|
|
| |
|
|
|
26.08.2008, 15:42
|
|
Zitat:
["Olovil"]Du verstehst nicht den Unterschied, den die Alliierten zwischen der westdeutschen BRD, Berlin und dem gesamtdeutschen Deutschland als Ganzem vor 1990 gemacht haben.
|
Märchenstunde ist vorbei. Ich habe dir die Fakten aufgezeigt, nun ist es an dir, anhand von "Fakten" Gegenteiliges zu belegen !
Belegen heißt das Zauberwort, nicht meinen oder glauben !
Zitat:
Die westdeutsche Bundesrepublik war ab diesem Zeitpunkt weitestgehend souverän.
|
Nein. Nie. Ist auch belegt ! Ein bischen Schwanger geht auch nicht.
Zitat:
Berlin und Deutschland als Ganzes nicht.
|
Wie meinen ?
Zitat:
In Berlin wurde diese Souveränität durch die Alliierten bis 1990 aktiv ausgeübt.
|
Wie nun ? Also war die BRD doch nicht souverän bis 1990.
Ist aber eine Voraussetzung, für ein Völkerrechtssubjekt, ansonsten ist es nur eine Enklarve, oder wie hier: ein Besatzerkonstrukt auf einem Teilgebiet des Völkerrechtssubjektes DEUTSCHES REICH.
Zitat:
Deutschland als Ganzes dagegen war mangels Regierungsbehörden handlungsunfähig.
|
Hier vermischt du wieder: Deutschland ist das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich. Die BRD war nur eine Organisationseinheit auf einem Teil; wie Carlo Schmid sagte: OMF-brD !
Zitat:
Dieses offensichtliche InDieSchrankenWeisen der BRD durch die Alliierten hat die BRD aber trotzdem nicht daran gehindert auch weiterhin als Deutschland als Ganzes aufzutreten.
|
Wow. Manche Kinder tun auch schon mal erwachsen, sind es aber nicht.
Zitat:
Außerdem hat sich Deutschland diese Rechte nicht ersessen, diese wurden D ausdrücklich übertragen.
|
Das ginge nur in den Grenzen v. 31.12.1937, lt. SHAEF-Gesetz Nr. 52, VII 9 (e) !
|
26.08.2008, 16:50
|
|
Zitat:
"Olovil"]Solange man Belege pauschal ignorierst ist es natürlich einfach zu behaupten es gäbe keine.
|
Art. 1: ihr seid souverän
Art. 2: ihr seid es doch nicht
Was möchtes du daraus lesen ?
Zitat:
Artikel 1 des Deutschland Vertrages gibt der Bundesrepublik die Souveränität. Das steht da so drin, wurde von den Beteiligten akzeptiert und mit Einschränkungen durch den Überleitungsvertrag auch so angewendet.
|
Es gibt keine eingeschränkte Souveränität !
Entweder souveränd oder nicht.
Deine Freundin/Frau wird auch nicht ein bischen schwanger.
Zitat:
Das dann extra ein 2. Artikel aufgesetzt wurde um den Unterschied zu anderen deutschen Landesteilen zu bestimmen, zeigt daß die Allierten diesen Unterschied explizit gesehen haben und ihn auf diese Weise herausstellen wollten. Die BRD hat diesen Unterschied zwar hier anerkannt, aber trotzdem jede Möglichkeit genutzt um ihn zu ignorieren.
|
Gibs bei dir eine Abteilung die sich diese Märchen aussucht ?
Ohne Beleg: LÜGE, DUMMES ZEUG !!
Zitat:
Zitat:
Mit andern Worten die Souveränität der BRD bezog sich nicht auf Berlin und Deutschland als Ganzes.
|
|
Hey. Öfter mal was neues....
Zitat:
Hier vermischt du wieder: Deutschland ist das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich. Die BRD war nur eine Organisationseinheit auf einem Teil; wie Carlo Schmid
|
Wow. Richtig. Und deswegen ist die BRD auch nicht das Deutsche Reich !
Ist das jedenfalls klar ?
Zitat:
Das seine Analyse für 1948 korrekt war bestreitet niemand. Nur hat sich die Rechtslage seit 1948 durch den Deutschlandvertrag, Einigungsvertrag und 2+4 Vertrag geändert. Mit der heutigen Rechtslage ist seine Analyse nicht mehr korrekt.
Warum?
Weil Deutschland vollständig souverän ist. Es kann frei über seine Verfassung und Gesetze entscheiden.
|
Nein.
Beweis: Art. 133, 139 GG, Notenwechsel zum Überleitungsvertrag v. 28./29.9.1990, SHAEF-Gesetz Nr. 52, 53, etc. pp
Zitat:
Kinder werden erwachsen. Oder willst du mir jetzt damit kommen daß es nicht angehen kann das die irgendwann einfach so ihre volle Geschäftsfähigkeit ersitzen können?
|
Bei biolog. Einheiten mit Lebenserwartung schon, nicht aber bei Besatzerkonstrukten, die ein Provisorium darstellen.
Zitat:
Die Alliierten konnten frei über diese Souveränität verfügen und diese entsprechend auf ihnen unterstellte Gebiete übertragen. So etwas ist auch bei der Entkolonialisierung passiert.
|
Gem. SHAEF-Gesetz Nr. 52 nur für Deutschland in den Grenzen v. 31.12.1937
Zitat:
Warum? Dieses Gesetz wurde willkürlich durch die Alliierten bestimmt, sie konnten es genauso willkürlich wieder aufheben.
|
Nein. Die SHAEF-Gesetze stammen von den SIEGERmächten.
Du beziehst dich hier auf die BESATZERmächte.
Ist der völkerrechtl. Unterschied geläufig ?
Du kennst die 4 Hauptsiegermächte des WK II ?
|
26.08.2008, 17:29
|
|
Es gibt kein SHAEF-Gesetz, das den Bestand des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 garantiert.
Oft wird von den Reichsfuzzis auf SHAEF Nr. 52 verwiesen. In diesem Gesetz geht es um "Beschlagnahme, Sperre und Kontrolle von Vermögen des Deutschen Reiches".
Und dort heißt es irgendwo unter "Begrifssbestimmungen"
Für Zwecke dieses Gesetzes bedeutet
....
Deutschland das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.
...
Genau diese Passage ist die völkerrechtliche Bestätigung des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 für alle Zeiten.
Um auf dieses Verständnis von SHAEF 52 zu kommen, benötigt man entweder zehn Glas Bier oder einen nicht funktionierenden Verstand.
mayer-willi und seine Freunde sind durch ihre Gesetzesfälschungen und -verfälschungen zur Genüge bekannt.
|
26.08.2008, 17:43
|
|
Zitat:
Zitat von Guillaume
Es gibt kein SHAEF-Gesetz, das den Bestand des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 garantiert.
Oft wird von den Reichsfuzzis auf SHAEF Nr. 52 verwiesen. In diesem Gesetz geht es um "Beschlagnahme, Sperre und Kontrolle von Vermögen des Deutschen Reiches".
Und dort heißt es irgendwo unter "Begrifssbestimmungen"
Für Zwecke dieses Gesetzes bedeutet
....
Deutschland das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.
...
Genau diese Passage ist die völkerrechtliche Bestätigung des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 für alle Zeiten.
Um auf dieses Verständnis von SHAEF 52 zu kommen, benötigt man entweder zehn Glas Bier oder einen nicht funktionierenden Verstand.
mayer-willi und seine Freunde sind durch ihre Gesetzesfälschungen und -verfälschungen zur Genüge bekannt.
|
Offensichtlich sind da ein paar Abgeordnete der gleichen Meinung.
"Völkerrechtlich bestehe das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fort und es gibt keinen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag für die Abtretung von 108.000 Km² Deutschlands".
Nun sind das in den Landtagen und Bundestag ja hauptsächlich Juristen. Nun, den will ich mal mehr glauben, als einem "Angestellten" aus Blieskastel, der gar nicht angestellt sein kann, weil es keinen Job gibt, wo man (fast) rund um die Uhr "standby" in div. Foren Wache schieben kann !
Ach ja, die Nachrichten nicht vergessen:
http://www.youtube.com/watch?v=kcXjc...eature=related
|
26.08.2008, 17:53
|
|
Zitat:
Zitat von s0rc
sie sprachen von deutschland. vom deutschen reich keine spur :P
|
Ach, die BRD hatte/hat einen Gebietsstand von 1937 ?
Lustig, lernt man das in der Antifa-Geschwurbler - Schule ?
Das DEUTSCHE REICH hat einen Gebietsstand von 1937. Die BRD nicht.
Und wie war das mit der ominösen, nicht völkerrechtskonformen Pseudo-Abtretung durch das Besatzerkonstrukt ?
Gehen die Abgeordneten nicht konform mit.
Was wäre deine Reputation, die mich dir noch länger "zuhören" ließe ... ?
|
26.08.2008, 18:01
|
|
Kraschinski,
was diese paar Hänsel 1990 gemeint haben, ist für das Völkerrecht irrelevant. Es waren nicht die einzigen Juristen im Bundestag. Und alle anderen waren anderer Ansicht.
Völkerrechtlich ist die Bundesrepublik Deutschland der einzige deutsche Staat. Und die Bundesregierung ist die einzige rechtmäßige deutsche Regierung.
Was jenseits von Oder und Neiße liegt, hat von 1939 bis 1945 Adolf verzockt.
Übrigens Manuel, wie kannst du als Versicherungsmakler noch die Zeit aufbringen, Bundesgeschäftsführer der IPD zu machen und noch so viel Zeit in Foren zu vertrotteln, um deinen Stuss loszuwerden?
|
26.08.2008, 18:02
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 23.06.2008
Beiträge: 1.166
|
|
Es ist interessant, daß die Troll-Fraktion immer größer wird.
s0rc, Luzifer, Guillaume, Olovil . Habt Ihr noch mehr Foristen, die Ihr als Verstärkung anfordern könnt ?
Bisher habt Ihr noch kein einziges Argument von Mayer-Willi widerlegt, sondern immer nur Falschinformationen verbreitet.
Das ist doch kein Zufall, oder was meint Ihr ?
Und dabei schreibt Ihr Euch die Finger wund, doch was nützt das ohne stichhaltige Argumente ?
|
26.08.2008, 18:09
|
|
Zitat:
Zitat von nordstern
Es ist interessant, daß die Troll-Fraktion immer größer wird.
s0rc, Luzifer, Guillaume, Olovil . Habt Ihr noch mehr Foristen, die Ihr als Verstärkung anfordern könnt ?
Bisher habt Ihr noch kein einziges Argument von Mayer-Willi widerlegt, sondern immer nur Falschinformationen verbreitet.
Das ist doch kein Zufall, oder was meint Ihr ?
Und dabei schreibt Ihr Euch die Finger wund, doch was nützt das ohne stichhaltige Argumente ?
|
Manuel Kraschinski zu widerlegen wird auch schwer sein.
Widerlege mal Unsinn, widerlege mal Märchen, widerlege mal Phantasie. Mehr ist von Krascher ja noch nix gekommen.
Er konnte bisher noch keinen Beleg bringen, dass ein Gesetz zwingend einen Geltungsbereich haben müsse.
Wäre dies wirklich der Fall, könntest du das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vergessen. Denn da steht keiner drin.
Bisher kam von Krascher nur heiße Luft, aber kein einziger Beleg.
Wichtigster Grundsatz der IPD ist wohl: Verschone mich mit der Wahrheit.
|
26.08.2008, 18:31
|
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
|
|
Registriert seit: 23.06.2008
Beiträge: 1.166
|
|
Noch einmal zur Wiederholung - extra für Guillaume:
Grundrechte sind hauptsächlich in den Artikeln l bis 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Sie dienen als Ab*wehrrechte des Bürgers gegen das Machtmonopol der Regierenden.
Es gibt Grundrechte, die eingeschränkt werden dürfen, und es gibt Grundrechte, die nicht ein*geschränkt werden dürfen.
Die Art. 1 -20 des Grundgesetzes habe eine so genannte Ewigkeitsgarantie und sind unveränderlich von den Besatzern vorgegeben. Es steht also im jeweiligen Grundrechtsartikel da*bei, wenn das Grundrecht eingeschränkt werden darf.
Ein Grundrecht darf in einem solchen Falle nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden.
In dem betreffenden Gesetz muss in einem Para*graphen vermerkt sein, welche Grundrechte durch das Gesetz eingeschränkt werden. Das schreibt das Zitiergebot des Artikels 19 Absatz l Satz 2 des Grundgesetzes als Muss-Vorschrift vor.
Fehlt der Hinweis im Gesetz auf die Grundrechts*einschränkung, ist das Gesetz nichtig.
Dies ist bei der Abgabenordnung und den Steuergesetzen der BRD der Fall.
|
26.08.2008, 18:34
|
|
Zitat:
Zitat von nordstern
Noch einmal zur Wiederholung - extra für Guillaume:
Grundrechte sind hauptsächlich in den Artikeln l bis 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Sie dienen als Ab*wehrrechte des Bürgers gegen das Machtmonopol der Regierenden.
Es gibt Grundrechte, die eingeschränkt werden dürfen, und es gibt Grundrechte, die nicht ein*geschränkt werden dürfen.
Die Art. 1 -20 des Grundgesetzes habe eine so genannte Ewigkeitsgarantie und sind unveränderlich von den Besatzern vorgegeben. Es steht also im jeweiligen Grundrechtsartikel da*bei, wenn das Grundrecht eingeschränkt werden darf.
Ein Grundrecht darf in einem solchen Falle nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden.
In dem betreffenden Gesetz muss in einem Para*graphen vermerkt sein, welche Grundrechte durch das Gesetz eingeschränkt werden. Das schreibt das Zitiergebot des Artikels 19 Absatz l Satz 2 des Grundgesetzes als Muss-Vorschrift vor.
Fehlt der Hinweis im Gesetz auf die Grundrechts*einschränkung, ist das Gesetz nichtig.
Dies ist bei der Abgabenordnung und den Steuergesetzen der BRD der Fall.
|
Sehr schön. Das Zitiergebot ist tatsächlich für die "Ungültigkeit" des USt verantwortlich.
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:22 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.1 (Deutsch) Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
|