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  #251  
Alt 26.08.2008, 01:06
Guillaume
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Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Der Lügner bezichtet Dritte der Lüge ?
Das ist ja so, als wenn die Nazis auf Dritte zeigen und Nazis rufen !

Kommt mir bekannt vor !

Ich vermisse dein tolles Sternwarten-Forum !
Kraschinski, du bist der Vater der Lüge und die Beleidigung in Person. Warum bist du aus fast allen Foren rausgeflogen?
Du belügst im Forum der IPD deine eigene Mitgliedschaft auf das schamloseste.
Du bestreitest, dass Ludowici sich 2004 als Erster Bürgermeister in Hamburg ausgab, dass er 2005 Reichsinnenminister einer kurzlebigen Reichsregierung war.
MeineSignatur gefällt dir wohl nicht.
Das ist Originaltext Ludowici, ein elendiger Kleinkrimineller.
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  #252  
Alt 26.08.2008, 01:15
Mayer-Willi
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Zitat:
["Guillaume"]

[Mayer-Willi, editiert !], du bist der Vater der Lüge und die Beleidigung in Person.
Huch. Unser Willi beleidigt. Das macht nix. Wenn ein Lügengebäude einstürzt ist i.d.R. Verzweifelung angesagt.
Zitat:
Warum bist du aus fast allen Foren rausgeflogen?
Mayer-Willi ist noch nirgens rausgeflogen.

Ich habe aber von dir vernommen, dass du 2x mit (gefälschten) nicks aus dem IPD-Forum rausgeflogen bist !
Wahrscheinlich hat man sich dort deine dumpfen Diffamierungen und dein Pseudo-Rechts-Geschwurbel nicht anhören wollen.

Ich kann die Forenbetreiber nur zu gut verstehen.

Zitat:
Du belügst im Forum der IPD deine eigene Mitgliedschaft auf das schamloseste.
Genau das Forum meine ich, aus dem du - nach eigenen Angaben - mehrfach rausgeflogen bist !

Dir ist nachweislich das passiert, was du mir hier dumpf zu unterstellen versuchst. Niederes Verhalten, Willi.

Wann kann man denn wieder ins Sternwarten-Forum ?
Zitat:
MeineSignatur gefällt dir wohl nicht.
Doch. Sie paßt zu dir.

Meine paßt auch zu dir !
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  #253  
Alt 26.08.2008, 01:15
Human Human ist offline
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Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 44
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wow, mal wieder nen super spam-thread, wieso könnt ihr nicht sachlich bleiben? soviel überflüssiger müll wieder.

back to topic

Zitat:
Auszug aus Urteil 2Bvf1/73:
“... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein westdeutscher Staat gegründet, sondern nur ein Teil Deutschlands neu organisiert.
... Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland. Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, ...”
Nun beschäftigen wir uns mal mit dem Geltungsbereich, in dem das Grundgesetz gilt und die BRD nur Hoheitsgewalt ausüben darf, wie das Bundesverfassungsgericht es festgestellt hat. Nun schauen wir mal ins GG unter Art.23. Dort finden wir jetzt keinen Geltungsbereich mehr, sondern irgendetwas über die EU. Der Fußnote ist zu entnehmen, dass der Artikel durch den Einigungsvertrag vom 31.08.1990 aufgehoben wurde. Also bedeutet das, da kein Geltungsbereich mehr festgelegt ist, dass die BRD ohne rechtliche Grundlage weiterexistiert und Hoheitsgewalt anwendet, was sie eigentlich mehr nicht dürfte. In der Präambel des GG sind aber wiederum alle Länder aufgelistet, ob das nun der Geltungsbereich ist oder nicht, kann ich Ihnen auch nicht sagen. Ich habe beim Bundesverfassungsgericht diesbezüglich nachgefragt. Man antwortete mir, dass Bundesverfassungsgericht keine Rechtsauskünfte gibt. Auf meinem darauffolgenden Schreiben fragte ich nach, wer mir denn Rechtsauskunft geben könne, als Antwort bekam ich einen Brief unter welchen Voraussetzungen ich das Bundesverfassungsgericht anrufen kann, aber keine Antwort auf meine Frage. In Artikel 144 (2) wird nochmals auf den alten Artikel 23 hingewiesen, daraus ist zu schließen, dass Artikel 144 (2) davon ausgeht, dass die BRD aus den in Artikel 23 aufgeführten Ländern besteht.
Was mir jetzt erst später aufgefallen ist, steht auch in diesem vielseitigen Urteil 2Bvf1/73, indem festgestellt wird, dass die BRD aus den in Art. 23 GG genannten Ländern besteht, da ja jetzt keine Länder mehr in Art. 23 aufgelistet sind, hat die BRD keine Länder mehr, aus denen sie bestehen kann. Selbst wenn der Geltungsbereich jetzt nicht mehr Art. 23 ist, sondern die Präambel, besteht die BRD aus den Ländern des Art. 23, die dort jedoch nicht mehr aufgelistet sind. Noch mal zu Information: ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist unantastbar und hat solange Rechtsgültigkeit und Gesetzeskraft bis etwas anderes vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wird.
Ob sich die BRD durch die Streichung des Art. 23 selbst aufgelöst hat, kann man drüber streiten, auf alle Fälle wollen deutsche Behörden keine Auskünfte darüber geben, so könnte man annehmen, das dies so ist. Und wenn dieses so ist, handelt seit des Inkrafttreten des Einigungsvertrag am 29.09.1990 die Bundesregierung und alle andren Ämter/Behörden auf Bundesebene ohne Legitimation, somit sind auch alle Gesetze und Verordnungen seit diesem Zeitpunkt nichtig.

Zitat:
Sehr geehrter Herr .....,

Sie haben mit Ihrer Einschätzung des Art. 146 GG Recht. In der Tat war es die Absicht der Eltern des Grundgesetzes, im Falle der Wiedervereinigung die künftige Staatsform im Rahmen einer Volksabstimmung über die neue Verfassung entscheiden zu lassen. Das Grundgesetz ist schon vom Namen her nicht als \"normale\" Verfassung vorgesehen gewesen. Es wurde lediglich von einem Parlamentarischen Rat (keiner gewählten Verfassungsgebenden Versammlung) ausgearbeitet und in den Landtagen (nicht vom Volk) abgestimmt.

Nach 1990 versuchte insbesondere das Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder den Gedanken der verfasssunggebenden Versammlung im Zuge des Einigungsprozesses wiederzubeleben. Diese Bemühungen scheiterten an der Regierung Kohl, die eine Vereinigung über den damaligen Art. 23 GG in die Wege leitete. Die DDR trat der Bundesrepublik lediglich bei. Wir Grüne standen im Verein mit den Bürgerbewegungen sehr allein auf weiter Flur. Die West-Grünen mussten 1990 sorgar den Bundestag verlassen, was ihren Einfluss auf den weiteren Verlauf der Dinge entscheidend geschwächt hat.

Ein kleiner Ausläufer der Verfassungsdiskussion war dann lediglich die Einrichtung der Gemeinsamen Verfassungsdiskussion von Bundestag und Bundesrat. Dieses Gremium bereitete aber lediglich eine kleinere Grundgesetzänderung vor. Unser Dr. Ullmann trat daher aus diesem Gremium unter Protest zurück.

Nach meiner Übersicht liegen dem Bundesverfassungsgericht Klagen gegen die Missachtung des § 146 GG vor. Es gibt dazu auch eine Dissertation von Karlheinz Merkel, die im Buchhandel erhältlich ist. Von Dr. Ullmann sind zum Thema auch einige Texte veröffentlicht.

Leider ist die Diskussion darüber öffentlich völlig zum Erliegen gekommen. Es wäre außerordentlich spannend, wenn sich dies ändern würde. Leider sehe ich im Moment keine gesellschaftliche Bewegung in diese Richtung. Die aktuellen Fragen wie Arbeitslosigkeit sind oft nur am Rande Verfassungsfragen (am ehesten noch der Bereich Bildung). Ich gehe aber davon aus, dass wir eines Tages wieder eine Diskussion bekommen werden. Das könnte möglicherweise im Zusammenhang mit der Föderalismusdiskussion im Kontext der
Reform der Finanzverfassung der Fall sein, die von der Gemeinsamen Verfassungskommission nicht einmal angegangen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Jürgen Roth
(Referent für Innen- und Rechtspolitik)


Rotraud Delidakis
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Koordinationsbüro des Arbeitskreises 3
Innen, Recht, Frauen und Jugend
Tel.: 030 - 227 52539
Fax: 030 - 227 56163
www.gruene-fraktion.de
Hier noch der Bericht der VErfassungskommission, an Seite 85 wirds für uns interessant

http://dip.bundestag.de/btd/12/060/1206000.pdf
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  #254  
Alt 26.08.2008, 01:21
Mayer-Willi
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Zitat:
Zitat von Human
wow, mal wieder nen super spam-thread, wieso könnt ihr nicht sachlich bleiben? soviel überflüssiger müll wieder.

back to topic

Zitat:
Auszug aus Urteil 2Bvf1/73:
“... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein westdeutscher Staat gegründet, sondern nur ein Teil Deutschlands neu organisiert.
... Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland. Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, ...”
Nun beschäftigen wir uns mal mit dem Geltungsbereich, in dem das Grundgesetz gilt und die BRD nur Hoheitsgewalt ausüben darf, wie das Bundesverfassungsgericht es festgestellt hat. Nun schauen wir mal ins GG unter Art.23. Dort finden wir jetzt keinen Geltungsbereich mehr, sondern irgendetwas über die EU. Der Fußnote ist zu entnehmen, dass der Artikel durch den Einigungsvertrag vom 31.08.1990 aufgehoben wurde. Also bedeutet das, da kein Geltungsbereich mehr festgelegt ist, dass die BRD ohne rechtliche Grundlage weiterexistiert und Hoheitsgewalt anwendet, was sie eigentlich mehr nicht dürfte. In der Präambel des GG sind aber wiederum alle Länder aufgelistet, ob das nun der Geltungsbereich ist oder nicht, kann ich Ihnen auch nicht sagen. Ich habe beim Bundesverfassungsgericht diesbezüglich nachgefragt. Man antwortete mir, dass Bundesverfassungsgericht keine Rechtsauskünfte gibt. Auf meinem darauffolgenden Schreiben fragte ich nach, wer mir denn Rechtsauskunft geben könne, als Antwort bekam ich einen Brief unter welchen Voraussetzungen ich das Bundesverfassungsgericht anrufen kann, aber keine Antwort auf meine Frage. In Artikel 144 (2) wird nochmals auf den alten Artikel 23 hingewiesen, daraus ist zu schließen, dass Artikel 144 (2) davon ausgeht, dass die BRD aus den in Artikel 23 aufgeführten Ländern besteht.
Was mir jetzt erst später aufgefallen ist, steht auch in diesem vielseitigen Urteil 2Bvf1/73, indem festgestellt wird, dass die BRD aus den in Art. 23 GG genannten Ländern besteht, da ja jetzt keine Länder mehr in Art. 23 aufgelistet sind, hat die BRD keine Länder mehr, aus denen sie bestehen kann. Selbst wenn der Geltungsbereich jetzt nicht mehr Art. 23 ist, sondern die Präambel, besteht die BRD aus den Ländern des Art. 23, die dort jedoch nicht mehr aufgelistet sind. Noch mal zu Information: ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist unantastbar und hat solange Rechtsgültigkeit und Gesetzeskraft bis etwas anderes vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wird.
Ob sich die BRD durch die Streichung des Art. 23 selbst aufgelöst hat, kann man drüber streiten, auf alle Fälle wollen deutsche Behörden keine Auskünfte darüber geben, so könnte man annehmen, das dies so ist. Und wenn dieses so ist, handelt seit des Inkrafttreten des Einigungsvertrag am 29.09.1990 die Bundesregierung und alle andren Ämter/Behörden auf Bundesebene ohne Legitimation, somit sind auch alle Gesetze und Verordnungen seit diesem Zeitpunkt nichtig.

Zitat:
Sehr geehrter Herr .....,

Sie haben mit Ihrer Einschätzung des Art. 146 GG Recht. In der Tat war es die Absicht der Eltern des Grundgesetzes, im Falle der Wiedervereinigung die künftige Staatsform im Rahmen einer Volksabstimmung über die neue Verfassung entscheiden zu lassen. Das Grundgesetz ist schon vom Namen her nicht als \"normale\" Verfassung vorgesehen gewesen. Es wurde lediglich von einem Parlamentarischen Rat (keiner gewählten Verfassungsgebenden Versammlung) ausgearbeitet und in den Landtagen (nicht vom Volk) abgestimmt.

Nach 1990 versuchte insbesondere das Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder den Gedanken der verfasssunggebenden Versammlung im Zuge des Einigungsprozesses wiederzubeleben. Diese Bemühungen scheiterten an der Regierung Kohl, die eine Vereinigung über den damaligen Art. 23 GG in die Wege leitete. Die DDR trat der Bundesrepublik lediglich bei. Wir Grüne standen im Verein mit den Bürgerbewegungen sehr allein auf weiter Flur. Die West-Grünen mussten 1990 sorgar den Bundestag verlassen, was ihren Einfluss auf den weiteren Verlauf der Dinge entscheidend geschwächt hat.

Ein kleiner Ausläufer der Verfassungsdiskussion war dann lediglich die Einrichtung der Gemeinsamen Verfassungsdiskussion von Bundestag und Bundesrat. Dieses Gremium bereitete aber lediglich eine kleinere Grundgesetzänderung vor. Unser Dr. Ullmann trat daher aus diesem Gremium unter Protest zurück.

Nach meiner Übersicht liegen dem Bundesverfassungsgericht Klagen gegen die Missachtung des § 146 GG vor. Es gibt dazu auch eine Dissertation von Karlheinz Merkel, die im Buchhandel erhältlich ist. Von Dr. Ullmann sind zum Thema auch einige Texte veröffentlicht.

Leider ist die Diskussion darüber öffentlich völlig zum Erliegen gekommen. Es wäre außerordentlich spannend, wenn sich dies ändern würde. Leider sehe ich im Moment keine gesellschaftliche Bewegung in diese Richtung. Die aktuellen Fragen wie Arbeitslosigkeit sind oft nur am Rande Verfassungsfragen (am ehesten noch der Bereich Bildung). Ich gehe aber davon aus, dass wir eines Tages wieder eine Diskussion bekommen werden. Das könnte möglicherweise im Zusammenhang mit der Föderalismusdiskussion im Kontext der
Reform der Finanzverfassung der Fall sein, die von der Gemeinsamen Verfassungskommission nicht einmal angegangen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Jürgen Roth
(Referent für Innen- und Rechtspolitik)


Rotraud Delidakis
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Koordinationsbüro des Arbeitskreises 3
Innen, Recht, Frauen und Jugend
Tel.: 030 - 227 52539
Fax: 030 - 227 56163
www.gruene-fraktion.de
Ich bedanke mich für deine Sachlichkeit.
Viele Grüße M-W
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  #255  
Alt 26.08.2008, 01:34
Amazonia
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Was ist denn der Sinn und Zweck einer Verfassung?
Mit Zitat antworten
  #256  
Alt 26.08.2008, 01:38
nordstern nordstern ist offline
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Zitat:
Zitat von Luzifer
PS: Deine Pöbeleien kannst Du Dir in den Allerwertesten schieben.
@Human
wenn Du Dir die Mühe machst, den Thread ganz zu lesen, dann erkennst Du, daß gewisse User ( Luzifer, Guillaume, s0rc ) überhaupt kein Interesse an einer sachlichen Diskussion haben.
Im Gegenteil: mit ihren Pöbeleien und ihren rhetorischen Finten und Nebelgranaten wollen sie eine sachliche Diskussion unmöglich machen.

Ihr Ziel ist die Diffamierung einer demokratischen Partei, welche sich für die Verwirklichung des Artikel 146 GG einsetzt.
Sie sind exakt in dem Augenblick hier im Forum aufgetaucht, als die IPD zum erstenmal in einem Beitrag erwähnt wurde.
Das ist kein Zufall, denn sie sind Berufsforisten, welche den ganzen Tag nichts anderes tun, als nach Beiträgen zu suchen, welche sich mit der fehlenden Legitimation der BRD befassen.

Was sie dann in den gefundenen Foren anrichten, kann jeder in diesem Thread und im anderen unter "Falsche Alternativen" nachlesen.
http://www.217.150.244.72/forum/viewtopic.php?t=4237

Sie werden mit ihrem Treiben erst nachlassen, wenn eine der folgenden Dinge eingetreten sind
a) der Thread wird durch den Admin gesperrt
b) die Hi-jacker werden durch den Admin gesperrt
c) Mayer-Willi, ich und andere User, welche die Wahrheit schreiben und sachlich diskutieren, geben entnervt auf

@Human
Dein Beitrag ist ein neuer Versuch in diesem Thread, zum Thema und zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren.
Mal sehen, was die Hijacker daraus machen werden.
Mit Zitat antworten
  #257  
Alt 26.08.2008, 01:46
Amazonia
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Welchen Sinn macht eine Verfassung war die Frage.
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  #258  
Alt 26.08.2008, 01:57
Amazonia
Gast
 
Beiträge: n/a
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Warum verstehst du Frage nicht?

Warum benötigt der Staat explizit eine Verassung?

Zum Schutz der Bürger? Zum Schutz der Rechte des Staates?
Wo liegt dann der Unterschied vom ursächlichen Sinn und Zweck einer Verfassung zu dem Grundgesetz?
Mit Zitat antworten
  #259  
Alt 26.08.2008, 02:00
nordstern nordstern ist offline
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Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von nordstern
dann erkennst Du, daß gewisse User ( Luzifer, Guillaume, s0rc ) überhaupt kein Interesse an einer sachlichen Diskussion haben.
Dafür hast Du sicher jede Menge Beweise.
Ja, Eure Beiträge.
Mehr braucht es nicht.
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  #260  
Alt 26.08.2008, 02:03
Human Human ist offline
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Infokrieger
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 44
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Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von Human
Also bedeutet das, da kein Geltungsbereich mehr festgelegt ist, dass die BRD ohne rechtliche Grundlage weiterexistiert und Hoheitsgewalt anwendet, was sie eigentlich mehr nicht dürfte.
Nein! Es bedeutet, dass der Geltungsbereich überflüssig geworden ist.

Entschuldige, aber kann es sein, dass Du keinen Beitrag dieses Threads gelesen hast?

Wozu braucht eine Verfassung einen Geltungsbereich? Welche Verfassung auf der Welt besitzt einen Geltungsbereich? Wo steht geschrieben, dass eine Verfassung einen Geltungsbereich benötigt?

Zitat:
Noch mal zu Information: ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist unantastbar und hat solange Rechtsgültigkeit und Gesetzeskraft bis etwas anderes vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wird.
Die Voraussetzungen, die zu dem Urteil geführt haben, existieren nicht mehr.

Zitat:

"Ein Verweis auf frühere diesbezügliche Entscheidungen des BVerfG ist zwar interessant, jedoch ignoriert eine solche beharrende Ansicht, daß das Recht natürlich immer mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit verbunden – und damit auch änderbar ist. Recht entsteht nicht in einem luftleeren Raum, sondern stets auf dem Hintergrund gesellschaftspolitischer Werteentscheidungen. Seine Interpretation ist nie für alle Ewigkeiten festgelegt, sondern kann geändert werden; hierfür gibt es eine Reihe von prominenten Beispielen: Während z.B. eine Abtreibung bis weit in die Achtziger Jahre auf die rein medizinische Indikation beschränkt war, akzeptiert die Rechtsprechung heute auch soziale und andere individuelle Gründe. Der Kupplungsparagraph der Fünfziger Jahre, der die gemeinsame Übernachtung von Männern und Frauen vor der Ehe in einem Bett mit einer dreijährigen Gefängnisstrafe sanktionierte, ist heutzutage als gesellschaftliche Realität ebensowenig vermittelbar wie das bis 1957 geltende begründungslose Einspruchsrechtes der Ehemannes gegenüber von Rechtsgeschäften seiner Frau."

Quelle
1.Verwechseln Sie bitte nicht die eigenständigen Begriffe Grundgesetz / Verfassung.

2. Das Grundgesetz vor 1990 hatte einen Geltungsbereich, warum? Wegen der DDR oder/und wegen der Gebiete Danzig und Breslau-Zone etc.?

3. Wenn Sie eine Aktuelles Urteil zum Thema BRD sehen wollen, kein Thema, habe nur darauf gewartet.


Der EGMR hat im Urteil EGMR 75529/01 SÜRMELI / GERMANY am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK in der BRD festgestellt. Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches
Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. In einfachen Worten hart übersetzt bedeutet dies, daß die Bundesrepublik Deutschland kein wirksamer Rechtsstaat, sondern eine Illusion ist.
Es ist daher belegt, daß in der Bundesrepublik Deutschland weder der effektiv-garantierte Rechtsweg noch die Rechtswegegarantie aus keinem Verfahren wirksam erreicht werden kann (Art. 100, 101 GG). Somit leiden alle Verfahren bereits förmlich an NICHTIGKEIT.
Das Bundesverfassungsgericht kann also nicht wirklich und nicht wirksam nach Art. 100 GG im Sinne des wirksamen und wirklichen Beschwerderechts nach Art. 13 EMRK als Normenkontrolle von und aus dem unteren Gericht angerufen werden, weil es selbst den
garantierten Rechtsweg wegen dem fehlenden effektiven Rechtsschutz nicht gibt.

Das BRD-Rechtssystem hat sich durch Menschenrechtsverletzungen selbst aufgelöst. Art. 25 GG beschreibt die Wertigkeitsfolge von Recht, Gesetz, Legitimation, Grundgesetz, Verfassung und Völkerrecht. Die Verletzung des Art. 101 GG liegt dann vor, wenn
a) Normen falsch ausgelegt,
b) Willkür gegen die Objektivität betrieben
c) und Gesetzesbindung außer Kraft gesetzt wird
(Kommentierung Art. 101 GG Maunz). Dieser Zustand liegt im ganzen Bundesgebiet vor, wie das Bundesverfassungsgericht selbst strafbar gegen Art. 1 GG und §130 StGB völker- und grundgesetzwidrige volksverhetzend beweist:

Beweis Merkblatt zur Bundesverfassungsbeschwerde

http://www.bundesverfassungsgericht....merkblatt.html

„... a) selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens,
b)die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts,
c) die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung
auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung…..“.
Diese Rechtspraxis ist grundrechtswidrig, wie der Europäische Gerichtshof über Amts- und Staatshaftung in EuGH, Urteil vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01 feststellt und erklärt hat!
Damit ist die Wirkungslosigkeit und Nichtigkeit der Rechtswegegarantie als Stillstand der Rechtspflege belegt.

Und nochwas zum Völkerrecht:

Nach Art. 53 der Konvention über das Recht der Verträge, die am 23. 5. 1969 in Wien unterzeichnet wurde und deren Partei die Bundesrepublik Deutschland seit dem 20.08.1967 ist, gilt ein internationaler Vertrag nichtig, wenn er zur Zeit des Abschlusses mit einer zwingenden Norm des Völkerrechts in Widerspruch steht. Dafür kommt in Betracht:
a) Die Anerkennung einer Annexion als ‚Rechtsgrund‘ für das ständige Inbesitznehmen fremden Staatsgebietes.
b) Die Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker,
c) Das Verbot, durch Krieg Gebiete auf Dauer zu erwerben,
d) Fehlende Verfügungsbefugnis und Bedürfnis des ein Gebiet abtretenden Staates über dieses Gebiet.


Welche dieser Punkte treffen auf die BRD zu?
[/b][/quote]
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