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25.08.2008, 15:18
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Zitat:
[qu="Olovil"][
Wieviele Stimmen erhalten Parteien, die das GG und die Grenze akzeptieren im Gegensatz zu Parteien, die dies nicht tun?
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Was soll das für eine Logik sein ?
Da stehen 10 Diebe vor dir. Von welchem willst du dich ausrauben lassen ?
Zitat:
Wenn man es genau betrachtet ist mein Einwand zur Fahrtseite gar nicht so lustig. Es ist eine Fortschreibung französischem Besatzungsrechts aus der Napoleonischen Zeit im heutigen deutschen Recht. Die Fahrseite wurde Deutschland vor fast 200 Jahren aufgezwungen. Das Deutschland später diesen Fakt durch eigene souveräne Entscheidung in der StVO akzeptiert hat sollte deiner Rechtsposition nach unerheblich und nichtig sein. Insbesondere da der Fakt von Anfang an aufgezwungen war und weil das deutsche Volk niemals in freier und geheimer Wahl darüber entschieden hat. Ich bin nie gefragt worden, konnte nie abstimmen! DU?
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Dieses überflüssig frankophile Gebrabbel kenne ich sonst nur von Guillome, Charles, apifera, maf, fachmann, etc. pp aus Blieskastel.
Account geknackt ?
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25.08.2008, 15:24
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Zitat:
["Luzifer"]
Nach Logik der Reichsfuzzies wäre so ziemlich jeder Staat in Europa "unrechtmässig" und müsste Gebiete abtreten bzw. hätte Anspruch darauf.
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a) hier geht es nicht um das Opfer (=Europa), sondern um Deutschland
b) die Basis ist Völkerrecht, angebl. sogar vom GG "erkannt" ü. Art. 25 GG
Zitat:
Die Bundesrepublik Deutschland wird von etwa 200 Staaten der Welt anerkannt. Das ist es, was zählt! Und nicht ein "fehlender Geltungsbereich", sowieso ein reines Phantasieprodukt.
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Das ist einfaches dt. Recht. Ob dir das in dein Antifaler-Geschwurbel-Weltbild nun reinpaßt oder nicht ist völlig irrelevant.
Zitat:
Man sollte den Franzosen erklären, dass sie nicht in einem "rechtmässigen" Staat leben, da ihre Verfassung keinen Geltungsbereich aufweist.
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Wieder die Franzmänner ! Gehört ihr zusammen ?
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25.08.2008, 15:44
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[quote]
Mayer-Willi hat Folgendes geschrieben:
b) die Basis ist Völkerrecht, angebl. sogar vom GG "erkannt" ü. Art. 25 GG
Wo steht das im Völkerrecht?
Zitat:
Das ist einfaches dt. Recht.
[quote]
Laut Grundgesetz gelten die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts als deutsches Recht, nicht das Völkerrecht per so.
Und notfalls muss das Bundesverfassungsgericht feststellen, was jetzt eine allgemein anerkannte Regel des Völkerrechts ist.
Manuel, ich rate dir, dich da raus zu halten. Davon hast du nämlich gar keine Ahnung. Und der gechasste Rechtsanwaltsgehilfe aus den USA auch nicht.
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25.08.2008, 15:48
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Zitat:
["Luzifer"]
Wo steht das im Völkerrecht?
Wo steht im "Deutschen Recht", dass die Verfassung einen Geltungsbereich besitzen muss?
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Klarheit der Normen. Div. Urteile bestätigen dieses. Würdest du dich nur ein wenig mit Recht auskennen, würden solch überflüssige Frgen nicht kommen. Vielleicht solltest du mit Guillome alias Willi mal einen Kursus besuchen.
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25.08.2008, 15:51
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Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Der Rest der gewohnte, zwanghaft lustig sein wollende Käse aus Frankreich oder sonst wo her. Nur hat es nichts mit dt. Recht und den Normen zu tun.
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Ich weiß, dir ist Käse aus Klausdorf lieber. Aber für jeden anderen stinkt der zu viel.
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25.08.2008, 15:55
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Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Zitat:
["Luzifer"]
Wo steht das im Völkerrecht?
Wo steht im "Deutschen Recht", dass die Verfassung einen Geltungsbereich besitzen muss?
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Klarheit der Normen. Div. Urteile bestätigen dieses. Würdest du dich nur ein wenig mit Recht auskennen, würden solch überflüssige Frgen nicht kommen. Vielleicht solltest du mit Guillome alias Willi mal einen Kursus besuchen.
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Wieso kamen alle Gesetze der Weimarer Repbulik und auch des Kaiserreiches ohne Geltungsbereich aus?
Man merkt an deinen Argumenten, dass dein Mentor im Recht ein geistig verwirrter ehemaliger Erster Bürgermeister von Hamburg, Mitarbeiter der KRR und Reichsinnenminister war.
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25.08.2008, 15:58
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Noch was, Kraschinski, bist du dir sicher, dass du eine Staatsangehörigkeit hast?
Ich habe mal genau nachgesehen. Im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz ist überhaupt kein Geltungsbereich angegeben.
Oder kennst du eine entsprechende Stelle?
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25.08.2008, 16:14
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Zitat:
Zitat von Guillaume
Noch was, Kraschinski, bist du dir sicher, dass du eine Staatsangehörigkeit hast?
Ich habe mal genau nachgesehen. Im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz ist überhaupt kein Geltungsbereich angegeben.
Oder kennst du eine entsprechende Stelle?
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Ich bin mir zwar nicht sicher, ob du Harvey neben dir sitzen hast, aber ich bin der Mayer-Willi aus Blieskastel !
Kannst mich auch besuchen:
Huch. Ich habe mein Sternwaren-Forum gerade dicht gemacht.
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25.08.2008, 16:19
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Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Klarheit der Normen.
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Welche Norm?
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Was verstehst du nicht Luzifer ?
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25.08.2008, 16:21
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Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Zitat:
["Luzifer"]
Wo steht das im Völkerrecht?
Wo steht im "Deutschen Recht", dass die Verfassung einen Geltungsbereich besitzen muss?
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Klarheit der Normen. Div. Urteile bestätigen dieses. Würdest du dich nur ein wenig mit Recht auskennen, würden solch überflüssige Frgen nicht kommen. Vielleicht solltest du mit Guillome alias Willi mal einen Kursus besuchen.
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Den Kurs brauchen wir nicht. Ich kenne die diversen Urteile.
In zweien ging es um eine Landschaftsschutzgebietsverordnung und im dritten um eine Verordnung nach dem niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz. Dort schreibt das Gesetz vor, dass eine Verordnung nach diesem Gesetz einen Geltungsbereich ausweisen muss.
Und was für eine Landschaftsschutzgebietsverordnung gilt, gilt auch für das Grundgesetz. Diese Weisheit hast du vermutlich von einem gescheiterten Rechtsanwaltsgehilfen aus den USA.
Schönen Gruß noch an Charlotte.
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