|
|
| |
|
|
|
24.08.2008, 17:33
|
|
War Hjalmar Schacht Amerikaner?
Es geht doch jetzt um die ausländische Unterstützung der NSDAP.
|
24.08.2008, 18:06
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 22.05.2008
Ort: Erfurt
Beiträge: 982
|
|
Hjalmar Schacht war selbstverständlich Deutscher.
Ich wage es einmal einen Absatz aus Wikipedia über ihn zu zitieren, da du dir ja anscheinen nicht einmal mehr die Mühe machst Fakten zu recherchieren und 1 + 1 zusammenzuzählen:
Zitat:
Schacht war Vertreter der Reichsbank im Gremium der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die 1930 auch auf seine Initiative gegründet wurde. Dort beschwor er seine Kollegen ständig, „Hitler freie Hand im Osten zu geben“. Ebenfalls im Gremium saß sein persönlicher Freund, Sir Montagu Norman, der Gouverneur der Bank von England (Mitglied der Anglo-German-Fellowship) und damit der einflußreichste Bankier in dieser Zeit. Von August 1934 bis November 1937 war er Reichswirtschaftsminister, von Mai 1935 bis November 1937 zugleich Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft.
|
Wenn du jetzt unterstellen willst, daß dieser Mann mit seinen Verbindungen (Das Kapital kennt schließlich keine Grenzen und Nationen) keinen Einfluß
auf das entstehende 3. Reich gehabt hat, spreche ich dir, mit Verlaub,
deinen gesunden Menschenverstand ab!
|
24.08.2008, 19:39
|
|
IG Farben, Standard Oil, Deutsche und Dresdner Bank.
Der Rest ist Spielkram !
Ob´s nun Thyssen oder Krupp-SPielkram ist.....
|
24.08.2008, 21:19
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 18.08.2008
Ort: Rotenburg (Wümme)
Beiträge: 169
|
|
Zitat:
Zitat von nordstern
@Iks
Wie sieht es in der BRD aus ?
Seit 1956 sind die Wahlen zum Bundestag ungültig, weil sie gegen das Grundgesetz verstossen.
Kümmert es jemanden ?
|
Kannst Du da bitte mal Beweise vor legen, kann das nicht glauben und würde hierzu gerne ein paar Nachforschungen anstellen...
- Danke !
|
24.08.2008, 21:37
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 23.06.2008
Beiträge: 1.166
|
|
Nach Artikel 38 des Grundgesetzes gilt; "Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt."
In Wirklichkeit werden die Abgeordneten in zwei verschiedenen, also nicht gleichen Wahlverfahren gewählt. Unter Missachtung des Gebotes des Artikels 38 des GG hat der Bundestag am 7, Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am 1. September 1975 seine heutige Fassung gegeben.
Das eine der darin bestimmten Wahlverfahren (Bundeswahlgesetz) sieht in der Tat unmittelbare Wahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.
In einem zweiten, also eben nicht gleichen, anderen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler überhaupt keine Abgeordneten, sondern eine Partei, indem er seine Stimme für eine Landesliste abgibt, also wählt er auch keinen Abgeordneten unmittelbar.
Kurzum: Der Bundestag war seit 1956 und ist auch heute noch nicht grundgesetzkonform zusammengesetzt und damit ein rechtswidriges Staatsorgan.
Das hat bedeutende Folgen:
a) Da alle Handlungen des Bundestages der vorgeschriebenen Form des Artikels 38 ermangelten, sind sie samt und sonders nichtige Rechtsgeschäfte ( § 125 BGB);
b) Da die Fälschung der Absicht des Artikels 38 durch das ihm entgegen stehende Bundeswahlgesetz als plumper Betrug gegen die guten Sitten verstößt, sind alle auf dieser Grundlage von nicht rechtens gewählten Abgeordneten vollzogenen Rechtsgeschäfte nichtig ( § 134 BGB);
c) Da das Grundgesetz ausdrücklich die mittelbare Wahl von Abgeordneten verbietet, indem es die unmittelbaren fordert, haben alle Handlungen des Bundestages gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und tun es auch heute noch. Sie sind damit samt und sonders nichtig (§ 134 BGB).
Sämtliche Handlungen des Deutschen Bundestages seit 1956 standen damit im Widerspruch zum Grundgesetz, waren aber letztlich durch den Besatzungsvorbehalt während der Besatzungszeit gedeckt. Besatzerrecht ist immer Gewaltrecht und kein originäres Menschenrecht.
Ab dem 03.10.1990 allerdings sind sämtliche Handlungen des Deutschen Bundestages auch aus diesem Grund nicht nur nichtige Rechtsgeschäfte, sie waren und sind auch strafbar nach StGB § 92 (1), (2) und StGB 108 a (Wählertäuschung} und § 132 a (Amtsanmaßung). Dabei wiegt die Strafbarkeit der Leute, die das Bundeswahlgesetz verfasst und beschlossen haben, und derer, die von diesem Betrug heute absichtlich und vorsätzlich Vorteil ziehen, zwar schwer, ist aber im Zusammenhang mit dem Schaden, den die rechtswidrige Zusammensetzung des Bundestages noch immer verursacht, nachrangig.
Der nicht nach dem Grundgesetz zusammengesetzte BRD-Bundestag hat keinerlei menschen- und völkerrechtliche Legitimation zur Gesetzgebung.
Alle durch den Bundestag vorgenommenen Amtshandlungen und entworfenen Gesetze ab dem 03.10.1990 sind durch Amtsanmaßung von unautorisierten Privatpersonen vorgenommen, entworfen und nichtig.
Quelle: www.teredo.cl
(Achtung, mit Firefox funktionieren die links nicht. Es geht nur mit dem Internet-Explorer. Unten links auf der Seite auf "37 Punkte" klicken, dort findest Du "37 Punkte zum Legitimationsdebakel der BRD" )
|
24.08.2008, 21:52
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 03.05.2008
Beiträge: 213
|
|
Zitat:
Zitat von Guillaume
Das ist deine Privatmeinung, die von den Juristen hier nicht geteilt wird.
|
und wieder falsch
Zitat:
Zitat von flegel-g.de
Das BVerfG kann zwar Gesetze oder Teile von Gesetzen als verfassungswidrig deklarieren, aber es überwacht die Gesetzgebung in keiner Weise. Ein verfassungswidriges Gesetz, vom Bundestag dennoch verabschiedet, kann nur dann vom BVerfG einkassiert werden, wenn irgendjemand klagt. Das kann aus den Reihen der Politik in Form einer Organklage geschehen oder durch einen Bürger. Wenn ein Bürger gegen ein Gesetz Verfassungsbeschwerde einreicht, wird er in über 95% der Fälle abgewiesen und auf den Instanzenweg verwiesen. Geht der Bürger nun diesen Weg, dann kann theoretisch ein Richter das eingeleitete Verfahren aussetzen, sich hinsetzen und unter Zuhilfenahme von viel Rechtsliteratur, evtl. bereits vorhandenen Urteilen anderer Gerichte seinen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Urteile Ausdruck verleihen und das BVerfG nach Art. 100 GG um Überprüfung bitten. Das wird er nur in äußerst seltenen Fällen machen. Warum nicht, das beschreibt ein sehr aufschlussreicher Artikel des Finanzrichters Norbert Schlepp.
Selbst ein Gesetz, das vom BVerfG beanstandet wird, wird nicht gänzlich beanstandet werden, sondern lediglich der Teil, der auf dem Klagewege dann schließlich vom BVerfG entschieden werden muss. Als Beispiel mag hier das SGB II herhalten. Sowohl der Zwang bei den so genannten Ein Euro Jobs als auch der Zwang der Eingliederungsvereinbarung mit daraus evtl. resultierenden Kürzungen sind aus meiner Sicht verfassungswidrig. Würde nun jemand wegen des Ein Euro Jobs klagen und das BVerfG meine Auffassung teilen, müsste die Regierung bzw. das Parlament diesen Teil ändern. Die Praxis der Eingliederungsvereinbarung bliebe vom BVerfG völlig unbeachtet, ausgenommen, der Kläger hätte beide Punkte in seiner Klageschrift angeführt, weil er davon betroffen ist. Würde er diesen Teil anfechten, ohne dass er selbst davon betroffen ist, bliebe dieser Klagepunkt unberücksichtigt wegen der fehlenden Betroffenheit. Da nützt auch nicht, dass durch die Festlegung im SGB II eigentlich jeder Arbeitslose betroffen ist, solange es auf ihn noch nicht angewendet wurde. Das bedeutet, präventive Maßnahmen sind vom BVerfG nicht zu erwarten. Niemand überwacht, ob ein neues Gesetz verfassungswidrig ist und das BVerfG schreitet nur ein, wenn eine Klage zu ihm gelangt. Bei ganzen Gesetzespaketen wie Hartz IV wird auch dann immer nur ein Teilaspekt betrachtet, von welchem der Kläger direkt betroffen ist. Meist versucht das BVerfG, die Interpretation von Gesetzen so hinzubiegen, dass es als verfassungskonform gilt. In der Regel vergehen 8 bis 12 Jahre, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Ausnahmen sind dann gelegentlich Organklagen oder Klagen von Leuten mit Einfluss. Kommt ein Gesetz nicht vor das BVerfG, kann es noch so verfassungswidrig sein, das stört die Richterschaft offenbar nicht, sie lavieren einfach darum herum.
|
die fakten finde ich zwar wesentlich interessanter, aber ich habe mal die privatmeinung extra für dich markiert.
Zitat:
Zitat von Guillaume
Ich glaube ihnen nicht.
|
es geht hier leider nicht um den glauben, der dir selbstverständlich freisteht.
Zitat:
Zitat von Guillaume
Der "Führer" war eine innerdeutsche Angelelgenheit.
|
Zitat:
Zitat von Guillaume
Deine Vorstellung: ...
|
leider irrige vermischungen und am thema vorbei. ein wenig information zum thema tut gut. insbesondere auch im zusammenhang mit dem mittlerweile zigfach zitiertem urteil des BVerfG von 73 (hervorhebung von mir):
Zitat:
BVerfGE 36, 1 (15 ff.) – Grundlagenvertrag
„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“
„Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…“
|
Zitat:
Zitat von Guillaume
Beides haben die Ministerpräsidenten der Länder, also Deutsche, den Alliierten ausgeredet.
|
sprich: es gab eben keine vom volk gewählte nationalversammlung gut, dass du das zugibst. da sind wir schonmal einen schritt weiter.
Zitat:
Zitat von Guillaume
Und dieser Parlamentarische Rat beschloss, dass die neue Verfassung Grundgesetz genannt wird.
|
falsch, es sollte keine verfassung sein, sondern eine übergangsregelung, bis artikel 146 umgesetzt wird.
Zitat:
Zitat von Guillaume
Die Legitmation des Grundgesetzes braucht sich vor der der Weimarer Verfassung nicht zu verstecken. In beiden Fällen waren vom Volk in freier Wahl gewählte Vertreter beteiligt.
|
in beiden fällen bin ich mir da bei "frei" nicht so sicher. bei letzterem bedurfte es ja auch noch der alliierten zustimmung... der souverän war hier also eindeutig nicht das volk, sondern die besatzermächte.
gab es eigentlich zur weimarer verfassung einen volksentscheid? wäre auch interessant, da diese wohl genauso "frei" dem deutschen volk aufoktruiert worden ist. aber da müssten wir uns über ebert, noske und waldemar pabst informieren, womit wir mitten in der erschütternden geschichte der formidablen SPD wären.
Zitat:
Zitat von Guillaume
Zitat:
Zitat von tar
b) damit aber das besatzungsstatut nicht vorüber ist.
|
Seit 1955 ist es vorüber.
|
falsch. wozu gibt es dann bspw. art 120 gg oder artikel 139 gg? die SHAEF gesetze und andere bzgl re-education gelten also weiterhin.
Zitat:
Zitat von Guillaume
Denn diese Militärbasen waren auch große Arbeitgeber, und die US-Soldaten trugen sehr zur Wirtschaftskraft der Städte bei. Außerdem finanzierten viele Hausbesitzer ihre Häuser mit der Vermietung von Wohnungen an US-Soldaten. Die Schließung jeder Militärbasis war zunächst für die Region eine wirtschaftliche Katastrophe, die mit großer Anstrengung der Länder und des Bundes gemindert werden konnte.
|
was für eine nebelkerze. wollen wir mal nachdenken?
woher hatten denn die soldaten den sold, den sie nun so fleißig ausgeben konnten, um zur wirtschaftskraft beizutragen und ihre miete zu bezahlen? vielleicht vorher schon ausm staatssäckl? ei, nu gugge einer schau
Zitat:
Zitat von Guillaume
Seit 1949 hat es nie einen Staatsminister dieses Namens gegeben.
|
hast du eine entsprechende liste aller staatsminister? dieses schreiben wurde hier übrigens hier auch schon diskutiert. ganz besonders interessant finde ich da voltaires kurze bemerkung bzgl der deutschen souveränität:
Zitat:
Zitat von voltaire
Welch souveräner Staat lässt die absolute Gold-Reserve im Ausland verwalten?
Die BRD ! Nur ist diese kein souveräner Staat. Wäre es so, hätten die Goldreserven 1990 ab dem 2+4-Vertrag zurückgegeben werden müssen. Auch hier gibt es sichere Aufbewahrungsplätze. Das die Kriegsgewinner den Goldschatz beschlagnahmen ist Folge eines Krieges. Und nur mit einem Friedensvertrag werden diese jeweiligen Besitzstände abschließend verhandelt und ggf. zurückgegeben. Dies ist juristisch bis heute nicht geschehen, was es völkerrechtlich ermöglicht, die Pfändung aufrecht zu halten.
|
unsere liebe souveräne BRD...
Zitat:
Zitat von Guillaume
Es ist doch bezeichnet, dass diese revisionistischen Fakten fast ausschließlich auf Internetseiten zu finden sind, die alles andere als seriös zu bezeichnen sind. Und für die Bücher gilt das gleiche.
|
amazon ist also unseriös - böser, unseriöser versandhandel auch.
|
24.08.2008, 22:02
|
|
Zitat:
Zitat von Skywatcher
Zitat:
Zitat von nordstern
@Iks
Wie sieht es in der BRD aus ?
Seit 1956 sind die Wahlen zum Bundestag ungültig, weil sie gegen das Grundgesetz verstossen.
Kümmert es jemanden ?
|
Kannst Du da bitte mal Beweise vor legen, kann das nicht glauben und würde hierzu gerne ein paar Nachforschungen anstellen...
- Danke !
|
Hier mal der große Kommentar zum Grund-Gesetz, v.Mangoldt, Klein, Starck, Vahlen-Verlag:
Artikel 38 Abs. 1 III Rn 121 Grundgesetzt Wahlgrundsätze
Im Bund und in den Ländern bestehen die Wahlgrundsätze der allgemeinen, unmittelbaren , freien, gleichen und geheimen Wahl ( Artikel 38 Abs. 1 , 28 Abs. 1 Satz 2 i.V. den entsprechenden Verfassungsvorschriften der Länder ).
Der Begriff der Wahl umfaßt Abstimmungen, durch die eine oder mehrere Personen aus einem größeren Kreis von Kandidaten vausgewählt werden. Die Wahlgrundsätze gelten für das gesamte Verfahren ! , mithin nicht nur für die Wahlhandlung selbst, sondern mit gewissen , sachbezogenen Einschränkungen auch schon für die Wahlvorbereitung und wirken sich sowohl zugunsten der Wähler als auch, soweit sich aus der Natur der Sache nichts anderes ergibt, zugunsten der Wahlbewerber aus.
Das verfassungsrechtlich geschützte Wahlrecht darf nicht durch zu weitgehende Verlagerung der Aufgaben und Befugnisse des Bundestages auf supranationale Einrichtungen entleert werden, so daß praktisch keine demokratische Legitimation mehr möglich ist . Die Grenze ist dabei aufgrund von Artikel 23 GG zu ziehen.
Artikel 38 Abs 1. 2. Rn 125 Grundgesetz
Unmittelbarkeit der Wahl
Unmittelbarkeit der Wahl schließt jedes Wahlverfahren aus , bei dem sich zwischen Wähler und Wahlbewerber eine weitere Instanz - insbesondere eine Versammlung gewählter Wahlmänner - einschiebt , die nach ihrem eigenen Ermessen die Abgeordneten auswählt und damit deren direkte Wahl ausschließt
Die Liste ist somit "verfassungswidrig", wenn das GG denn eine Verfassung sein soll und noch gelten soll !
Somit widerspricht das Bundeswahlgesetz von 1956 dem Art. 38 GG und ist somit nichtig.
Alle hierauf basierenden Wahlen sind somit ebenfalls nichtig und der dt. Bundestag ist somit seit spätestens 1956 ein illegales Staatsorgan, dessen Entscheidungen, Beschlüsse, Verträge und Gesetzesvorlagen-/verabschiedungen ebenfalls nichtig sind.
Aber wir wollen mal nicht kleinlich sein !
|
24.08.2008, 22:32
|
|
Zitat:
Zitat von s0rc
Zitat:
Zitat von nordstern
Nach Artikel 38 des Grundgesetzes gilt; "Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt."
In Wirklichkeit werden die Abgeordneten in zwei verschiedenen, also nicht gleichen Wahlverfahren gewählt. Unter Missachtung des Gebotes des Artikels 38 des GG hat der Bundestag am 7, Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am 1. September 1975 seine heutige Fassung gegeben.
|
alles halb so schlimm:
"1. Das System der starren Liste im Bundeswahlgesetz vom 7. Mai 1956 ist mit den in Art. 38 GG enthaltenen Wahlrechtsgrundsätzen der Unmittelbarkeit, der freien Wahl und der Wahlrechtsgleichheit vereinbar"
http://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/19570703.htm
wems nicht passt nochmals klagen oder wahlrecht auf politischem wege ändern:
http://www.hfv-speyer.de/VONARNIM/Wahl.htm
aber unsere demokratie steht dadurch nicht in frage
|
Was es nicht gibt, kann nicht in Frage stehen.
|
24.08.2008, 22:51
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 23.06.2008
Beiträge: 1.166
|
|
s0rc,
das Brechen des Grundgesetzes und die darauf basierende BRD-Diktatur ist "halb so schlimm" ?
Alles klar, s0rc.
Deshalb geht die Diktatur auch mit Nazi-Methoden gegen wahre Demokraten vor und Ihr unterstützt das kräftig.
Mit Guillaume hast Du einen Gesinnungsgenossen gefunden (oder kennst Du ihn schon länger ?)
|
24.08.2008, 23:20
|
|
Zitat:
Zitat von s0rc
Zitat:
Zitat von nordstern
das Brechen des Grundgesetzes und die darauf basierende BRD-Diktatur ist "halb so schlimm" ?
|
du hast doch gelesen, dass das bundesverfassungsgericht kein "Brechen des Grundgesetzes" vorliegt oder?
wenn es so schlimm wäre, kann man doch beispielsweise verfassungsbeschwerde einreichen. zu viel verlangt? ich wunder mich, dass das noch niemand unternommen hat.
Zitat:
Zitat von nordstern
Mit Guillaume hast Du einen Gesinnungsgenossen gefunden (oder kennst Du ihn schon länger ?)
|
bitte nicht persönlich werden. ist doch nicht zu viel verlangt, oder?
|
Es ist genug unternommen worden und wird auch weiterhin...
...es ist nur illusorisch anzunehmen, dass die Juristen den Ast absägen auf dem sie sitzen.
Würdest du, wenn du selbst die Ermittlung wegen Mordes gegen dich führst, dich tatsächlich des Mores überführen, wenn damit sogar die Todesstrafe droht ?
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:45 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.1 (Deutsch) Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
|