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04.08.2008, 20:33
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@Enrico
wie kommst Du darauf, daß es nicht so ist ?
Zeige mir mal, wo im GG der Geltungsbereich steht.
Ohne Geltungsbereich gilt kein Gesetz, auch das Grundgesetz nicht.
Dass das Grundgesetz keine Verfassung ist, weißt Du aber schon, oder ?
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04.08.2008, 21:02
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Seltsame Antwort aber ok.
Wie ich darauf komme, nun ich kann mich auf Schule (oder Eltern, Politiker, Obsthändler oder Notfalls den Typen der hier öfter am Busbahnhof rumschleicht) berufen.
Unser Grundgesetz erwähnt, soweit ich weiß, nirgends das Wort „Geltungsbereich“, und?
Zitat:
Dass das Grundgesetz keine Verfassung ist, weißt Du aber schon, oder ?
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Nein aber darauf kommen wir bestimmt später nochmal zurück.
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04.08.2008, 21:48
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Ach , ich verstehe.
Was in der Schule gelehrt wird oder was Politiker sagen, ist wahr.
Kann aber nicht so ganz stimmen, oder ?
Wie war das doch gleich mit dem "Weapons of Mass Destruction" im Irak ?
Wie war das doch gleich mit Bush, der das erste Flugzeug im TV ins WTC fliegen sah, obwohl die Videos davon erst am nächsten Tag im TV zu sehen waren ?
Hatte er Halluzinationen ?
Oder sagte er die Wahrheit ?
Wie war das noch gleich mit Katyn ?
"Unser" Grundgesetz erwähnte den Geltungsbereich sehr wohl - in Artikel 23.
Das ist die Voraussetzung, daß das Grundgesetz zumindest der Form nach "legal" war.
Was denkst Du: weshalb haben die "ehrlichen" Politiker den Geltungsbereich 1990 gestrichen ?
Es gibt etliche Webseiten, welche Dir die Augen für die Wahrheit öffnen.
Hast Du Interesse daran - oder bleibst Du lieber bei der "offiziellen" Version, welche Dir gerne von den Eltern, den Lehrern und den Politikern bestätigt wird ?
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04.08.2008, 22:04
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Zitat:
Zitat von nordstern
Ach , ich verstehe.
Was in der Schule gelehrt wird oder was Politiker sagen, ist wahr.
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Mooooment, ich habe nicht gesagt, dass ich alles glaube was Politker sagen. Aber um etwas zu zerpflücken braucht man etwas das man auch zerpflücken kann, und da ich mit „GG gilt“ nicht in der Bringschuld bin (sehe ich zumindest so, weil landläufige Meinung), ist das deine Aufgabe.
Zitat:
Das ist die Voraussetzung, daß das Grundgesetz zumindest der Form nach "legal" war.
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Bis 1990, ja.
Zitat:
Was denkst Du: weshalb haben die "ehrlichen" Politiker den Geltungsbereich 1990 gestrichen ?
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Weil er danach einfach nichtmehr nötig war.
Zitat:
Es gibt etliche Webseiten, welche Dir die Augen für die Wahrheit öffnen.
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Ok, dann zeig mir nur eine die nicht kompletten Blödsinn und Unbelegbares von sich gibt.
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04.08.2008, 22:08
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Deutsches Reich
( http://www.lexexakt.de/glossar/deutschesreich.php)
Zitat:
Das zweite Deutsche Reich (DR) wurde 1871 gegründet (siehe die Reichsverfassung von 1871). Mit der Kapitulation im Jahre 1945 stellte sich die Frage nach seinem Untergang. Die Antwort darauf blieb umstritten.
Die h.M. ging von einem Fortbestand des DR als handlungsunfähiges Staatsdach über den nicht mit ihm identischen Teilstaaten BRD und DDR aus (sog. Dachtheorie). Die Kernstaatstheorie ging von einer Identität der BRD mit dem deutschen Reich auf geschrumpftem Staatsgebiet aus. Nach der Staatskerntheorie war das DR in seinen ursprünglichen Grenzen identisch mit der BRD während das GG aber nur für das Staatsgebiet der BRD galt. Die Teilidentitätstheorie schließlich ging davon, aus dass beide deutsche Staaten jeweils für ihr Staatsgebiet identisch mit dem DR waren. Nach ganz anderer Ansicht war das DR entweder mit der bedingungslosen Kapitulation untergegangen (Debellationstheorie) oder in zwei Teile zerfallen, die jeweils nicht Rechtsnachfolger geworden waren (Dismembrationstheorie). Siehe hierzu auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 (BVerfGE 36, 1 = NJW 1973, 1539).
Die DDR-Regierung und mit ihr die Regierung der Sowjetunion gingen zunächst von der Identität zwischen DDR und DR aus, dann von der Dachtheorie und schließlich (seit Mitte der 50er) von Debellationstheorie.
Mit Inkrafttreten des 2+4-Vertrages stellte sich die Frage dem Fortbestand oder Untergang des DR erneut. Bestand das DR während der ganzen Zeit als handlungsunfähiges Dach über den beiden Teilstaaten weiter (so die herrschende Dachtheorie), so ist es mit Wegfall des Viermächtestatus wieder handlungsfähig geworden. Die Folge daraus wäre der Untergang der beiden Teilstaaten BRD und DDR. Diese Folge ist, wie sich aus den Einigungsverträgen (insbesondere Art. 11 und 12) ergibt, aber nicht gewünscht und entspricht auch nicht der völkerrechtlichen Wirklichkeit. Daher muss man, abweichend von der bisher herrschenden Meinung, die Dachtheorie ablehnen und einer der anderen genannten Theorien folgen.
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BVerfGE 36, 1 (15 ff.) – Grundlagenvertrag
( http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv036001.html)
Zitat:
„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“
„Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…“
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Zusammenfassung und Bedeutung
( http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsl...ches_nach_1945)
Zitat:
Vieles spricht für den Fortbestand des Deutschen Reiches in Gestalt der Bundesrepublik Deutschland. Davon geht auch die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft aus, genau wie die für sie sprechenden Organe der Bundesrepublik Deutschland. Letztendlich kann dies jedoch weder bewiesen noch widerlegt werden, da es sich nicht um einen wie in den Naturwissenschaften experimentell untersuchbaren Zustand handelt.
Geht man vom Fortbestehen aus, so stellt sich die Frage nach dessen Bedeutung. Unmittelbar würde das Fortbestehen nur die völkerrechtliche Kontinuität der Rechtspersönlichkeit des Staates als Völkerrechtssubjekt bedeuten. Viel interessanter erscheint jedoch, was die Fortexistenz mittelbar ausschließen würde. Wenn etwa Verschwörungstheoretiker vom Fortbestand ausgehen, so schließt das bereits ihre weitergehende Behauptung, dass die Bundesrepublik Deutschland „nicht existent“ und/oder „illegal“ sei, aus. Denn legt man die für einen Staat konstitutiven aber eben auch essentiellen Elemente „Staatsgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“ zugrunde, so ist spätestens mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der (Wieder-)Erlangung der vollen Souveränität der Bundesrepublik entweder das Deutsche Reich ermangels effektiver Staatsgewalt endgültig untergegangen und auf seinem Staatsgebiet ein neuer Staat, die Bundesrepublik, entstanden, oder aber die Bundesrepublik ist völkerrechtlich vollidentisch mit dem Deutschen Reich (mit – wiederum seit spätestens dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der Wiedererlangung der vollen Souveränität der Bundesrepublik – rechtswirksam verkleinertem Staatsgebiet, wobei für das Staatsmerkmal „Staatsgebiet“ aber auch gar nicht dessen Größe, sondern ausschließlich seine Existenz von Belang ist).
Mit der „Illegalität“ der Bundesrepublik könnte in diesem Kontext auch gar nicht völkerrechtliche Illegalität gemeint sein. Die drei Staatselemente sind konstitutiv für die Staatsqualität, es bedarf also bei deren Vorliegen keines weiteren expliziten oder konkludenten Anerkennungsaktes durch andere Völkerrechtssubjekte. Die Kategorien legal/illegal gibt es in diesem Zusammenhang also nicht. Ebenso wenig Sinn ergibt die Behauptung, die Bundesrepublik sei verfassungsrechtlich illegal. Die zugrundezulegende Verfassung ist in jedem der beiden möglichen Fälle (siehe oben) das Bonner Grundgesetz: Geht man vom Untergang des Deutschen Reiches aus, so hätte sich die neu entstandene Bundesrepublik Deutschland eine neue Verfassung, das Grundgesetz, gegeben. Bei Fortbestehen des Deutschen Reiches hätte sich die mit diesem vollidentische Bundesrepublik eine neue Verfassung gegeben, wie schon zuvor in der Geschichte des Deutschen Reiches (die Bismarcksche Reichsverfassung vom 16. April 1871 wurde mit Einführung der Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament und damit der parlamentarischen Monarchie durch die Oktoberreform vom 28. Oktober 1918 gravierend geändert; die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 war dann völlig neu). Die Bundesrepublik unter dem Bonner Grundgesetz muss aber an sich selbst gemessen mit sich selbst übereinstimmen, kann also nicht „verfassungsrechtlich illegal“ sein.
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weitere informationen z.b. hier: http://www.miprox.de/Sonstiges/BRD-Besatzungsrecht.html
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04.08.2008, 22:32
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Benutzer
Infokrieger
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Ich weiß jetzt nicht ganz genau was ich mit deinen Zitaten soll oder was du jetzt von mir erwartest aber ich würde gern das BVerfG Urteil ummarkieren.
Zitat:
„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“
„Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…“
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04.08.2008, 22:36
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Infokrieger
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Beim Thema "Legitimation der BRD" scheiden sich naturgemäß die Geister.
Alle, welche vom Besatzerkonstrukt "BRD" profitieren, behaupten so ziemlich alles, um ihre Positionen, ihre Gehälter und ihre Privilegien zu erhalten.
Die Zitate von tar stellen solch einen Mischmasch von Wahrheit und völlig abwegigen und bewußt irreführenden Scheinargumenten dar.
Das GG war nie eine Verfassung und wird auch nie eine sein, egal wie oft es uns die Politiker und ihre willfährigen Juristen einreden wollen.
Auf der Seite www.teredo.cl stehen genügend Informationen zu diesen Themen. Die Seite funktioniert aber nur mit dem Internet-Explorer, mit Firefox geht nur die Hauptseite auf, doch die links funktionieren nicht.
Damit Du Dir nicht die Mühe machen mußt, zitiere ich den Artikel 146 des Grundgesetzes :
Zitat:
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
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Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html
Man muß nur lesen, was da steht.
Würde es Sinn machen, wenn da stehen würde:
"Diese Verfassung, die nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." ?
In Artikel 146 steht aber "Grundgesetz" und das ist keine Verfassung.
Außerdem wurde das GG nicht vom Volk in freier Entscheidung beschlossen, sondern von den Besatzern aufgezwungen.
Die Einheit und Freiheit Deutschlands wurde noch nicht vollendet.
Es fehlen riesige Gebiete von Deutschland, welche teilweise von den Russen okkupiert sind und teilweise unter polnischer Verwaltung stehen.
Die Russen wollten alle diese deutschen Gebiete angeblich bei der "Wiedervereinigung" räumen und die polnische Verwaltung beenden.
Doch Kohl und Genscher lehnten dies kategorisch ab.
Auf die Umsetzung von Artikel 146 werden wir wohl noch ewig warten müssen, denn er ist von den Machthabern nicht gewollt.
Was diese wollen, kannst Du in den Threads über die EU-Diktatur und die Neue-Weltordnung nachlesen.
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04.08.2008, 22:59
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Infokrieger
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Na Prima, 37 Punkte -> Irgendwo bei Punkt 17
Zitat:
Seit dem 18.07.1990 ist das Grundgesetz erloschen, spätestens jedoch am 28.09.1990, als die Aufhebung des Art. 23 und der Präambel zum Grundgesetz veröffentlicht wurden, so dass die erst für den 03.10.1990 vorgesehene Angliederung der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht stattfinden konnte, da dieses bereits mindestens 5 Tage zuvor erloschen war.
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Keine Belege für den 18.07. und den Einigungsvertrag maximal überflogen, also der selbe Dreck den man auf jeder anderen Seite auch zu lesen bekommt.
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04.08.2008, 23:02
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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das sind ja alles sehr schöne informationen, aber echt lustig wird es immer bei diesen formellen anschreiben, die sich auf die derzeitige rechtsprechung berufen, sich auf heutige gesetze beziehen und jetzige richter anschreiben, die laut den dann folgenden ausführungen allesamt keinerlei legitimation besäßen.
wozu schreibt man diese dann an?
wozu beruft man sich dann auf geltendes recht, wenn es doch nicht gilt?
wo wird plötzlich art 23 gg rechtskräftig, wenn doch das gg an sich niemals vom volk selbst ratifiziert worden ist?
was aber noch schlimmer ist: es werden andere menschen dazu angestachelt, ebenso zu handeln und sich richterlichen anweisungen zu widersetzen. so z.b. bei verstoßen gegen die straßenverkehrsordnung (den text, der dazu im netz kursiert, kann man getrost wegwerfen).
wo ist denn hier nun die eigentliche rechtsgrundlage und WO klagt man jetzt gegen WEN speziell und WAS erhofft man sich denn dabei?
dass genscher vor die mauer gestellt und die oder-neiße-grenze doch noch widerrufen wird? das wäre in etwa so realistisch wie je das deutsche staatsgold wieder zu sehen.
hier einer von vielen vergeblichen versuche:
Zitat:
quelle: http://flegel-g.de/strafanz-eu-vertrag.html
Um einer erneuten Flut von Mails zu entgehen, die mir beweisen wollen, dass das deutsche Reich noch existent ist, dass noch die Weimarer Verfassung von 1919 oder gar von 1871 gültig ist, das Berlin noch immer dem Viermächtestatus unterliegt, kurz, alle diese Theorien, die im Netz umherschwirren, äußere ich hier die Bitte: "Verzichten Sie darauf." Ich habe den 2+4-Vertrag gelesen, kenne den Einigungsvertrag, kenne die Aussagen im BGBL, Teil II, 1386 bis 1393, kenne das Viermächte-Abkommen zwischen den USA, der UdSSR, Großbritannien und Frankreich vom 3. September 1971, kenne die Aussagen des BVerfG zum Fortbestand Deutsches Reich (vom 31. Juli 1973 -- 2 BvF 1/73 --), kenne den Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 und die dort gemachten Aussagen über Berlin in den friedensvertraglichen Regelungen für Deutschland und bei der Wiedervereinigung der Stadt. Anders gesagt, ich habe mich intensiv mit dem Thema befasst und bin zu dem Schluss gekommen, dass eine endgültige Regelung letztendlich nur durch ein internationales Gericht beschlossen werden wird und dass dieses Gericht, wie alle Gerichte, aufgrund von Interessenlagen die Gesetze so hinbiegen wird, wie es die politische Interessenlage (international) gerade wünscht. Fest steht, dass eine wirklich eindeutige Aussage zu diesem Thema aus meiner Sicht sogar ausgefuchsten Staatsrechtlern schwerfallen wird.
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es wird stets soweit gehen, dass man sich auf vorkriegsgesetze beruft und damit ins revisionistische, rechtsradikale und natürlich antisemitische, gesellschaftlich nicht tragbare lager gesteckt und letztlich medial verheizt wird. auch wenn dies natürlich nicht den tatsachen entspricht. man schaue sich ja nur die KRR an.
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04.08.2008, 23:21
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 03.05.2008
Beiträge: 213
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auch hochinteressant das neueste auf der seite...
Zitat:
quelle: http://flegel-g.de/bedenklich.html
Vor 18 Jahren war die Wende, die Wiedervereinigung, die keine war, weil die Länder der DDR der BRD beigetreten sind, aber kein (längst überfälliger) Friedensvertrag geschlossen wurde. Aber nun macht sich im Internet eine merkwürdige Veränderung bemerkbar. Jetzt, 18 Jahre später, tauchen plötzlich Gruppen auf, die vom noch bestehenden Deutschen Reich reden, vom US-Außenminister Baker, der den Artikel 23 des GG gelöscht habe und damit die BRD faktisch ausgelöscht habe, weil in Art. 23 der Geltungsbereich des GG festgeschrieben war. Sie berichten über ein ominöses Bundesgesetzblatt Teil II 1386 und fordern die Leute zum zivilen Ungehorsam auf. Sie sollen die Zahlung von Steuern verweigern, die Polizei und die Gerichte nicht mehr anerkennen, die, weil sie keine gesetzliche Grundlage mehr haben, weil es ja die BRD nicht mehr gibt, auch keine Recht (oder Unrecht) mehr sprechen könnten.
Was ist die BRD denn nun? Schilda? Fragt man nach, bekommt man seitenweise Infomaterial. Aber ehrlich, für mich ist das nur krudes Zeug.
Halten wir mal fest:
- 1990 begannen die 2 plus 4 Verhandlungen. Während der Verhandlungen wurde der besondere Status von Berlin (Viermächtestatus) ausgesetzt (nicht aufgehoben) und nach Abschluss der Verhandlungen wieder aktiviert. Die Franzosen waren eigentlich sehr skeptisch und wollten keine Wiedervereinigung. Es gibt aber das Gerücht, dass Kohl den Franzoden versprochen habe, im Gegenzug die geplante Währungsunion in der EU zu unterstützen und ihr beizutreten, also die harte DM zu opfern. Genscher hat den Franzosen versichert, der Abschluss eines Friedensvertrags sei nicht vorgesehen. So beruhigt ließen sich auch die Franzosen darauf ein.
- Nun heißt es, der US-Außenminister Baker habe den Art. 23 GG gestrichen und damit wäre faktisch der Geltungsbereich der BRD aufgehoben worden und somit alle deutschen Verhandlungspartner nicht mehr als zivile Personen ohne das Recht auf den Abschluss von Völkerrechtlichen Verträgen gewesen. Aber diese Aussage hat einen mächtigen Haken. Der Geltungsbereich des GG war nicht nur in Art. 23 festgelegt, sondern seit jeher auch in der Präambel und die wurde erst nach Abschluss der Verträge verändert, wobei der Geltungsbereich nach wie vor eingebunden ist. Außerdem kann der US-Außenminister keine Grundgesetzartikel löschen, denn das ist vom Völkerrecht ausgeschlossen. Er kann sich faktisch als Besatzer über das geltende Recht der Deutschen hinwegsetzen, es aber nicht löschen. Das GG wurde ja mit Zustimmung der Alliierten in Kraft gesetzt. Folglich kann der Art. 23 nur durch das Parlament aufgehoben und mit neuem Geltungsbereich wieder eingesetzt worden sein.
- Berlin hatte seit Kriegsende einen Sonderstatus. Aber dieser Status wurde aufgehoben, als sich Berlin nach einer Volksabstimmung eine neue Verfassung mit Zustimmung der Alliierten gegeben hat (vom 23. November 1995, gültig seit 18.11. 1999), durch die Berlin der BRD angeschlossen und das GG auch für Berlin gültig wird.
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(extra für dich markiert, nordstern)
besser ist es, das ganze ding auf der seite zu lesen...
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