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  #1791  
Alt 08.10.2009, 11:19
Kay Kay ist offline
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Geh zum Anwalt.

Du musst ja nichtmal "aktiv" gekifft haben ^^
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  #1792  
Alt 08.10.2009, 11:36
nikkaied nikkaied ist offline
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hallo
ja sicher ,die idee hab ich natürlich auch gehabt zum anwalt zu gehen,doch ist ja auch nicht billig.werd aber wohl das "armenrecht" in anspruch nehmen.
auf jeden fall widerspruch einlegen und wenn nötig klage beim sozialgericht einreichen.

natürlich könnte ich auch nur passiv gekifft haben,aber da ich leider vorbestraft war bzw noch bin,und die das wußten,hatten sie ja einen verdacht,deswegen auch die von mir verweigerten drogentest bzw mein nein zur abstinenz.

ich stehe ja dazu das ich kiffe,doch ich muss mir doch von denen nicht vorschreiben lassen,das ich es zu unterlassen habe und mich unter ärtzliche kontrolle stellen lassen.

ich will arbeiten,irgendwas damit ich leben kann.
das ich kiffe hat mich nie eingeschränkt,ich hab meinen job immer zuverlässig und verantwortungsvoll erledigt...

ich passe mich der gesellschaft an,aber ich verändere mich nicht für sie.

IST IMMER NOCH MEIN LEBEN !!!
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  #1793  
Alt 08.10.2009, 12:34
Kay Kay ist offline
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Geh zum Gericht -> beratungsschein -> Anwalt ->gegebenenfalls uebernahme der kosten bei gericht beantragen (das,was du mit armenrecht meinst)
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  #1794  
Alt 08.10.2009, 13:02
Silent Green Silent Green ist offline
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Zitat:
Zitat von nikkaied Beitrag anzeigen
hallo

.......

nun darum gehts mir allerdings auch nicht wirklich...

das ding ist,das ich heute von der imbr in wuppertal von der maßnahme ausgeschlossen wurde,weil festgestellt wurde bei einer untersuchung,das ich ein KIFFER bin...
Moins,

Die Untersuchung hat ergeben das Du Abbauprodukte von Cannabis im Körper hast. Sogenannte Metaboliten.
Das sagt aber nichts über irgendwelchen Konsum von Rauschmitteln aus.
Du wirst ebenfalls positiv getestet wenn du Faserhanfprodukte verwendest.
Beispielsweise Hanfspeiseöl, Kosmetika, ....
Mach dich mal bitte schlau wie die Leute getestet haben.

Als Anlaufstation für dein Problem: Grüne Hilfe

http://www.gruene-hilfe.de/
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Gruß Gerd

§328 Stgb
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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  #1795  
Alt 08.10.2009, 13:30
einheri-limetree einheri-limetree ist offline
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Zitat:
Zitat von Kay Beitrag anzeigen
Geh zum Gericht -> beratungsschein -> Anwalt ->gegebenenfalls uebernahme der kosten bei gericht beantragen (das,was du mit armenrecht meinst)

Informationen einholen und sich die Optionen ansehen,auch durch nen Anwalt ist ne ganz gute Idee. (die 10 Euro sind da schon gut investiert )

Und wie schon angemerkt,den Schein für ein Beratungsgespräch bekommt er kostenlos beim Amtsgericht in seiner Nähe.Neben der Begründung und gegebenfalls Briefe von der Lva ,ist denen nur wichtig,das er auch Kontoauszüge mitbringt,schliesslich könnte es ja sein, ,das er in wirklichkeit ein reicher Mann ist,der das Konto voller Scheine hat.

Zum eventuellen Gerichtsverfahren:
Da gibt es nur einen Haken an der Sache mit dem "Armenrecht",wenn die Aussicht eher gering ist dieses Verfahren zu gewinnen aus versch. Gründen,je nach Fall,trägt er auch die Gerichtskosten später dazu.

Und wenn die Sache wirklich vor Gericht abläuft ist es sehr wahrscheinlich,das er auch die kompletten Anwaltskosten trägt,den der Beratungsschein wie gesagt dient nur der Beratung und für ein paar kleinere Anwendungen.
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  #1796  
Alt 08.10.2009, 15:43
Kay Kay ist offline
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Stimmt doch gar nicht.

Ich war schon einige Male vor gericht,Hab mir nen Beratungsschein geholt,der Anwalt hat sogar auf die 10 Euro meist verzichtet,und hab dann prozessiert und gewonnen. Das verfahren bezahlt doch nicht der Gewinner ^^ waer ja noch schoener.

Und der "Beratungsschein" ist genau das,was es ist. Man holt sich einen Juristen zu Hilfe,der einen beraet. Sollte das Gericht die Klage annehmen,wegen Aussicht auf Erfolg, bekommt er Prozesskostenbeihilfe.

Aber am besten,du informierst dich gaaanz einfach mal direkt beim Gericht,die geben dir da ganz genau,haarklein, Auskunft und sind auch ganz nett (jedenfalls,die,die ich bisher kennenlernen durfte).
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  #1797  
Alt 08.10.2009, 18:43
einheri-limetree einheri-limetree ist offline
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Zitat:
Zitat von Kay Beitrag anzeigen
Stimmt doch gar nicht.

Ich war schon einige Male vor gericht,Hab mir nen Beratungsschein geholt,der Anwalt hat sogar auf die 10 Euro meist verzichtet,und hab dann prozessiert und gewonnen. Das verfahren bezahlt doch nicht der Gewinner ^^ waer ja noch schoener.

Und der "Beratungsschein" ist genau das,was es ist. Man holt sich einen Juristen zu Hilfe,der einen beraet. Sollte das Gericht die Klage annehmen,wegen Aussicht auf Erfolg, bekommt er Prozesskostenbeihilfe.

Aber am besten,du informierst dich gaaanz einfach mal direkt beim Gericht,die geben dir da ganz genau,haarklein, Auskunft und sind auch ganz nett (jedenfalls,die,die ich bisher kennenlernen durfte).
10 Euro sind der Standart,mag sein das der Anwalt ne Ausnahme machte,dennoch sind 10 Euro der gültige Standart,der dann beim Anwalt bezahlt wird.

Die Kontoauszüge ins Gericht mitzunehmen ist auch Empfehlenswert,da dies auch der Standart ist,wobei wenn die beim Gericht nen Augen zudrücken,kannst du auch ne Erklärung abgeben,das du ehrlich kein Geld hast ,bekommst den Schein für den Anwalt - fertig. Aber wozu doppelt Latschen im Zweifelsfalle statt gleich die Unterlagen einzupacken?^^

Und wie ich schrieb,mit der Gerichtskostenübernahme ist eine Frage des Falles,ok ich muss dazu sagen,in meinem Fall war ich der Angeklagte ^^
Dennoch,selbst wenn du der Angeklagte bist wird in einigen Fällen,teilweise oder ganz Prozesskostenhilfe gewährt,wird aber entschieden nach der Aussicht des Falles.Und wenn es da schlecht aussieht bestimmte Dinge anzufechten wird nix gewährt. (darauf läuft es dann zumindest am Ende hinaus)

Ich erwähnte es nur,da es unter Umständen auch bei ihm passieren könnte.
Wenn er nämlich wirklich vor Gerichtet geht und verliert könnte es auch passieren,das die Kosten unter Umständen höher ausfallen könnten.Es bietet sich an,solche Geschichten einzubeziehen bevor später die böse Überraschung kommt.Aber wie gesagt ,zum Anwalt ,der wird dann näher darauf eingehen.

Hatte es nur erwähnt,da es bei ihm durchaus "Angriffspunkte" gibt,wo dann die gegnerische Partei ansetzen kann.

Naja hatte mir das auch mal näher erklären lassen,aber irgendwie hab ich es wieder vergessen.^^
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  #1798  
Alt 09.10.2009, 13:53
aristo aristo ist offline
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"Nicht unbedingt ein rechtsstaatliches Verfahren"

Sozialrechtlerin kritisiert Hartz-IV-Satz
Anne Lenze im Gespräch mit Jürgen Liminski


Anne Lenze ist der Ansicht, dass die Festsetzung der Hartz-IV-Sätze willkürlich erfolgt ist. Anfang nächsten Jahres
werde mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts über das Existenzminimum gerechnet.

Jürgen Liminski: Die Diskussion über das Bürgergeld, über die Abschaffung on Hartz IV, über die Reform des Sozialsystems und über die Höhe des Existenzminimums, sie hat begonnen. Dabei scheint nicht ganz klar zu sein, was das Existenzminimum überhaupt ist, wie es gemessen wird, ob die Sozialsysteme heute gerecht sind, was die Rahmenbedingungen dazu sagen. Einige Eckpunkte wollen wir jetzt erfahren im Gespräch mit Professorin Anne Lenze. Sie lehrt Sozial- und Familienrecht in Darmstadt. Guten Morgen, Frau Lenze.

Anne Lenze: Guten Morgen.

Liminski: Frau Lenze, jede Reform des Sozialwesens geht vom Existenzminimum aus. Wie ist dieses Minimum überhaupt definiert?

Lenze: Fangen wir vielleicht doch noch mal einen Schritt vorher an. Dass es überhaupt gesichert werden muss, geht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurück, das seit 1990 sagt, dass der Staat seinen mittellosen Bürgern die Mindestvoraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein durch Sozialleistungen sichern müsse. Der Gesetzgeber hat dann sozusagen einfachgesetzlich eine Entscheidung getroffen und hat gesagt, er will nicht nur das physische Überleben sichern, sondern auch ein sozio-kulturelles Existenzminimum gewähren. Das heißt, in einem vertretbaren Umfang sollen auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben zu diesem Existenzminimum gehören.

Liminski: Kann man denn dieses Existenzminimum irgendwie in Zahlen fassen?

Hier weiterlesen:
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

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  #1799  
Alt 09.10.2009, 14:00
aristo aristo ist offline
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Exklusiv-Interview mit dem Kläger gegen den Hartz IV-Eckregelsatz

Der Kläger gegen den Hartz IV-Eckregelsatz spricht über Hintergründe, Erwartungen, Aktuelles und Persönliches auf seinem Klageweg nach Karlsruhe

Interview von Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin

Am 20. Oktober 2009 wird der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) unter Leitung des Präsidenten des Bundesverfassungs-gerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Hans -Jürgen Papier darüber verhandeln, ob der Hartz IV-Regelsatz (juristisch: Eckregelsatz SGB II in §20 Absätze 1,2,3 SGB II sowie § 28 SGB II) erstens wegen für ein soziokulturelles Existenzminimum zu geringer Höhe und zweitens wegen nicht rechtskonform ermittelter Bemessung verfassungswidrig ist. Bis Ende 2008 lagen den Verfassungsrichtern hierzu zwei Beschlussvorlagen vor. Die eine beanstandete lediglich die Höhe des Kinderregelsatzes . Eine zweite und weitestgehende – vorgelegt vom Hessischen Landessozialgericht (HLSG) - ficht grundsätzlich den Eckregelsatz an und damit das unzureichende Fundament sämtlicher Hartz IV-Berechnungen - sowohl die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder, als auch die Hartz-IV Rege lsätze für Erwachsene . Im Januar 2009 wurde seitens des Bundessozialgerichts noch eine weitere Klage zum Kinderregelsatz nachgereicht.

Hier weiterlesen:
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  #1800  
Alt 10.10.2009, 18:40
Grilleau Grilleau ist offline
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Als “arbeitsscheu” werden im Tagesgespräch oft Menschen diffamiert, die als Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger ohne eigenes Verschulden nicht am Erwerbsleben teilnehmen können. Der Vorwurf der Arbeitsscheu diente in der NS-Zeit als Bestandteil der Sammelbezeichnung “Asoziale” zur Charakterisierung von bestimmten Angehörigen der sozialen Unterschichten (wie beispielsweise Bettler, Prostituierte, Obdachlose, Trinker, Nichtangepasste, Aussteiger), die meist keiner geregelten Beschäftigung nachgingen. Er wurde schon lange vor der nationalsozialistischen Zeit als Begründung sozialfürsorgerischer Zwangsmaßnahmen (”Arbeitshaus”) benutzt. Das NS-Regime begann bereits 1933 mit der Verfolgung von “Arbeitsscheuen” und anderen “Asozialen“, die ab 1937 in Konzentrationslager eingewiesen und anderen Zwangsmaßnahmen (beispielsweise Sterilisation) unterworfen wurden, weil nach Verlautbarung der “Rassenhygienischen und bevölkerungspolitischen Forschungsstelle” im NS-Reichsgesundheitsamt asoziale Charaktereigenschaften angeblich vererbbar sein sollten. 1938 gab es eine Verhaftungswelle mit Einweisung in Konzentrationslager (Aktion “Arbeitsscheu Reich“), die weit über 10000 Personen traf. Die Einstufung einer Person als “arbeitsscheu war willkürlich, sie erfolgte oft durch Denunziation. Die Rechtlosigkeit des Einzelnen, die Preisgabe des Individuums gegenüber der Willkür der Behörden, die dem Wunsch der diesen Begriff Benutzenden entspricht, kommt in der Diskriminierung “arbeitsscheu” zum Ausdruck.Literatur: Ayaß, Wolfgang: “Asoziale” im Nationalsozialismus, Stuttgart 1995.
[ Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung ]
Vier herrausragende Vertreter unserer parlamentarischen Demokratie bedienten sich dieser, von den Nazis so erfolgreich angewandten, Diskriminierungsmethode.
  1. Gerhard Schröder (SPD) “Es gibt kein Recht auf Faulheit
  2. Wolfgang Clement (ex-SPD) “Schmarotzer und Parasiten
  3. Guido Westerwelle (FDP) “Es gibt kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit
  4. Henner Schmidt (FDP) "Hartz IV Empfänger sollen Ratten jagen"
Das diese Kerle ungestraft an Kampagnen der Nazi-Zeit anknüpfen können, zeigt in welch erbärmlichem Zustand sich unsere Demokratie bereits befindet.
Um Kürzungen von Sozialleistungen politisch durchsetzen zu können ist ihnen jedes Mittel recht. Die von diesen Kürzungen automatisch betroffenen Kinder sind ihnen scheissegal. Sie würden für die Erreichung ihres Ziels auch über Leichen gehen.
Die Empörung die hochrangige Vertreter der Sozialdemokratie anlässlich der jüngsten Westerwelle-Äusserung an den Tag legen, kann nur als das bezeichnet werden was sie ist - erbärmliche Heuchelei!
Wo ist der Zentralrat der Juden bei solchen Äußerungen?
Wenn ich mir überlege, dass der Zentralrat der Juden sich wegen jeder Kleinigkeit gleich aufregt siehe aktuell hier:
http://www.welt.de/fernsehen/article...chuldigen.html
und auf der anderen Seite er zuschaut das mittels dem Sanktionsparagraphen 31 SGB II jeder Fall Manager einen Knüppel in die Hand bekommen hat und ausnahmslos jeden in Zwangsarbeit zu Knüppeln.
Kommt ein Hartz IV-abhängiger auf den Gedanken sich dem Fall Manager zu widersetzen wird sanktioniert, 30 %/60 %/100 %/ hilft das alles nichts, wird der Krankenversicherungsschutz gestrichen, sollte der ALG II -abhängige immer noch hartnäckig sein, wird ihm die Miete nicht mehr überwiesen.
Ich frage mich auch schon die ganze Zeit, wo sind die Menschen wo das große "C" vor sich her tragen, genannt im Fachjargon auch Christen, über jeden Scheiß wird sich gleich aufgeregt siehe aktuell hier:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/st...as-zdf-an.html
Ich könnte jetzt noch Dutzende von diesen Beispielen bringen, alles ist ruhig und schaut zu, hatten wir doch alles schon mal . Wo waren diese ach so religiösen als die Öfen anfingen zu qualmen? Braunes Hartz Ist Menschen verachtend und Punkt.
Keiner will den Vergleich zu lassen mit dem Nazi Reich es wird argumentiert bei Hartz IV kommt keiner ums Leben, das stimmt ja auch vordergründig, es wird keiner in einen Ofen geschoben doch die wenigsten davon werden ihr Rentenalter erreichen. Steter Tropfen höhlt den Stein aus, Hartz IV ist gepflegter Sozialdarwinismus auf Raten, oder auch Selbstmord auf Raten. Sauber clean, man riecht Nix, man hört Nix, man sieht Nix, man merkt Nix, einfach sauber und effizient und vor allem es steht im Gesetz.
Einer Statistik zufolge haben sich etwa schon 1100 Menschen das Leben genommen, sie halten die Repressalien und den Druck nicht mehr aus.
Wo ist der Zentralrat der Juden wo sind die Katholiken wo ist die Gewerkschaft, alle schauen zu und machen mit.
Ich sehe gesellschaftliche Tendenzen zum Faschismus in Deutschland, zum Beispiel in Form des autoritären Zwangsregimes ,Hartz IV’. Davor habe ich Angst.“ Eine Bevölkerungsgruppe werde öffentlich und verdeckt diffamiert.
Wehret den Anfängen!”

Ps: Und noch was ihr neoliberale Kasper, Armut kauft nicht, und wo nicht gekauft werden kann, gibt es auch keinen Markt, und wo kein Markt ist, gibt es auch keine Unternehmen, so einfach ist das!
__________________
„Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird und zwar nicht von Einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. Überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist. "Johann Wolfgang Goethe"
www.grilleau.blog.de

Piss mir nicht den Rücken runter und sag zu mir: "es Regnet" Squeezy!
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