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22.08.2008, 23:21
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Zitat:
Zitat von Guillaume
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Dein Eindruck trügt nicht.
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Schön, dass du es auch einsiehst.
Und pass in Zukunft besser auf, was du hier verlinkst.
So schön ist der von dir verlinkte Depp auch wieder nicht.
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Ich werde ihn auch weiterhin verlinken, dass Foto macht längst die Runde.
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23.08.2008, 00:14
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Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Zitat:
Zitat von Guillaume
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Kommt mal was zum Thema ?
Zusammenfassung:
die BRD, bzw. ihr Grund- GEsetz kennt keine Steuerpflichtigen !
Kein Finanzgericht in der BRD kann sagen, auf was Steuern zu zahlen ist.
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In den Steuergesetzen sind die Steuerpflichtigen schon aufgeführt. Und die Kompetenz zum Erlass der Steuergesetze ist im Grundgesetz geregelt.
Durfte eigentlich das Kaiserreich Steuern erheben?
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Nicht immer ablenken wollen.
IM GG fehlt der Steuerpflichtige. Ansonsten hätte die BRD nicht bis 1977 illegal die RAO genutzt. Ab 1977 dann die AO, welche nicht eimal mehr einen Bezug zu Art. 134 WRV (=Steuerpflichtige) vorweist.
Und was glaubst du zu wissen, was kein Finanzsenat in der BRD gebacken bekommt ?
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In Artikel 134 WRV steht nix von Steuerpflichtigen drin, und nix von Steuern.
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23.08.2008, 01:33
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Zitat:
Zitat von Guillaume
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Zitat:
Zitat von Guillaume
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Kommt mal was zum Thema ?
Zusammenfassung:
die BRD, bzw. ihr Grund- GEsetz kennt keine Steuerpflichtigen !
Kein Finanzgericht in der BRD kann sagen, auf was Steuern zu zahlen ist.
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In den Steuergesetzen sind die Steuerpflichtigen schon aufgeführt. Und die Kompetenz zum Erlass der Steuergesetze ist im Grundgesetz geregelt.
Durfte eigentlich das Kaiserreich Steuern erheben?
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Nicht immer ablenken wollen.
IM GG fehlt der Steuerpflichtige. Ansonsten hätte die BRD nicht bis 1977 illegal die RAO genutzt. Ab 1977 dann die AO, welche nicht eimal mehr einen Bezug zu Art. 134 WRV (=Steuerpflichtige) vorweist.
Und was glaubst du zu wissen, was kein Finanzsenat in der BRD gebacken bekommt ?
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In Artikel 134 WRV steht nix von Steuerpflichtigen drin, und nix von Steuern.
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Huch. Findest du das Wort nicht ? Na dann.....
http://thumbp1.mail.ukl.yahoo.com/tn...=257&fid=Inbox
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23.08.2008, 11:48
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@Luzifer
Deine Fragen sind bereits alle beantwortet und Deine absurden Behauptungen widerlegt worden.
Dass Du mit den Antworten nicht einverstanden bist, sie aber nicht widerlegen kannst und dann einfach behauptest, man hätte Dir nicht geantwortet, ist Deine Strategie. Dafür können wir nichts.
Zitat:
Zitat von Luzifer
Die Grundlage für den Einzug von Steuern durch den Staat ist in der Verfassung festgelegt
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Richtig, in der WRV, Artikel 134 , eine andere Verfassung gilt nicht für das deutsche Volk.
Du behauptest, daß das Grundgesetz eine "Verfassung" ist, ohne das zu begründen und obwohl Du weißt, dass Carlo Schmid, einer der Gründerväter des Grundgesetzes, ausdrücklich feststellt, daß es keine Verfassung ist.
Carlo Schmid bezeichnet das Grundgesetz als das,was es immer noch ist: Es begründet die BRD als „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft".
Im Grundgesetz ist keine Grundlage für den Einzug von Steuern durch den Staat gelegt. Sie fehlt. Und genau deshalb gibt es keine Steuerpflichtigen in der BRD, auch wenn Dir dies überhaupt nicht gefällt.
Der Rest Deiner Ausführungen ist sachlich falsch, denn schon die Abgabenordnung verstößt gegen das Zitiergebot Artikel 19 GG:
Zitat:
Art 19
(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
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Die Steuergesetze schränken das Eigentumsrecht (Grundrecht) massiv ein, oder siehst Du das anders ?
Sämtliche Steuergesetze der BRD verstossen gegen das Zitiergebot und sind demzufolge "verfassungswidrig" und damit null und nichtig.
In den Steuergesetzen ist lediglich geregelt, wie es wäre, wenn es Steuerpflichtige gäbe. Da sie gegen Artikel 19 GG verstossen und im GG zudem "vergessen" wurde, die Steuerpflicht des Bürgers zu bestimmen, sind sie ungültig und nichtig, wie bereits erwähnt.
Zitat:
Zitat von Luzifer
Ich weiss nicht, was daran unklar sein soll.
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Es wurde Dir schon öfters erklärt. Ich weiß nicht, was an den Erklärungen unklar sein soll. Deine Behauptungen sind jedenfalls irrig und irreführend, das ist klar.
Das, was Du machst, nennt man "Rabulistik".
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23.08.2008, 12:12
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Das Zitiergebot ist in der Abgabenordnung enthalten. Die Abgabenordnung ist ein Mantelgesetz für die übrigen Steuergesetze. In ihr sind Regelungen enthalten, die für alle Steuern anzuwenden sind.
Es ist nicht erforderlich, in jedem Steuergesetz die jeweiligen Grundgesetzartikel zu erwähnen, die im Einzelfall eingeschränkt sind. Das steht nämlich in der Abgabenordnung.
In Art. 134 WRV steht nichts drin über Steuern.
Außerdem ist die WRV schon lange keine Verfassung mehr. In den Jahren 1933 bis 1945 wurde sie bis zur Unkenntlichkeit ausgehebelt.
Nach 1945 war mit ihr kein Staat mehr zu machen.
Und sollten wir wirklich wieder eine Verfassung aufleben lassen, die einen Adolf Hitler ermöglichte?
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23.08.2008, 12:39
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Infokrieger
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Zitat:
Zitat von Guillaume
Das Zitiergebot ist in der Abgabenordnung enthalten.
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Ist es eben nicht.
Aber falls Du es findest, bitte zeige es uns.
Zitat:
Es ist nicht erforderlich, in jedem Steuergesetz die jeweiligen Grundgesetzartikel zu erwähnen, die im Einzelfall eingeschränkt sind.
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Das Grundgesetz sagt etwas anderes.
Hast Du ein eigenes Grundgesetz entworfen, aus dem Du Deine Behauptung ableitest ?
Zitat:
In Art. 134 WRV steht nichts drin über Steuern.
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Dann erkläre uns mal, was drinsteht. Jeder normale Mensch erkennt, daß da die Steuerpflicht der Bürger bestimmt wird und Du nicht ?
Zitat:
Artikel 134
(1) Alle Staatsbürger ohne Unterschied tragen im Verhältnis ihrer Mittel zu allen öffentlichen Lasten nach Maßgabe der Gesetze bei.
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Quelle:
http://www.documentarchiv.de/wr/wrv....ER_ABSCHNITT02
Zitat:
Außerdem ist die WRV schon lange keine Verfassung mehr. In den Jahren 1933 bis 1945 wurde sie bis zur Unkenntlichkeit ausgehebelt.
Nach 1945 war mit ihr kein Staat mehr zu machen.
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Weshalb ist die WRV keine Verfassung mehr ?
Die Änderungen der Nazis sind gestrichen (zu Recht) und es gilt die Fassung vor dem Ermächtigungsgesetz.
Nach 1945 brauchte mit ihr kein Staat mehr gemacht werden, weil das Deutsche Reich als Staat bereits vorhanden war und auch nicht untergegangen war. Da ging es um die Verwaltung der besetzten Gebiete des Staates Deutsches Reich.
Das Grundgesetz ist keine Verfassung.
Lies doch bitte mal die Rede von Carlo Schmid, damit Du das verstehst, Guillaume.
Oder muß ich die Rede kopieren und posten ?
http://www.costima.de/beruf/Politik/CSchmid.htm
Ein Auszug:
Zitat:
Man muß wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie.
Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt.
Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht – es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst – , sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn.
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Einfach lesen, Guillaume.
Carlo Schmid hat in seiner Rede alles dazu gesagt. Weshalb akzeptierst Du das nicht einfach ?
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23.08.2008, 13:05
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Infokrieger
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Registriert seit: 23.06.2008
Beiträge: 1.166
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sOrc,
über die fehlende Legitimation der BRD wird in einem anderen Thread diskutiert.
http://www.217.150.244.72/forum/viewtopic.php?t=4237
Damit nicht alles kreuz und quer geht, schlage ich vor,
hier nur über Steuern zu diskutieren.
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23.08.2008, 13:18
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Zitat:
Zitat von nordstern
Ist es eben nicht.
Aber falls Du es findest, bitte zeige es uns.
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Du solltest Gesetze ganz durchlesen:
Zitat:
§ 413 Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
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Zitat:
Das Grundgesetz sagt etwas anderes.
Hast Du ein eigenes Grundgesetz entworfen, aus dem Du Deine Behauptung ableitest ?
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Das Zitiergebot ist in der Abgabenordnung vorhanden. Und Maßnahmen, in denen nach den einzelnen Steuergesetzen die oben erwähnten Grundrechte eingeschränkt werden dürfen, sind in der Abgabenordnung geregelt.
Dieser Artikel sagt aus, dass die bisherigen Steuerprivilegien des Adels abgeschafft sind.
Zitat:
Weshalb ist die WRV keine Verfassung mehr ?
Die Änderungen der Nazis sind gestrichen (zu Recht) und es gilt die Fassung vor dem Ermächtigungsgesetz.
Nach 1945 brauchte mit ihr kein Staat mehr gemacht werden, weil das Deutsche Reich als Staat bereits vorhanden war und auch nicht untergegangen war. Da ging es um die Verwaltung der besetzten Gebiete des Staates Deutsches Reich.
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Carlo Schmid sagte in seiner berühmten Rede im September 1948 vor dem Parlamentarischen Rat:
Zitat:
Sicher besteht die Weimarer Verfassung – das ist meine persönliche Meinung – als Ganzes nicht mehr.
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Hätten unsere Vorfahren 1949 mit einem Fragment der Weimarer Verfassung den Staat organisieren sollen? Ging wohl schlecht. Da war es doch besser, eine neue Regelung zu schaffen und dabei die Fehler der Weimarer Verfassung zu vermeiden.
Zitat:
Das Grundgesetz ist keine Verfassung.
Lies doch bitte mal die Rede von Carlo Schmid, damit Du das verstehst, Guillaume.
Oder muß ich die Rede kopieren und posten ?
http://www.costima.de/beruf/Politik/CSchmid.htm
Ein Auszug:
Zitat:
Man muß wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie.
Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt.
Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht – es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst – , sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn.
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Einfach lesen, Guillaume.
Carlo Schmid hat in seiner Rede alles dazu gesagt. Weshalb akzeptierst Du das nicht einfach ?
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Wie du oben unschwer siehst, liegt mir die Rede von Carlo Schmid auch vor. Sie wurde im September 1948 gehalten, unter den Bedingungen, die 1948 bestanden hatten. Die Rechtslage und auch die tatsächliche Lage hat sich seither gewaltig geändert.
Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. 1990 hätte man durchaus eine andere Verfassung ausarbeiten und über sie beschließen können. Aber man war halt mehrheitlich der Meinung, dass sich das Grundgesetz seit 1949 sehr bewährt hat und beibehalten werden sollte.
Ich weiß, Ludowici ist dazu nicht befragt worden.
Übrigens, auch in Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und Estland haben Grundgesetze. Also haben diese Staaten auch keine Verfassung, oder?
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23.08.2008, 13:29
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Zitat:
[q"Guillaume"]Das Zitiergebot ist in der Abgabenordnung enthalten. Die Abgabenordnung ist ein Mantelgesetz für die übrigen Steuergesetze. In ihr sind Regelungen enthalten, die für alle Steuern anzuwenden sind.
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Selbst der Verein Curare hat das Umsatzsteuergesetz als "nichtig" entlarvt, weil u.a. das Zitiergebot "vergessen" worden ist.
Zitat:
Es ist nicht erforderlich, in jedem Steuergesetz die jeweiligen Grundgesetzartikel zu erwähnen, die im Einzelfall eingeschränkt sind. Das steht nämlich in der Abgabenordnung.
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Na ? Peterchens Mondfahrt ? In JEDER Änderung des Gesetzes, wenn bsw. ein weiteres Grundrecht eingeschränkt werden soll, muß der GG-Artikel explizit erwähnt werden.
Immer !
Zitat:
In Art. 134 WRV steht nichts drin über Steuern.
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Laß gut sein Willi ! Du kannst es nicht. Bist schon aus dem IPD-Forum zig. Mal unter div. nicks rausgeflogen !
Jeder weiß mittlerweile wer du bist und wo du bist !
Zitat:
Außerdem ist die WRV schon lange keine Verfassung mehr. In den Jahren 1933 bis 1945 wurde sie bis zur Unkenntlichkeit ausgehebelt.
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Da haben wir etwas nicht richtig verstanden.
Das Ermächtigungsgesetz von Hitler schränkte die WRV ein. Stark sogar. Dennoch mußte selbst der Reichskanzler Hitler sich per Volksabstimmung 1934 zum Reichspräsidenten wählen lassen.
In Art. 5 EG kannst du nachlesen, was passiert, wenn der Gefreite tot ist.
Und von den USA ist der Stand von 1932 per 1945 bestätigt.
1932 hatten wir eine jungfräuliche WRV ! Wie per 8.5.1945 auch !
Deswegen ist das DEUTSCHE REICH Völkerrechtssubjekt !
Zitat:
Nach 1945 war mit ihr kein Staat mehr zu machen.
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Doch, absolut. Selbst rd. 30 Jahre später mußte das Grund-Gesetz Gericht in 2 BvF 1/73 zugeben, dass das DEUTSCHE REICH Völkerrechtssubjekt ist.
Zitat:
Und sollten wir wirklich wieder eine Verfassung aufleben lassen, die einen Adolf Hitler ermöglichte?
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Lustige Blieskastel-Nebelgranate:
Die NAZIS haben die BRD und die EU aufgebaut !
Europa ist das OPFER ! Die gleichen Finanzierer von dem kleinen öster. Gefreiten sind die Finanzierer aller Bundeskanzler in der "brD", sind die Gründer der EU !
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23.08.2008, 13:33
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Zitat:
Zitat von s0rc
jo dann schreib bitte auch in diesen thread beser nicht, rein dass brd oder GGkeine legimation haben sollen oder das GG keine verfassung sei. wenn du den thread gelesen hättest, würdest du wohl einsehen, dass das nicht ganz korrekt ist
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Dann kläre uns in dem anderen Strang gerne über deine "lustige" Meinung auf. Denn sie widerspricht mittlerweile zig- Finanzgerichten in Dtl., die auch keinen Steuerpflichtigen in dem Grund-Gesetz finden !
Der gr. Kommentar zu Art. 105 GG Rn 2 v. Jarass / Pieroth ist dir ja ein Begriff !
Welche "Norm" gibt es denn für "stillschweigend" ?!
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