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14.12.2007, 19:07
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Infokrieger
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Dieses Skript wurde schon andernortes ,auch hier ,diskutiert, ich zweifele selbst (aus Erfahrung) nicht mehr and der Echtheit, will das aber in diesem Thread nicht thematisieren. Wer es das Pamphlet nicht akzeptieren möchte, braucht es auch nicht. Geheimdienstdokumente zu beweisen ist eh sehr schwer, selbst wenn sie von mir geklaut wären, würde es jeder anzweifeln. Ist sicher besser, ich verzichte auf dieses Schriftstück in meiner Argumentation.
Das "Handfeste" steht schon im GG- an sich reicht das auch ohne "Kanzlerakte" ein q.e.d. drunter zu setzen.
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"Physik misbraucht man für Dumme, Intelligente gebrauchen Sie" (T.G.)
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14.12.2007, 20:46
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Infokrieger
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Er ist ein Held darin ,der acheron, wie er meine Sätze aus den Zusammenhängen reist und die Nebenkriegsschauplätze durch kommentieren meiner Zwischensätze und meiner etwas auflockernden Polemik bedient ,ohne auf den Inhalt der eigentlichen Satzaussage einzugehen.
Achtet mal auf seine Angriffspunkte- sind immer die Nebensätze in Klammern oder mit Komma, nicht die Aussage .
Z.B. schreibe ich von TERRITORIUM eines Geltungsbereiches , der nirgens so steht, Es steht im GG was von einer Volksgruppe (deutsches Volk), für die das gilt.Im unterstem Teil des Threads bedient er sich des in Klammern gesetzten Aktenzeichens vom Sozialger. Berlin, nimmt Links her , ohne den Gastkommentar diesbzgl.im unteren Link zu bemerken ( der erste Link ist nebensächlich) .Er ist ein echter Rechtsverdreher.
Auf den Besatzerstatus nach allerlei Gesetzen und tatsächl. Praktiken (z.B.Zahlungen an diese) geht er auch gar nicht erst ein.
Wer bezahlt ihn eigentlich hier-das ist doch reine Propaganda die er treibst.
Ich fordere alle Leser auf, das GG herzunehmen und die genannten Artikel ,besser Sätze , zu lesen. Der BRD - Justizstaat hat es in 60 Jahren hervorragend verstanden, sich alles durch Unübersichtlichkeit und unverständlicher Gesetzeskonstrukte so hinzuinterpretieren wie er es braucht. Und die Juristen leben in Ihrer Welt , können nie von außen auf diese schauen,wie es freie unabhängige Bürger (wie ich es bin) können. Sie sind selbst Gefangene Ihres eigenen Apparates und merken es nicht, daß sich dieser auch gegen sie stellt. Sie stellen auch selten fest, daß sie sich gar in den geposteten Links selbst widersprechen. Haben wir nun schwarz auf blau. Ziel erreicht.
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"Physik misbraucht man für Dumme, Intelligente gebrauchen Sie" (T.G.)
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14.12.2007, 21:22
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Ich klinke mich mal wieder in die Diskussion ein, obwohl ich mit meinen Recherchen noch nicht fertig bin.
Bei diesem Thema werde ich mich in den nächsten Tagen auch an einige renomierte Staats- bzw.
Verfassungsrechtler wenden. Weil das einzige was hilfreich ist, ist Information.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf folgendes Buch aufmerksam machen.
Die Stalin-Note
http://www.amazon.com/exec/obidos/ASIN/3486645846
Da der Inhalt urheberrechtlich geschützt ist, darf ich hier nichts zitieren, aber per link verweisen:
http://books.google.com/books?id=jtY...iNvE#PPA110,M1
„Art. 146. Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Ein Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist keine Verfassung! Das Grundgesetz ist Besatzungsrecht, wie unter Anderem in Artikel 145 des GG deutlich zu erkennen ist.
„Art. 145. (3) Es ist im Bundesgesetzblatte zu veröffentlichen. siehe zu Abs. 2 auch Punkt 2 des Genehmigungsschreibens der Militärgouverneure vom 12. Mai 1949, welcher das Grundgesetz nur unter dem Vorbehalt der Gültigkeit des Besatzungsstuts genehmigte; das Grundgesetz wurde nicht Kraft Selbstbestimmungsrecht der Deutschen in Kraft gesetzt, wie es in der Verkündungsformel hieß, sondern formalrechtlich aufgrund eines gemeinsamen Aktes der Militärgouverneure der drei Westmächte als oberste Befehlshaber und gemäß den vierseitigen Verträgen von 1944/45 damit Inhaber der obersten Gewalt in ihren Zonen.“
Angeblich wurde das Besatzungsrecht aber nach offizieller Sprachregelung 1990 durch den sogenannten 2+4-Vertrag beendet und die BRD hat „Souveränität“ erlangt. Dieser Vertrag wurde zwischen den Vertretern der vier Siegermächte und denen der DDR und der BRD ausgehandelt.
Verschwiegen wird das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin, welches nach dem 2+4-Vertrag unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag wurde zwischen den drei Westsiegermächten und der BRD ausgehandelt. (Bekanntmachung:BGBI. 1990, Teil II, S. 1274, das zugehörige Gesetz: BGBl. 1994 Teil II, S. 26 ff)
In diesem Übereinkommen wird das Besatzungsrecht weitgehend und auf unbestimmte Zeit wieder hergestellt, wobei es faktisch unerheblich ist, daß dieses jetzt nur noch durch drei Siegermächte ausgeübt wird!
„...Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.“
Schauen wir mal in Artikel 2:
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Damit ist für Jede/Jeden nachvollziehbar, daß die Regierung der BRD nicht souverän ist und nach wie vor Besatzungsinteressen vertritt.
Hier irrt Adenauer in voller Kenntnis der Faktenlage:
http://books.google.com/books?id=R9H...jSzgP3lsDy3rOQ
http://books.google.com/books?id=00i...1WOOOUyUd6MmnA
Und an diesem Zustand hat sich faktisch nichts geändert.
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.
Hilbert Meyer
No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel
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14.12.2007, 21:42
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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EXAKT !
Mit vorzüglichster Hochachtung Dir gegenüber,aristo.
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"Physik misbraucht man für Dumme, Intelligente gebrauchen Sie" (T.G.)
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14.12.2007, 23:16
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Moderator
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Die Diskussion hier erinnert mich an ein kleines Logikproblem.
"Alle Griechen Lügen, sagte ein Grieche", oder so ähnlich. Wer darüber etwas nachdenkt, kommt zu dem
Schluß daß es sowohl wahr wie auch unwahr ist.
Anercho hat recht, wir sind gegenüber fast allen Staaten souverän, Voltaire hat recht, weil er den
Standpunkt vertritt, souverän nicht gegenüber allen Staaten.
Und genau das ist die unleidige Diskussion, auch unter Juristen. Fakt ist, ein souveräner Staat ist
gegenüber allen Staaten souverän. Analog, ein bischen schwanger gibt es nicht.
Wenn man sich auf diese Definition von souverenität geeinigt hat, ist das Spiel auch schon vorbei.
Nach dieser Definition ist die BRD nicht souverän.
Dazu ein Urteil des BverfG:
Zitat:
Bundesverfassungsgericht
- 2 BvR 1981/97 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn L. ...
- Bevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Werner Bruckhaus und
Kollegen, Freiligrathstraße 1,
Düsseldorf -
gegen a)
den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 25. September 1997 - II ZR 213/96 -,
b)
das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Juli 1996 - 22 U 215/95 -,
c)
das Urteil des Landgerichts Köln vom 10. Oktober 1995 - 5 O 182/92 -
hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin
Präsidentin Limbach,
die Richterin Graßhof,
den Richter Kirchhof
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 28. Januar 1998 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe:
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Klagausschluß nach Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 des Überleitungsvertrages (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung; BGBl 1955 II, S. 405). Nach dieser Vorschrift können Klagen wegen bestimmter, im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg gegen Deutschland gerichteter Maßnahmen in Deutschland nicht erhoben werden.
- S. 1 -
I.
Nach dem Zweiten Weltkrieg enteignete die Tschechoslowakei auf ihrem Staatsgebiet belegenes Vermögen des Vaters des Beschwerdeführers, des damaligen Staatsoberhaupts von Liechtenstein. Die Maßnahme wurde damit begründet, daß der Vater des Beschwerdeführers unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit die deutsche Nationalität besitze. Die Enteignung betraf u.a. ein Bild im Wert von DM 500.000. Nachdem dieses als Leihgabe vorübergehend nach Deutschland gelangt war, klagte der Beschwerdeführer vor deutschen Gerichten auf Herausgabe. Die Zivilgerichte wiesen die Klage nach Teil VI Art. 3 Abs. 3 Überleitungsvertrag als unzulässig ab. Die Bestimmung sei nach Ziff. 3 der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung) (BGBl 1990 II, S. 1386; im folgenden: Notenwechsel) weiterhin in Kraft. Zwar betreffe Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag nur Maßnahmen gegen das deutsche Auslandsvermögen. Dazu genüge es aber, daß das Vermögen als deutsches Vermögen beschlagnahmt worden sei. Über die Rechtmäßigkeit der Einordnung als deutsches Vermögen hätten die deutschen Gerichte gerade nicht zu entscheiden.
- S. 2
II.
Gründe für die Annahme der Verfassungsbeschwerde nach § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.
- S. 3
1. Nach Ansicht des Beschwerdeführers verstoßen die Entscheidungen gegen drei allgemeine Regeln des Völkerrechts i.S. von Art. 25 GG, nach denen erstens das Vermögen von Angehörigen neutraler Staaten von den Siegern eines Krieges nicht konfisziert werden dürfe, zweitens völkerrechtliche Verträge zu Lasten dritter Staaten verboten seien, und drittens die Frage, welche Staatsangehörigkeit eine natürliche Person habe, sich ausschließlich nach dem Recht des die Staatsangehörigkeit vermittelnden Staates beantworte. Die Zivilgerichte hätten die nach Art. 100 Abs. 2 GG erforderliche Vorlage an das Bundesverfassungsgericht unterlassen und den Beschwerdeführer so in seinem Recht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt.
- S. 4 -
Für die zivilgerichtlichen Entscheidungen kam es jedoch auf das Bestehen oder Nichtbestehen solcher völkergewohnheitsrechtlichen Regeln nicht an. Die behaupteten Regeln zur Konfiszierung neutralen Vermögens und zur Bestimmung der Staatsangehörigkeit betreffen die Frage nach der materiellen Rechtmäßigkeit der Enteignung durch die Tschechoslowakei, zu der die Zivilgerichte gerade nicht Stellung genommen haben. Hierzu waren nach Völkerrecht die Gerichte auch nicht verpflichtet (vgl. dazu Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Aufl., 1984, S. 778; Seidl-Hohenveldern, Völkerrecht, 9. Aufl., 1997, S. 274; vgl. dazu auch BVerfGE 84, 90 <123>).
- S. 5 -
Soweit nach Auffassung der Zivilgerichte die Enteignung eine Maßnahme gegen das deutsche Auslandsvermögen i.S. von Teil VI Art. 3 Abs. 1 Überleitungsvertrag darstellt, liegt darin ausdrücklich keine eigenständige Bewertung der Staatsangehörigkeit des Vaters des Beschwerdeführers. Vielmehr werden aufgrund einer zweckorientierten Auslegung unter "Maßnahmen gegen das deutsche Auslandsvermögen" alle Maßnahmen verstanden, die nach der Intention des handelnden Staates gegen deutsches Vermögen gerichtet waren (vgl. BGHZ 32, 170 <172>). Diese Auslegung der Zivilgerichte ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
- S. 6 -
Die Klagsperre stellt auch keinen Vertrag zu Lasten Liechtensteins dar, da sie nur für die Bundesrepublik Deutschland und ihre Gerichte, nicht aber für Liechtenstein eine vertragliche Pflicht begründet.
- S. 7 -
2. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß der Klagverzicht im Überleitungsvertrag nicht gegen Art. 14 GG verstößt. Eine Bindung der Bundesrepublik Deutschland an Art. 14 GG entfällt jedenfalls, weil die vertraglichen Klauseln und der Vertragsabschluß im ganzen der Abwicklung von Vorgängen aus der Zeit vor der Entstehung des Grundgesetzes dienen (BVerfGE 41, 126 <168>; vgl. dazu auch BVerfGE 84, 90 <122>).
- S. 8 -
3. Daß die Entscheidungen der Zivilgerichte schlechterdings unvertretbar wären und deshalb gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstießen (vgl. BVerfGE 4, 1 <7>), ist nicht ersichtlich.
- S. 9 -
4. Ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag innerstaatlich gültig ist. Ziff. 3 des Notenwechsels bedurfte entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers keines Zustimmungsgesetzes gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG. Der Notenwechsel bekräftigt in Ziff. 3 lediglich klarstellend, daß eine bereits geltende, völkerrechtliche Regelung fortbesteht.
- S. 10 -
Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag wurde nicht bereits durch Art. 7 Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgehoben. Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte, wie den Überleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag zieht nur die sich "demgemäß" ergebende Konsequenz. Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt. Seine Bindung an völkerrechtliche Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen.
- S. 11 -
Dies entspricht auch der Rechtsauffassung der Bundesrepublik Deutschland und der drei Westmächte selbst, die anderenfalls den Wegfall von Teilen des Überleitungsvertrages nicht eigenständig im Notenwechsel hätten vereinbaren müssen. Dem engen historisch-politischen, inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang von Notenwechsel und Zwei-plus-Vier-Vertrag würde die Annahme nicht gerecht, daß die drei Mächte und die Bundesrepublik Deutschland einerseits mit ihrer Beteiligung am Zwei-plus-Vier-Vertrag die uneingeschränkte Aufhebung des Überleitungsvertrages vereinbaren wollten, sich andererseits aber im unmittelbaren zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang dazu in Widerspruch setzten und über Ziff. 3 des Notenwechsels Teile des Überleitungsvertrages wieder aufleben ließen. Ziff. 3 des Notenwechsels begründete somit auch im Hinblick auf Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag keine neue völkervertragsrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland.
- S. 12 -
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
- S. 13 -
Limbach
Graßhof
Kirchhof
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Selbst für einen Laien ist nun erkennbar, daß die BRD gegenüber jedem Staat souverän ist, nur nicht gegen
die 3 verbliebenen Siegermächte.
ERGO KEINE SOUVERINITÄT, und darum geht es bei dieser Diskussion
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Bertolt Brecht
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14.12.2007, 23:37
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weißt Du , acheron,
mal was ganz persönliches , mich als Mensch betreffend:
Du schätzt mich falsch ein.
Ich habe erwartet, daß Du mich davon überzeugst, daß ich die letzten 5 Monate in meiner neuen Anschauungund Erkenntnisgewinnung falsch lag und in der der letzten 17 Jahre richtig, dann wäre meine Friede-Freude-Eierkuchen-Welt wieder in Ordnung. Ich hatte keinen Grund, dies in Frage zu stellen. Im Gegenteil, ich war sogar dankbar dafür,verteidigte sie gar, wie Du.
Ich habe nämlich als erfolgreicher Unternehmer , der sich in seinem Leben nie wieder mit Politik u.ä. beschäftigen wollte, gar keinen Grund gehabt mich hiermit auseinander zu setzen. Nur bin ich nach und nach auf Unstimmigkeiten gestoßen,einfach so, ohne mich persönl. zu betreffen.
Ich habe schon 10.000 € ausgelobt für denjenigen, der mir von all dem (und der anderen Schwindel) das Gegenteil beweist, damit meine Welt wieder so ist wie vor nem halben Jahr.
Ich vernachlässige schon meine Geschäfte, denke nur noch über diese Dinge nach und ändere Ziele - wofür ? Für etwas was viele nie haben und erfahren werden. Die Freiheit und die Wahrheit.
Leider sind Deine Ausführungen nicht die , die ich erhofft hatte,im Gegenteil,sie bestätigen daß, was mir meine Freunde über solche Gespräche schon erzählten.
Irgendwann, in sicher nicht mehr langer Zeit, wird Dir gleiches widerfahren wie mir und Millionen Menschen vor Dir. Die Infragestellung Deiner Weltanschauung. Ich habe das schon zwei mal hinter mir.Hast Du gehört: ZWEI mal !!!
Du noch nie. Du bist jung, unerfahren und sehr kämpferisch-gut auch so. Aber oftmals ist das was Du meinst gelehrt zu bekommen und gelesen zu haben ein perfekt funktionierendes Trugbild , eine Matrix, welche Du nur erkennst, wenn der Spiegel zerschlagen wird, Du von oben auf die Scherben schauen kannst.
Einige Leser hier mit gleichen Erfahrungen werden das bestätigen und Du in x? Jahren sicher auch. Also achte auf Dich und das was Dir beigebracht wird. Es erscheint logisch , ich weiß, aber nur solange wie Du im System und von ihm abhängst.
Wer frei und unabhängig ist, benötigt keine Rechtfertigung dafür. Ich gehöre der BRD nicht an, sie ist für mich nicht zuständig, ich von ihr nicht abhängig und das erlaubt mir einen ungetrübten Blick. Es ist ein Privileg, ich weiß und ich gehe auch verantwortungsbewußt damit um.
Ich wünsche Dir für Deine Freiheit gleiche Erfahrungen.
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15.12.2007, 00:02
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Dann lies alle Dokumente und Bücher dazu,dort ist der Beweis. Ich bilde Dich nicht weiter aus.
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15.12.2007, 01:00
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Guten Tag erst mal „Acheron“, lieber „Voltaire“, lieber „aristo“,
das Thema ist zu komplex für mich, als daß ich mich in die Sachdiskussion einmischen kann. Sicherlich geht dies auch anderen hier so. Trotzdem lese ich mit großem Interesse Eure Positionen zu gerade diesem besagten und sehr heiklen Problem. Bereits vor über einem halben Jahr habe ich mich in die Thematik eingelesen und bin eigentlich ebenfalls über den Bruch gestolpert, daß letztlich 2 nicht existente deutsche, besatzungsrechtliche Verwaltungseinheiten sich nach der ersatzlosen Streichung des Artikels 23 GG, nach mehr als einem Monat zu einem Staate zusammenschließen können. Ein von mir selbst mit dieser Begründung erstellter Widerspruch zu einem Abwasserbeitragsbescheid ist bis heute nicht beschieden worden, wohingegen alle mir bekannten Widersprüche herkömmlicher Art sofort abgearbeitet worden sind. Soviel zu meiner Vorgeschichte mit dieser Materie.
Auf Infokrieg sind wir es gewohnt uns in sachlicher Diskussion und Arbeit auch den heißen Eisen in der Politik zu nähern. Dieses heiße Eisen hier hat bisher keiner so recht angepackt, weil es einfach so unsäglich komplex und vor allem „rechtslastig“ ist. Wer sich damit beschäftigt, findet sich in der öffentlichen Meinungsmache, ganz schnell in der "rechten Ecke" wieder, was einen kritischen Geist einfach stutzig machen muß! Gleichwohl ist es nicht so üblich die Positionen anderer einfach beim Einstieg in die Diskussion als Blödsinn abzutun. Jeder hier hat seine eigene Motivation sich mit dem einen oder anderen brennenden Thema auseinanderzusetzen. Was keiner hier will, ist zu Desinformation und Massenverblödung beizutragen. Diskussionspartner bei uns achten sich gegenseitig und auch den jeweiligen Wissensstand. Wir schließen Fehler in unserer Sichtweise natürlich auch nicht aus. Wir versuchen diese, je weiter der Erkenntnisprozeß gelangt, zu korrigieren und jedem eine Chance zu geben sein selbst erarbeitetes Wissen hinzuzufügen oder wir nehmen ihn mit auf dem holperigen Weg der Suche nach dem Sinn des Ganzen. Jeder ist angehalten, sich selbst einen Kopf darüber zu machen, wie und was er an Informationen in sein Weltbild baut. Wir haben uns davon verabschiedet, alles dem anderen vorzukauen. Bekehren wollen wir einfach nicht.
Wir können wohl gemeinsam davon ausgehen, daß auch bei Dir „Acheron“ Fragen offen sind, denn sonst hättest Du ganz sicher den Weg nicht zu uns hier her gefunden. Die Suche nach Antworten eint uns also alle und genau von dieser Sichtweise und Position aus, sollten wir den Umgang mit uns und untereinander sehen. Dies ist Pflichtprogramm bei uns, weil sonst die Diskussion in den Foren uns nicht abhebt vom sonstigen Sinnlosgelaber anderer, oft vom Mainstream betriebener Foren oder so genannter Hausfrauenkochrezeptelaberforen.
Ich glaube auch, wir können uns alle darauf einigen, daß das Recht in Deutschland und nicht nur hier, mittlerweile ein Elitenrecht ist. Jener (wir das Fußvolk), welcher es verstehen und danach handeln soll, versteht dieses Recht wegen seiner generellen „Verkryptisierung“ einfach so nicht mehr. Selbst wenn er es aber verstehen sollte und da gibt es niemanden aus Eurer Zunft, welcher auch nur annähernd die Mehrheit deutschen Rechtes, sondern nur kleine Teile davon kapiert, gehen die Entscheidungen bei unseren Gerichten trotzdem aus, wie das Hornberger Schießen. Nicht umsonst spricht z.B. mein Bekannter (ehemaliger Richter eines OLG) davon, daß man sich um Himmels Willen ja nicht mit der „Schwarzen Zunft“ einlassen soll, weil man in jedem Fall nur verlieren kann (Zeit, Geld Nerven und Prozesse). Insofern interpretiere ich in diese Aussage, daß Deutschland wohl eher ein Richterstaat oder „Staat de jur.“ sein muß. Weil aber genau in den Gerichten auch nur Menschen sitzen, mit vielleicht nur etwas mehr, aber nicht mit dem Gesamtdurchblick, sind mindestens Fehler, wenn nicht gar machtgeleitete Willkür vorprogrammiert. „Macht korrumpiert und absolute Macht korrumpiert absolut“ (Zitat aus der beachtenswerten Doku „Zeitgeist“ im Dokubereich zu laden).
Es kann nicht Sinn und Zweck der Sache sein, Gesetze immer mehr zu verkomplizieren, damit letztlich die schwarze Zunft sich ihre Arbeit sichert und die sauer verdiente Kohle der Leute hin und her geschoben wird. Ab der zweiten Instanz besteht dann Rechtsanwaltspflicht und wenn Du Dich in erster Instanz selbst verteidigen willst, verweigert man Dir als Beschuldigten jegliche Akteneinsicht. Klären kann unser Recht leider so nicht mehr. Der Rechtsstreit an sich, muß also zwangsläufig im oftmals nur scheinbaren und gepflegten Streite der schwarzen Zunft dann münden. Nutznießer dieses Zustandes sind IMMER mindestens die schwarze Zunft. Opfer leider immer mindestens einer der beteiligten Beklagten oder Kläger. Die Menschen werden schnell zur Nummer und allenfalls sind sie Aktenzeichen.
M.E. kann man also so und so nicht von einem Rechtsstaat sprechen. Dieser ist bei näherer Betrachtung ohnehin für mich schon eine Farce.
Du fragst nach Aussagen von Professoren mit Reputation? - Was bitte sind sie Dir Wert? - Mehr Wert als die Interpretationsversuche derer, für die das Recht eigentlich gemacht werden sollte? - Schau in die unsägliche Klimadebatte, deren oft grotesken, hanebüchenden Aussagen von Wissenschaftlern und auch Professoren bewußt(!) und von vielen vielleicht auch unbewußt in diese propagandistische und alles auf diesem Planeten gängelnde, unterdrückende und aushungernde Ecke drängen, ohne daß sie sich unbedingt über die endgültigen und Menschen verachtenden Auswirkungen bewußt sein müssen. Gerade die Wissenschaftsgläubigkeit ist doch so problembelastet, weil Interessen von Ergebnissen wissenschaftlicher Arbeit, so wie sie heute aufgezogen wird, einfach nur noch schwer zu trennen sind. Ich spreche nur am Rande die hochproblematischen Verflechtungen über Geheimbünde und Geheimgesellschaften an.
Keiner hier hat vor, irgend jemanden bewußt zu verblenden, zu verarschen oder fehlzuleiten. "Glauben" will hier auch kaum jemand. Ich behaupte mal einfach, daß die meisten hier einfach nur auf der Suche sind. Sie geben sich nicht mehr zufrieden mit dem, was in den schlechten Schulbüchern steht Sie geben sich nicht mehr zufrieden mit den grottig beleidigenden Auskünften ihrer Parlamentarier (von einigen Ausnahmen einmal abgesehen). Wenn Du Fragen beantworten lassen willst, schau z.B. auf "Abgeordnetenwatch", einer Plattform, wo kritische und kluge Menschen aus diesem Land eine direkte Schnittstelle zu den von ihnen dringlichst erbetenen oder eingeforderten Antworten zu den unserer all zu oft kritiklos abnickenden Abgeordneten finden. Selbst da - und das kannst Du selber ausprobieren, wirst Du verarscht, verraten und verkauft. Ehrliche und ernsthaft sich mit der Materie beschäftigende Antworten, welche unseren Wissensdurst auch nur annähernd befriedigen könnten, findest Du da einfach nicht viele. Du wirst zugeschüttet mit Ignoranz und Allgemeinplätzen, was schon an das Austeilen physischer Arschtritte grenzt.
Deshalb, und nur deshalb treffen wir uns hier, weil wir uns einfach nicht mehr abspeisen lassen, mit all den Halbwahrheiten, mit all den Beruhigungspillen, mit all der Massenverblödung und schlichter, zugegebenermaßen geschickt eingefädelter Unwahrheit.
Trage zur Wahrheitsfindung bei, setze Dich auseinander mit diesem Problem, setze dafür ernsthaft Zeit ein, wenn Dir diese Fragen wichtig sind und kläre uns ohne Groll über unsere Denkfehler auf.
Was nun dieses spezielle Problem betrifft, weiß ich so viel, daß mindestens eine „Sucherin“ dabei auf mehr als mysteriöse Weise, ihr und das Leben ihrer Tochter verlor. Sie hieß Martina Pflock, und daß sich die rechte Szene ihres Gedankengutes bemächtigte, ist nicht ihrer eigenen politischen Einstellung geschuldet. - Nur vielleicht, weil offizielle Stellen die Wahrheit mystifizieren, die Aufklärungen behindern und auch die Diskussionen darüber zensieren und zweifelhafter Strömung überlassen, wachsen Spekulationen hoch über's Kraut hinaus. So viel wie ich nämlich weiß, hat sie zu Lebzeiten immer betont, nie etwas mit Nazis am Hut zu haben und auch nicht deren verquere Auffassungen zu teilen. Ihr ging es um nichts anderes, als die Aufdeckung und die Bekanntgabe ihrer eigenen Erfahrungen und des ihr aufgefallenen und recherchierten, staatlichen Betruges, an all den sich schindenden und ausgebeuteten Menschen in ihrem Land. Gestorben ist sie natürlich „rein zufällig“ bei einem Verkehrsunfall, genau in dem Moment, als ihre Enthüllungen zu einem wohl ganz großen Eklat geführt hätten. Das Problem an der ganzen Geschichte war wohl nur, daß Sie ihren Tod, besser ihre Verunfallung, bereits Tage zuvor hat kommen sehen. Sie hatte also Zeit sich von ihren Freunden und Mitkämpfern zu verabschieden, weil ihr der eigene Tod auch angekündigt worden war. Wer sich da kundig machen will, wird auch eine Menge zu diesem Thema im Netz finden und auch viel zu den Hintergründen über welche man so spekuliert. Wer ganz genau schaut, stolpert auch über Ungereimtheiten der Berichterstattung, aber die, ähnlich der der BBC als im Hintergrund das WTC 7 noch stand und man bereits dessen Zusammenbruch verkündete, soetwas gibt es im Zusammenhang M.Pflock leider auch in unserem Land.
Zum großen Mysterium, zum Status dieses Landes oder dieser Verwaltungseinheit und Verfassung oder nicht, tragen die Akteure diese "Rechtssystems" doch selber bei. Je undurchsichtiger das Gesetz, je mehr ich es mystifiziere, daß es kein normaler Mensch dann mehr versteht, desto besser versorge ich das „System“ mit Macht. Teilhaber und Büttel der Macht mit Geld - aber jene, die es eigentlich angehen sollte, Dich, mich, ja uns alle hier, denen wird die Chance zum Verstehen des Systems fast unmöglich gemacht, weil organisierte Propaganda und Rechtsmystik uns die Blicke vernebeln soll.
Nimm also unser Angebot an, hilf unsere Sichtweisen gerade zu rücken, wenn daran Bedarf besteht. Im Recht zählt für mich eines. Das was schriftlich irgendwo geschrieben steht und das, was ich mal als das moralische (oder gefühlsmäßige) Grundrecht bezeichnen will. Wenn sich Staatsrecht von moralischem Recht all zu weit entfernt, spreche ich persönlich nicht mehr von einem gutwilligen, sondern von einem Willkürrecht. Es ist einfach den Menschen nicht mehr als Recht, sondern nur noch als Unrecht erfahrbar.
Ackere von mir aus mal auf "Abgeordnetenwatch": ( http://www.abgeordnetenwatch.de/) nur die Fragestellungen und Antworten des Herrn Wiefelspütz („Verfassungsrechtler“ welcher Verfassung nur???) durch und wenn Du danach noch immer Deiner Meinung und frei von Ekelpickeln bist, dann denkke ich, daß Du im falschen Forum gelandet bist. Wer das dort nämlich liest, dem fallen viel, viel mehr Fragen ein, als daß er auch nur eine wirklich befriedigend beantwortet finden würde. Da, sehe ich das wirkliche Problem mein Freund. Parlamentarier, „richternde“ Parlamentarier, welche vergessen haben, wofür sie eigentlich den Stuhl in ihrem (nicht mehr in unserem Parlament) blockieren.
Ich werde weiter die Diskussion verfolgen, weil auch für mich, durch mich selbst nicht beizubringende Klärung von Nöten ist. Ich freue mich darauf, eines Tages, was diesen Fall zumindest betrifft, klarer zu sehen, aber ich fürchte fast, daß in diesem System die Erkenntnis, ob es sich um Recht oder Unrecht handelt von offizieller Seite nicht ehrlich geurteilt werden kann. Die Geschichte, auch wieder eine andere Gesellschaftsform wird darüber richten, ob hier Unrecht oder Recht begangen wird. Wir, die wir unsere Fragen gerne beantwortet sehen wollen, werden von diesem System leider all zu oft als Feinde abgetan. So wird der Staat denke ich, mit aller Macht und Gewalt die er besitzt zu verhindern wissen, daß ihm die Macht und Gewalt auch durch „Ausreißer“ genommen wird.
Schade nur, wenn man schnelle Klärung will. Ich lege aber meine Hoffnungen in den Wissensdurst gerade solcher Menschen wie Voltair, weil ich schon der Meinung bin, daß auf unsere vielleicht „kindlichen“ anmutenden Fragen eine wirklich gerechte Antwort, irgendwann einmal wirklich folgen muß. Folgt unseren drängenden Fragen keine schlüssige Antwort mehr, wird uns was verheimlicht und der Spekulation ist Tür und Tor geöffnet. Vielleicht will man dies ja letztlich zur Verwirrung auch nur.
Ich selbst habe gute Erfahrungen mit folgender Herangehensweise gemacht. Man erhält eine Information, hinterfragt diese kritisch, sucht nach Quellen, vergleicht die Quellen, vergleicht die Meinungen und Positionen und meist ist im ersten Gang die Klärung ob nun richtig oder falsch noch nicht zu machen. Es täte uns allen gut, daß man nicht gleich darüber urteilt, Deine oder Deine Position ist richtig oder falsch. Man hört und speichert ab und irgendwann entlarvt sich die Lüge durch den Fortgang des Geschehens ganz von selbst.
Die Links zu den unterschiedlichen Seiten mit den unterschiedlichen Sichtweisen zu verbreiten sehe ich als legitim. Ich muß bereit sein, auch eigene Arbeit und Zeit zu investieren, um am Ende mit meiner Erkenntnis zum Gesamtverständnis beizutragen. Seiten einfach abzutun, weil nicht Universität X/Y/Z darüber steht führt uns nirgends anders hin, als in die Sicht, Streit und Handlungsweisen alter und immer noch gepflegter Rechtsgelehrtentätigkeit, welche mit ihren oft genug grausamen, nüchtern, Menschen verachtenden Analysen zu nichts anderem führten, als dem Ausgeliefertsein und loderndem Feuer, heute angeblich unverständlicher, „himmlischer Inquisition“. Na ja, ein bißchen pathetisch, aber heute sind die Menschen im Rechtssystem dann eben abgelegt und abgeharkt als „Fälle“, „Aktenzeichen“, Ordner und Nummern.
Ich fühle, Recht soll nicht seiner selbst Willen betrieben und umkämpft werden, sondern ich will, daß es ein Instrument ist, um mit Würde, Ruhe, Wissen, Sachlich- und gewissenhafter fast väterlicher Überlegenheitkeit jedem, egal welchen Standes, egal welcher Natur Hilfe im genauso würdigen Dasein zu sein. Ich möchte mein ohnehin bescheidenes Leben unbehelligt von staatlicher und behördlicher Willkür leben und organisieren können, ohne dabei einem anderen Schaden zuzufügen. Dies ist mein Anspruch an „Recht“ - Daß man in diesem System diesem Anspruch leider immer weniger gerecht zu werden droht, zerstört einem, wenn man nicht einigermaßen willensstark ist, jegliches Verständnis für allgemeingültiges, systemorientiertes Recht.
Ich wollte diesen wichtigen Beitrag mit meiner mehr philosophischen als sachlichen Betrachtung nicht zumüllen, aber weil das Thema auch mir so wichtig ist, wollte ich versuchen die Wogen etwas zu glätten und klarmachen, daß wir irgendwie ja alle auf der ewigen Suche sind und uns auf kultivierte Auseinandersetzung besinnen, damit wir uns nicht selbst unglaubwürdig machen - oder machen lassen. Wir wollen nicht abschrecken, sondern wir wollen eigentlich verbinden. All jene, welche immer noch auf der Suche nach einem Sinn dieses mehr als globalen Ungemaches sind.
k.goldmull
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15.12.2007, 01:10
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Zitat:
Zitat von Acheron
Nein bin ich nicht [...]
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Hallo Acheron!
Ich danke Dir erst mal soweit, fuer Deine Nachricht respektive derer; fuer Deine reichhaltigen Antworten.
Und ja, da habe ich eine wohl "doofe" Leitfrage gestellt.
Ich bin natuerlich nicht hier um der Umkehrung vielmehr der Antithese "Geburtenhilfe" zu (gewaehr-)leisten. Mitnichten..! - Und zwar explizit, beileibe in keinem Abweg..!
Und nochmalig eine zweifelhaft anmutende "Frage": Wenn das GG doch außer Kraft gesetzt wurde; wie vermag das Bundesverfassungsgericht solch einen "Beschluss" als rechtskraeftig deklarieren, wenn ihr doch die Bevollmaechtigung hierzu fehlt. (Unkenntnis wirf mir nicht vor, versuch es mir nahe zu bringen)
Wer gab dem Bundesverfassungsgericht jenes Recht die Befugnis auszusprechen und hierauf umsetzen zu lassen.
...und wie wird im Sinne der Jurisdiktion die Begrifflichkeit "identisch" angefuehrt?
Wenn ich nun meiner Eigendefinition nachgehe. Erlaeutert sich mir das folgendermaßen: Identisch setzt voellig gleich voraus. Oder aber gleichkommend was mit einem gleichziehen einher gehen taete.
"Aber wie soll das ohne angleichen einer Angleichung stattfinden."
"Eine Gleichstellung stellt eine Gleichberechtigung voraus."
Demgemaeß gleiche Rechte und demgemaeß auch gleiche Pflichten; zu gleichen Teilen - ebenbuertig. Oder doch nur zum Teil - teilweise.
Irgendwie paritaetisch..?
Hinsichtlich all der Seiten zur Anreicherung der eigenen Informations -, Wissbegierigkeit; so moechte ich den Vorschlag unterbreiten, dass wir uns unabhaengig der Angaben auf jenen der praesenten Seiten, selber einmal als Gruppe(gesamheitlich) Informationen einholen.
Indem wir zuvor einige der Ziele besprochen "haben", wo genaue Infos einschlaegig der Kenntnisnahme zu erreichen waeren/sind. Und ob es anhand dessen der Weiterfuehrung des hier gegenwaertigen Streitgespraeches festzuhalten waere.
Da jene Seiten und deren Informationen wie auch die geltenden Rechte vielmehr nur Auslegungssache sind. Koennten wir durch diesen Vorstoß einer formellen Sinnlos-Diskussion aus dem Wege gehen. Und nicht am weiterbestehen dieser fort halten.
Praemisse fuer mich: Der jeweilig subkulturelle Standpunkt und der Negation, der jeweils nicht arteigenen "Kultur" fuehrt zum Chaos.
Daher lasst uns gemeinsam vorgehen - anstatt uns gegenseitig mit immer wiederkehrenden Worthuelsen unterminieren zu wollen. Das Ganze bitte unvoreingenommen; anbei der Informationsbeschaffung -, einholung.
Und worum ich auch bitten moechte ist das fernhalten von Grundsaetzen.
Grundsaetze genieren einen bei jeder "Bewegung".
Zitat:
Zitat von Acheron
Im GG werden durchgehend Artikel aufgehoben, z.B. durch die Schranken [...] Wiederum gibt es die Schranken-Schranken.
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Das heißt im Detail erlaeutert..?
Zitat:
Zitat von Acheron
So kann ich mir natürlich alles zurechtdrehen wie ich will, wenn ich von der Basis aus argumentiere das die Gerichte selbst ohne legitimierten Grund dastehen. Das ist aus meiner Sicht schwach, einfach zu sagen ich entziehe dem Gericht, aufgrund fehlenden Staates die Legitimation, also sind dessen Urteile dazu sowieso hinfällig. Ein Staat existiert dann, wenn er die 3 Elemente erfüllt. Historische Aspekte finden in der 3. Elementen-Lehre keine Berücksichtigung. Die BRD erfüllt alle 3. Elemente und ist auch durch das Völkerrecht anerkannt. Somit ist sie existent, das GG hat seine Rechtsgültigkeit erlangt und somit die Gerichte legitimiert.
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Es geht um Vertauschung; ferner nimmt auch der individuelle Gebrauch des Ausdrucks eine Rolle an. Ob es nun hinfaellig oder erbaermlich, der anhand bestaendig zu Grunde liegenden "Basis" meiner diesbezueglich vorhandenen Gedanken zu rezitieren um (m-)einer Eroerterung nachzugehen - der auf diese Weise vertretbaren "Widerrede" ist. - Ich weiß es nicht.
Und hach, in welcher Hinsicht ist die BRD voelkerrechtlich anerkannt, welche Form.
Diese historischen Aspekte, finden wie Du meintest in der 3{.}(drei oder dritten?) Elementen-Lehre keine Beruecksichtigung; dass heißt, das trotz Aufhebung des GG die BRD weiterhin bestaendig ist. Und auch alles darauf folgende legal "gueltig" ist und darauf beziehendes folgend in naher Zukunft?
Oder aber nachdem das GG nichtig war, und die 3 Formen die einen Staat ausmachen vorhanden waren/sind und anhand eines Urteils durch ein Gericht die Souveraenitaet des Staates proklamiert wurde?
Versuch es mir mit Deinen eigenen Worten nahe zu bringen.. Danke!
Ein freundlicher Gruß,
anders
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15.12.2007, 01:14
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Moderator
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Beiträge: 6.539
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@goldmull
ein interessanter und vor allem ein verbindender beitrag. auch mir geht es nicht um recht haben.
die anzeichen für eine ohnmacht der brd gegenüber den verbliebenen 3 siegermächten, ohne
jedoch in die rechte ecke gestellt werden zu können, (und das ist nicht einfach) war hier mein
anliegen.
und die fakten sprechen für diese annahme. ich könnte hier noch einiges zitieren.
doch auch das würde denjenigen die partou auf ihrem standpunkt beharren nichts nutzen.
voltaire hat recht, wenn er schreibt, das viele leser hier möglicherweise nachdenklich
geworden sind. und das ist das was ein forum ausmacht.
ein forum belehrt nicht. es zeigt mögliche sichtweisen auf und im besten fall mit fakten.
im übrigen gilt diese diskussion hier bezgl. des GG nicht nur exklusiv darauf.
gleiches könnte man über alle so genannten "gesicherten erkenntnisse" üben.
mir lag aber an diesem thema ein besonderes interesse, weil die geschichte wie sie
wirklich abgelaufen ist und noch abläuft, nicht so ist wie wir sie durch medien, schulbücher,
filme etc. erfahren. paradoxerweise ist der stärkste beweis dafür die geschichte. (pearl harbour, tonkin,
tut ench anum, cäsar, etc.)
wachsam sein!
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.
Hilbert Meyer
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