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Alt 18.03.2007, 20:19
Gunman
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Filesharing: Was darf man und was nicht?

Hallöchen,

ich habe mich vorhin mal son bisschen durch Foren gelesen wo es um die Serie "King Of Queens" und das Downloaden von den Folgen, die im Fernseh aufgenommen wurden und nun im Internet bei Torrent oder andere zum Download angeboten werden!
Ist es strafbar die aufgenommenen Folgen zu downloaden? Ich hab da nicht so sehr die Ahnung von!
Also das man keine Gerippten DVDs oder Speiel downloaden darf ist klar, aber wie es nun mit Serien aussieht, die im TV aufgenommen wurden bin ich mir nicht so sicher!

Evtl. hat da wer Ahnung/Erfahrung und kann mr ein paar Takte zu dem Thema erzählen!

LG Gunman
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  #2  
Alt 19.03.2007, 01:33
1123581321
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hi
Bekannt ist, dass das Verbreiten im großen Stil nicht erlaubt ist, sofern man keine Lizenz dafür hat.
Hab versucht, paar Links aufzutreiben:
Zitat:
Darf ich Fernseh- und Radio-Mitschnitte an andere weitergeben?
Anstatt analog auf Audio- oder Videokassette aufzuzeichnen, sind heute (digitale) TV- und Radio-Mitschnitte die Regel. Ob auf Minidisk, CD, DVD oder Festplatte – es gibt viele Möglichkeiten, seine Lieblingsmusik oder -filme ohne Qualitätsverlust digital zu konservieren, um sie künftig bei jeder Gelegenheit ansehen oder -hören zu können. Der Unterschied zur analogen Aufzeichnung besteht darin, dass kein Qualitätsverlust auftritt und die Mitschnitte noch leichter weiterzugeben sind.

Grundsätzlich gilt auch an dieser Stelle: Zum privaten Gebrauch kann man digital ausgestrahlte, in- und ausländische Fernseh- und Radioprogramme aufzeichnen und Kopien an Freunde und Bekannte weitergeben.

Auf sehr dünnes Eis begibt sich, wer die Aufzeichnungen in großer Zahl unbekannten Personen zur Verfügung stellt, sie öffentlich ausstrahlt, Pay-TV-Angebote hackt oder gar gewerblich handelt und mit dieser Praxis Gewinne erzielen will. Wer dagegen lediglich ab und zu mal etwa eine TV-Sendung aus dem Internet lädt und sie nicht weiterverbreitet, hat grundsätzlich wenig zu befürchten.
http://www.chip.de/artikel/c_druckansicht_10893588.html

Hier noch das komplette UrhG (u.a. §53):
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Das Anbieten über BitTorrent kann man als öffentliche Zugänglichmachung ansehen, und das ist nicht erlaubt.
Hier wird darüber diskutiert:
http://groups.google.de/group/de.soc...ce18b84efd1fc5

Ich habe auch gelesen, dass man das Downloaden über P2P-Netzwerke juristisch nicht als "Privatkopie erstellen" ansieht.
Direktes Downloaden von einem Bekannten über FTP ist dann schon wieder was anderes.
Aber bei BitTorrent o.ä. hat man mit vielen Quellen gleichzeitig zu tun und das widerspricht der Freund-zu-Freund-Kopie-Idee.
Da ist es evtl. möglich, dass der RechteInhaber dir ein Zivilverfahren aufbrummt, was teuer werden kann.

...

lg
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