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  #21  
Alt 03.06.2009, 16:32
Phr³³k Phr³³k ist offline
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Dem kann ich nur zustimmen user

Ich bin durch Recherche über den Reformvertrag auf diese Seite gestossen,
und irgendwie war schon nach dem ersten Kommentar klar,
das da eine Pro EU Einstellung vertreten wird, die ich persönlich
nicht so ganz nachvollziehen kann.

@HappyHater/OhneWorte (und inhalt)
Prof. Schachschneider als Spinner hinzustellen und ihn in die rechte Ecke zu drücken ist schnell geschrieben, doch leider entbehrt diese Behauptung jeglicher Grundlage, oder kannst du das etwa belegen? Gauweiler ist demnach auch ein "Spinner" ... ???

Zitat:
Finde ich lustig, dass gerade hier, wo ja angeblich so für Grund- und Menschenrechte eingetreten wird, Leute einfach dafür gebannt werden, dass sie ihre Meinung sagen.
Was bitte hat die Diffamierung von Schachtschneider mit besagten Grundrechten zu tun?

Zitat:
Zitat von Ergänzende Forenregeln
Zuwiderhandlung bzw. Neuanmeldung führt jedenfalls wieder zur Bannung[...]
das lasse ich mal so im Raum stehen...


cheers phk
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http://wlancrew.com Mein Protest gegen Netzsperren...

Du bist Terrorist

AllSeeingEye Awards: 10th place goes to Germany
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  #22  
Alt 03.06.2009, 17:05
Barbarossa Barbarossa ist offline
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Zitat:
Zitat von Happy Hater Beitrag anzeigen

Das EU-Law Blog hat völlig richtig und korrekt die Tatsachen wiedergegeben, ob es dir passt oder nicht. Die dortige Erklärung ist juristisch völlig stichhaltig und diese Interpretation, dass dieser Passus in irgendeiner Form die Todesstrafe wieder einführen würde oder die Tötung von Menschen erlauben oder sonst etwas in die Richtung, wurde als das entlarvt was ist ist, nämlich zum Himmel schreiender Blödsinn.
Es gibt in den beteiligten Staaten keine Todesstrafe. In Deutschland müsste dafür dafür das GG geändert werden.

Worüber manche Menschen sich aufregen, ist der Bezug auf die EMRK. Diese gilt aber schon lange. Für Deutschland z. B. seit 1952. Russland hat den Vertrag nie ratifiziert. Dort gibt es auch noch die Todesstrafe.

Allein dies zeigt schon, dass von einer Wiedereinführung nicht die Rede sein kann.

EMRK und Lissaboner Vertrag verbieten im Gegenteil explizit die Todesstrafe.

Dass Polizisten in bestimmten Situationen auf Menschen schiessen dürfen. ist allen Staaten Usus und wird auch von kaum jemand ernsthaft bestritten.

Diese Diskussion um die "Wiedereinführung der Todesstrafe" ist kontraproduktiv und lenkt nur von sachlicher Kritik am Lissaboner Vertrag ab.
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  #23  
Alt 04.06.2009, 09:39
Silent Green Silent Green ist offline
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Das Unrecht der internationalen Wirtschaft


Die Politik der Welthandelsorganisation hat das Sozialdumping ermöglicht


von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

zf. Die Kapitalverkehrsfreiheit aus der Sicht des Rechts: ein Unrechtssystem, das nicht nur jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, sondern die Grundprinzipien demokratischer, rechtsstaatlicher und freier Gemeinwesen zerstört. Die weltweite Kapitalverkehrsfreiheit entmachtet Staaten, entbindet die Wirtschaft ihrer ethischen Verpflichtungen und führt zwangsweise zu Krisen, wie wir sie heute haben. Gerade diese Kapitalverkehrsfreiheit, die vor allem auf Drängen der mächtigen Staaten über die EU und die WTO eingeführt wurde, scheint heute, da es auf Grund der Finanzkrise in allen Staatshaushalten an Kapital fehlt, zum Stolperstein der eigenen Machtpolitik zu werden. Doch anstatt über die eigenen Fehler nachzudenken und notwendige Korrekturen in den betroffenen Ländern einzuleiten, versucht gerade Deutschland, auf kleinere Staaten wie die Schweiz und Luxemburg, die die Krise offensichtlich viel besser bewältigen, loszugehen. Im folgenden werden die Zusammenhänge zwischen der Finanzkrise und der Kapitalverkehrsfreiheit ausführlich dargelegt.
Der (Un-)Rechtsrahmen der Weltwirtschaftsordnung

Den rechtlichen Rahmen der Wirtschaft unserer Welt bilden nicht allein, ja nicht einmal wesentlich, die Regelungen der Europäischen Union (EU) oder gar die Gesetze der Einzelstaaten, sondern die Verträge der Welthandelsorganisation (WTO) und die weltweite Kapitalverkehrsfreiheit. Die EU ist zu einer unselbständigen Region des Weltmarktes geworden.
Die WTO-Übereinkommen der Uruguay-Runde von 1994 deregulieren weitestgehend den globalen Waren- und Dienstleistungsverkehr (GATT und GATS) durch den Abbau der Zölle und anderer Handelshemmnisse sowie das Verbot von Diskriminierungen ihrer Mitglieder (Staaten). Leitprinzipien sind die Meistbegünstigung und die Inländerbehandlung. Dem Import und dem Export sind somit so gut wie keine Hindernisse in den Weg gelegt. Der Grossteil der Staaten gehört der WTO an, die Europäische Union und alle ihre Mitgliedstaaten, auch China, nicht aber Russland, mit dem die USA noch verhandeln. Die WTO kennt einige wettbewerbsrechtliche Schutzinstrumente wie das Antidumping- und das Anti*subventionsübereinkommen, die nicht sehr wirksam sind. Die Agrarmärkte sind freilich von der Deregulierung noch weitgehend ausgenommen. Vor allem die USA und die EU schützen ihre Landwirte und Agrarfabriken vor dem Weltmarkt, ja sie subventionieren den Export ihrer Agrarprodukte zum Schaden der weniger entwickelten Länder, insbesondere derjenigen in Afrika.
WTO – Lohndumping als Prinzip

Weiterlesen: http://www.zeit-fragen.ch/ausgaben/2...en-wirtschaft/
__________________
-------------------------------
Gruß Gerd

§328 Stgb
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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  #24  
Alt 04.06.2009, 13:55
Aus Ruinen Aus Ruinen ist offline
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@Silent Green
Der Link führt zu einem lesenswerten Artikel!

Warum nur erinnert mich das an die gefälschten "Protokolle der Weisen von Zion"?

z.B.:
Ausbeutung der Völker und Unterwerfung der Staaten
Spezifisch die Internationalisierung des Kapitaleinsatzes ist der erfolgreiche Weg der Ausbeutung der Völker und der Unterwerfung der Staaten.
__________________

Geändert von Aus Ruinen (04.06.2009 um 14:06 Uhr)
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  #25  
Alt 07.06.2009, 10:26
Aus Ruinen Aus Ruinen ist offline
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Ich kann den Vortag Diktatur Europa vom Theologen Lothar Gassmann zu dem Thema dringends empfehlen.

http://sermon-online.net/german/LotharGassmann/
__________________
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  #26  
Alt 07.06.2009, 11:00
Dr.Schnackels Dr.Schnackels ist offline
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Zum Thema tötliche Gewaltanwendung durch die Staatsmacht und andere staatlichen Organe kann ich nur sagen das dies schon lange auch ohne den Vertrag von Lissabon möglich ist. Nähmlich bei Äufständen und Aufruhr.
Bei meiner Ausbildung zum Wachsoldaten bei der Bundeswehr wurde uns beigebracht das bei einer Notsstandssituation (siehe hier auch übergesetzlicher Notstand bei Abschüssen entführter Verkehrsflugzeuge) das scharfe Schiessen in eine Menge von Aufständischen rechtsmässig ist. Allerdings nur wenn von dieser Menge/Mob eine lebensbedrohliche Gefahr ausgeht, z.B. durch Schüsse "aus" der Menge/Mob oder wenn diese die Sicherheit der staatlichen Ordnung, Landesverteidigung gefährdet, z.B. durch den Versuch eine Kaserne zu erstürmen mit Aktionen wie "über das Tor klettern" und ähnliches. Es spielt hier auch keine Rolle ob Frauen oder Kinder in der Menge sich befinden. Uns wurde einfach beigebracht mehrere Salven in die Menge zu feuern. Natürlich hat der Ausbilder dies nicht in einem ernsteren Tonfall uns erklärt sondern einfach den Text heruntergeplabbert weil er, so denke ich, selber nicht damit rechnete das es jemals zu solch einer Situation kommen könnte.

Daß wurde sogar als illustriertes Bild (wie es bei den Dienstanweisungen halt manchmal zur Veranschaulichung ist) ebenso dargstellt. Dieses Szenario ist Bestandteil der Grundausbildung (zumindest bei mir war es 2003 so) und ich verbürge mich für die richtigkeit der Angaben die ich hier mache.

Will sagen das es die Regierung meiner Meinung bei einem Aufstand sowieso nicht juckt, dann sind alle freiheitsstrebenden Patrioten freiwild, mit oder ohne den Vertrag von Lissabon.
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  #27  
Alt 08.06.2009, 18:08
Aus Ruinen Aus Ruinen ist offline
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels Beitrag anzeigen
Will sagen das es die Regierung meiner Meinung bei einem Aufstand sowieso nicht juckt, dann sind alle freiheitsstrebenden Patrioten freiwild, mit oder ohne den Vertrag von Lissabon.
Was du ansprichst kommt vermutlich aus den Notstandsgesetzen aus den 68er. Gegen diese Gesetze gab es ja noch Widerstand z.B. von Gewerkschaften die zu einem Generalstreik aufrufen wollten.

Das mit den Töten bei Aufständen und bei Aufruhr ist eine weitere Aufweichung des Gesetzes und dann natürlich EU weit. Was ist denn bitte schön ein Aufruhr. Das ist extra so schwammig, da kann ja fast alles durchgehen im Gegensatz zu einem Notstand. Und wer eine Kaserne stürmen möchte ist schon ein wenig verrückt auch ohne Notstand oder Aufruhr, dazu benötigt man nicht so ein Gesetz.
__________________

Geändert von Aus Ruinen (08.06.2009 um 18:12 Uhr)
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  #28  
Alt 08.06.2009, 19:13
Dr.Schnackels Dr.Schnackels ist offline
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Es gibt für mich einen Unterschied ob ich bei einem Aufruhr gezielt gewalttätige Aufrührer (komisches Wort) erschiesse oder einfach wahllos in die Menge feuere.
Und was einen Aufstand ausmacht ist, wie du schon erwähnst, Auslegungssache.

Die gesetzliche Legitimation dient auch nur für den 08/15 Bürger, damit bei den 20:00 Uhr Nachrichten gesagt werden kann: "Der Aufstand wurden gemäss Gesetzeslage gewaltsam niedergeschlagen. Es gab jede Menge Tote."
Dann kann sich der Bürger selber sagen: "Tja, so ist halt das Gesetz."

Die Gesetze werden nur gegen uns gemacht und die Obrigkeit hält sich selber nicht einmal daran.
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  #29  
Alt 08.06.2009, 22:24
Aus Ruinen Aus Ruinen ist offline
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Ich sehe in solchen Gesetzen eine gefährliche Verrohung demokratischer Werte.
Wer soll Grundwerte verteidigen wenn der Gesetzgeber Grundwerte abschafft? Das ist ein Widerspruch.

Und wie du es so schön sagst, der 08/15 Bürger soll sich beruhigt auf seinem Sofa bequem machen können wenn die ersten Leichen abtransportiert werden. Eine gefährliche Konditionierung.

In Frankreich gab es unlängst auch einen Notstand mit brennenden Autos. Ich habe Verständnis wenn man dann den Notstand ausruft mit Regeln wie z.B. Ausgangssperren für Jugendliche. Wenn das nicht ausreicht, dann stimmt beim Vater Staat etwas nicht und nicht bei den Bürgern.
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  #30  
Alt 28.06.2009, 05:06
Kettenhund Kettenhund ist offline
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Bin bei der emrk auf die Zusatprotokolle gestossen. In dem vom 28.4.1983 steht...


Zitat:
PROTOKOLL Nr. 6 zur Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung
der Todesstrafe
Straßburg, 28.4.1983
Die Mitgliedstaaten des Europarates, die dieses Protokoll zu der in Rom am 4. November
1950 unterzeichneten Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
(im folgenden als „Konvention“ bezeichnet) unterzeichnen in der Erwägung, dass die in
verschiedenen Mitgliedstaaten des Europarates eingetretene Entwicklung eine
allgemeine Tendenz zugunsten der Abschaffung der Todesstrafe zum Ausdruck bringt,
haben folgendes vereinbart:
Artikel 1 – Abschaffung der Todesstrafe
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet
werden.
Artikel 2 – Todesstrafe in Kriegszeiten
Ein Staat kann durch Gesetz die Todesstrafe für Taten vorsehen, welche in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den
Fällen, die im Gesetz vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit dessen
Bestimmungen angewendet werden. Der Staat übermittelt dem Generalsekretär des
Europarates die einschlägigen Rechtsvorschriften.
Artikel 3 – Verbot des Außerkraftsetzens
Die Bestimmungen dieses Protokolls dürfen nicht nach Artikel 15 der Konvention außer
Kraft gesetzt werden.
Artikel 4 – Verbot von Vorbehalten
Vorbehalte nach Artikel 57 der Konvention zu Bestimmungen dieses Protokolls sind nicht
zulässig.
[...]
http://www.echr.coe.int/NR/rdonlyres...anAllemand.pdf

Ausgenommen bei der Ausrufung des Kriegsrechts, hebt das doch den ABSCHNITT I Artikel 2 (c) auf oder nicht?
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