@d0dge
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Zitat von d0dge
Schön Sie hier anzutreffen.
Eine echte Bereicherung des Forums.
Ich habe vor kurzem Ihre Argumentationen im Außenpolitik-Forum verfolgt.
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Danke sehr für die Blumen.
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Zitat von d0dge
Leider sind die Threads, welche maßgeblich auf These 17 gründen in diesem Forum samt und sonders zum "Troll Teufel" gegangen, sodass eine gesittete Debatte über dieses brisante Thema seit den letzten Tagen völlig unmöglich geworden ist.
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Die Leserschaft sollte bei diesem Thema folgende Überlegung bedenken.
Es ist logisch das Menschen die nationale Gefühle haben eher darauf kommen nach Fehlern der Besatzer und ihrer Treuhänder zu suchen und sie werden eher Dokumente finden als Menschen die ihren Fokus auf eine Weltgemeinschaft legen und internationalismen auf ihre Fahnen schrieben.
Daher ist es kein Wunder warum viele der ausgegrabenen Informationen und deren Deutungen aus der sogenannten "Rechten Ecke" kommen.
Doch wenn wir ernsthaft Informationen analysieren wollen, müssen wir die idiologischen Anteile von den Dokumenten abstreifen.
Wir sollten bedenken, das Fakten nunmal nur Fakten sind und der Versuch z.B. anstatt über die Fakten über die Menschen zu reden die diese ins Spiel bringen ist bereits eine Maßnahme der Desinformation.
Daher werde ich nicht über KRRs oder andere Gruppen diskutieren.
Das ist Zeitverschwendung. Ebensowenig werde ich über das Gegenteil also z.B. die KRR-Faq oder diesen merkwürdigen Informationsdienst gegen Rechtsextremismus.
Es sollte jedem zu denken geben wenn diese "Anti" - Haltung ständig im Netz zu unfruchtbaren Konflikten führt.
Zitat:
Zitat von d0dge
Würde mich freuen, wenn Sie mir via PN nähere Informationsquellen über die Lage "Welches Recht bricht welches" zukommen lassen könnten, da ich, in der eigentlichen Infokrieg-Manier, gerne tiefer in die Materie eindringen möchte.
Um das Verfassungsdilemma zu verstehen, muß man bei der Wurzel beginnen, und mit erwähnter These haben Sie mir einen Kreuzverweis geliefert, der mich nun ermutigt -nach ewigem wälzen von Faksimiles- an bezeichneter Stelle einzusteigen.
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Ich forsche ja selbst noch im Recht und kann immer nur Zwischenergebnisse / Zwischenurteile liefern.
Daher sprach ich auch von "lockeren" Thesen.
Die These 17 ist eine sehr junge These, weil mir der Artikel 29 Abs.3 erst vor ein paar Wochen aufgefallen ist.
Ich würde gerne ersteinmal hier ganz offen diskutieren. Behalten wir uns PNs vor falls diese Diskussion ausufern sollte.
Nur um es allen "Antis" einmal ganz deutlich zu schreiben.
Ich halte mich bereits an die ersten 5 Grundnormen des neuen Menschheitsrechtes.
Artikel 1 Die Würde des Menschen im Rahmen der Gemeinschaft
Artikel 2 Gewalt und deren Minimierung
Artikel 3 Das Streben nach Wahrhaftigkeit
Artikel 4 Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit
Artikel 5 Die Freiheit des Geistes
Und da ist kein Platz für Rassismus u.ä. für Menschenverachtung und Ausbeutung in jeglicher Form.
Nun zu deiner Frage:
Welches Recht bricht welches?
Wir müssen uns dazu ein paar internationale Gepflogenheiten bewußt machen.
Das sogenannte Völkerrecht besteht eigentlich aus internationalen Verträgen wie z.B. die Haager Landkriegsordnung.
Daher wird auch von Gewohnheitsrecht zwischen den Staaten geredet.
Ein sogenanntes Hard-Law wie das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" ist dann schon etwas besonderes. Hier wird quasi festgelegt, das jedes Land über sich selbst bestimmen kann.
Jedenfalls dann, wenn es sich selbst nicht einshränkt wie z.B. die BRD dies tut in Artikel 1 und 25.
Wir können unter solchen Umständen nicht in letzter Konsequenz selbst bestimmen, haben folglich allein deshalb keine Souveränität und aber als Volk auch nicht freiwillig auf diese Souveränität verzichtet, es sei denn wir betrachten wie es C.Schmid sagte den Zustand nach dem Krieg als negativen Plebeszit.
Die freiwillige Unterwerfung der Deutschen unter BRD-(Alliierten-)Recht kann nicht durch das Recht aufgehoben werden, weil dies kein Rechtsakt ist. Es ist ein politischer Akt.
Solange also Leute rumlaufen und sagen das GG sei eine Verfassung und die Politiker werden es schon richten, haben wir keine Chance einen positiven Plebeszit, also ein
Bekenntnis zur Souveränität des deutschen Volkes zu durchzuführen.
Ohne die Souveränität Deutschlands liefern wir uns beständig einer willkürlichen Gesetzgebung aus, da diese nicht vom Volk legitimiert (konstituiert) wurde.
Wenn wir aber näher hinschauen und scharfe Bedingungen setzen was souveräne Entscheidungen betrifft, dann müssen wir feststellen, das es in Deutschland und vermutlich in der ganzen Welt noch nie eine Demokratie und ein demokratisch legitimiertes Recht gegeben hat.
Allein in Europa können seit 1973 erst alle Menschen wählen. Eine Voraussetzung für das moderne Dmokratie-Verständnis sind Bürgerrechte wie das Wählen dürfen.
Folglich können wir 1848 und 1871 im Grunde abhaken und auch 1919 ist zweifelhaft wegen des Versailler Vertrages.
Wir können definitiv feststellen das in Deutschland noch nie eine Verfassung vom Volk gebaut und verabschiedet wurde.
Wir können natürlich nun weiter mit Reförmchen die rechtlichen Machenschaften der Globalisten bekämpfen und lustige email-Aktionen machen, aber das wird nichts an der Struktur des Rechtes ändern. Es ist und bleibt so gestaltet wie es die Globalisten brauchen. Es sei denn....
Zurück zur Eingangsfrage.
These 17 besagte eindeutig, das die Menschenrechte den Zielen der UNO unterstellt sind.
Wir wissen, das die UNO-Vollversammlung die UNO-Resolutionen verfassen. Wir wissen, das dort auch die Ziele der UNO formuliert werden. Wir wissen, das UNO-Resolutionen den Charakter von internationalen Verträgen haben und wir wissen das dennoch Staaten diese Resolutionen nicht immer einhalten.
Es gibt den UNO-Sicherheitsrat der in Konfliktfällen Kriege verhindern sollte oder eine angemessene Reaktion der Staatengemeinschaft bestimmt. Dabei ist bestimmten Staaten ein Veto-Recht eingeräumt.
Strukturell unterläuft diese Konstruktion der Vetos sämtliche vorgelagerten halb-demokratischen Formen. Und wir können behaupten, das strukturell die Veto-Staaten die Ziele der UNO bestimmen.
Da UNO-Resolutionen zum Völkerrecht zählen bestimmen also die 5 Veto-Staaten welches Recht gilt. Das hat der Irak-Krieg gezeigt.
Mit unter gilt also nichteinmal die HLKO.
1. Veto-Mächte bestimmen was im Sicherheitsrat los ist
2. Sicherheitsrat kann bestimmen was los ist wenn die Vetos nicht erhoben werden
3. Wenn 1+2 nichts dagegen hat bestimmt die Vollversammlung der UNO im Zusammenhang mit den restlichen Völkerrechtlichen Verträgen
4. Das Kriegsrecht ist Teil vom Völkerrecht und ist bestimmend für den Kriegsfall.
Sonderproblem 1: Die USA erkennt den internationalen Gerichtshof nicht an.
Sonderproblem 2: Gegen Menschenrechtsverletzungen können nur Staaten klagen. (Hier sehen wir deutlich wie das Individuum gehindert wird eine Rechtsstelle zu finden, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagen zu können. Ein Mensch darf sich anscheinend nicht gegen den Staat wehren können.)
Zur Sondersituation Deutschland:
5. Da kein Friedensvertrag existiert und auch keine Verfassung, gelten die Alliierten-Besatzungsrechte insbesondere die SHAEF -Verordnungen. Das GG ist nur formaljuristisch existent, weil es als Übergangsrecht (interim) dazu gedacht war für einen Übergang keine Rechtlosigkeit zuzulassen.
Das GG ist folglich dem Besatzungsrecht untergeordnet, da dieses wiederum Teil des Kriegs- und Völkerrechts ist.
Solange kein Friedensvertrag vorhanden ist können natürlich auch die Besatzungsrechte nicht abgeschafft werden.(Was ja augenscheinlich auch nicht gewollt ist, weil dadurch der USA-Einfluss und der Aufbau der EU-Diktatur gefährdet wäre.)
Ein Friedensvertrag in Deutschland würde bedeuten, das sämtliche Überbleibsel des Alliierten-Rechts auch aus den UNO-Resolutionen gestrichen werden müßten. Diese Rechtsfragmente sind aber so bedeutungsvoll für die USA, da durch sie ein halbwegs legales Druckmittel auf ganz Europa möglich ist, nicht nur auf Deutschland.
Erst nach einem solchen Reinigungsprozess könnte die UNO aus einem Kriegsbündnisses zu einer Weltorganisation adäquat zum Völkerbund aufsteigen.(es fehlt dann immernoch eine demokratische Legitimation)
Auch hier bitte daran denken das alle internationalen Verträge durch die jeweils Mächtigen der verschiedenen Staaten geschlossen werden, nicht durch ihre Völker.
Wenn die These stimmt, dann hat aber der industrielle-militärische Komplex bereits alle Staaten in der Tasche und Staaten zeigen sich als die Handelsvertretungen der transnationalen Konzerne.
Insofern besteht das Völkerrecht aus eben solchen Verträgen zwischen Mächtigen, denen die nationale Gesetzgebung dann unterworfen ist, wenn solche Artikel wie GG 25 drin sind.
Deine Frage erweist sich als ein harter Brocken, denn die Frage scheint aus dem Denken entstanden, das es ein Rechtssystem gäbe dem alle Menschen zugestimmt hätten und daher etwas absolutes signalisiert was nicht vorhanden ist.
Völkerrecht ist das Gewohnheitsrecht zwischen den Mächtigen
Nationales Recht kann demokratisch legitimiert sein oder auch nicht, das spielt für das Völkerrecht keine Rolle. Gleicher unter Gleichen - Prinzip.
Das Nationale Recht ist ja durch eine Verfassung konstituiert und sagt etwas über die politische Gesamtentscheidung eines Volkes aus. Ist eine Diktatur existent dann ist das ein Problem innerhalb dieser Nation und hat mit dem Völkerrecht nichts zu tun.
Auch hier sehen wir, Recht ist nichts absolutes und es kommt immer auf das Volk an, ob es eine ungerechte Regierung duldet oder nicht.
Einen automatischen Anspruch auf Demokratie hat niemand.
Es ist unsere persönliche Entscheidung, ob wir Demokratie haben wollen oder eine Diktatur zulassen.
VG Milan