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26.08.2008, 18:45
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Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
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["Guillaume"]
Manuel Kraschinski zu widerlegen wird auch schwer sein.
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Zitat:
Zitat:
Widerlege mal Unsinn, widerlege mal Märchen, widerlege mal Phantasie. Mehr ist von Krascher ja noch nix gekommen.
Er konnte bisher noch keinen Beleg bringen, dass ein Gesetz zwingend einen Geltungsbereich haben müsse.
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Doch. Längst.
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Tut mir leid. Du hast nichts belegt. Du hast ein paar Aktenzeichen von Gerichtsurteilen genannt. Und wenn man sich die Urteile mal anschaut, stellt man fest, das was ganz anderes drin steht. Ich sagte ja schon, du schreckst vor Falschdarstellungen, Lügen, nicht zurück. Aber du belügst nur die Mitglieder deiner Partei. Die andern fallen nicht drauf rein.
Zitat:
Zitat:
Wäre dies wirklich der Fall, könntest du das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vergessen. Denn da steht keiner drin.
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Doch. Auch. Nur ist richtiges Lesen nicht deine Stärke
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Dann nenne mit den Paragraphen, wo der Geltungsbereich zu finden ist. Und zwar audrücklich als Geltungsbereich. Nicht, dass man noch lange auslegen muss. Denn Gesetzesauslegungen gibt es ja nach deiner Ansicht nicht. Ich habe jedenfalls noch keine Stelle gefunden.
Ich fürchte aber, wenn es um das Lesen von Gesetzen geht, bist du Analphabeth.
Zitat:
Bisher kam von Krascher nur heiße Luft, aber kein einziger Beleg.
Wichtigster Grundsatz der IPD ist wohl: Verschone mich mit der Wahrheit.
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Kann es sein, dass du hier einem unkontrollierbaren Verfolgungswahn gegen diesen Krascher unterliegst ?
Dein Zustand ist etwas bedenklich. Brauchst du profess. Hilfe ?
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Du könntest mir mal bitte den Namen und die Anschrift des Psychiaters von Ludowici mitteilen.
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26.08.2008, 19:49
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Zitat:
["Guillaume"][
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Schon mal was vom Recht am eigenen Bild gehört? Ludowici ist eine Person des öffentlichen Interesses, ich bin es nicht.[/quote]
Ach, auf einmal ?
Fang nicht Dinge an, die du nicht zu Ende führen kannst.
Zitat:
Tut mir leid. Du hast nichts belegt. Du hast ein paar Aktenzeichen von Gerichtsurteilen genannt. Und wenn man sich die Urteile mal anschaut, stellt man fest, das was ganz anderes drin steht. Ich sagte ja schon, du schreckst vor Falschdarstellungen, Lügen, nicht zurück. Aber du belügst nur die Mitglieder deiner Partei. Die andern fallen nicht drauf rein.
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Zwanghafte wiederholungs- und diffamierungs- Rituale.
Zitat:
Du könntest mir mal bitte den Namen und die Anschrift des Psychiaters von Ludowici mitteilen.
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Sagtest du nicht, er ist Arzt ?
Alzheimer und unkontrollierbarer Zwang !
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26.08.2008, 22:37
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Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Zitat:
Zitat:
Tut mir leid. Du hast nichts belegt. Du hast ein paar Aktenzeichen von Gerichtsurteilen genannt. Und wenn man sich die Urteile mal anschaut, stellt man fest, das was ganz anderes drin steht. Ich sagte ja schon, du schreckst vor Falschdarstellungen, Lügen, nicht zurück. Aber du belügst nur die Mitglieder deiner Partei. Die andern fallen nicht drauf rein.
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Zwanghafte wiederholungs- und diffamierungs- Rituale.
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Wie tief bist du gesunken, dass du die Wahrheit als Diffamierung betrachten musst. Du bist halt ein notorischer Lügner. Verkaufst deinen Freunden die größten Blamagen vor Gericht als Sieg. Ich denke nur an die Sache mit den Reichsausweisen. Sie wurden von den Gerichten als wertlose Plastikscheiben ohne rechtliche Bedeutung anerkannt. Mehr nicht.
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Zitat:
Du könntest mir mal bitte den Namen und die Anschrift des Psychiaters von Ludowici mitteilen.
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Sagtest du nicht, er ist Arzt ?
Alzheimer und unkontrollierbarer Zwang ![/quote]
Hab ich nicht gesagt. Das hat Ludowici von sich behauptet.
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27.08.2008, 02:30
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Moderator
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Registriert seit: 28.05.2007
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Der Thread ist back und sehr rudimentär gereinigt. Haltet euch an die Regeln und erspart uns weitere unnötige Flamwars.
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27.08.2008, 02:31
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Gesperrt
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Registriert seit: 16.08.2007
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Zitat:
Zitat von D-Style
Der Thread ist back und sehr rudimentär gereinigt. Haltet euch an die Regeln und erspart uns weitere unnötige Flamwars.
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Rudimentär gereinigt--cool gesagt
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27.08.2008, 02:36
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Moderator
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Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 1.955
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Zitat:
Zitat von R_F_I_D
Zitat:
Zitat von D-Style
Der Thread ist back und sehr rudimentär gereinigt. Haltet euch an die Regeln und erspart uns weitere unnötige Flamwars.
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Rudimentär gereinigt--cool gesagt
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Ja, wir wärens zwar gern, doch sind nunmal keine Rock'n'Roll Übermenschen
Ach ja, bei Stress entspannt das Lied ungemein um diese Uhrzeit...
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27.08.2008, 02:44
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Gesperrt
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Registriert seit: 16.08.2007
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Zitat:
Zitat von D-Style
Zitat:
Zitat von R_F_I_D
Zitat:
Zitat von D-Style
Der Thread ist back und sehr rudimentär gereinigt. Haltet euch an die Regeln und erspart uns weitere unnötige Flamwars.
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Rudimentär gereinigt--cool gesagt
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Ja, wir wärens zwar gern, doch sind nunmal keine Rock'n'Roll Übermenschen
Ach ja, bei Stress entspannt das Lied ungemein um diese Uhrzeit...
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Ich bin entspannt--grad bei der Arbeit--alles soweit ruhig-meine Patienten gut mit Schlafmittel versorgt und ich penn gleich ein.
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27.08.2008, 11:33
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Zitat:
Zitat von nordstern
Steuern müssen per Gesetz geregelt sein, sonst besteht keine Steuerpflicht.
Zitat:
Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet
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Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabenordnung
Jedes Gesetz kann nur gültig werden, wenn es einen Geltungsbereich enthält.
Gesetze ohne Geltungsbereich sind ungültig und nichtig.
Die Abgabenordnung enthält keinen Geltungsbereich und ist deshalb nichtig. Sie ist kein gültiges Gesetz.
Wer das nicht glaubt, möge bitte die AO durchlesen und den Geltungsbereich daraus zitieren. Viel Spass.
Hier ist die AO zu finden:
http://www.bundesrecht.juris.de/bund...977/gesamt.pdf
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Dass Gesetze zwingend einen Geltungsbereich benötigen, wird nur von einer bestimmten, ideologisch verblendeten Gruppe behauptet. Gesetze gelten automatisch in dem Land, dessen gesetzgebendes Organ sie erlassen hat. Ein Geltungsbereich ist nur anzuführen, wenn sich die Geltung auf einen bestimmten Teil des Landes beschränkt. So könnte ich mir Vorstellen, dass in Niedersachsen ein Gesetz über den Schutz der Nordseeküste nicht im Harz anwandbar ist.
Die Abgabenordnung ist sehr wohl ein gültiges Gesetz. Ihr Geltungsbereich ist der Staat, dessen gesetzgebende Körperschaft sie beschlossen hat. Also die Bundesrepublik Deutschland.
Oft wird auch behauptet, Steuern könnten nicht erhoben werden, weil im Grundgesetz kein Steuerpflichtiger angegeben sei. Es wird dann auf Art. 134 WRV verwiesen.
Er lautet:
Zitat:
Artikel 134
(1) Alle Staatsbürger ohne Unterschied tragen im Verhältnis ihrer Mittel zu allen öffentlichen Lasten nach Maßgabe der Gesetze bei.
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Von Steuern steht nichts drin. Auch nicht von Steuerpflichtigen. Im Kaiserreich genossen Adlige Steuerprivilegien. Art. 134 hat diese Privilegien abgeschafft. Auch der Adel musste ab 1919 im Verhältnis seiner Mittel zu allen öffentlichen Lasten nach Maßgabe der Gesetze beitragen.
Das Recht, Steuergesetze zu beschließen, ist im Grundgesetz in Artikel 105 geregelt.
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27.08.2008, 14:47
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Zitat:
Zitat von nordstern
Noch einmal zur Wiederholung - extra für Guillaume:
Fehlt der Hinweis im Gesetz auf die Grundrechts*einschränkung, ist das Gesetz nichtig.
Dies ist bei der Abgabenordnung und den Steuergesetzen der BRD der Fall.
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Danke für die Belehrung.
Zitat:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) 1Dieses Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Gemeinschaften geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. 2Es ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Gemeinschaften anwendbar.
(2) Für die Realsteuern gelten, soweit ihre Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist, die folgenden Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend:
1. die Vorschriften des Ersten, Zweiten und Vierten Abschnitts des Ersten Teils
(Anwendungsbereich, Steuerliche Begriffsbestimmungen, Steuergeheimnis),
2. die Vorschriften des Zweiten Teils
(Steuerschuldrecht),
3. die Vorschriften des Dritten Teils mit Ausnahme der §§ 82 bis 84
(Allgemeine Verfahrensvorschriften),
4. die Vorschriften des Vierten Teils (Durchführung der Besteuerung),
5. die Vorschriften des Fünften Teils (Erhebungsverfahren),
6. die §§ 351 und 361 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3,
7. die Vorschriften des Achten Teils
(Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren).
(3) Auf steuerliche Nebenleistungen sind die Vorschriften dieses Gesetzes vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Gemeinschaften sinngemäß anwendbar. 2Der Dritte bis Sechste Abschnitt des Vierten Teils gilt jedoch nur, soweit dies besonders bestimmt wird.
§ 413 Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
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Es handelt sich hier um zwei Bestimmungen der Abgabenordnung. § 1 sagt klar aus, dass die Abgabenordnung für alle Steuern gilt, und § 413 ist das angeblich nicht vorhandene Zitiergebot nach Art. 19 GG. Darin ist auch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.
In der Diskussion um die Nichtigkeit von Steuergesetzen geht es vor allem um das Umsatzsteuergesetz, und hier um § 27b.
Ich beschränke mich mal auf den Absatz 1:
Zitat:
1Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können (Umsatzsteuer-Nachschau). 2Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.
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Geschäftsräume sind keine Wohnräume und durch Artikel 13 nicht geschützt. Und wenn Veranlassung besteht, sich auch die Wohnung anzuschauen (siehe Satz 2), ist dies durch § 413 AO sanktioniert. Denn § 413 AO gilt auch für das Umsatzsteuergesetz.
Ist also nix mit Nichtigkeit von Steuern.
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27.08.2008, 20:10
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Infokrieger
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In der Abgabenordnung fehlt der Hinweis auf die Einschränkung des Grundrechtes auf Eigentum, das in Artikel 14 GG bestimmt ist.
Deshalb ist Artikel 19 GG (Zitiergebot) nicht entsprochen und die Abgabenordnung ist nichtig, weil sie grundgesetzwidrig ist.
Zitat:
Art 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html
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