|
|
| |
|
|
|
22.08.2008, 14:26
|
|
Werter Willi-Mayer,
Zitat:
mir liegt da eine Mail vor aus dem Jahre 2004. Hier der Schluss:
Die kommissarische Reichsregierung oder einer ihrer Vertreter wird Ihnen nichts anhaben wollen, im Gegenteil ,sachliche korrekte Darstellung kann und darf nicht unterdrückt werden , also lassen Sie sich künftig nicht abhalten Ihre Meinung zu sagen und fahren Sie fort in Ihrer Arbeit oder was Sie darunter verstehen wollen.
kommissarischer Senat
des Reichslandes Freistaat
Freie und Hansestadt Hamburg
- Der Erste Bürgermeister -
Dr. E. R. Ludowici
|
Und es gibt eindeutige Beweise (Header), dass diese Mail von Ludowici ist.
Ich hab dich halt mal wieder beim Lügen erwischt, Manuel.
|
22.08.2008, 14:29
|
|
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Zitat:
Zitat von Enrico
Also langsam habe ich das Gefühl du willst hier nur rumtrollen. Wer sagt denn, dass eine Verfassung einen Geltungsbereich benötigt?
Ich bin übrigens durchaus auch der Meinung, dass es Zeit für eine Verfassung wird die z.B. per Volksentscheid legitimiert wird, das ändert aber nichts an der Gültigkeit des GG.
|
Die Normen sagen das, bestätigt durch div. "höchstrichterl. Urteile" !
Solltest die dir angebotenen Quellen mal lesen. Und verstehen. Und begreifen.
|
Es gibt keine entsprechenden Normen und keinerlei höchstrichterliche Urteile darüber. Dies ist lediglich eine Erfindung von Mayer-Willi. Bisher konnte er noch keine Belege hierüber beibringen.
|
22.08.2008, 14:45
|
|
Zitat:
Zitat von Guillaume
Werter Willi-Mayer,
Zitat:
mir liegt da eine Mail vor aus dem Jahre 2004. Hier der Schluss:
Die kommissarische Reichsregierung oder einer ihrer Vertreter wird Ihnen nichts anhaben wollen, im Gegenteil ,sachliche korrekte Darstellung kann und darf nicht unterdrückt werden , also lassen Sie sich künftig nicht abhalten Ihre Meinung zu sagen und fahren Sie fort in Ihrer Arbeit oder was Sie darunter verstehen wollen.
kommissarischer Senat
des Reichslandes Freistaat
Freie und Hansestadt Hamburg
- Der Erste Bürgermeister -
Dr. E. R. Ludowici
|
Und es gibt eindeutige Beweise (Header), dass diese Mail von Ludowici ist.
Ich hab dich halt mal wieder beim Lügen erwischt, Manuel.
|
Ich bin Willi. Aber wenn wir schon alle neue Namen hier durch dich bekommen sollen, nenne ich dich jetzt auch Willi. Ich nenne dich einfach Willi aus Blieskastel.
Vielleicht nenne ich dich auch maf, oder apifera, oder charles, oder einfach nur den Berufsforisten von krr-faq, der sich auch für das Gespenst Frank Schmidt hält !
Ich weiß nicht, von welchen "Beweisen" du sprichst ! Liegen kriminelle Handlungen vor, dann zeige diese an ! Ganz einfach. Ansonsten immer Beweise auf den Tisch legen, wenn es denn zum Thema paßt !
Dein Privat-möchtegern-Krieg spielts du doch besser mal zu Hause. Oder guck in die Sterne und langweile uns hier nicht.
|
22.08.2008, 14:45
|
|
Zitat:
Zitat von Guillaume
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Zitat:
Zitat von Enrico
Also langsam habe ich das Gefühl du willst hier nur rumtrollen. Wer sagt denn, dass eine Verfassung einen Geltungsbereich benötigt?
Ich bin übrigens durchaus auch der Meinung, dass es Zeit für eine Verfassung wird die z.B. per Volksentscheid legitimiert wird, das ändert aber nichts an der Gültigkeit des GG.
|
Die Normen sagen das, bestätigt durch div. "höchstrichterl. Urteile" !
Solltest die dir angebotenen Quellen mal lesen. Und verstehen. Und begreifen.
|
Es gibt keine entsprechenden Normen und keinerlei höchstrichterliche Urteile darüber. Dies ist lediglich eine Erfindung von Mayer-Willi. Bisher konnte er noch keine Belege hierüber beibringen.
|
Die Urteile sind zig-fach zitiert. Du bist als Berufs-Forist aus dem Saarland darüber im Bilde.
|
22.08.2008, 16:20
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 23.06.2008
Beiträge: 1.166
|
|
Nein, der Tonfall ist hier anders.
Bleib doch bitte beim Thema.
Es geht um die Sache, nicht um den Tonfall der Berufsdiffamierer, welche die IPD bekämpfen.
Halten wir nochmal den Stand der Diskussion fest:
1. Es gibt keine Steuerpflichtigen in der BRD.
2. Es gibt keine Rechtsgrundlage zur Erhebung von Steuern.
3. Die BRD ist als Staat nicht legitimiert, agiert aber wie ein solcher. So etwas nenne ich Diktatur. Über dieses Thema gibt es schon einen anderen Thread, auf den schon verwiesen wurde. Dort hat sich Guillaume aus den schon genannten Gründen zu Wort gemeldet.
Dass Guillaume die infokrieg.tv-Webseite für eine unzuverlässige Informationsquelle hält, hat er bereits betont.
Er holt seine Informationen lieber aus den System-Massenmedien und von seinen Vorgesetzten, das sichert seinen Arbeitsplatz und sein Gewissen besser als die Wahrheit.
Insofern verstößt Herr Guillaume gegen das virtuelle Hausrecht hier und dürfte sich als Mitarbeiter der BRD gar nicht registrieren.
Er sieht sich nicht durch die Globalisten und ihren zahllosen Frontorganisationen (denen er angehört) in seiner Freiheit bedroht, sondern er verteidigt diese Frontorganisationen (wozu auch das Besatzungskonstrukt BRD gehört) nach Kräften.
Also, was will Herr Guillaume hier ?
Die IPD diffamieren und Desinformationen über die Rechtslage und Legitimation der BRD verbreiten.
Hättest Du das für möglich gehalten, oder um was geht es Dir ?
|
22.08.2008, 16:31
|
|
Zitat:
Zitat von s0rc
Zitat:
Zitat von Luzifer
Hier herrscht ja ein Tonfall wie beim IPD-Original. Das hätte ich nicht für möglich gehalten.
|
hab auch gedacht ich seh nicht recht. wobei ich mir das ipd-forum noch nicht angetan habe, aber die art und weise wie man sich hier ausdrückt doch ein bissl heftig is
zum thema:
wer geltungsbereich ergibt sich aus der präambel
|
Wenn man die P. genau liest: keiner !
Dort steht nur für wen, aber nicht wo ! Deutsche auf Mallorca dürften nicht gemeint sein, oder ?
|
22.08.2008, 16:32
|
|
Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von s0rc
wer geltungsbereich ergibt sich aus der präambel
|
Wozu überhaupt ein Geltungsbereich? Eine Verfassung gilt für einen Staat.
Ich kenne jedenfalls keine Verfassung, die einen Geltungsbereich angibt.
|
In welchem Rechtssystem befindest du dich denn ?
|
22.08.2008, 16:50
|
|
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Zitat:
Zitat von Guillaume
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Zitat:
Zitat von Enrico
Also langsam habe ich das Gefühl du willst hier nur rumtrollen. Wer sagt denn, dass eine Verfassung einen Geltungsbereich benötigt?
Ich bin übrigens durchaus auch der Meinung, dass es Zeit für eine Verfassung wird die z.B. per Volksentscheid legitimiert wird, das ändert aber nichts an der Gültigkeit des GG.
|
Die Normen sagen das, bestätigt durch div. "höchstrichterl. Urteile" !
Solltest die dir angebotenen Quellen mal lesen. Und verstehen. Und begreifen.
|
Es gibt keine entsprechenden Normen und keinerlei höchstrichterliche Urteile darüber. Dies ist lediglich eine Erfindung von Mayer-Willi. Bisher konnte er noch keine Belege hierüber beibringen.
|
Die Urteile sind zig-fach zitiert. Du bist als Berufs-Forist aus dem Saarland darüber im Bilde.
|
Zitiert hast du bisher kein einziges Urteil. Nur einige Aktenzeichen hast du mal losgelassen.
Zwei der Urteile beziehen sich auf eine Verordnung über ein Landschaftsgebiet. Beanstandet wurde vom Gericht, dass in der Verordnung das Landschaftsschutzgebiet nicht genau bezeichnet worden ist. Hätte man eine entsprechende Karte in die VO eingearbeitet, wäre alles klar gewesen.
Beim dritten Urteil ging es um eine Verordnung nach dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz. Die Verordnung wurde vom Land für das gesamte Land erlassen. Das Gesetz fordert jedoch für Verordnungen in jedem Fall die Angabe des Geltungsbereiches.
Das eine Gesetz oder gar die Verfassung generell die Angabe des Geltungsbereiches braucht, ist nur auf deinem Mist gewachsen.
|
22.08.2008, 16:55
|
|
Zitat:
"Luzifer"]
1. Es gibt keine Steuerpflichtigen in der BRD.
Das wäre mir neu.
|
Den Finanzämtern und Gerichten ist das längst bekannt. Es reicht, wenn du in Unwissenheit bleibst.
Zitat:
2. Es gibt keine Rechtsgrundlage zur Erhebung von Steuern.
Das Grundgesetz
|
Ach wirklich ? Dann erkläre mir mal, warum eine BRD mittels Reichsabgabenordnung über Art. 134 WRV Reichssteuern von Bundesbürgern bis 1977 eingezogen hat !
Das GG kennt keinen Steuerpflichigen !
Der gr. Kommentar v.Jarass /Pieroth Art. 105 GG Rn 2 ist wohl schon zitiert worden !
Ich kenne weder das Gesetz, noch die Norm für "stillschweigend". Du ?
|
22.08.2008, 16:59
|
|
Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
In welchem Rechtssystem befindest du dich denn ?
|
Offiziell nennt sich der Staat Bundesrepublik Deutschland.
Im normalen Sprachgebrauch nenne ich ihn einfach Deutschland.
|
Das war nicht die Frage. Ich sprach vom Rechtssystem. Nicht von einem Völkerrechtssubjekt. Diese Antwort hat dir das Grund-Gesetz-Gericht mit 2 BvF 1/73 und in 85 weiteren Beschlüssen /Urteilen längst abgenommen: Deutsches Reich !
Rechtsystem ist das roem-germ. Recht, welches auf Rechtsgrundsätzen basiert, die über 1.800 Jahre alt sind. Aus diesen wiederum resultieren Normen ! Aus den Normen Gesetze (=gesetztes Recht).
So hat bsw. Gewohnheitsrecht kein Platz im "dt.Recht". In keiner Verfassung, nicht einmal im unteren alliierten Verwaltungsrecht namens Grund-Gesetz (Art. 20 (3) GG) !
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:24 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.1 (Deutsch) Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
|