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  #1  
Alt 29.12.2007, 20:27
rauchschimme rauchschimme ist offline
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Standard Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts

Kann mit dem Text nicht wirklich was anfangen. Juristendeutsch und Verweise auf Artikel, die ich nicht kenne.

http://www.gesetze-im-internet.de/be...261410007.html

Versteht das jemand?
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  #2  
Alt 29.12.2007, 22:09
rauchschimme rauchschimme ist offline
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Ich bin ein juristischer Laie und verstehe nur Bahnhof!!!!
  • Was hat ein Kontrollratsgesetz 35 (Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten) mit Besatzern zu tun?
    Wieso wird dieses nicht aufgehoben?

Folgenden Kommentar habe ich aus dem Netz:

Zitat:
Bis auf das Kontrollratsgesetz Nr. 35 scheinen damit nur noch besatzungsrechtliche Vorschriften in Kraft zu sein, die nicht "zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betreffen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren". Da die Grundgesetz-Artikel 73ff. jedoch sehr viele Regelungsgebiete betreffen, dürften die fortgeltenden Alliierten Rechtsvorschriften nur noch sehr wenige sein. Nicht geregelt in Art. 73ff. sind das Polizeirecht, das Kommunalrecht und der Bereich Kultur (also insbesondere Schul- und Hochschulwesen, Bildung, Rundfunk, Fernsehen und Kunst).
Heißt das, dass die in Art. 73ff nicht geregelten noch dem Besatzungsrecht unterliegen? Schulwesen und Medien sind ein weites, wichtiges Feld.

Zitat:
Rechte und Pflichten…bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort.
Was sind diese Rechte und Pflichten?

Zitat:
Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet.
Verstehe weder welche früheren Rechtszustände gemeint sind noch was Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände sind.

Zitat:
Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden.
Tatbestandlich??? Was soll erfüllt werden?

Zitat:
Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind.
Also betrifft die Aufhebung nur zukünftige Dinge. Was ist z.B. etwas das durch die Aufhebung nicht verändert wird?

Zitat:
Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf unberührt.
Was sind Verweisungen und weshalb bleiben sie unberührt?

Wie man lesen kann, verstehe ich wirklich nur Bahnhof. Da hilft auch Googeln nicht viel.
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  #3  
Alt 30.12.2007, 13:18
rauchschimme rauchschimme ist offline
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Zu

Zitat:
§ 3 Folgen der Aufhebung:
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder
Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort….
Zitat:
Überleitungsvertrag
Artikel 2
(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Das heißt doch, dass sich gar nichts ändert? Verstehe einer die Juristen.
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  #4  
Alt 30.12.2007, 14:54
rauchschimme rauchschimme ist offline
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Vielen Dank für die Mühe, die du dir gemacht hast!!!

So wie ich das jetzt verstehe, ist die „Bereinigung“ also eine Art Entrümpelung.
Hätte man 1990 sofort machen müssen.

Ein komisches Gefühl habe ich trotzdem noch bei dem Gesetz. Kann daran liegen, dass der Kram erst noch sickern muss, oder dass das Gesetz von Horst Köhler, Angela Merkel und Brigitte Zypries unterschrieben wurde, die ich mit Überwachungswahn und/oder neue Weltordnung verbinde.

Ist sehr praktisch, wenn man einen Juristen im Forum hat.
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  #5  
Alt 30.12.2007, 22:03
rauchschimme rauchschimme ist offline
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Ich habe nicht erwartet eine wasserdichte Abhandlung zu bekommen. Deine Erklärung hat mir sehr geholfen - habe ja vorher wirklich gar nichts verstanden. Vielen Dank noch mal!
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  #6  
Alt 30.12.2007, 22:52
voltaire voltaire ist offline
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Was für eine Farce ?

Besatzungsrecht zu bereinigen durch die Besetzten.
Ein echter Brüller.

Wenn ich mal in den Knast wandere,werde ich die Justizvollzugsordnung dann selbst "bereinigen" und die Gefängnistore öffnen lassen. Mal sehen ,ob der Direktor da mitspielt ?

Wieso bereinigt man denn nicht das übergeordnete Rechtswerk "Grundgesetz" gleich mit. Seit über nem halben Jahrhundert steht dort ein Art.139 über das Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung (im Klartext : Besatzungsrecht) oder ein Art.120 über das Tragen der Besatzungskosten durch den Bund oder den Art. 79,der -übrigens durch Einfügen später ergänzt- den Abbau der besatzungsrechtlichen Ordung ,einer Friedensregelung u.a. beinhalten.

Wieso streicht man dann nicht im Bundeshaushalt der BRD GmbH (die GmbH ist echt seit 1990-sie verwaltet all unsere "Vermögen" , äh Schulden von 1,5 Bill.Euro, was sonst kein Staat dieser Welt einer GmbH überträgt) die zinsfreien Schuldverschreibungen nach Militärregierungsgesetz Nr. 67(279,8Mill € z.B. am 30.9.2006)

Soll ich fortfahren mit den Streichungsangeboten rechtsgültiger Gesetze im Plünderland BRdvD?

Hier soll uns nach 17 Jahren (!!!-fast eine Generation) eingebläut werden, daß wir plötzlich kein Besatzungsrecht mehr hätten.Wieso machte man das nicht schon nach 1990 ? Sollte das Souveränitätsmerkmal so unwesentlich sein, daß man sich -in Teilen dieser Streichungsorgie - 17 Jahre dafür Zeit lässt ? Ach klar, man lässt sich ja auch schon 62 Jahre Zeit für einen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich. Irgendwie fehlte mir das so bedeutende Wort "obsolet" für diese "Bereinigung" durch die Unterdrückten.

Ich glaube hier sollte mal jeder sein Gehirn bereinigen.
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  #7  
Alt 31.12.2007, 12:34
rauchschimme rauchschimme ist offline
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Als ich über das Gesetz gestolpert bin, habe ich es nicht verstanden, und wollte einfach wissen, was drin steht. Eine neutrale Analyse ist in dem Fall am besten.

Ich habe gerade damit angefangen, mich mit der Frage zu beschäftigen, ob die BRD nun rechtens ist oder nicht. Habe mir vor ein paar Tagen „Geheimsache BRD“ bestellt. Wenn du so schlau bist und schon alles darüber weißt, kannst du mir ja vielleicht folgende Widersprüche erklären?

Wenn die BRD rechtens ist:
Warum ändert man so etwas erst jetzt?
Warum wird es nicht in die Öffentlichkeit getragen?
Wieso streicht man nicht gleich alle Befugnisse der Besatzer – sind ja unnütz, wenn es keine Besatzer mehr gibt?

Wenn nicht:
Wieso kann man überhaupt Befugnisse streichen?
Das Attentat auf Schäuble fand zeitnah zum Einigungsvertrag statt– hatte es etwas damit zu tun?
Wieso leitet man nicht einfach trotzdem eine neue Verfassung ein, was soll schon passieren? Die können uns ja nicht offen den Krieg erklären nur weil wir souverän sein wollen! Man muss so etwas ja nicht im Alleingang machen, und verringert so als Politiker ermordet zu werden.
Oder sind wir inzwischen alle durchseucht von Bilderberg usw.?
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