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27.01.2009, 13:47
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Registriert seit: 03.11.2008
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Zitat:
Zitat von aristo
Sozialrichter halten Kinder-Hartz-IV für verfassungswidrig
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Zitat:
Geklagt hatten zwei Familien mit jeweils zwei Kindern, die die gekürzten Sätze für verfassungswidrig halten.
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Die Regelung, dass man das Existenszminimum kürzen kann
oder gleich ganz sperrt, widerspricht dem Grundgesetz.
http://www.bundestag.de/parlament/fu...etz/gg_01.html
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
I. Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Einem Bundesbürger sein Recht auf Nahrung und ein Dach über dem
Kopf zu nehmen, widerspricht diesem Grundgesetz.
WARUM, wird dagegen nicht geklagt?
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27.01.2009, 15:36
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 2.611
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Wird ja..und vorm Sozialgericht wird auch genau dies immer wiedeer bemaengelt am Gesetz,und deswegen auch Sanktionen per einstweiliger Verfuegung rueckgaengig gemacht,oder halt in einem Urteil gegen die ARGE.
ABER: Sanktionen sind durch Widerspruch nicht mehr "aufgeschoben".Heisst,die aufschiebende Wirkung der Widersprueche wurde einfach per Gesetzesaenderung "egalisiert".
D.h. Wenn jemand 30% gestricfhen bekommt,weil ein Brief vom Amt zu spaet oder gar nciht ankommt (weil er naemlich gar nciht erst abgeschickt wurde...was SEHR OFT passiert laut einiger Fallmanager),dann hat er erstmal die ARSCHKARTE...
klar..sollte das Gericht feststellen,der Klaeger hat recht,also der Hartz IV Empfaenger,kriegt er ne Nachzahlung *lol*...
Nur..die meisten Hartz IV Empfaenger (empfaenger lol...wie man den heiligen Geist empfaengt,oder wat ?), haben meist gar nicht die Kenne von den Wegen,die sie gehen muessen richtugn Sozialgericht und/oder Widerspruch. Zudem koennten sie bis zum Urteil laengst verhungert sein.
Und das ist kein Scherz...1,92€ -30% sind 1,35€...davon soll ein erwachsener Mensch Nahrung fuer einen Tag kaufen ? 90 Tage lang ?
Ich bitte sie,das muss/kann/darf so nicht weitergehen !
WEHRET DEN ANFÄNGEN (so hiess es doch mal,oder ?)
__________________
Remember remember...the 5th of November...
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27.01.2009, 15:44
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Registriert seit: 03.11.2008
Beiträge: 1.209
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Zitat:
Zitat von Kay
Wird ja..und vorm Sozialgericht wird auch genau dies immer wiedeer bemaengelt am Gesetz,und deswegen auch Sanktionen per einstweiliger Verfuegung rueckgaengig gemacht,oder halt in einem Urteil gegen die ARGE.
ABER: Sanktionen sind durch Widerspruch nicht mehr "aufgeschoben".Heisst,die aufschiebende Wirkung der Widersprueche wurde einfach per Gesetzesaenderung "egalisiert".
D.h. Wenn jemand 30% gestricfhen bekommt,weil ein Brief vom Amt zu spaet oder gar nciht ankommt (weil er naemlich gar nciht erst abgeschickt wurde...was SEHR OFT passiert laut einiger Fallmanager),dann hat er erstmal die ARSCHKARTE...
klar..sollte das Gericht feststellen,der Klaeger hat recht,also der Hartz IV Empfaenger,kriegt er ne Nachzahlung *lol*...
Nur..die meisten Hartz IV Empfaenger (empfaenger lol...wie man den heiligen Geist empfaengt,oder wat ?), haben meist gar nicht die Kenne von den Wegen,die sie gehen muessen richtugn Sozialgericht und/oder Widerspruch. Zudem koennten sie bis zum Urteil laengst verhungert sein.
Und das ist kein Scherz...1,92€ -30% sind 1,35€...davon soll ein erwachsener Mensch Nahrung fuer einen Tag kaufen ? 90 Tage lang ?
Ich bitte sie,das muss/kann/darf so nicht weitergehen !
WEHRET DEN ANFÄNGEN (so hiess es doch mal,oder ?)
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Wenn dies alles nicht gegen die Menschenwürde verstößt, dann
weiß ich wirklich nicht!
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27.01.2009, 15:47
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 803
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Aufruf
Bis 10.2.2009 besteht die Möglichkeit, eine Petition zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) mitzuzeichnen.
Dem Deutschen Bundestag liegt sie unter
https://epetitionen.bundestag.de/ind...;petition=1422
vor.
Es haben bereits über 4200 Menschen (Stand 25.1.2009) mitgezeichnet.
Bei einer derzeitigen Gesamtanzahl von ca. 440 Petitionen in der Mitzeichnung und in der parlamentarischen Prüfung ist die BGE-Petition damit die meistunterstützte und die meistdiskutierte Bundestags-Onlinepetition.
Je mehr Abrufe und Unterstützer die Petition erhält, umso deutlicher wird dem Petitionsausschuss
( http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/fotoliste.html) das Themeninteresse der Bevölkerung.
Falls Ihnen die BGE-Idee unbekannt sein sollte, fragen Sie die Suchmaschinen nach "Grundeinkommen" oder "Bürgergeld".
Sie werden bemerken, dass Politiker, Parteien und Wissenschaftler das BGE schon längst diskutieren.
Aber erst ein breites Interesse beim Wähler wird die Gesetzgebungsmaschinerie in Gang setzen.
Falls Sie mit der Idee sympathisieren, zeichnen Sie mit und verbreiten Sie diesen oder ähnliche Hinweise in Ihren Online-Communities. Je schneller und früher desto wirkungsvoller!
Setzen Sie ein Zeichen, dass Sie das BGE für eine diskussionswürdige Idee halten!
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Termin: Hannover Congress Centrum: 29. Januar 2009, 19 Uhr: www.grundeinkommen-ist-machbar.de:
Frau Susanne Wiest, die Einreicherin der Petition zum Grundeinkommen, wird als Ehrengast an der Veranstaltung teilnehmen und die Gelegenheit haben, der Petition damit zusätzlichen Nachdruck zu verleihen.
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Grilleau
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27.01.2009, 19:33
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Registriert seit: 03.11.2008
Beiträge: 1.209
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Verarmung von Kindern durch Hartz IV
Zitat:
Für sog. Verkehrsdienstleistungen stehen Kindern unter 14 demzufolge 1,96 Euro pro Woche zur Verfügung oder 8,47 im Monat. Das reicht in Frankfurt nicht einmal für eine Kurzstrecke pro Woche hin- und zurück. Schülermonatskarten sind schon teurer.
* Für den Besuch von Freizeit- und Sportveranstaltungen gibt es 0,87 Euro pro Woche,
* für Sportartikel, Spielwaren und Hobbys 0,32 Euro pro Woche.
* Für Kleidung sind 14,81 Euro im Monat gedacht und 4,58 Euro für Schuhe.
* Für "Verzehr außer Haus", d.h. mal Pommes holen oder außerhalb der Wohnung ein Getränk kaufen, stehen 1,14 Euro pro Woche zur Verfügung. Dabei wird nur der reine Nahrungsmittelanteil als "regelsatzrelevant" akzeptiert, d.h. nur ein Drittel der realen Kosten für Pommes, Getränke usw.. Außerhalb der Wohnung essen und trinken, gehört nicht zu dem, was die Regierung Kindern als soziokulturelles Existenzminimum zugesteht. Kinder sollen ebenso zu Hause bleiben wie ihre Eltern.
* Für Lehr- und Lernmaterialien ist gar nichts vorgesehen, obwohl die Bundesregierung Schulmaterial im Regelsatz "abgebildet" sieht. (vgl. 1) Es muss sich um Halluzinationen handeln, denn wie kann Schulmaterial im Regelsatz enthalten sein, wenn der Regelsatz von Kindern, die die Schule besuchen, seit Hartz IV keinen Cent mehr höher ist als der von Vorschulkindern?
Für Nahrungsmittel und nicht alkoholische Getränke sind für Kinder unter 14 Jahren 2,28 oder pro Tag oder 16 Euro pro Woche vorgesehen.
Dazu kommen noch 0,29 Euro pro Tag oder 2 Euro die Woche für Genussmittel wie Eis, Süßigkeiten, Bonbons, Kaugummi usw
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27.01.2009, 19:35
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Registriert seit: 26.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2.660
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Was mich auch hier unendlich ankotzt, ist die differrenzierung zwischen kindern und anderen menschen!
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27.01.2009, 19:38
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 2.611
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So ist der Mensch,wie jedes Lebewesen fast,programmiert,von Natur aus,Stupido
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Remember remember...the 5th of November...
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28.01.2009, 09:04
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Neuer Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Nationalpark Nordeifel
Beiträge: 15
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Wehret den Anfängen
[Nur..die meisten Hartz IV Empfaenger (empfaenger lol...wie man den heiligen Geist empfaengt,oder wat ?),
Zitat:
Manchmal kann man schon einiges bewirken, indem man sich nicht dem offiziellen Sprachgebrauch unterwirft.
Sinnvoll wäre es z.B. von "Hartz IV - Nutzern" zu reden.
Hört sich gleich ganz anders an, viel aktiver, dynamischer, selbstbestimmter.
Und legitim ist es auch. Man bekommt die Leistung ja nicht aufgezwungen, sondern muß sie beantragen, d.h. sich entscheiden, sie zu nutzen.
Alternativ könnte man ja auch den Weg gehen, den viele Notleidende in der Weltgeschichte gegangen sind: Mundraub.
Dankenswerterweise nutzen viele der finanziell Notleidenden lieber das Angebot der staatlichen Unterstützung.
Das erspart uns amerikanische Verhältnisse.
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Mir will scheinen das sich nur der Verschwörungspraktiker von Verschwörungstheorien elementar gestört fühlen könnte.
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28.01.2009, 11:50
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 803
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Re: Wehret den Anfängen
Zitat:
Zitat von Philosoph
[Nur..die meisten Hartz IV Empfaenger (empfaenger lol...wie man den heiligen Geist empfaengt,oder wat ?),
Zitat:
Manchmal kann man schon einiges bewirken, indem man sich nicht dem offiziellen Sprachgebrauch unterwirft.
Sinnvoll wäre es z.B. von "Hartz IV - Nutzern" zu reden.
Hört sich gleich ganz anders an, viel aktiver, dynamischer, selbstbestimmter.
Und legitim ist es auch. Man bekommt die Leistung ja nicht aufgezwungen, sondern muß sie beantragen, d.h. sich entscheiden, sie zu nutzen.
Alternativ könnte man ja auch den Weg gehen, den viele Notleidende in der Weltgeschichte gegangen sind: Mundraub.
Dankenswerterweise nutzen viele der finanziell Notleidenden lieber das Angebot der staatlichen Unterstützung.
Das erspart uns amerikanische Verhältnisse.
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Ja Philosoph, da sieht man mal aus was für Blick/Sichtwinkel heraus man argumentieren kann!
Grilleau
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