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17.11.2008, 02:27
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Zitat:
Zitat von Kettenhund
welches Gesetz besagt dies?
Buchgeld ist Bargeldloser Zahlungsverkehr. Die Zentrallbank wird wohl kaum ihr Guthaben in Bargeld hin und her schieben.
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Das Überweisungsgesetz besagt das:
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de...ngsgesetz.html
Buchgeld ist NICHT bargeldloser Zahlungsverkehr. Interbankial ist nur eine Buchung von Zentralbankguthaben bargeldloser Zahlungssverkehr.
Tatsächlich wird die Differenz der unterschiedlichen Banküberweisungen untereinander herumgeschoben (Clearing genannt - schau Dir das erste Video von Nicolas an). Die Zentralbank bucht das von einem Zentralbankkonto zum anderen (von einer BLZ zur anderen).
Interbankiale Überweisungen sind immer mit Zentralbankguthaben und nicht mit Giralgeld.
Ich empfehle Dir dringend Dir den Unterschied zwischen Zentralbankguthaben und Giralgeld anzuschauen ...
Zitat:
Zitat von Kettenhund
Ich verstehe nicht wie das Recht das anders auslegen soll. Wie und welcher Besitzer dieses Buchgelds mehr relevante, rechtliche Bürgschaften erhält ist denke ich für den Begriff Buchgeld nicht ausschlaggebend.
und wie wenn die Bank vorher pleite gehen würde. abgesehen von dem
Anspruch auf 20.000 € (irgendwann, aber man hat ihn ja ....Rechtlich). Wäre genau so wenn ich jetzt frage was ist wenn der Staatsbankrot eintrifft. Was ist dann mit dem Zentralbankguthaben und sofort in Bargeld umwandeln? Super, Rechtlich anspruch darauf, technisch wertlos.
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Bei einem Staatsbankrott ist das Geld noch mehr wert (da der Staat versuchen wird den Rest noch einzutreiben).
Zentralbankgeld ist Anspruch bei der Zentralbank auf Bargeld, Giralgeld (Buchgeld) ist Anspruach bei der Geschäftsbank auf Bargeld.
Wer 10 Sekunden überlegt dem wird klar welches "Buchgeld" besser ist.
Also Du solltest besser zugeben dass Deine vorherige Aussage falsch ist (und nicht versuchen so lange zu relativieren bis Du dort eventuell rauskommst).
Arbeitnehmer bekommen ihren Lohn mit Zentralbankguthaben überwiesen.
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17.11.2008, 03:24
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ich habe nicht relativiert sondern Fragen gestellt, weil ich es nicht weiss aber mir nicht vorstellen konnte. Ich muss zugeben das ich noch nie das Überweisungsgesetz gelesen habe. Würde aber auch nichts daran ändern das ich weiter die Aussage anzweifle das nur M0 Inflationsrelavant wäre. Ich konnte auch nichts über Buchgeld oder Giralgeld oder dem Status der Zentralbankguthaben in dem Überweisunggesetzt finden. Welchen Paragraphen meinst du?
Habe jetzt auch nicht umbedingt das Gefühl der dringlichkeit bei dieser Frage gehabt. Aber wenn du mich von einer Tatsache überzeugst. Werde ich kein groll gegen dich hegen. Habe ja gefragt wenn du da recht behältst..hätte ich was gelernt.
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17.11.2008, 03:41
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Zitat:
Zitat von Kettenhund
ich habe nicht relativiert sondern Fragen gestellt, weil ich es nicht weiss aber mir nicht vorstellen konnte. Ich muss zugeben das ich noch nie das Überweisungsgesetz gelesen habe. Würde aber auch nichts daran ändern das ich weiter die Aussage anzweifle das nur M0 Inflationsrelavant wäre. Ich konnte auch nichts über Buchgeld oder Giralgeld oder dem Status der Zentralbankguthaben in dem Überweisunggesetzt finden. Welchen Paragraphen meinst du?
Habe jetzt auch nicht umbedingt das Gefühl der dringlichkeit bei dieser Frage gehabt. Aber wenn du mich von einer Tatsache überzeugst. Werde ich kein groll gegen dich hegen. Habe ja gefragt wenn du da recht behältst..hätte ich was gelernt.
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Es existiert eine Empirische Studie darüber - habe denn Herrn Professor woanders im Forum schon mal vorgestellt.
Es gibt einige Gesetze die Überweisungen betreffen .. unter anderem auch das BGB und das Kreditwesengesetz (und wahrscheinlich auch das Scheckgesetz) (da Eigentum verschoben und Besitz temporär überlassen wird). Bin kein Jurist - es werden wohl die Referenzen im Überweisungsgesetz gelten.
Das die Bank das Zentralbankguthaben auf dem Girokonto des Kunden wieder in Giralgeld umwandelt ist klar.
Ich finde es hauptsächlich nervig wenn die "Geldmenge" M1-M3 mit INflation gleichgesetzt wird (was bei goldseiten und hartgeld sehr oft passiert) ... wenn M3 inflationsrelevant wäre hätten wir eine Inflationsrate von fast 15 % gehabt ...
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17.11.2008, 12:25
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was denn für eine Empirische Studie, du knallst mir das Überweisungsgesetzt vor die Nase. Und sagst dieses besagt das. Meine frage noch mal...Welcher Paragraph?
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17.11.2008, 15:22
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Zitat:
Zitat von joblack
Verdeutlicht wird das unter anderem mit dem Platinpreis (die anderen "Edelmetalle" werden früher oder später folgen):
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So, am Beispiel Platin lässt sich gut zeigen, dass Gold in erster Line ein Geldmetall ist. Platin ist hingegen ein Industriemetall. Klar, sowas geht in einer Rezession oder der Gefahr davor massiv zurück, da die Industrie das nicht verwertet, Gold aber wird nur zu zu einen winzigem Anteil von der Industrie verbraucht. Es ist eine Währung und deshalb auch von der Mehrwertsteuer befreit.
__________________
Die Psychoanalyse ist jene Geisteskrankheit, für deren Therapie sie sich hält - Karl Kraus
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17.11.2008, 19:24
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Du knallst mir das Überweisungsgesetzt vor die Nase. Und sagst dieses besagt das. Meine frage noch mal...Welcher Paragraph?[/quote]
Welcher Paragraph für was?
Für Zentralbankgeldüberweisungen? Du glaubst doch nicht dass ich die ganzen Gesetze durchsuche ... die Grundlagen stehen im Buch
Einführung in die Geldtheorie
http://www.amazon.de/Einf%C3%BChrung.../dp/3800633663
Kurzbeschreibung
Die "Geldtheorie" des früheren Würzburger Ordinarius sowie Mitglieds des Sachverständigenrates und heutigen Direktoriummitglieds der Europäischen Zentralbank ist eines der erfolgreichsten Lehrbücher dieser Art. Bei aller Aktualisierung ist dieses Werk seinem Vorsatz stets treu geblieben, den Stand der modernen Geldtheorie in möglichst einfacher und konzentrierter Form darzustellen. Der Band gibt den Studenten eine hilfreiche Orientierung in der Diskussion zwischen Keynesianern, Monetaristen und Liquiditätstheoretikern. Die Neuauflage ist an vielen Stellen ergänzt, z.B. zum Thema Geldmengenabgrenzung. Für Dozenten, Studenten und Bankkaufleute.
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17.11.2008, 21:17
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Zitat:
Zitat von joblack
Inflationsrelevant sind Bargeld und Guthaben bei der Zentralbank.
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Diese Aussage trifft meines Erachtens nicht zu, weil auch Sichtguthaben (Giralgeld) kaufkraftwirksam sind.
1. Autohändler und Autokäufer haben ihr Konto bei derselben Bank.
Der Käufer bezahlt bargeldlos per Überweisung.
-----> es fließt kein einziger Cent ZB-Geld
2. Händler und Kunde haben ihr Konto bei unterschiedlichen Banken.
Es gibt noch mehr Kunden, welche von Bank A zu Bank B und wiederum Kunden, welche von Bank B zu Bank A überweisen.
Bank A und B saldieren Forderungen und Ansprüche am Tagesende .
Beispiel: Überweisungen von Bank A zu Bank B : 100.000,-Euro
Überweisungen von Bank B zu Bank A: 80.000,- Euro
-----> Bank A überweist 20.000,-Euro ZB-Geld auf das ZB-Konto von Bank B.
Kaufkraftwirksam waren 100.000,-Euro plus 80.000,-Euro. Es wurden Rechnungen in Höhe von 180.000,-Euro beglichen.
Wenn Du Dir nur die 20.000,-Euro ZB-Geld anschaust und sagst, daß nur diese inflationsrelevant sind, liegst Du meines Erachtens daneben.
Deine Aussage ist nur korrekt bei Vollgeld. (es gibt nur ZB-Geld und kein Giralgeld) Leider haben wir kein Vollgeld.
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17.11.2008, 21:35
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Zitat:
Zitat von nordstern
Zitat:
Zitat von joblack
Inflationsrelevant sind Bargeld und Guthaben bei der Zentralbank.
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Diese Aussage trifft meines Erachtens nicht zu, weil auch Sichtguthaben (Giralgeld) kaufkraftwirksam sind.
1. Autohändler und Autokäufer haben ihr Konto bei derselben Bank.
Der Käufer bezahlt bargeldlos per Überweisung.
-----> es fließt kein einziger Cent ZB-Geld
2. Händler und Kunde haben ihr Konto bei unterschiedlichen Banken.
Es gibt noch mehr Kunden, welche von Bank A zu Bank B und wiederum Kunden, welche von Bank B zu Bank A überweisen.
Bank A und B saldieren Forderungen und Ansprüche am Tagesende .
Beispiel: Überweisungen von Bank A zu Bank B : 100.000,-Euro
Überweisungen von Bank B zu Bank A: 80.000,- Euro
-----> Bank A überweist 20.000,-Euro ZB-Geld auf das ZB-Konto von Bank B.
Kaufkraftwirksam waren 100.000,-Euro plus 80.000,-Euro. Es wurden Rechnungen in Höhe von 180.000,-Euro beglichen.
Wenn Du Dir nur die 20.000,-Euro ZB-Geld anschaust und sagst, daß nur diese inflationsrelevant sind, liegst Du meines Erachtens daneben.
Deine Aussage ist nur korrekt bei Vollgeld. (es gibt nur ZB-Geld und kein Giralgeld) Leider haben wir kein Vollgeld.
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Bei Interbankialen Überweisungen wird Zentralbankgeld überwiesen. Natürlich werden die 100.000 Euro + 80.000 inflationswirksam. Beides sind Zentralbankgeldüberweisungen. Das die Salden zusammengefasst werden ist nur für die Banken relevant.
Ist auch unsinnig erst 100.000 Euro zu überweisen und dann wieder 80.000 zurück. Das ist das Clearing welches nur die Salden überweist. Die Bank muss intern trotzdem richtig buchen. Des weiteren wird aus der Zentralbankgeldüberweisung auf dem Girokonto des Kunden wieder Giralgeld.
Das habe ich auch nicht bestritten. Der Kollege hat bestritten das bei Arbeitslohn Zentralbankgeld bzw. Zentralbankguthaben überwiesen wird und das ist der Fall.
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17.11.2008, 22:02
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Erfahrener Benutzer
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@joblack,
wie siehst Du das Beispiel auf der ZB-Seite ?
Ich behaupte, daß für die 180.000,-Euro BIP real nur 20.000,-Euro ZB-Geld benötigt werden.
Im Extremfall beschafft sich Bank A die benötigten 20.000,- ZB-Guthaben, bevor sie die Überweisung an die ZB gibt.
Sie hat die 100.000,-Euro ZB-Geld gar nicht und Bank B hat die 80.000,-Euro ZB-Geld ebenfalls nicht.
Mit anderen Worten: die interne Buchung der Banken sind reine Rechenvorgänge, bei denen korrekt saldiert wird.
Das Ergebnis der ganzen Rechnerei ist eine einzige reale physische Überweisung von 20.000,-Euro ZB-Geld von Bank A zu Bank B.
So sagen es jedenfalls meine Quellen.
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18.11.2008, 01:00
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Registriert seit: 16.05.2008
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Zitat:
Zitat von nordstern
@joblack,
wie siehst Du das Beispiel auf der ZB-Seite ?
Ich behaupte, daß für die 180.000,-Euro BIP real nur 20.000,-Euro ZB-Geld benötigt werden.
Im Extremfall beschafft sich Bank A die benötigten 20.000,- ZB-Guthaben, bevor sie die Überweisung an die ZB gibt.
Sie hat die 100.000,-Euro ZB-Geld gar nicht und Bank B hat die 80.000,-Euro ZB-Geld ebenfalls nicht.
Mit anderen Worten: die interne Buchung der Banken sind reine Rechenvorgänge, bei denen korrekt saldiert wird.
Das Ergebnis der ganzen Rechnerei ist eine einzige reale physische Überweisung von 20.000,-Euro ZB-Geld von Bank A zu Bank B.
So sagen es jedenfalls meine Quellen.
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Physisch wird nichts überwiesen worden, das ist eine digitale Umbuchung von einem Konto zum anderen (man könnte also sagen Elektronen sind physisch geflossen). Abstrahierend könnte man das so sehen.
Es ist allerdings nicht nur 20.000 Euro Zentralbankgeld effektiv geworden ... wichtig ist was wirksam geworden ist. Das ist auf der einen Seite die 100.000 Euro und auf der anderen Seite die 80.000 Euro.
Kann man mit zwei Mördern vergleichen. Der Eine sagt ich hab 13 Leute umgebracht, der andere hat 8 umgebracht. Der Erste prahlt er hat 5 Leute mehr umgebracht ... aber insgesamt (effektiv) sind 21 umgekommen.
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