|
|
| |
|
|
|
22.08.2008, 17:00
|
|
Zitat:
Zitat von s0rc
Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von s0rc
wer geltungsbereich ergibt sich aus der präambel
|
Wozu überhaupt ein Geltungsbereich? Eine Verfassung gilt für einen Staat.
Ich kenne jedenfalls keine Verfassung, die einen Geltungsbereich angibt.
|
ja sorry das war ein schreibfehler von mir. es sollte "der" nicht "wer" heißen. also keine frage oder so, falls das so rübergekommen ist.
du hast natürlich recht. eine verfassung brauch keinen geltungsbereich.
deshalb hab ich für diejenigen, die einen geltungsbereich wollen, die präambel empfohlen
|
Wäre deine Aussage richtig, gäbe es seit 1949 keinen Art. 23 a.F.GG, der 1990 auch nicht weggefallen wäre !
Zu logisch oder zu einfach ?
|
22.08.2008, 17:09
|
|
Zitat:
Zitat von Guillaume
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Zitat:
Zitat von Guillaume
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Zitat:
Zitat von Enrico
Also langsam habe ich das Gefühl du willst hier nur rumtrollen. Wer sagt denn, dass eine Verfassung einen Geltungsbereich benötigt?
Ich bin übrigens durchaus auch der Meinung, dass es Zeit für eine Verfassung wird die z.B. per Volksentscheid legitimiert wird, das ändert aber nichts an der Gültigkeit des GG.
|
Die Normen sagen das, bestätigt durch div. "höchstrichterl. Urteile" !
Solltest die dir angebotenen Quellen mal lesen. Und verstehen. Und begreifen.
|
Es gibt keine entsprechenden Normen und keinerlei höchstrichterliche Urteile darüber. Dies ist lediglich eine Erfindung von Mayer-Willi. Bisher konnte er noch keine Belege hierüber beibringen.
|
Die Urteile sind zig-fach zitiert. Du bist als Berufs-Forist aus dem Saarland darüber im Bilde.
|
Zitiert hast du bisher kein einziges Urteil. Nur einige Aktenzeichen hast du mal losgelassen.
Zwei der Urteile beziehen sich auf eine Verordnung über ein Landschaftsgebiet. Beanstandet wurde vom Gericht, dass in der Verordnung das Landschaftsschutzgebiet nicht genau bezeichnet worden ist. Hätte man eine entsprechende Karte in die VO eingearbeitet, wäre alles klar gewesen.
Beim dritten Urteil ging es um eine Verordnung nach dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz. Die Verordnung wurde vom Land für das gesamte Land erlassen. Das Gesetz fordert jedoch für Verordnungen in jedem Fall die Angabe des Geltungsbereiches.
Das eine Gesetz oder gar die Verfassung generell die Angabe des Geltungsbereiches braucht, ist nur auf deinem Mist gewachsen.
|
Beschwere dich über diesen "Mist" bei den juristen und höchstrichterl. Urteilen, nicht bei mir ! Ich kann nichts dafür, wenn das mit deinem Haß auf Deutsche und Deutschland nicht konform geht.
|
22.08.2008, 17:18
|
|
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Beschwere dich über diesen "Mist" bei den juristen und höchstrichterl. Urteilen, nicht bei mir ! Ich kann nichts dafür, wenn das mit deinem Haß auf Deutsche und Deutschland nicht konform geht.
|
Es gibt kein einziges höchstrichterliche Urteil, dass deine Behauptung bestätigt. Deine Ansicht besteht ausschließlich in deiner blühenden Phantasie. Hat dich Ludwo etwa angesteckt?
|
22.08.2008, 17:19
|
|
Zitat:
Zitat von Luzifer
Zitat:
Zitat von s0rc
deshalb hab ich für diejenigen, die einen geltungsbereich wollen, die präambel empfohlen
|
Für die, die nicht wissen, in welchem Staat sie leben vielleicht ganz nützlich.
|
Interessant. Vielleicht kannst du mir ja zunächst mal sagen, ob du Deutscher im Sinne des Art. 116 GG bist und wie du das belegen könntest.
Da fängt deine Schwierigkeit schon an !
Und dann kämen wir mal zu deinem "Staat". Da würde ein Blick in das BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73 nicht schaden !
|
22.08.2008, 17:20
|
|
Zitat:
Zitat von Guillaume
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Beschwere dich über diesen "Mist" bei den juristen und höchstrichterl. Urteilen, nicht bei mir ! Ich kann nichts dafür, wenn das mit deinem Haß auf Deutsche und Deutschland nicht konform geht.
|
Es gibt kein einziges höchstrichterliche Urteil, dass deine Behauptung bestätigt. Deine Ansicht besteht ausschließlich in deiner blühenden Phantasie. Hat dich Ludwo etwa angesteckt?
|
Mensch, "Nachbar". Ich sehe grad, du kommst auch aus dem Saarland !
Wenn ich mein Teleskop richtig einstelle, kann ich dich vielleicht sehen !
|
22.08.2008, 17:34
|
|
Zitat:
"Luzifer"][
Aha! Und wo ist da der Unterschied?
|
Das eine ist ein Rechtssystem, das andere ist ein Staat, ein Völkerrechtssubjekt.
Viele Staaten in "Europa" bsw. unterliegen dem roem-germ. Recht. England bsw. hat ein anderes Rechtsystem: das common law.
Zitat:
Von dem Gericht habe ich noch nie gehört. Was sagt denn das seltsame Gericht genau?
|
Du kennst es als "Bundesverfassungsgericht". Einem Gericht ohne Verfassung allerdings, da das GG bekanntlich keine Verfassung war.
Zitat:
Und was heisst das im Zusammenhang mit der deutschen Steuergesetzgebung?
|
Das ist ganz einfach: die wichtigsten "Dinge" sind in den Artikeln einer Verfassung geregelt, u.a. auch die, wer STEUERPFLICHTIG ist !
Die Norm Art. 103 GG (wenn das GG denn eine "Verfassung" sein soll und wenn es denn gütlig sein soll ...) sagt dir:
Keine Handlung ohne Bestimmung !
Die Norm Art. 13,14 GG schützen dein Eigentum und dein "Haus". NORM !
Wer dort "eingreifen" will kann das nur über das strenge (NORM !) Zitiergebot gem. Art. 19 (1) GG, da kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf (Art. 19 (2) GG).
Soweit klar ?
Zitat:
Habe ich irgendwo was von Gewohnheitsrecht geschrieben oder warum erwähnst Du es dauernd?
|
Das tat ich nur, um dir einige Eckpfleiler des roem-germ.Rechts mit auf den Weg zu geben. Es bringt nämlich nichts, wenn ich über angebl. Steuerpflichtige philosophiere, aber gar nicht weiß, ob und wie diese wo definiert oder genannt sein müssen.
|
22.08.2008, 17:35
|
|
[quote="Mayer-Willi"]
Zitat:
Zitat von Enrico
Ich weiß übrigens immernoch nicht warum das GG nichtmehr gelten sollte. Es wird langsam Zeit das auch zu belegen, meinst du nicht?
|
Zitat:
Ganz einfach, Enrico. Ein Gesetz benötigt einen Geltungsbereich. Löscht man den Geltungsbereich eines Gesetzes, oder vergißt diesen gar bei "Erstellung/Ausarbeitung" dieses Gesetzes, so ist dieses nichtig, bzw. erlischt.
|
Auf welche Norm beziehst du dich da? Du konntest nämlich bisher noch keine Norm angeben.
Zitat:
Besonders im Zuge der Klarheit der Rechtsnormen muß j e d e r Bürger j e d e r z e i t genau wissen und nachvollziehen können, wo ein Gesetz oder eine Verordnung gilt.
Ist der Geltungsbereich nicht angegeben, oder gestrichen worden, ist dieses Gesetz nichtig.
|
Wenn der Bundestag ein Gesetz beschließt, gilt, falls nicht im Gesetz anders erwähnt, dieses Gesetz in ganz Deutschland. Wenn der Landtag in Schleswig-Holstein ein Gesetz beschließt, gilt dieses in Schleswig-Holstein. Das ist doch ganz klar. Oder hast du in rechtlichen Dingen grauer Star?
Zitat:
Der Geltungsbereich des Grund-Gesetzes war von 1949 - 1990 im Art. 23 a.F. angegeben und ist von den Alliierten, welche das GG per 1949 angeordnet haben, gestrichen worden.
Kein Geltungsbereich, kein GG !
|
Du hast es bisher nicht verstanden, und du wirst es auch nicht verstehen.
Artikel 23 GG aF wurde nicht von den Alliierten gestrichen.
Art. 23 GG beschränkte die Hohheitsbefugnisse der Bundesrepublik auf die darin genannten Länder und eröffnete die Möglichkeit, dass auch andere Teile Deutschlands diesem Grundgesetz beitreten können.
Mit der Aufhebung des Art. 23 aF ist nicht der Geltungsbereich des Grundgesetzes entfallen, sondern die Beschränkung des Geltungsbereiches. Das Grundgesetz gilt somit in ganz Deutschland.
Ich hab mal die französische Verfassung überprüft. Ich finde auch nirgends einen Geltungsbereich. Kann es sein, dass Frankreich gar nicht existiert?
Oder kann es nicht vielmehr so sein, dass ein Staat nicht aus seiner Verfassung heraus besteht, sondern aus sich heraus? Eine Verfassung kann sich keinen Staat geben, aber ein Staat sich sehr wohl eine Verfassung.
|
22.08.2008, 17:41
|
|
[quote="Guillaume"]
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Zitat:
Zitat von Enrico
Ich weiß übrigens immernoch nicht warum das GG nichtmehr gelten sollte. Es wird langsam Zeit das auch zu belegen, meinst du nicht?
|
Zitat:
Ganz einfach, Enrico. Ein Gesetz benötigt einen Geltungsbereich. Löscht man den Geltungsbereich eines Gesetzes, oder vergißt diesen gar bei "Erstellung/Ausarbeitung" dieses Gesetzes, so ist dieses nichtig, bzw. erlischt.
|
Auf welche Norm beziehst du dich da? Du konntest nämlich bisher noch keine Norm angeben.
Zitat:
Besonders im Zuge der Klarheit der Rechtsnormen muß j e d e r Bürger j e d e r z e i t genau wissen und nachvollziehen können, wo ein Gesetz oder eine Verordnung gilt.
Ist der Geltungsbereich nicht angegeben, oder gestrichen worden, ist dieses Gesetz nichtig.
|
Wenn der Bundestag ein Gesetz beschließt, gilt, falls nicht im Gesetz anders erwähnt, dieses Gesetz in ganz Deutschland. Wenn der Landtag in Schleswig-Holstein ein Gesetz beschließt, gilt dieses in Schleswig-Holstein. Das ist doch ganz klar. Oder hast du in rechtlichen Dingen grauer Star?
Zitat:
Der Geltungsbereich des Grund-Gesetzes war von 1949 - 1990 im Art. 23 a.F. angegeben und ist von den Alliierten, welche das GG per 1949 angeordnet haben, gestrichen worden.
Kein Geltungsbereich, kein GG !
|
Du hast es bisher nicht verstanden, und du wirst es auch nicht verstehen.
Artikel 23 GG aF wurde nicht von den Alliierten gestrichen.
Art. 23 GG beschränkte die Hohheitsbefugnisse der Bundesrepublik auf die darin genannten Länder und eröffnete die Möglichkeit, dass auch andere Teile Deutschlands diesem Grundgesetz beitreten können.
Mit der Aufhebung des Art. 23 aF ist nicht der Geltungsbereich des Grundgesetzes entfallen, sondern die Beschränkung des Geltungsbereiches. Das Grundgesetz gilt somit in ganz Deutschland.
Ich hab mal die französische Verfassung überprüft. Ich finde auch nirgends einen Geltungsbereich. Kann es sein, dass Frankreich gar nicht existiert?
Oder kann es nicht vielmehr so sein, dass ein Staat nicht aus seiner Verfassung heraus besteht, sondern aus sich heraus? Eine Verfassung kann sich keinen Staat geben, aber ein Staat sich sehr wohl eine Verfassung.
|
Ziehe doch einfach nach Frankreich, die deutschen Texte kannst du offensichtlich nicht verstehen.
|
22.08.2008, 17:45
|
|
Zitat:
["Luzifer"]
Wenn man dem GG trauen darf ...
"Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt"
... bin ich Deutscher.
|
Wirklich ? Besitzt du denn die deutsche Staatsangehörigkeit ? Beweis ?
Zitat:
Im Zweifelsfall mit einer Staatsbürgerschaftsurkunde.
|
Wieso im Zweifel ? Haste kein Personalausweis ?
Zitat:
Ich übrigens "deutschen Blutes", falls Dich das auch noch interessiert.
|
Ich habe nicht nach Nationalität gefragt, sondern nach der Staatsangehörigkeit.
Und wenn ich mir dein"dt.Blut" mal vor dem 30 jährigen Krieg und danach ansehe, wird wohl soviel "deutsches" nicht mehr drin sein. Anderes Thema.
Zitat:
Gute Idee! Da Du das Urteil sicher parat hast, zeig mich doch bitte den relevanten Passus.
|
Das DEUTSCHE REICH ist Völkerrechtssubjekt, 2 BvF 1/73
|
22.08.2008, 17:47
|
|
Zitat:
Zitat von Mayer-Willi
Ziehe doch einfach nach Frankreich, die deutschen Texte kannst du offensichtlich nicht verstehen.
|
Och Mayer-Willi,
Ich kann auch deutsche Texte lesen und verstehen. Im Gegensatz zu dir.
Um sich in rechtlichen Dingen auszukennen, benötigt man ein bisschen mehr als die Schulung durch einen gescheiterten US-Rechtsanwaltsgehilfen.
Gruß an den pädophilen, bettnässenden und Windel tragenden Ebay-Grafen.
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:55 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.1 (Deutsch) Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
|