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Zitat von wow
Hallo Aristo so sehe ich das auch , aber in meinen Umkreis will das keiner glauben.
Ich gebe dir jede Wette das man Hartz 4 kürzen wird um den Niedriglohnsektor weiter anzukurbeln, denn nur wer arm ist , ist gezwungen für niedrigste Löhne arbeiten zu gehen.
Du hast völlig Recht da hinter steckt System.
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Eine Kürzung wird es nicht geben, weil:
Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin erwartet Regelsatz-Erhöhung vom
Bundesverfassungsgericht und erinnert an rückwirkende Nachzahlungsaussichten durch
Überprüfungsantrag
Die Hartz4-Plattform kritisiert die neuerlichen Versuche der Landeshauptstadt Wiesbaden
als Hartz IV-Behörde, die Musterklage gegen den für ein soziokulturelles
Existenzminimum zu geringen Regelsatz auszubremsen. „Es ist beschämend, mit welch
untauglichen Mitteln die Behörde als Beklagte in dem Verfahren wie die Katze um den
heißen Brei läuft, um mit keiner Silbe den tatsächlichen Antragsgegenstand zu erwähnen
- nämlich die Prüfung der Verfassungswidrigkeit von Hartz IV vor dem
Bundesverfassungsgericht,“ resümiert die Vorsitzende der Hartz4-Plattform und
Sprecherin der Wiesbadener Grundeinkommens-Initiative.
In ihrer gestrigen Stellungnahme gegenüber dem Wiesbadener Sozialgericht weist Brigitte
Vallenthin als Musterklägerin darauf hin, „dass sich die Beklagte mit Ihren Berufungen
auf Entscheidungen aus den Jahren 2006 und 2007 nicht auf dem aktuellen Stand der
Rechtsprechung im Jahre 2009 befindet. Dabei hätte sie der aktuellen Rechtsprechung
und Verfahrenslage in der Regelsatz-Frage sowie den Schriftsätzen der Klägerin bereits
entnehmen können, dass das Hessische Landessozialgericht (HLSG) im Oktober 2008 die
Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) von 2007 für nicht verfassungskonform hält
und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine daraus resultierende Normenkontroll-
Klage zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Höhe und Ermittlung des Regelsatzes
am 16. April 2009 angenommen hat.“ Vallenthin bekräftigt in ihrem Schreiben an das
Sozialgericht nochmals ihren Antrag, auch Ihre Klage und die darin enthaltenen Beweis-
Zahlen von realen Marktpreisen dem Bundessozialgericht kurzfristig vorzulegen. „Hier
besteht Eilbedürftigkeit,“ so Vallenthin, „weil die Verfassungsrichter bereits angekündigt
haben, die Regelsatz-Frage noch in diesem Jahr zu behandeln. Ich hoffe sehr, dass die
Wiesbadener Richter dem offensichtlichen Verzögerungsbemühen der Behörde nicht statt
geben und unsere Klagebegründungen noch rechtzeitig nach Karlsruhe bringen werden.“
In diesem Zusammenhang erklärt Brigitte Vallenthin, sie habe wenig Verständnis für das
quasi Abraten vom Rechtsmittel des „Überprüfungsantrages“ im Zusammenhang mit
einer möglichen Regelsatzerhöhung über den Newsletter einer überregionalen Initiative.
Deshalb hat die Hartz4-Plattform den Original-Antrag von Vallenthin auf ihre Internetseite
gestellt, um Interessierten dieses vom Gesetz vorgesehene Mittel zu einer mindestens
vier Jahre rückwirkenden Rückerstattung im Falle einer Regelsatzerhöhung nicht
vorzuenthalten. „Nach unseren Recherchen fällt diese Chance auf Entschädigung für
rückwirkende Entbehrungen ohne Überprüfungsantrag weg,“ so Vallenthin.
Wiesbaden, 18. Juni 2009
Brigitte Vallenthin, Presse
Hartz4-Plattform e.V.
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
www.hartz4-plattform.de