen hängen mehr als 16 Millionen Menschen am Hartz-4-Tropf.
Das ist das Werk der Berufspolitiker, der politischen Klasse, welche unabhängig von Parteizugehörigkeit diesen Staat systematisch und kaltschnäuzig zugrunde richten und sich dabei schamlos ihre Taschen vollstopfen.
Sie könnten aber nicht so wüten, wenn wir eine echte Demokratie hätten, wo das Volk der Souverän ist und nicht der Parteienfilz, der von Lobbyisten gesteuert wird.
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26.08.2008, 11:03
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Zitat:
Human hat Folgendes geschrieben:
Nach Art. 53 der Konvention über das Recht der Verträge, die am 23. 5. 1969 in Wien unterzeichnet wurde und deren Partei die Bundesrepublik Deutschland seit dem 20.08.1967 ist, gilt ein internationaler Vertrag nichtig, wenn er zur Zeit des Abschlusses mit einer zwingenden Norm des Völkerrechts in Widerspruch steht. Dafür kommt in Betracht:
a) Die Anerkennung einer Annexion als ‚Rechtsgrund‘ für das ständige Inbesitznehmen fremden Staatsgebietes.
b) Die Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker,
c) Das Verbot, durch Krieg Gebiete auf Dauer zu erwerben,
d) Fehlende Verfügungsbefugnis und Bedürfnis des ein Gebiet abtretenden Staates über dieses Gebiet.
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Was hat eine 1969 unterzeichnete Konvention mit den Ereignissen von 1945 zu tun? Die deutschen Ostgebiete gingen bereits 1945 verloren.
Und Deutschland hatte diesen Krieg begonnen, um Land im Osten zu erwerben. Ging nur schief. Dafür bekam Polen Land im Westen.
Der von Deutschland angezettelte zweite Weltkrieg brachte nun mal Ergebnisse, die den Deutschen nicht gefielen. Selbst schuld, kann man da nur sagen.
Im Potsdamer Abkommen sind "die früher zu Deutschland gehörenden Gebiete" erwähnt. Was waren das für Gebiete? Vielleicht Südwestafrika?
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26.08.2008, 11:30
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 23.06.2008
Beiträge: 1.166
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Guillaume, wir sind hier beim Thema Steuern in der BRD
und nicht bei der Kriegsschuldfrage, welche Du völlig falsch darstellst.
Mach bitte einen neuen Thread über Deine absurden und irreführenden Thesen zum Völkerrecht und zur Geschichte auf.
Wie oft mußt Du noch darauf hingewiesen werden, beim Thema zu bleiben ?
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26.08.2008, 11:32
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Zitat:
Zitat von Guillaume
Zitat:
Zitat von s0rc
Zitat:
Zitat von Human
Ein Gesetz darf doch keinen Spielraum für Interpretationen lassen, sondern muss klar und deutlich formuliert sein, und somit ist für mich das Grundgesetz keine Verfassung.
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deine meinung ok. aber das grundgesetz ist mir immernoch lieber als eine verfassung die deutschland nicht vor einer diktatur bewahren kann (weimarer verfassung z.b.)
ich sehe in art. 146 kein problem, da er ja sogar ermöglicht ganz friedlich eine neue verfassung zu schaffen.
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Ein Gesetz muss in vielen Fällen einen Spielraum für Interpreationen lassen, weil es eben nicht jeden Einzelfall regeln kann. Es ist für eine Vielzahl von Fällen gedacht.
Kennt jemand den Ausdruck "unbestimmter Rechtsbegriff"?
Was zum Beispiel ist die Würde des Menschen, eine erhebliche Belästigung, eine angemessene Entschädigung, öffentliches Interesse, Kindeswohl? Es gibt noch viel mehr Begriffe dieser Art. Sie alle finden sich irgendwo in Gesetzen. Aber was eine angemessene Entschädigung ist, das muss notfalls der Richter im Einzelfall entscheiden. Sowas kann nicht im Gesetz geregelt werden.
Wer glaubt, ein Gesetz sei der Auslegung entzogen, hat keine Ahnung von Recht und Gesetz.
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Da hast du wohl mit den Normen einiges nicht verstanden, Willi
Art. 20 (3) GG u. § 1 GVG negieren deine .... "Ansicht".
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26.08.2008, 11:42
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Infokrieger
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Zitat:
Zitat von Human
Nennt es, wie ihr es wollt, in freier Entscheidung und vom Volke wurde es nicht entschieden, und darauf warte ich.
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Nicht darauf warten. Dann tut sich gar nichts und jeweils beide Extreme
(die "Handles" derer Vertreter spar ich mir jetzt zu nennen - es dürfte augenscheinlich sein)
spielen der Macht in die Hände, die uns an der Kandarre hat (Teile und herrsche).
Engagiere dich in Bürgerinitiativen.
Ich mach mal Werbung für Mehr Demokratie !, denn alles andere was ich bisher gefunden habe, ist
entweder rechter oder linker Müll, bzw. völlig von Lobbyisten unterwandert.
Du hattest angemerkt, daß GG und Verfassung nicht das Gleiche sind.
Sie können dem gleichen Zweck dienen, sind aber nie das Selbe. Ob es das Gleiche oder das Selbe ist, ist von elementarer Bedeutung.
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