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02.10.2007, 14:59
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da habe ich mich doch glatt getäuscht, als ich annahm, so was kann nur in bayern passieren.
Zitat:
Zwei Wochen lang auf Schritt und Tritt verfolgt
Dienstag, 2. Oktober 2007
Göttinger Student klagt gegen
Observation durch die Polizei
Von Joachim Keller
Göttingen (LiZ). Das Verwaltungsgericht Göttingen verhandelt heute die Klage eines Göttinger Atomkraftgegners gegen eine Polizeiobservation. LKA-Beamte hatten den Physikstudenten im Vorfeld des Castor- Transports 2004 nicht nur zwei Wochen lang auf Schritt und Tritt verfolgt, sondern dabei auch noch Informationen über die mit ihm in Kontakt stehenden Personen gesammelt, Videoaufnahmen gemacht und am Auto eines Bekannten gar einen Peilsender angebracht. Bereits im Jahr 2005 hatte der betroffene Student erfolgreich gegen das polizeiliche Abhören seines Telefons geklagt - das Bundesverfassungsgericht hatte den zugrunde liegenden Paragraphen des niedersächsischen Polizeigesetzes für rechtswidrig erklärt.
*
Die nun zu verhandelnde Klage betrifft, wie der Göttinger Rechtsanwalt Johannes Hentschel gegenüber der Linkszeitung erläuterte, gesetzliche Regelungen aus dem Jahre 1998. Es handle sich dabei um die Paragraphen 34 und 35 eines Gesetzes, das die "vorbeugende längerfristige Observation" regelt. Im konkreten Fall wurde die verdeckte Observation damit begründet, dass sie die einzige Möglichkeit wäre, um angeblich geplanten militanten Castor-Blockaden auf die Schliche zu kommen. Weder Observation noch Telefonüberwachung erbrachten allerdings Erkenntnisse in dieser Richtung.
Bei der Klage geht es nicht nur um die als unangemessen kritisierte Anwendung des Polizeigesetzes, vielmehr wird das umstrittene Gesetz nun selbst zum Gegenstand der Verhandlung. Anwalt Johannes Hentschel attestiert dem Gesetzestext Beliebigkeit, Unverhältnismäßigkeit sowie mangelnde Normenklarheit und -bestimmtheit. Darüber hinaus überschreite das Gesetz die Kompetenz des Landes und sei somit klar rechtswidrig.
Als das Gesetz 1998 in Kraft trat, war der studierte Jurist und Rechtsanwalt Gerhard Fritz Kurt Schröder, auch bekannt als Gerhard oder Gerd Schröder, in Hannover Chef einer SPD-Alleinregierung und saß zugleich im Aufsichtsrat des Energiekonzerns PreußenElektra.
Der sehr vage formulierte Paragraph 34 Nds. SOG ermögliche, so seine Kritiker, die Vorfeldüberwachung von Personen, bei denen "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden", wenn also noch kein konkreter Verdacht besteht. So ermögliche das Gesetz in seiner Unbestimmtheit gewissermaßen die Überwachung eines jeden Menschen. Dass im vorliegenden Beispiel potentielle Atomkraftgegner und Castorblockaden ins Visier der Fahnder gerieten – und nicht etwa Sprengstoffattentäter – spreche für sich.
Die Überwachung von Verdächtigen und deren Kontaktpersonen berührt den Kernbereich privater Lebensgestaltung und beeinträchtigt die unbefangene Meinungsäußerung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die vage Annahme, jemand könne in Zukunft eine Schienen-Blockade beabsichtigen, rechtfertigt jedoch den Einsatz einer langfristigen Observation nicht. Auch das sich in Vorbereitung befindliche neue BKA-Gesetz sieht sehr ähnliche Befugnisse vor.
Anwalt Hentschel bestreitet im konkreten Fall die Gesetzgebungskompetenz des Landes Niedersachsen, da dieses nicht befugt sei, Gesetze zur "Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten" zu erlassen. Somit seien die Paragraphen 34 und 35 Nds. SOG auch aus formellen Gründen verfassungswidrig.
Die Polizeidirektion Göttingen gab als Begründung der Observation an, der Verdächtige sei "führendes Mitglied" im Göttinger AntiAtomPlenum(AAP), einer Gruppe, die angeblich zu militanten Castorblockaden aufgerufen hätte. Als Beleg werden Publikationen wie Zeitungsartikel und Plakate angeführt, wie etwa die Abbildung von Regenschirmen auf einem Party-Plakat. Zum Teil können sie nicht einmal dem AntiAtomPlenum zugeordnet werden können, wie etwa das Zitat aus einem anonymen Artikel: "Kleinere brennende Blockaden halten den Zug nicht auf".
Um die Mitgliedschaft des Studenten zu belegen, wurden nach Polizeiaussagen über Monate hinweg die öffentlichen Treffen des AAP observiert und über die Teilnahme jeder Person Buch geführt. Als zusätzliche Begründung der Observation diente ein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen im Zusammenhang mit einer Gleis-Barrikade aus Regenschirmen 2003. Das AAP hatte gemeinsam mit dem Betroffenen darauf gedrängt, die Unschuld in einer Gerichtsverhandlung klären zu lassen. Das Regenschirm-Verfahren wurde aber schon im Vorfeld auf Betreiben von Staatsanwaltschaft und Gericht nach §153 StPO eingestellt.
Die Polizeiberichte lassen erkennen, dass der Angeschuldigte dennoch als Urheber der Regenschirmblockade angesehen wird und mit derart militanten Blockaden Gefahren für Leib und Leben von Lokführer und Begleitpersonal in Kauf nehme. Im Zusammenhang mit der für rechtswidrig erklärten Telefonüberwachung 2005 ließ sich der Göttinger Polizeisprecher sogar zu der Behauptung hinreißen, der Observierte hätte den Plan gehabt, ein Auto vor den Castor auf die Schiene zu rollen.
Der Göttinger Polizei wird vorgeworfen, beharrlich eine sehr eigenwillige Beurteilung von Situationen und Personen vorzunehmen, die sich nicht mit den juristischen Auffassungen und Urteilen decken. Nur durch diese Ignoranz sei es zu erklären, dass die Polizei auch in diesem Verfahren nicht eingesteht, mit der Observation eine völlig überzogene Polizeimaßnahme auf Grund einer fehlerhaften Prognose durchgeführt zu haben.
Das AntiAtomPlenum unterstützt die Klage, da das Polizeigesetz augenscheinlich polizeilicher Willkür und paranoidem Verfolgungswahn Tür und Tor öffne und damit eine Bedrohung aller politisch denkenden Menschen darstelle.
Auch persönlich sehen sich die Mitglieder des AAP dieser Verfolgung ausgesetzt. Seit Jahren würden die öffentlichen Treffen und selbst Vorträge immer wieder von zivilen Polizeibeamten beobachtet und offenbar auch "Anwesenheitslisten" geführt. Die Unterstellung, das AAP oder einzelne Mitglieder würden zu militanten Blockaden aufrufen oder diese planen, lasse weitere Repressionen befürchten.
Der aktuelle Fall sei, so norddeutsche Atomkraftgegner, kein Einzelfall, sondern als Teil einer bundesweiten Kriminalisierungswelle gegen die Anti-Atom-Bewegung zu werten. Davon werde man sich nicht einschüchtern lassen. Das AAP zum Beispiel werde sich auch weiterhin offensiv gegen Kriminalisierungsversuche der Antiatombewegung einsetzen.
Der Erörterungstermin am 2. Oktober um 9:30 Uhr im Verwaltungsgericht könnte der Auftakt zu einem langwierigen Prozeß werden und mit einem Verfassungsgerichtsurteil enden. Deutliche Tendenzen können jedoch schon am ersten Verhandlungstag sichtbar werden.
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Forschung als Haftgrund
Von Klaus Lederer
Die Inhaftierung des Berliner Stadtsoziologen und Mitarbeiters der Humboldt- Universität Andrej H. wegen angeblicher Bildung einer terroristischen Vereinigung (Paragraph 129a StGB) sorgte jüngst für erhebliches Aufsehen, weit über die deutschen Grenzen hinaus. Selbst so renommierte Wissenschaftler wie Richard Sennett und Saskia Sassen verwendeten sich für ihren Kollegen und die Freiheit der Wissenschaft – gegen das Vorgehen „nach Guantánamo-Art“.1
Was war passiert? H. wurde seitens der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, Mitglied und Vordenker der „militanten gruppe (mg)“ zu sein, die für Anschläge auf Fahrzeuge und staatliche Einrichtungen verantwortlich sein soll. Dabei stützte sich der Haftbefehl vor allem auf zwei ausgesprochen dünne Argumentationslinien: Da wäre erstens der Vorwurf „konspirativer Kontakte“ zu einem anderen Beschuldigten, der zusammen mit zwei weiteren ebenfalls festgenommen worden war – offenbar aufgrund eines frischen Tatvorhabens, nämlich des Brandanschlags auf ein Bundeswehrfahrzeug. Und zweitens will die Bundesanwaltschaft in Bekenntnissen der „mg“ Argumentationslinien und Begriffe wie „Gentrification“ oder „Prekarisierung“ wiedergefunden haben, die auch in einer Veröffentlichung des Soziologen nachzulesen sind.
Aufgrund der massiven Proteste aus dem In- und Ausland sah sich Generalbundesanwältin Monika Harms schließlich zu der öffentlichen Erklärung veranlasst, dass kein Haftbefehl durch einen Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs nur aufgrund wissenschaftlicher Forschung erlassen werde.2 Tatsächlich wurde der Haftbefehl inzwischen jedoch durch den 3. Strafsenat des BGH außer Vollzug gesetzt.
Damit ist der Fall jedoch nicht erledigt. Vielmehr gibt er Anlass zu grundlegender Besorgnis. Es stellt sich die Frage: Was muss eigentlich tatsächlich vorliegen, damit sich dringender Tatverdacht hinsichtlich des Paragraphen 129a StGB annehmen lässt, der immerhin als Verbrechen eingestuft und im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsentzug, für Hintermänner und Rädelsführer gar mit drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird?
„Terrorismus“-Sonderstrafrecht
Der Straftatbestand des Paragraphen 129a StGB hebt sich von den klassischen Delikten, wie sie die Strafgesetzbücher kennen, in mancherlei Hinsicht ab. Mit ihm wurden bei seiner Einführung im Jahr 1976 keineswegs bis dato etwa straflose „terroristische“ Akte erstmals der Strafbarkeit unterworfen. Vielmehr wurden Delikte, die man auch 1976 bereits als Verbrechen verfolgte, strafrechtlich und strafprozessual für den Fall verschärft, dass sie von als besonders gefährlich betrachteten terroristischen Vereinigungen geplant oder begangen werden.
Entscheidendes Moment und Strafverfolgungskriterium ist dabei die Bildung und mitgliedschaftliche Beteiligung an einer Vereinigung, die sich zur Begehung einzelner der von der Strafnorm umfassten Katalogdelikte zusammengefunden hat. Die Existenz des Paragraphen 129a StGB wird wie folgt gerechtfertigt: erstens mit einem höheren Unwertgehalt, der Akten terroristischer Vereinigungen gegenüber gleichartigen Delikten „nichtterroristischer Täter“ innewohnen soll, weshalb bereits die Bildung dieser Vereinigungen eine erheblich höhere Strafdrohung rechtfertige. Und zweitens mit der besonderen Gefährlichkeit des Wirkens solcher Gruppen, die nur beherrschbar seien, wenn die Strafverfolgung und Bestrafung zeitlich schon weit vor dem Versuch der im einzelnen von der Gruppe geplanten Taten eröffnet werden.
Seit 1986 wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung sogar als Verbrechen verfolgt. Die Zahl der „terrorismustypischen“ Katalogtaten, die Paragraph 129a StGB zugrunde liegen, wurde im Gegenzug immer weiter auf minderschwere Delikte erweitert. Heute finden sich darunter auch zahlreiche Vergehen, wie etwa qualifizierte Sachbeschädigungsdelikte und Angriffe auf öffentliche Infrastrukturen. Die Konstruktion des Paragraphen 129a führt damit zu dem absurden Ergebnis, dass die Bildung einer Gruppe, die solche Delikte nur beabsichtigt, als Verbrechen mit Mindestfreiheitsstrafe belegt ist, während der durchgeführte Versuch bzw. die tatsächliche Verwirklichung dieser Akte selbst vergleichsweise mild eingestuft werden, nämlich als bloße Vergehen.3
Im Zuge der europäischen Rechtsharmonisierung der „Terrorismusbekämpfung“ ist Paragraph 129a StGB inzwischen auch auf ausländische terroristische Vereinigungen ausgeweitet worden. Die Bundesregierung denkt derzeit darüber nach, die Kriterien des Paragraphen auch auf Einzeltäter auszuweiten.4 Das würde die systemische Absurdität auf der Ebene der materiellen Begründung vollends komplettieren, denn die für die Begründung der höheren Strafdrohung und Eingriffsbefugnisse angeführte Gefährlichkeit der Organisation kann der Einzeltäter beim besten Willen nicht aufweisen. Durch diese „finale“ Überdehnung würde das Tatbestandsmerkmal der „terroristischen Vereinigung“ endgültig ad absurdum geführt – und damit grenzenlos einsetzbar.
Terrorismus als Catch-all-Begriff
Völlig zu Recht wird immer wieder kritisch darauf hingewiesen, dass „Terrorismus“ rechtlich ohnehin kaum zu fassen ist.5 Und so wird im innen- und rechtspolitischen Diskurs denn auch alles bunt durcheinander gemischt: von 9/11 bis zu den Gipfelprotesten in Heiligendamm. Dieses Problem schlägt unmittelbar auf die Auslegung von Paragraph 129a StGB durch. Die Norm ist schon deshalb, weil sie auf einer ganzen Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe beruht, kaum im Griff zu halten. Wann jemand in „terroristischer Absicht“ handelt, ist eben ziemlich freier Auslegung zugänglich, zumal die Auslegungstendenzen der Gerichte alles andere als restriktiv wirken. Auf diese Weise kann auch eine Gruppe ansonsten nicht gewalttätiger Atomkraftgegner, die gelegentlich einen Strommast umsägt, zur terroristischen Vereinigung werden.6
Die Tendenzen im Zuge europäischer Angleichung lassen gleichfalls keine restriktivere Fassung des Terrorismusbegriffs erkennen, so dass auch hier alle möglichen Formen denkbarer Sabotage oder Subversion als Terrorismus definiert werden, ungeachtet der Gründe und des tatsächlichen Umfangs. Und dies zudem unabhängig davon, ob deren tatsächliche Relevanz die hohen Strafdrohungen und die damit verbundenen und begründeten prozessualen Eingriffsmaßnahmen in fundamentale Grundrechtspositionen auch nur annähernd rechtfertigen kann.
Die Verlagerung der Strafbarkeit in den Organisationsbereich bewirkt, dass auch die Ermittlungen weit ins Vorfeld eigentlicher Tathandlungen verlagert werden können. Von Beginn an sollte die Vorschrift eine „effektivere polizeiliche Ermittlungsarbeit“ ermöglichen.7 Infolge der genannten Unschärfen führte dies zu besonderer Ermittlungsnotwendigkeit und -praxis wie auch zu besonderer Ermittlungsunsicherheit: Wonach suchen wir eigentlich?
Heute eröffnen die Ermittlungen aufgrund von Paragraph 129a StGB ein tief in die Grundrechte eingreifendes Kaleidoskop strafprozessualer Ermittlungsbefugnisse: Raster- und Schleppnetzfahndung, Telekommunikationsund akustische Wohnraumüberwachung, Kontrollstellenschaffung und Wohnraumdurchsuchungen. Stets ist die primäre Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft gegeben und der strafgerichtliche Instanzenzug „flexibilisiert“. Auch Untersuchungshaft kann aufgrund der Tatschwere leichter verhängt werden. Damit wird Ermittlungen, die stets mit massiven Grundrechtsbeeinträchtigungen verbunden sind, auch gegen solche Menschen (Kontaktpersonen und „Umfeld“) Tür und Tor geöffnet, die nach klassischen Maßstäben als gänzlich „unverdächtig“ gelten müssen. Der Fall Andrej H. ist dafür nur das jüngste Beispiel. Letztlich wirft das eklatante Missverhältnis zwischen Verfolgungs- und Verurteilungszahlen immer wieder die Frage auf, ob es sich bei Paragraph 129a StGB nicht eher um eine Ermittlungsbefugnis als um einen strafrechtlichen Tatbestand handelt.
Warum nicht auch „Intelligenz“ als Haftgrund?
Ein genauerer Blick auf Paragraph 129a StGB macht die Entfernung zum rechtsstaatlich garantierten Ermittlungsverfahren gut sichtbar. Dieses soll gerichtlich überwacht und rechtsstaatlich organisiert sein und den Beschuldigten eine hinreichende Verteidigung ermöglichen. Faktisch jedoch spielt es sich heute im Bereich der sogenannten Terrorismusbekämpfung weitgehend unter der Kontrolle der Ermittlungsbehörden, und insbesondere der weitgehend frei agierenden Ermittler, ab. Apparate – vor allem, wenn sie quasi-geheimdienstlich arbeiten können und organisiert sind – entwickeln ganz spezifische Eigeninteressen und -dynamiken. Das ist eine soziologisch gesicherte Erkenntnis, hier muss man keine Verschwörungstheorien bemühen. Die Beteiligung der Gerichte an solchen Prozessen kann schon praktisch kaum mehr sein als nachvollziehendes Notariat von Ausschnitten eines bunten und breiten Ermittlungsgeschehens. Nach welchen Kriterien sollten die Ermittlungsrichter angesichts der aufgezeigten Weite des Tatbestands auch Leitplanken für die Nachforschungen errichten?
Die bereits für sich mitunter schwierig zu fassenden rechtlichen Kategorien der Mittäterschaft, der Anstiftung und der Beihilfe werden auf diese Weise gänzlich überflüssig. Sie weichen einem allgemeinen Zurechnungszusammenhang, dessen Kriterien alles andere als scharf sind und der schlimmstenfalls des konkreten Belegs von Tatbeiträgen überhaupt nicht mehr bedarf. Jedenfalls dann nicht mehr, wenn, wie im Fall Andrej H., allein die Tatsache des „Konspirierens“ und des Kontakts zu Tatverdächtigen als ausreichender Beleg für den Tatbeitrag herhalten muss. Rechtlich abgesicherte Ausforschung und breite Ermittlungen in der Fläche machen die Auffindung vieler solcher „Zurechnungszusammenhänge“ möglich. Zumal mit der Kronzeugenregelung im Vorwurfs- und Verfolgungsfall auch die Option „individuellen Ausstiegs“ aus der Beschuldigtenfunktion existiert – mit der falsche Zeugenschaft, um der möglichen Gruppenverfolgung zu entgehen, geradezu provoziert wird.
All das muss sich Frau Harms entgegenhalten lassen, wenn sie, wie eingangs zitiert, behauptet, bloße Forschung als Haftgrund ausschließen zu können. Der Fall Andrej H. belegt, dass heute bereits etwas gesellschaftskritische Substanz genügt, um sich der Gefahr eines Haftbefehls nach Paragraph 129a StGB auszusetzen. Übrig bleiben in einem solchen Fall als Beweise für ein Verbrechen nämlich allein der Nachweis von Intelligenz der Beschuldigten und die Feststellung, dass die oder der Betroffene mit Anderen in einer Art kommuniziert, die verhindern will, dass Dritte oder der Staat davon Kenntnis erhalten. Als Grundlage für die Strafverfolgung genügt damit de facto eine den Ermittlungsbehörden suspekte Staatsferne.
Drastischer könnte der Gegensatz zwischen dem Kardinalvorwurf des Terrorismus und der Verfolgung bloßer verdächtiger Einstellungen nicht deutlich werden. Umso mehr stellt sich die Frage nach der Berechtigung des Terrorismus- Sonderstrafrechts. Angesichts der schwersten Strafdrohung, mit der die ursprünglich mit Terrorismus in Verbindung gebrachten Verbrechen (Bombenoder Flugzeuganschläge, Morde, Entführung oder Geiselnahme) belegt sind, kann auch bei Abschaffung des Paragraphen 129a von einer Strafbarkeitslücke jedenfalls nicht die Rede sein.
Hinzu kommt, dass die Verengung des Phänomens auf das Strafrecht den Blick auf das politische Problem des ja tatsächlich existierenden Terrorismus verstellt. Jede Debatte wird damit um die Perspektive tatsächlich weiterführender Fragen und Antworten beraubt. Es ist daher überfällig, offensiv über die Abschaffung einer Norm zu diskutieren, die in einem grundrechtlichen Anforderungen genügenden Strafrecht keinen Platz hat – anstatt die anhaltenden Diskussionen um ihre Ausweitung weiter geduldig zu ertragen.
1 Richard Sennett und Saskia Sassen, Guantánamo in Germany, in: „The Guardian“, 21.8.2007; vgl. den Offenen Brief von Wissenschaftlern an Generalbundesanwältin Harms vom 9.8.2007, in: „Blätter“, 9/2007, S. 1147 f.
2 „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, 27.8.2007.
3 Verbrechen sind Taten mit einer Mindestfreiheitsstrafdrohung von einem Jahr, Vergehen die Delikte unterhalb der Verbrechensstufe.
4 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“, BT-Ds. 16/5820 vom 25.6.2007.
5 Vgl. etwa jüngst Martin Helm, Die Bildung terroristischer Vereinigungen, in: „Strafverteidiger“, 12/2006, S. 719 ff.; Thomas Weigend, Terrorismus als Rechtsproblem, in: Rainer Griesbaum, Rolf Hannich und Karl H. Schnarr (Hg.), Strafrecht und Justizgewährung. Nehm- Festschrift, Berlin 2006, S. 151 ff.
6 Theodor Lenckner und Detlef Sternberg-Lieben, in: Adolf Schönke und Horst Schröder, Strafgesetzbuch, 272006, Paragraph 129a, Rz. 1.
7 Christian Kühl, Neue Gesetze gegen terroristische Straftaten, in: „Neue Juristische Wochenschrift“, 1987, S. 737, 746.
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quelle:
http://www.blaetter.de/artikel.php?pr=2661
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04.10.2007, 18:29
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ein nettes fundstück:
unsere schwachmaten in brüssel.
http://video.google.de/videoplay?doc...arch&plindex=2
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23.10.2007, 14:26
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Ein Weblog des Terrors
Ernst Corinth 22.10.2007
Die Lebensgefährtin des Soziologen Andrej Holm, ein Opfer staatlicher Überwachung, schildert ihren Alltag
Über den unter Terrorismusverdacht stehenden Berliner Stadtsoziologen Andrej Holm ist in den letzten Wochen viel geschrieben wurden ([local] Andrej H., § 129a und die verdächtigen Begriffe). Es gab Solidaritätsbekundungen auch aus dem Ausland und von angesehenen Kollegen. Und einige der gegen ihn erhobenen Vorwürfe sind mehr als absurd. Dennoch wird Andrej Holm auch nach seiner vorzeitigen Haftentlassung vom BKA und der Bundesanwaltschaft weiterhin wie ein Staatsfeind Nr. 1 behandelt und davon betroffen ist auch seine Familie, seine Lebensgefährtin und ihre zwei Kinder.
Wie ein Leben unter ständiger Beobachtung durch das BKA ausschaut, schildert Holms Lebensgefährtin seit Anfang Oktober in dem Weblog [extern] Annalist. Ihr Versuch, die Isolierung aufzubrechen, Gegenöffentlichkeit herzustellen und auch der Versuch die staatlichen Beobachter zumindest ein Stück weit selber unter Beobachtung zu stellen. Gleichzeitig hat man zuweilen den Eindruck, dass beim BKA technische Dilettanten am Werke sind oder sollen die offensichtlichen Pannen die Überwachten zusätzlich verunsichern?
weiterlesen hier:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26459/1.html
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23.10.2007, 16:19
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Danke, der Blog von der Lebensgefährtin ist lesenswert:
http://annalist.noblogs.org/
habe sie mal bei meinem Blog auf die Liste der "Infokrieger" gesetzt.
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02.11.2007, 12:55
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Gestern lief auf Polylux ein interessanter Beitrag über die Überwachung von Andrej H.
(schon mehrfach über diesen Fall hier gespostet)
Wer diesen Beitrag nicht gesehen hat, kann dies hier nachholen. Sehenswert!
http://www.rbb-online.de/_/polylux/a...i_6627715.html
edit:
Steht auch hier zum download bereit:
http://anonym.to/?http://lix.in/d9ab21
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23.11.2007, 14:30
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Das ist der Hammer! Heuschrecken zocken Hausbesitzer ab!
Der legale Betrug.
Hier der Videobeitrag.
http://www.daserste.de/mediathek_bla....asp?cid=12289
Wem haben wir das zu verdanken? Den Rot-Grünen Schwachmaten.
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23.11.2007, 18:12
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BKA und der Bundesanwaltschaft sind halt wie die gesamte BRD Institutionen der Siegermächte (England, Amerika, Frankreich...) zur Kontrolle und Unterwerfung und Abzocke der Bevölkerung in Deutschland...
Formal hat D den gleichen Status wie der Irak...
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27.11.2007, 13:43
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So was ist (hoffentlich) nur in Bayern möglich. Unglaublich, aber lest selbst:
Papstkritik löst SEK-Einsatz aus
Am Nachmittag des 11. September 2006 stürmt die bayrische Polizei die Wohnung von Familie Lindner in dessen Gehöft, in der Nähe von Burghausen. Was war passiert? Terroranschlag, Amoklauf, Entführung, Geiselnahme? Nein nichts von all dem. Auslöser dieser Aktion war eine freie Meinungsäußerung des 2-fachen Familienvaters:
“Er hatte im Wartezimmer einer Arztpraxis zu einem anderenPatienten gesagt, dass die 40 Millionen, die der Papstbesuch kostet, besser hätten verwendet werden können.”
Die Erstürmung und die anschließende Hausdurchsuchung sowie die Ausrüstung der SEK-Beamten (Maschinenpistole und schusssichere Westen) lassen nur einen Schluß zu: Die ermittelten Beamten haben mit erheblichen Widerstand gerechnet.
O-Ton: Siegfried Lindner, Vater
“Ich wurde in dem Präsidium fünf Stunden festgehalten. Mir wurden Fingerabdrücke abgenommen, ich hatte einen Speicheltest, es wurden Fotos gemacht, ich wurde also komplett erkennungsdienstlich aufgenommen, ich wurde verhört.”
Und das alles wegen einer freien Meinungsäußerung in einem Wartezimmer. Was für ein Land ist dieses Deutschland eigentlich noch? Ist die Angst bei den Mächtigen mittlerweile so groß, das Sie genauso reagieren, wie die ehemaligen Machthaber der DDR. Diese Vorgehensweise in diesem Fall entspricht 1:1 der Vorgehensweise der ehemaligen STASI. Eine unbedarfte Äußerung zwischen zwei Bürgern führt zur Festnahme. Und das in einem Land, in dem jeden Tag, gebetsmühlenartig die Meinungsfreiheit des einzelnen Bürgers hergebetet wird!
Auch die weitere Vorgehensweise des verantwortlichen Richters aus Altötting, der Staatsanwaltschaft, der zuständigen Polizeidienststelle in Traunstein enspricht genau dem Vorgehen der damaligen STASI. SCHWEIGEN!
All dies, lässt nur einen Schluß zu: Die Meinungsfreiheit und die Demokratie in Deutschland ist faktisch abgeschafft.
Quelle: kirchensumpf.org
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Na, dann bin ich mal gespannt, wann bei mir das SEK anrollt.
Nachtrag:
O-Ton: Siegfried Lindner, Vater
"Sie müssen sich vorstellen, Sie sehen, wie 15 Polizisten auf das Grundstück stürmen, mich verhaften, mich mitnehmen. Da habe ich mir natürlich Gedanken gemacht, was passiert mit meiner Frau. Sie ist alleine zu Haus mit meinen zwei Kindern. Ich kann nichts machen, die nehmen mich mit, ich stehe da, machtlos, ich bin komplett machtlos. Ich sitze in dem Auto, mache mir Gedanken, was passiert jetzt weiter, was macht meine Frau mit."
Der Vater darf kein Wort mehr mit seiner schockierten Familie wechseln. Die Beamten kommen zur Hausdurchsuchung teilweise mit Maschinenpistole und schusssicherer Weste. Offensichtlich wird bewaffneter Widerstand der Familie befürchtet.
O-Ton: Christopher Lindner, Sohn
"Einer der Polizisten ist den Berg hoch gerannt und hatte die Maschinenpistole so in der Hand und ist zum Haus gerannt."
O-Ton: Petra Lindner, Mutter
"Und zwar hat er eine schusssichere Weste angehabt, eine Maschinenpistole und riss jede Türe auf. 'Toilette gesichert!', dann nach vorne durch den Gang, die nächste Tür 'Bad gesichert!' und immer im Anschlag seine Maschinenpistole, weiter in die Küche 'Küche gesichert!'."
Was muss da vorgefallen sein, wenn die bayrische Provinzpolizei ein so großes Rad dreht? Entführung, Mord, Attentat? So ungefähr: Im idyllischen Nachbarort Marktl am Inn steht das Geburtshaus des Papstes. Böse Menschen haben es zwei Tage zuvor, unmittelbar vor dem Papstbesuch, mit blauer Farbe bespritzt. Die Polizei verdächtigt Siegfried Lindner dieser Untat.
O-Ton: Siegfried Lindner, Vater
"Ich wurde in dem Präsidium fünf Stunden festgehalten. Mir wurden Fingerabdrücke abgenommen, ich hatte einen Speicheltest, es wurden Fotos gemacht, ich wurde also komplett erkennungsdienstlich aufgenommen, ich wurde verhört."
Der einzige Verdachtsmoment gegen den Familienvater: Er hatte im Wartezimmer dieser Arztpraxis zu einem anderen Patienten gesagt, dass die 40 Millionen, die der Papstbesuch kostet, besser hätten verwendet werden können.
O-Ton: Siegfried Lindner, Vater
"Der Kriminalbeamte teilte mir mit, ich bin unter Verdacht aufgrund eines Gespräches im Warteraum der Arztpraxis geraten, da ich mich negativ über den Papst geäußert hatte und diese negative Aussage wurde angezeigt."
Derweil tobt bei der Familie die Hausdurchsuchung. Zunächst muss Frau Lindner ihre Kinder für eine halbe Stunde mit den Polizisten allein lassen.
O-Ton: Petra Lindner, Mutter
"Für mich war es die Hölle, weil ich draußen stand, die ganzen Polizisten waren im Haus und ich durfte nicht rein. Ich wusste nicht, was passiert in dem Haus und die Angst um meine Kinder. Unser kleiner Florian war sechs der Christopher war zehn. Es war schlimm für mich, sehr schlimm."
Drinnen wird auch das Kinderzimmer durchsucht, die Kinder werden befragt.
O-Ton: Florian Lindner, Sohn
"Dann ist der Polizist ins Kinderzimmer reingegangen, 'Habt ihr einen Laptop?'. Dann habe ich gesagt 'ja', habe ich ihm die Schachtel gebracht, dem Polizisten."
Der kleine Junge zeigt seinen Spielzeuglaptop. Statt Mails von Al Qaida nur heimisches Liedgut.
O-Ton: Petra Lindner, Mutter
"Ich habe zu dem ersten gesagt, dass mir die Sache zuviel ist, dass ich nervlich am Ende bin und ich bin total überfordert mit dem Ganzen. Da hat er gesagt: 'Aus diesem Grunde machen wir das, damit die Leute von der ganzen Situation her überfordert sind und halt dann Sachen ausplaudern, die sie sonst nicht sagen würden.'"
Schöne Methoden. Doch es gibt nichts auszuplaudern. Der Vater ist unschuldig. Nach fünf Stunden Hausdurchsuchung wird das langsam auch der Polizei klar. Das Ermittlungsverfahren ist inzwischen eingestellt. Wir wollen mit den zuständigen Behörden über ihr überzogenes Vorgehen vor der Kamera sprechen.
Für den Richter aus Altötting, der den Durchsuchungsbefehl ausgestellt hat, ist die Sache abgeschlossen. Kein Kommentar, kein Bedauern. Die zuständige Kriminalpolizei in Mühldorf verweist auf die höhere Dienststelle in Traunstein. Die Polizei in Traunstein sagt, zuständig wäre die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft gibt am Telefon Auskunft, spricht von einem normalen Einsatz. Aber kein Interview. Das bayrische Innenministerium will sich mit dem Vorgang befassen, aber kein Interview geben.
O-Ton: Siegfried Lindner, Vater
"Wir haben uns schriftlich über die Hausdurchsuchung beschwert, per Einschreiben, und haben bis heute von diesen Leuten keine Auskunft, keine Antwort, keine Entschuldigung, nichts bekommen."
Und sollten Sie in Bayern mal richtig was erleben wollen, reden Sie mit Ihrem Nachbarn doch einfach mal über den Papst ... Da hört der Spaß aber auf und die Gaudi fängt an.
Quelle: MDR
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.
Hilbert Meyer
No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel
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