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25.08.2008, 16:26
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Zitat:
Zitat von Guillaume
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Zitat:
["Luzifer"]
Wo steht das im Völkerrecht?
Wo steht im "Deutschen Recht", dass die Verfassung einen Geltungsbereich besitzen muss?
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Klarheit der Normen. Div. Urteile bestätigen dieses. Würdest du dich nur ein wenig mit Recht auskennen, würden solch überflüssige Frgen nicht kommen. Vielleicht solltest du mit Guillome alias Willi mal einen Kursus besuchen.
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Den Kurs brauchen wir nicht. Ich kenne die diversen Urteile.
In zweien ging es um eine Landschaftsschutzgebietsverordnung und im dritten um eine Verordnung nach dem niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz. Dort schreibt das Gesetz vor, dass eine Verordnung nach diesem Gesetz einen Geltungsbereich ausweisen muss.
Und was für eine Landschaftsschutzgebietsverordnung gilt, gilt auch für das Grundgesetz. Diese Weisheit hast du vermutlich von einem gescheiterten Rechtsanwaltsgehilfen aus den USA.
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Warum hast du eigentlich gerade dein Sternwarte-Zweigbrücken-Forum dicht gemacht ? Fehlt dir die Anonymität ... ?
Selbstverständlich gelten die Vorgaben für Gesetze, wie für ihre eigenen Verordnungen ! Oder wolltest du für ne Verordnung einen neue Norm einführen ?! Lustig, Willi !
Wie ist das Wetter im Wald ?
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25.08.2008, 16:33
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Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Was verstehst du nicht Luzifer ?
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Ich kenne keine Norm, die einen Geltungsbereich in der Verfassung vorschreibt.
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Du mußt doch wissen, wo ein Gesetz, dazu gehört auch eine Verfassung, gilt ! Bsw. galt das GG in anderen Bereichen, als nach dem Beitritt des Saarlandes. Woher sollte das Saarland denn nun "wissen", dass das GG auch in ihm galt/gilt ?
Soll das jeder "riechen" können ? Also die Norm riechen gibt es nicht !
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25.08.2008, 16:37
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Zitat:
Zitat von Guillaume
Den Kurs brauchen wir nicht. (...)
Schönen Gruß noch an Charlotte.
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a) du brauchst noch viel mehr
b) kenn ich nicht
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25.08.2008, 17:02
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Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Zitat:
Zitat von Guillaume
Den Kurs brauchen wir nicht. (...)
Schönen Gruß noch an Charlotte.
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a) du brauchst noch viel mehr
b) kenn ich nicht
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a) Auf Kurse, gehalten von gescheiterten Rechtsanwaltsgehilfen, kann ich verzichten.
b)Ich dachte, deine Frau hieße Charlotte...
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25.08.2008, 17:05
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Zitat:
Zitat von Guillaume
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Zitat:
Zitat von Guillaume
Den Kurs brauchen wir nicht. (...)
Schönen Gruß noch an Charlotte.
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a) du brauchst noch viel mehr
b) kenn ich nicht
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a) Auf Kurse, gehalten von gescheiterten Rechtsanwaltsgehilfen, kann ich verzichten.
b)Ich dachte, deine Frau hieße Charlotte...
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Deine Info-Quellen sind sehr unzuversichtlich. Und kleine Pädo-Sternengucker können mir eh nicht drohen. Das hast du doch schon mitbekommen, willi ! Oder soll ich dich apifera, charles oder badenweiler nennen ?
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25.08.2008, 17:06
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 22.01.2007
Ort: WK 190
Beiträge: 591
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Kann mir mal jemand erklären was das hier ist? Erhielt ich gerade mit Emailverteiler oder ist das auch ein Fake?:
http://www.wemepes.se/pdf/Anerkennung.pdf
k.goldmull
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25.08.2008, 17:17
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Fake nicht ganz.
Es handelt sich um einen Neuschwabenländer, Kawi Schneider, einer der schlimmsten Neonazis in Deutschland. Er verehrt Hitler als Messias. Eigentlich gehört er in die Klapse.
Gegenüber dem Staatsanwalt hatte er Angaben zu seiner Person gemacht, und dabei angegeben, dass er Bürger des deutschen Reiches sei. Und mit diesen Angaben wurde er dann in den Akten geführt.
Hätte er angegeben, er sei Botschafter des Sternensystems Aldebaran, dann würde das drin stehen.
Daraus kann nicht entnommen werden, dass das Landgericht Koblenz die Staatsbürgerschaft des Deutschen Reiches anerkannt habe. Ich kenne das Urteil nicht, mit großer Wahrscheinlichkeit ist er verurteilt worden. Ich wundere mich, dass bei ihm § 20 StGB noch nicht gegriffen hat.
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25.08.2008, 17:18
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 22.01.2007
Ort: WK 190
Beiträge: 591
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Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von goldmull
Kann mir mal jemand erklären was das hier ist? Erhielt ich gerade mit Emailverteiler oder ist das auch ein Fake?
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Im Rubrum eines Urteils oder juristischen Schriftsatzes wird immer das wiedergegeben, was der Prozessbeteiligte angegeben hat. Damit hat schon seinerzeit der alte Ebel seine Kanzlerschaft beweisen wollen.
Mich würde viel mehr interessieren, was in dem Urteil steht. Haben sie die alte Hetzbeule endlich verknackt?
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Danke für die schnelle Antwort das klingt plausibel. Der Mann ist mir nicht bekannt und ich erhielt leider nur das Deckblatt, deshalb ja meine Frage. Aktenzeichen steht ja drauf, vielleicht ist ja was mit Recherche zu erfahren.
k.goldmull
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25.08.2008, 17:36
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Ist eine Fälschung ausgeschlossen ? Ansonssten hat das Gericht den Bock geschossen....
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25.08.2008, 17:48
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Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Ansonssten hat das Gericht den Bock geschossen....
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Nö!
Aber diese Art der Beweisführung ist auch in der IPD Usus.
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Ach. DU bist dort also Mitglied. Interessant.
Herr Peters ist tatsächlich ein Gestörter !
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