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  #181  
Alt 24.08.2008, 23:37
Mayer-Willi
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Zitat:
Zitat von s0rc
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Es ist genug unternommen worden und wird auch weiterhin...

...es ist nur illusorisch anzunehmen, dass die Juristen den Ast absägen auf dem sie sitzen.

Würdest du, wenn du selbst die Ermittlung wegen Mordes gegen dich führst, dich tatsächlich des Mores überführen, wenn damit sogar die Todesstrafe droht ?

würde das wahlrecht (zum teil) für verfassunsgwidrig erklärt werden wie in diesem fall...
http://www.taz.de/1/politik/deutschl...assungswidrig/
...dann würde man es wohl in ähnlicher weise regeln.

du siehst, die welt würde nicht zusammenbrechen ist sie ja im genannten beispiel auch nicht.
Es geht hier nicht um Überhangmandate, sondern um seit 1956 illegalen Wahlen. Nach BGB sind solche "Rechtsgeschäfte" sittenwidrig und damit nichtig.

Und Rechtsgeschäfte, die auf nichtigen Rechtsgeschäften basieren, sind ebenfalls nichtig.

Wie du das "findest", spielt keine Rolle.
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  #182  
Alt 25.08.2008, 00:14
1984VENDETTA23 1984VENDETTA23 ist offline
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§ 125
Nichtigkeit wegen Formmangels

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.


Mal ein einfaches Beispiel:

Fritz (13 Jahre jung) geht zu seinem örtlichen Porschehändler und findet den 911er richtig geil - er will dieses Auto haben.
Der Verkäufer ist etwas angetrunken und bemerkt deshalb nicht, dass sein Kunde so gut erhalten aussieht; man unterzeichnet also den Kaufvertrag.

Fritz ruft nun bei einer Direktversicherung an, um eine KFZ-Police für "seinen" 911er zu bekommen. Dort wird die Angelegenheit vom neuen Azubi oder einem billigen Praktikanten bearbeit; man übersieht Fritz Geburtsdatum und erstellt die Police.

Der Kaufvertrag ist nichtig, somit infolge auch die KFZ-Police (mal vom alter her abgesehen)
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  #183  
Alt 25.08.2008, 00:16
Mayer-Willi
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Zitat:
Zitat von s0rc
hast die genaue stelle im BGB?
§§ 123 - 138 BBG

http://img98.imageshack.us/img98/7527/willimayerme2.jpg
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  #184  
Alt 25.08.2008, 00:38
Lefi666 Lefi666 ist offline
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1984VENDETTA23

du bist der porno jetzt zitirst noch aufgaben aus dem wirtschafskunde buch °_°


1)Legislative

2)Judikative

3)Exekutive

tä tä tä ätä töö hhhh

ein staat ist geschaffen ob befugt oder nicht sobalt punkt 1-3 vorhanden sind hab ihr auch ein funktonirenden staat findet euch damit ab




oder!!!!


malt euch autonom auf die jacke und pöbelt bullen an verhaut nen richter und anschlisend das selbe mit jemand vom bundestag viel spass und erfolg wüsch ich euch anarichtes beim staat stürtzen


ps:kuck nicht so viel filme über die einkomenssteuer in amerika die eine dierekte steuer auf den bürger ist oder wie das auch war ;-o
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  #185  
Alt 25.08.2008, 00:41
1984VENDETTA23 1984VENDETTA23 ist offline
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...das Beispiel ist nicht zitiert.
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  #186  
Alt 25.08.2008, 00:44
Mayer-Willi
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Zitat:
["Lefi666"]
1)Legislative2)Judikative3)Exekutive
ein staat ist geschaffen ob befugt oder nicht sobalt punkt 1-3 vorhanden sind hab ihr auch ein funktonirenden staat findet euch damit ab
Falsch. Das sind die Elemente einer Demokratie. Ein Staat besteht aus 3 anderen Elementen.

Staatsvolk
Staatsgebiet
Staatsgewalt =Verfassung

Zitat:
malt euch autonom auf die jacke und pöbelt bullen an verhaut nen richter und anschlisend das selbe mit jemand vom bundestag viel spass und erfolg wüsch ich euch anarichtes beim staat stürtzen
Wen haben wir denn hier ? Ist 666 dein Programm ?
Zitat:
ps:kuck nicht so viel filme über die einkomenssteuer in amerika die eine dierekte steuer auf den bürger ist oder wie das auch war
PS guck !
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  #187  
Alt 25.08.2008, 10:54
Guillaume
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Zitat:
Mayer-Willi hat Folgendes geschrieben:

Es geht hier nicht um Überhangmandate, sondern um seit 1956 illegalen Wahlen.
Wieso sind die Wahlen seit 1956 illegal? Die Bundestagswahlen entsprechen dem Bundeswahlgesetz von 1956. Und die Verfassungswidrigkeit bezieht sich auf die Errechnung der Überhangmandate.
Was war jetzt 1956 anders als früher?
Die Bundestagswahlen 1949 und 1953 wurden nach einem Mischsystem durchgeführt. Man wählte einen Wahlkreiskandidaten. Gleichzeitig wurden die Stimmen, die für den Wahlkreiskandidaten abgegeben wurden, der Landesliste der jeweiligen Partei zugerechnet. Anhand der pro Land für eine Partei abgebenen Stimmen wurde die Anzahl der Abgeordneten, die der Partei im Land zustand, errechnet. Die Anzahl der im Wahlkreis gewählten Abgeordneten wurde mit den Kandidaten auf der Landesliste aufgefüllt, um die der Partei zustehende Zahl von Abgeordneten zu erreichen. Waren mehr Wahlkreiskandidaten gewählt, als der Partei zustanden, hatte man ebenfalls Überhangmandate.
Das Bundeswahlgesetz von 1956 hat die Zweitstimme eingeführt, so dass der Wähler mit der Erststimme seinen Wahlkreiskandidaten und mit der Zweitstimme für die Landesliste einer Partei abstimmen kann, der der Wahlkreiskandidat nicht angehört.
Man hatte 1956 also die Wahlmöglichkeit des Wählers vergrößert.
Die Weimarer Reichsverfassung enthielt die gleichen Wahlgrundsätze wie das Grundgesetz. Es wurde dort ausschließlich nach dem System der Verhältniswahl gewählt.

Mir ist schleierhaft, weshalb ab 1956 die Wahlen bei uns illegal sein sollen?
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  #188  
Alt 25.08.2008, 11:31
nordstern nordstern ist offline
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Zitat:
Zitat von Guillaume
Mir ist schleierhaft, weshalb ab 1956 die Wahlen bei uns illegal sein sollen?
Mir nicht.
Wurde doch alles schon erklärt.

Exklusiv für Dich eine Wiederholung:
Zitat:
Zitat von nordstern
Nach Artikel 38 des Grundgesetzes gilt; "Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt."

In Wirklichkeit werden die Abgeordneten in zwei verschiedenen, also nicht gleichen Wahlverfahren gewählt. Unter Missachtung des Gebotes des Artikels 38 des GG hat der Bundestag am 7, Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am 1. September 1975 seine heutige Fassung gegeben.

Das eine der darin bestimmten Wahlverfahren (Bundeswahlgesetz) sieht in der Tat unmittelbare Wahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.

In einem zweiten, also eben nicht gleichen, anderen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler überhaupt keine Abgeordneten, sondern eine Partei, indem er seine Stimme für eine Landesliste abgibt, also wählt er auch keinen Abgeordneten unmittelbar.

Kurzum: Der Bundestag war seit 1956 und ist auch heute noch nicht grundgesetzkonform zusammengesetzt und damit ein rechtswidriges Staatsorgan.

Das hat bedeutende Folgen:

a) Da alle Handlungen des Bundestages der vorgeschriebenen Form des Artikels 38 ermangelten, sind sie samt und sonders nichtige Rechtsgeschäfte ( § 125 BGB);

b) Da die Fälschung der Absicht des Artikels 38 durch das ihm entgegen stehende Bundeswahlgesetz als plumper Betrug gegen die guten Sitten verstößt, sind alle auf dieser Grundlage von nicht rechtens gewählten Abgeordneten vollzogenen Rechtsgeschäfte nichtig ( § 134 BGB);

c) Da das Grundgesetz ausdrücklich die mittelbare Wahl von Abgeordneten verbietet, indem es die unmittelbaren fordert, haben alle Handlungen des Bundestages gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und tun es auch heute noch. Sie sind damit samt und sonders nichtig (§ 134 BGB).

Sämtliche Handlungen des Deutschen Bundestages seit 1956 standen damit im Widerspruch zum Grundgesetz, waren aber letztlich durch den Besatzungsvorbehalt während der Besatzungszeit gedeckt. Besatzerrecht ist immer Gewaltrecht und kein originäres Menschenrecht.

Ab dem 03.10.1990 allerdings sind sämtliche Handlungen des Deutschen Bundestages auch aus diesem Grund nicht nur nichtige Rechtsgeschäfte, sie waren und sind auch strafbar nach StGB § 92 (1), (2) und StGB 108 a (Wählertäuschung} und § 132 a (Amtsanmaßung). Dabei wiegt die Strafbarkeit der Leute, die das Bundeswahlgesetz verfasst und beschlossen haben, und derer, die von diesem Betrug heute absichtlich und vorsätzlich Vorteil ziehen, zwar schwer, ist aber im Zusammenhang mit dem Schaden, den die rechtswidrige Zusammensetzung des Bundestages noch immer verursacht, nachrangig.

Der nicht nach dem Grundgesetz zusammengesetzte BRD-Bundestag hat keinerlei menschen- und völkerrechtliche Legitimation zur Gesetzgebung.

Alle durch den Bundestag vorgenommenen Amtshandlungen und entworfenen Gesetze ab dem 03.10.1990 sind durch Amtsanmaßung von unautorisierten Privatpersonen vorgenommen, entworfen und nichtig.


Quelle: www.teredo.cl
(Achtung, mit Firefox funktionieren die links nicht. Es geht nur mit dem Internet-Explorer. Unten links auf der Seite auf "37 Punkte" klicken, dort findest Du "37 Punkte zum Legitimationsdebakel der BRD" )
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  #189  
Alt 25.08.2008, 12:17
Guillaume
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Dass die Wahlen unmittelbar sein müssen, stand schon 1949 im Grundgesetz. Und dennoch wurde 1949 und 1953 auch nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Es war ein Mischwahlsystem, wie wir es heute noch haben. Es gab lediglich keine Zweitstimmen. Also waren nach deiner Auffassung alle Bundestagswahlen von Anfang an illegal?

Gut, dass die Weimarer Reichsverfassung dies eindeutiger geregelt hat:

Zitat:
Artikel 22
(1) Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher,unmittelbarer und geheimer Wahl von den über zwanzig Jahre alten Männern und Frauennach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Der Wahltag muß ein Sonntag oder öffentlicher Ruhetag sein.
(2) Das Nähere bestimmt das Reichswahlgesetz.
Du kannst mir sicherlich erklären, was unter einer unmittelbarer Verhältniswahl zu verstehen ist.
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  #190  
Alt 25.08.2008, 12:23
nordstern nordstern ist offline
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Zitat:
Zitat von Guillaume
Also waren nach deiner Auffassung alle Bundestagswahlen von Anfang an illegal?
Alle Bundestagswahlen, welche gegen das Grundgesetz verstiessen, waren illegal.
Wer etwas anderes behauptet, hält wohl nichts von Recht und Gesetz.

Guillaume, weshalb wirfst Du ständig die WRV und das Grundgesetz durcheinander ?
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