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25.08.2008, 13:53
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Zitat:
Dass das BVG keine Verletzung der Unmittelbarkeit "feststellt" , heißt für jeden normal denkenden Menschen, daß das BVG blind sein will und damit ungeeignet ist, seine angebliche Funktion ordentlich zu erfüllen.
Für Euch (Guillaume und Dich) scheint das BVG so etwas wie eine "göttliche Instanz" zu sein, die nicht mehr hinterfragt werden darf.
Damit seid Ihr mit beiden Füssen in einer Diktatur und merkt es nicht einmal.
Arme Demokratie, Du hast es nicht mal im Ansatz geschafft, Fuß zu fassen in Deutschland.
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Nordstern, ich hab jetzt keine Ahnung, was die Berliner Verkehsgesellschaft mit der ganzen Sache zu tun. Soviel mir bekannt ist, hat die sich BVG noch nie zu dieser Angelegenheit geäußert.
Aber nochmals zur Verhältniswahl. Hier werden die Bewerber vor der Wahl von den Parteien in einem nachprüfbaren Verfahren festgelegt. Der Wähler kann sich dann für diese Liste entscheiden oder nicht. Wer auf der Liste nicht gerade an vorderer Stelle liegt, hat große Chancen, den Einzug ins Parlament zu verpassen.
Dies ist eine unmittelbare Wahl. Der Wähler kennt die Bewerber und hat Einfluss darauf, wieviele Bewerber eine Partei ins Parlament entsenden kann.
Bei der mittelbaren Wahl, die in Deutschland verfassungswidrig wäre, wählt der Wähler Wahlmänner, die ihrerseits wählen.
Ich weiß nicht, wo überall die mittelbare Wahl üblich ist. Ich kenne sie von den US-Präsidenten-Wahlen. In der Gründerzeit der USA war dies wohl zweckmäßig. Bei dem weitläufigen Land waren wohl unmittelbare Wahlen nur schwer durchzuführen. Deshalb wählte man Wahlmänner, die ihrerseits nach Washington reisten und dort den Präsidenten wählten.
Da in den US strikt das Prinzip der Mehrheitswahl gilt, kann es vorkommen, dass ein Präsident gewählt wird, der bei der Wahl seiner Wahlmänner weniger Stimmen erhalten hat, als sein Gegenkandidat. Siehe G.W. Busch.
Wir sollen froh sein, dass wir die unmittelbare Wahl haben. Auch wenn nordstern und ein paar andere dies mit der direkten Wahl verwechseln. Das widerum wäre die Erststimme bei der Bundestagswahl.
Nur was soll man von der rechtlichen Argumentation von jemanden halten, der noch nicht mal weiß, wie das höchste deutsche Gericht richtig abgekürzt wird?
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25.08.2008, 13:54
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Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von Guillaume
Nordstern,
ich schreibe es nochmals ganz langsam, nur für dich
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Du machst Dir viel zu viel Arbeit mit den Reichsfuzzies. Gleich zu Anfang haben sie sich zu blödsinnigen Aussagen hinreissen lassen. Sozusagen den "Reichsstandard". Und solange, die nicht bereinigt sind, läuft bei mir gar nichts.
Da sie das nicht können, fällt der Rest ihres Lügengebäudes von ganz allein zusammen.
Aus lauter Verzweiflung wurden etliche Nebenkriegsschauplätze eröffnet. Mit gefällt diese Rumgezappel, mit dem sie sich zu retten versuchen.
"nordstern" hat schon auf ständige Wiederholung geschaltet. Jetzt verweist er auf einen anderen Thread, wobei er es selbst war, der die Dümmlichkeiten hier eingebracht hat.
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Nach der Unwissenheit folgt i.d.R. die Polemik.
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25.08.2008, 13:57
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[quote]
Zitat:
Zitat von Guillaume
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Nordstern, ich hab jetzt keine Ahnung, ....
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qed
Zitat:
Aber nochmals zur Verhältniswahl. Hier werden die Bewerber vor der Wahl von den Parteien in einem nachprüfbaren Verfahren festgelegt. Der Wähler kann sich dann für diese Liste entscheiden oder nicht. Wer auf der Liste nicht gerade an vorderer Stelle liegt, hat große Chancen, den Einzug ins Parlament zu verpassen.
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Bereits ein Verstoß gegen Art. 38 GG, WILLI !
Hast du übrigens mal ein neues Foto für uns ?
Zitat:
Dies ist eine unmittelbare Wahl. Der Wähler kennt die Bewerber und hat Einfluss darauf, wieviele Bewerber eine Partei ins Parlament entsenden kann.
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Lustig. Unmittelbar heißt, ich wähle einen Abgeordneten direkt !
Zitat:
Bei der mittelbaren Wahl, die in Deutschland verfassungswidrig wäre, wählt der Wähler Wahlmänner, die ihrerseits wählen.
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Es wäre bis 1990 Grund-Gesetz-widrig !
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25.08.2008, 13:59
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Zitat:
Zitat von s0rc
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Seit wann ist das Verfahren, welcher Name auf welchen Platz der Liste "erscheint" denn öffentlich ?
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wer lesen kann ist klar im vorteil
ich habe geschrieben, dass die listen öffentlich sind. ich habe nicht von dem parteilichen wahlverfahren bezüglich der listen-kandidaten gesprochen.
die listen sind dann öffentlich vor der bundestagswahl, oder?
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Wer hat wann wo und nach welchen Kriterien beschlossen, wer wo auf welcher Liste steht ?
Dein Einfluß als Wähler auf diese Liste ist gleich welcher ?
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25.08.2008, 14:05
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 23.06.2008
Beiträge: 1.166
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Zitat:
Nur was soll man von der rechtlichen Argumentation von jemanden halten, der noch nicht mal weiß, wie das höchste deutsche Gericht richtig abgekürzt wird?
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Wer hat festgelegt, wie das nicht legitimierte "Gericht" abgekürzt wird ?
Du ?
Der Papst ?
Was soll man von Leuten halten, welche nicht mal wissen, was "unmittelbar" heißt und für die Recht und Gesetz = das Recht des Stärkeren bedeuten ?
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25.08.2008, 14:13
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[quote][quote="Luzifer"
Die werden ja direkt ohne Mittelsmänner gewählt. [/quote]
Wir wollen heut nicht so richtig ?! ....
Hast du als Wähler dirkt einen Einfluß auf die Liste ? Nein. Illegal, da gegen Art. 38 GG.
Dort steht es ganz einfach - auch für dich - drin.
Zitat:
# Eine Verfassung benötigt einen Geltungsbereich. Konnte nicht belegt werden.
# Ein Gesetz benötigt einen Geltungsbereich. Konnte nicht belegt werden.
# In einer Verfassung muss festglegt sein, wer als steuerpflichtig gilt. Konnte nicht belegt werden.
# Es wurde behauptet, die Finanzämter wüssten über die "Unrechtmässigkeit" der Steuereintreibung Bescheid. Konnte nicht belegt werden.
# Es wurde behauptet, das BVerG habe entschieden, Deutschland sei kein Staat (das habe ich jedenfalls aus dem Geschurbel herausgelesen). Konnte nicht belegt werden.
# Es wurde behauptet, dass GG sei keine Verfassung. Konnte nicht belegt werden.
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Bist nicht ganz auf dem Laufenden. Alles ist längst belegt und kann durch Finanzgerichte und BVerfG nur noch durch "krummpflügen" hinausgezögert werden.
Zitat:
Ich möchte ja nicht aufdringlich erscheinen, aber daran hängt nun mal der grösste Teil Deiner "Argumentation".
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Du bist nicht aufdringlich. Nur der Stoffwechsel ist noch ein wenig ....
Zitat:
In anderen Foren bin ich "charles", "apifera", "haku", "FrankSchmidt", "maf","fachmann" und div. andere !
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Zitat:
Kann man daraus schliessen, dass Du nicht ganz dicht bist?
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Ich bin der Sternen-Willi aus Blieskastel und als Beamter muß ich bekanntlich nicht arbeiten. So hänge ich fast 20 Stunden tägl. in div. Foren rum.
Bei der IPD bin ich rausgeflogen, weil unter div. Pesudonymen nur Mist schrieb und diffamieren sollte.
In anderen Foren stehe ich in engem Kontakt zum admin, so dass ich mit meinen Lügen dort Narrenfreiheit genieße !
Ich muß gegen alles hetzen, was auf das einzig wahre Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich hinweisen könnte; dafür werde ich schließlich bezahlt !
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25.08.2008, 14:17
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Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Wer hat wann wo und nach welchen Kriterien beschlossen, wer wo auf welcher Liste steht ?
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Dein Einfluß als Wähler auf diese Liste ist gleich welcher ?[/quote]
Auf die Liste hat er vielleicht keinen Einfluss, aber er hat einen entscheidenden Einfluss darauf, wieviele auf der Liste sich später im Parlament wiederfinden.
Ob die Bewerberauswahl öffentlich oder nicht öffentlich ist, hängt wohl von der Partei ab. Wie wird das von der IPD gehandhabt? In eurer Geschäftsordnung und Wahlordnung habe ich nichts gefunden.
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25.08.2008, 14:26
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Zitat:
Zitat von s0rc
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Hast du als Wähler dirkt einen Einfluß auf die Liste ? Nein. Illegal, da gegen Art. 38 GG.
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als wähler kann man bei der direktwahl auch nur die personen wählen die sich aufgestellt haben. er kann nicht einfluss darauf nehmen wer sich aufstellt und wer nicht.
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Falsch. Jeder kann sich aufstellen lassen ! Seit wann ist ein Abgeordneter an eine Partei gebunden ?
Wenn die Parteien die Regel auf den Kopf stellen, hat das nichts mit Recht zu tun.
Du mußt deinen Abgeordneten unmittelbar wählen können. Ansonsten Verstoß gegen Art. 38 GG !
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25.08.2008, 14:46
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Zitat:
["Olovil"]
Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich die Frage ehrlich oder höflich beantworten soll.
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Ehrlich - höflich würde ich sagen, oder höflich erhlich !
Zitat:
Aber im Ernst ist eure freie Meinung für die gegenwärtige Rechtssituation vollkommen egal. Die Grenzen Deutschlands sind durch das Volk mit überragender Mehrheit akzeptiert. Das ein paar Vertriebene dagegen sind ist ihr gutes Recht ändert aber auch nichts.
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Wir sind jenseits einer Meinung und welches Volk hat welche Grenzen akzeptiert ? Ich bin nie gefragt worden, konnte nie abstimmen ! DU ?
Der Rest der gewohnte, zwanghaft lustig sein wollende Käse aus Frankreich oder sonst wo her. Nur hat es nichts mit dt. Recht und den Normen zu tun.
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25.08.2008, 15:09
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 23.06.2008
Beiträge: 1.166
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Zitat:
Zitat von Luzifer
Entschuldige meine dumme Frage. Du bist nicht ganz dicht.
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Die Polemik ist die letzte Zuflucht, wenn es an Argumenten und an Wissen fehlt.
Die Belege, nach denen Du fragst, sind alle genannt worden.
Dass Du zu faul zum Lesen bist, ist Dein Problem.
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