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05.08.2008, 20:38
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Benutzer
Infokrieger
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Nochmal für solche Intelligenzflüchtlinge wie 1984VENDETTA23, Artikel 23 wurde keinesfalls vor dem 03.10.90 entfernt, denn eine Bedingung dafür war der Beitritt der DDR. Die Gründung der „neuen Länder“ - ursprünglich für den 14.10.90 festgelegt - wurde durch den Einigungsvertrag auf den 03.10. vorgezogen.
Was ist daran eigentlich so schwer?
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05.08.2008, 20:39
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Einkommensteuer
Zitat:
Die erste deutsche Einkommensteuer moderner Art wurde 1811 bis 1813 in Ostpreußen erhoben. Sie war schon 1808 von Freiherr vom Stein in Anlehnung an die englische income tax von 1799 ursprünglich als Kriegsabgabe empfohlen worden.
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05.08.2008, 20:48
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Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 08.04.2008
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Beiträge: 64
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was ändert das an der STEUER?
...ist jetzt bestimmt schon der 3 oder 4 hinweis!
es gibt nunmal keinen steuerpflichtigen, selbst wenn das GG noch gelten würde!
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05.08.2008, 20:48
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Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 19.08.2007
Beiträge: 63
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Mal zum eigentlichen Thema, Artikel 106 GG legt fest welche Steuern dem Bund zustehen aber eine explizite Pflicht Steuern zu zahlen konnte ich auf die Schnelle nicht finden.
Irgendwer könnte sich ja mal die Mühe machen von 104a bis 115 zu lesen.
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05.08.2008, 20:56
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Beiträge: 213
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Zitat:
quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
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das rote wage ich anzuzweifeln aber über den geltungsbereich brauchen wir doch nun hftl. nicht mehr diskutieren.
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05.08.2008, 21:26
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 23.06.2008
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@tar
Deine Zweifel sind mehr als berechtigt.
Das GG enthält keinen rechtswirksamen Geltungsbereich.
Die Präambel enthält 7 Lügen, außerdem steht in einer Präambel kein rechtswirksamer Geltungsbereich. Dass die BRD-Rabulistiker einen scheinbaren Geltungsbereich einfügten, hat seinen Grund in der Streichung von Artikel 23 und dient lediglich der Täuschung der Bürger ..
Zitat:
Die Rechtsordnung der „BRD“, das „Grundgesetz“, beginnt mit 7 Unwahrheiten (Lügen)!
Wenn man bei objektiver Würdigung und strenger Beachtung des Vorstehenden die aus nur drei Sätzen bestehende Präambel des „GG“ genau und vor allem kritisch durchliest wird man zwangsläufig feststellen können, daß das als Rechtsordnung für die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ (dem sich so bezeichnenden „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“) geltende „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, in diesen drei Sätzen allein sieben Unwahrheiten enthält. Unwahrheiten sind Lügen!
Diese drei Sätze lauten auszugsweise:
1„Im Bewußtsein seiner Verantwortung .... hat sich das Deutsche Volk (Lüge 1) kraft seiner verfassungs-gebenden Gewalt (Lüge 2) dieses Grundgesetz gegeben.
2Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg .... haben in freier Selbstbestimmung (Lüge 3) die Einheit (Lüge 4) und Freiheit Deutschlands vollendet (Lüge 5).
3Damit gilt (Lüge 6) dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk (Lüge 7).“
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Weiter geht es hier: Punkt 17: GG Art. 23 wird mit Wirkung zum 18.07.1990 aufgehoben
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05.08.2008, 21:31
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Benutzer
Infokrieger
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Beiträge: 63
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Also langsam habe ich das Gefühl du willst hier nur rumtrollen. Wer sagt denn, dass eine Verfassung einen Geltungsbereich benötigt?
Ich bin übrigens durchaus auch der Meinung, dass es Zeit für eine Verfassung wird die z.B. per Volksentscheid legitimiert wird, das ändert aber nichts an der Gültigkeit des GG.
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06.08.2008, 00:11
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 23.06.2008
Beiträge: 1.166
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Du bist der Troll hier.
Beantworte erstmal die Fragen und widerlege die vorgetragenen Argumente.
Zeit für eine vom Volk legitimierte Verfassung war es schon 1945, nicht erst, seit Du der Meinung bist.
Bist Du denn der Meinung, daß die BRD ein souveräner Staat ist ?
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06.08.2008, 23:14
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 01.08.2008
Ort: Langenfeld
Beiträge: 351
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Wer sagt denn, dass eine Verfassung einen Geltungsbereich benötigt?
Klar braucht es das.
Eine Verfassung die vom deutschen Volke (oder auch nur von Politikern) entschieden wird hat auch nur in Deutschland seinen Geltungsbreich, aber keine Anwendung in Frankreich, Rumänien oder sonst wo in der Welt.
Cowboy70
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Das schlimmste was man einem Menschen antun kann, ist Gewalt.
Doch brutaler als jede Gewalt ist die Wahrheit!
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Wer seinen Verstand nicht nutzt, hat es nicht anders verdient als ein Sklave der Obrigkeit zu sein.
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