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30.10.2008, 19:40
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Danke für die liebe Unterstützung.
Es macht sich bei uns allen eine grosse Wut breit. Und ich habe eine Scheiss-Wut in mir. Das werde ich mir nicht mehr gefallen lasen. Das geht zu weit
Ich schrieb ja schon, dass ganze kommt schriftlich, vom Offenen Ganztag. Dies werde ich sofort scannen und hier einstellen.
Die Erzieherin, wir haben gleich klargestellt, das meine Empörung nicht gegen sie persönlich gerichtet sei und sie versicherte mir, diese Richtlinien/Bestimmungen auch nur an mich weiterzugeben, so wie es verordnet wird. Sie sagte, meine Wut sogar nachvollziehen zu können. Ich kenne die Dame, sie mich, schliesslich möchte man wissen, wer das Kind betreut.
Ich werde allerdings um die Original-Anordnung bitten, die vom Minesterium an die Schule, ich denke an alle Schulen (NRW) gegangen ist, einsehen zu dürfen und eine Kopie zu erhalten.
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30.10.2008, 20:04
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 684
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"Vater Staat verstärkt halt seine soziale Ader und fördert den Nachwuchs mit höherer Sorgfalt".
So oder so ähnlich könnte es in einer Werbebroschüre lauten. Nachdem lesen der Broschüre bitte einmal
kräftig Mähmääähhhh ...... halt ich mein mehr. Mehr Sicherheit und "rundum Versorgung"und sei es nur aufgrund von Ali Baba und den 40 Teppichmessern. Simsalabim und es öffnete sich die Cockpittür.Es werde .. sprach Bauer Ali und er wurde zum Profipiloten von magischer Hand,der das Flugsicherheitssystem überlistete. Jaa wir haben Märchenstund und nun mein Freund geh schlafen ,denn in den kommenden Märchen,gehts noch richtig rund. - -
Im endeffeckt Bestätigen solche Fälle unser Wissen.
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Die Wahrheit gegen die Welt - Leitsatz der Druiden
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30.10.2008, 21:00
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Könnte es sein, dass die Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr keine Schulzeit sondern Betreuungszeit ist?
Dann wäre die Schule nicht nur Schule sondern auch Tagespflegeinrichtung oder Betreuungseinrichtung.
Und da hat die EU ihre Finger gezielt mit drin.
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30.10.2008, 21:27
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 08.09.2008
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Eben schon verlinkt *G*
Das sagt alles: http://www.jungefreiheit.de/fileadmi...rs/Dossier.pdf
Und? Hat die Kindergärtnerin schon an der Klitoris deiner Tochter rumgespielt? Was? Dein Kind ist 10 Jahre alt? Und hatte noch nieeee Sex?! Da stimmt was nicht! Ab zum Psychologen!
Lassen wir mal den Zynismus. Ich hätte gerne die Broschüre „Körper, Liebe, Doktorspiele“ vom der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder vom Bundesamt für Politische Bildung selbst gesehen. Sie ist ja wieder eingezogen worden... Hat vielleicht noch jemand eine Kopie? Möglicherweise als PDF?
Zitat:
„Wir veröffentlichen nur Sachen, die fachlich und
politisch abgesichert sind.“ Daß in der Broschüre Eltern
und Verwandte zum zärtlichen Berühren der Klitoris
kleiner Mädchen ermutigt werden oder die unter dreijährigen
Kinder zur Masturbation angespornt werden
sollen - davon möchte sich die BZgA-Sprecherin deutlich
distanzieren. „Solche Zitate sind doch alle vollkommen
aus dem Zusammenhang gerissen“, behauptet sie und
kündigt für den Herbst eine Neuauflage des umstrittenen
Heftes an. Die Broschüre werde ohne Änderungen
nachgedruckt. „Für inhaltliche Veränderungen sehen wir
überhaupt keinen Anlaß“, sagte Völker-Albert.
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Ah da ist er ja der vermeintliche Ratgeber - schon zensiert?!
http://www.bzga.de/pdf.php?id=1bb409...18859580419167
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30.10.2008, 21:48
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Zitat:
3.1.1 Organisation
Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung sollen an mindestens 3 Tagen bis 14.30 Uhr im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten eine zusätzliche päda-gogische Arbeit am Nachmittag im Bereich der Hausaufgabenbetreuung, der Förder-maßnahmen sowie der erweiterten Angebote im Wahl- und Freizeitbereich leisten. Ein Mittagessen ist in Kooperation mit dem Schulträger anzubieten.
Das Angebot kann auf bestimmte Jahrgänge begrenzt werden.
Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig, nach deren Anmeldung durch die Eltern besteht jedoch die Pflicht zur Teil-nahme für den Anmeldungszeitraum.
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http://schulkultur.bildung.hessen.de..._08_01.pdf.pdf
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31.10.2008, 23:51
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So, hier das nette Aufforderungsschreiben der Schule.
Zum Schutz habe ich den Namen und die Adresse der Schule weggelassen.
http://rapidshare.com/files/15944357...nen11.jpg.html
Desweiteren, fand ich in der Satzung, die die Eltern unterschreiben mußten diese Klausel:
Zitat:
§ 1 Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Die Offene Ganztagsschule im Primarbereich bietet zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen und bei Bedarf auch in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit (außerunterrichtliche Angebote).
Die außerunterrichtlichen Angebote finden im Rahmen des jeweiligen Schulprogramms statt und gelten als schulische Veranstaltung.
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Nachzulesen in der Satzung der Stadt Essen.
Und jetzt der Hammer. Die im Netz zur Verfügung gestellte Satzung ändert sich zum 01.08.2008. Die Satzung die wir Eltern aber unterschreiben haben trat am 01.08.2005 in Kraft, wo dieser Zusatzsatz nicht beinhaltet war:
Zitat:
Der Zeitrahmen erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätetstens 8 Uhr bis 16 Uhr, mindestens jedoch bis 15 Uhr.
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In § 10 Infrafttreten, den ich hier nicht gesondert abschreiben werde, da die neue Satzung schreibgeschützt ist steht:
2. Die Satzung tritt rückwirkend vom 01.08.2006 in Kraft und ist gültig bis zum 31.07.2008, soweit sie folgende Rechtsgrundlagen hat:
.....
3. Die Satzung vom 20. Juni 2006, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Essen vom 24. Juni 2005, tritt ausser Kraft.
Mit anderen Worten, man übernimmt die neue Satzung automatisch, ohne über die Änderungen in Kenntnis gesetzt zu werden.
Die neue Satzung hat in § 1. einfach einen Zusatz eingeführt, was bestimmt, das die Kinder bis 15/16 Uhr bleiben müssen.
Was sagt ihr dazu???
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01.11.2008, 00:44
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 18.09.2008
Ort: Antarctica
Beiträge: 527
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Irgendwie müsste der "Polizist" oben auf dem Brief nur den Arm ein wenig senken und er würde perfekt zum Ton des Anschreibens passen ...
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01.11.2008, 06:16
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 16.05.2008
Beiträge: 1.322
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Ich habe da mal eine Frage.
Schulgesetz ist ja Ländersache und ist im GG nicht wirklich geregelt. Also müsste doch eigentlich das Schulgesetz von NRW in diesem Falle zählen oder?
Ebenso müsste doch dieses Schulgesetz von NRW höher gestellt sein, als das der Stadt Essen. Oder sehe ich da was falsch?
Dort steht nämlich:
Zitat:
§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
"(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. "
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Es ist zwar ein wenig schwammig (nicht vorhersehbaren Gründen), wie ich finde, hat aber dennoch eine klare Aussage. Oder sehe ich hier auch was falsch?
Los ihr Juristen....ran ans Werk
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02.11.2008, 10:45
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 12.08.2008
Beiträge: 180
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Zitat:
Ebenso müsste doch dieses Schulgesetz von NRW höher gestellt sein, als das der Stadt Essen. Oder sehe ich da was falsch?
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Dies ist nicht so, das speziellere Gesetz hat Vorrang, daher gilt die Satzung der STadt Essen. Sonst wäre diese Gesetzgebung äusserst sinnlos. Das höhere Gesetz ist nur wirksamer, wenn es Nachteile bringen würde, also in diesem Fall eine Sache der Auslegung.
Da die Eltern nicht unterschrieben haben, bis wann das Kind anweisend sein MUSS, sind sie auch nur an das gebunden, was sie unterzeichnet haben, also die Ausfertigung von 2005. Ratsam wäre hier, mal ins Kleingedruckte zu schauen, ob man automatisch mit einer Änderung einverstanden ist.
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02.11.2008, 14:17
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Zitat:
Zitat von grafkoksvonnegasanstalt
Zitat:
Ebenso müsste doch dieses Schulgesetz von NRW höher gestellt sein, als das der Stadt Essen. Oder sehe ich da was falsch?
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Dies ist nicht so, das speziellere Gesetz hat Vorrang, daher gilt die Satzung der STadt Essen. Sonst wäre diese Gesetzgebung äusserst sinnlos. Das höhere Gesetz ist nur wirksamer, wenn es Nachteile bringen würde, also in diesem Fall eine Sache der Auslegung.
Da die Eltern nicht unterschrieben haben, bis wann das Kind anweisend sein MUSS, sind sie auch nur an das gebunden, was sie unterzeichnet haben, also die Ausfertigung von 2005. Ratsam wäre hier, mal ins Kleingedruckte zu schauen, ob man automatisch mit einer Änderung einverstanden ist.
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Das war dahinter ja auch meine durchaus berechtigt Frage.
Wenn ich die Satzung hingegen richtig verstanden habe, so erweitert sie sich so zusagen "stillschweigend" um alle Änderungen/Streichungen und wird praktisch unwissend der Änderungen übernommen.
Schon krass sowas.
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