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26.08.2008, 11:42
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Zitat:
Zitat von s0rc
Zitat:
Zitat von Human
Ein Gesetz darf doch keinen Spielraum für Interpretationen lassen, sondern muss klar und deutlich formuliert sein, und somit ist für mich das Grundgesetz keine Verfassung.
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deine meinung ok. aber das grundgesetz ist mir immernoch lieber als eine verfassung die deutschland nicht vor einer diktatur bewahren kann (weimarer verfassung z.b.)
ich sehe in art. 146 kein problem, da er ja sogar ermöglicht ganz friedlich eine neue verfassung zu schaffen.
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Das GG ist genau von denen befohlen worden, die Hitler finanzierten !
IG Farben, Prescott Bush, Standard Oil (Mitarbeiter b.1933: Adolf Eichmann ! Huch ! Auch nicht gewußt !)
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26.08.2008, 11:45
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Ist neben dem zerschreddenden bla bla mittlerweile begriffen worden, dass die BRD keinen Steuerpflichtigen kennt und das genau so in ihr "Grund-Gesetz" reinschreibt ?
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26.08.2008, 11:52
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Zitat:
Zitat von Amazonia
Was ist denn der Sinn und Zweck einer Verfassung?
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Ganz einfach: den Bürger vor Eingriffen schützen !
Es ist die Summe der Normen, der Sitten und Gebräuche eines Volkes, gewachsen über Jahrhunderte /Jahrtausende.
Im dt. Recht, also im roem.germ.Recht basiert das System auf unveränderlichen Normen.
Das ist auch schon alles.
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26.08.2008, 11:58
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 22.05.2008
Ort: Erfurt
Beiträge: 982
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"stillschweigend" - zu diesem Wort schweige ich
Die Aussage deiner Bekannten weckt jetzt nicht direkt Vertrauen in die deutsche Straf- und Zivilgesetzgebung.
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26.08.2008, 12:21
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Zitat:
Zitat von nordstern
Guillaume, wir sind hier beim Thema Steuern in der BRD
und nicht bei der Kriegsschuldfrage, welche Du völlig falsch darstellst.
Mach bitte einen neuen Thread über Deine absurden und irreführenden Thesen zum Völkerrecht und zur Geschichte auf.
Wie oft mußt Du noch darauf hingewiesen werden, beim Thema zu bleiben ?
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nordstern,
ich habe auf einen themenfremden Beitrag von Human geantwortet, auf den du auch geantwortet hast. Aber in deinem Beitrag hast du dich nicht über das verfehlte Thema beklagt.
Willst du mir vorwerfen, dass ich euren Schwachsinn richtig stelle?
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26.08.2008, 12:43
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Zitat:
Zitat von Olovil
Um auf die Steuerfrage zurückzukommen:
Das vermeintliche Problem zur Steuerpflicht lässt sich noch erweitern, weil es im GG überhaupt keine festgeschriebenen Pflicht des Bürgers zur Einhaltung von Gesetzen gibt. Das GG regelt nur die Zuständigkeitsbereiche zwischen Bund und Ländern.
Gesetze gelten einfach wie das alte BGB oder StVO nach Art 123 GG ohne das bei jedem explizit nochmal angegeben wird daß sie auch eingehalten werden müssen. Die Einhaltung aller Gesetze etc durch den Bürger wird stillschweigend vorrausgesetzt. Die Pflicht zur Einhaltung ergibt sich aus den Regeln des Gesetzes selber. Falls die nicht freiwillig erfolgt wird sie durch die Strafverfolgungsbehörden durchgesetzt.
Oder wie es meine Bekannte salopp ausdrückte: Man wird nicht für den Bruch eines Gesetzes bestraft, sondern weil man dabei erwischt wurde.
Zum Geltungsbereich:
Der bezieht sich entweder auf eine räumliche Begrenzung oder auf eine Begrenzung auf ein Rechtsgebiet.
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/...6BJNG000101301
In der Abgabenordnung wurde keine räumliche Beschränkung sondern nur eine Rechtsgebietsbeschränkung vorgenommen. Diese Abgabenordnung gilt zB nicht für Landesrecht. Da dies das Steuergrundrecht darstellt wird die für die jeweiligen Steuergesetze im zweifelsfalle unterschiedliche räumliche Geltung auf die jeweiligen Einzelgesetze verlagert. So ist die Steuerpflicht und Geltungsbereich für das Einkommenssteuergesetz in dessen §1 geregelt.
http://bundesrecht.juris.de/estg/BJN...4BJNG000107301
Eine räumliche Begrenzung hat zB das BranntweinMonopolgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/branntwm...2BJNG000200314
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Netter Versuch. Aber wir gehen mal in die Tiefe der Materie:
Art. 105 (1) GG Rn 2 gr. Kommentar zum GG v.Jarass / Pieroth ist dir ein Begriff ?
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26.08.2008, 12:47
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Zitat:
Zitat von s0rc
Zitat:
Zitat von Olovil
Zitat:
Die Aussage deiner Bekannten weckt jetzt nicht direkt Vertrauen in die deutsche Straf- und Zivilgesetzgebung.
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Das war auch nicht unbedingt meine Absicht.
Das ganze klingt zwar ziemlich juristisch und realitätsfern, aber eigentlich ist es ausreichend. Gesetze werden beschlossen und ab dem inkrafttreten hat man sich daran zu halten. Wenn einem das Gesetz selber oder eine bestimmte Auslegung nicht gefällt gibt es den üblichen Rechtsweg um gegen ein Gesetz vorzugehen.
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das ganze zeigt ja, dass in einer verfassung ja nicht alles geregelt werden muss, kann oder auch soll. die verfassung ist ja nur das fundament eines staates. erst wenn gesetze in der kritik stehen, wird geprüft, ob sie nicht gegen grundsätze verfassung stoßen.
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Doch, alles was in die "Rechte" des Einzelnen eingreifen könnte. Schlicht: alles !
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26.08.2008, 13:06
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Zitat:
Art. 105: Grundgesetzkommentar von Jarass/Pieroth, GG, 9. Auflage 2007, Art. 105, Rn. 2, lautet aber erstaunlicherweise:
„Die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger wird vom GG stillschweigend vorausgesetzt (BverfGE 55, 274/30
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Haben wir mal eine Norm für stillschweigend ?
Wäre auch doof, wenn Art. 102 GG stillschweigend aufgehoben wird, oder einfach "obsolet" ist, weil übergeordnetes Recht in der EU die Todesstrafe übers Hintertürchen wieder eingeführt hat.
Hat nichts mit Recht und Gesetz zu tun.
Wer entscheidet das ? ICH, auf Basis von rd. 2.000 Jahre alten Normen !
Wer bin ich ? Der Souverän ! Und in einer Demokratie ist immer das Volk der Boss !
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26.08.2008, 13:29
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Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 44
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Das Volk ist nur so gebildet, wie es die Regierung und die Medien zulassen, sieht man ja tagtäglich. Deutschland und Transparenz geht irgendwie nicht.
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26.08.2008, 13:31
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Zitat:
["s0rc"]
ungeschriebenes verfassungsrecht kann man sowas glaub ich nennen.
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Es gibt kein ungeschriebenes Verfassungsrecht ! Woher kommt diese irrige Annahme ?
Zitat:
richtig. das volk ist also auch verantwortlich bezüglich seiner verfassung. und bisher hat das volk nicht mal im ansatz an die verwirklichung von art.46 gedacht. bisher scheint also das volk das grundgesetz als aktuelle verfassung zu akzeptieren/wollen.
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Falsch. Das Volk wird absichtlich der tatsächlichen Lage bewußt von denen getäuscht, die vorgeben, gewählt werden zu können....
...was seit 1956 nicht mehr geht.
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